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Bundesbesoldungsgesetz
Besoldungs- 
empfänger:
130 000 - Bundesbeamte
185 000 - Soldaten
450 - Richter im Bundesdienst

Beamte, Richter und Soldaten des Bundes

Besoldungsrunde Bund 2020

1. Besoldung

  • Besoldungserhöhung in 2 Stufen:
    • 01.04.2021: +1,2% mindestens 50 €
    • 01.04.2022: +1,8%

    der erste Erhöhungsschritt ist gegenüber dem Tarifergebnis TVöD gemäß § 14a BBesG um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
  • Anwärterbezüge:
    • 01.04.2021: Neufestlegung (s.u.)
    • 01.04.2022: +1,2%

gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte
01.04.2021
+1,2%, min. 50 €
31.03.2022 Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.04.2022
+1,8%
Tabelle 2022 Rechner 2022 Analyse

2. Versorgung

  • Die Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt analog zur Besoldungsanpassung

Grundlage: Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)

Chronologie zur Besoldungsrunde Bund 2020

10.07.2021
Ende der Aktualisierung dieser Seite.

09.07.2021
Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022) ist nun verkündet.

Die Anwärterbezüge werden zum 01.04.2021 neu festgelegt und zum 01.04.2022 um linear 1,8% erhöht:

2021
2022
Anwärter einfacher Dienst:+65,20 € (+5,69%)+21,79 € (+1,8%)
Anwärter mittlerer Dienst:+15,23 € (+1,2%)+23,12 € (+1,8%)
Anwärter gehobener Dienst:+206,62 € (+15,6%) +27,54 € (+1,8%)
Anwärter höherer Dienst:+810,65 € (+52,8%)+42,22 € (+1,8%)

16.03.2021
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Besoldungsanpassung liegt nun vor:

Demnach gibt es keinen Mindesterhöhungsbetrag. Die beiden höchsten Besoldungsgruppen B 11 und R 10 werden vom ersten Erhöhungsschritt (+1,2%) ausgenommen.

12.11.2020
Das Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung des Bundes teilt mit, daß die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung in ihrem Bereich erst mit den Januar-Bezügen (Ende Dezember) erfolgen wird.

05.11.2020
Die Bundesregierung kündigt eine Corona-Sonderzahlung wirkungsgleich zu derjenigen der Tarifbeschäftigten an. Die Auszahlung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

26.10.2020
Nach der Ankündigung Bundesinnenministers zur beabsichtigen wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten und unter Berücksichtigung der Minderung des linearen Anteils der ersten Besoldungserhöhung um 0,2 Prozentpunkte nach §14a BBesG, hier nun die zugehörigen Besoldungstabellen 2021 und 2022 als Prognose:

Prognose zu den Besoldungstabellen 2021/2022
gültig ab Erhöhung gültig bis Bundesbeamte
01.04.2021
+1,2%, min. 50 €
31.03.2022 Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.04.2022
+1,8%
Tabelle 2022 Rechner 2022 Analyse
Hinweis: bei dieser Tabelle handelt es sich um eine Beispielrechnung.
Es besteht derzeit weder Rechtskraft noch auch nur ein Gesetzesentwurf hierzu.

25.10.2020
Die Tarifverhandlungen TVöD 2020 führen zu einer Einigung: Nach 8 Monaten ohne Entgelterhöhung ("Nullrunde") steigen zum 01.04.2021 die Entgelte um 1,4%, mindestens aber 50 € und zum 01.04.2022 um linear 1,8%. Des weiteren ist eine steuerfreie Einmalzahlung ("Corona-Sonderzahlung") in Höhe von 600 € in den Entgeltgruppen 1 bis 8, 400 € in den Entgeltgruppen 9 bis 12 sowie 300 € in den Entgeltgruppen 13 bis 15 vorgesehen.

Bundesinnenminister Seehofer kündigt eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Bundesbeamten an.