Bundesbesoldungsgesetz |
Besoldungs- empfänger: | 130 000 - Bundesbeamte 185 000 - Soldaten 450 - Richter im Bundesdienst |
Beamte, Richter und Soldaten des Bundes
Ergebnis Besoldungsrunde Bund 2014
1. Besoldung
- lineare Besoldungserhöhung in 2 Stufen:
- 01.03.2014: +2,8% mindestens 84,11 €
- 01.03.2015: +2,2%
die beiden Erhöhungsschritte sind gegenüber dem
Tarifergebnis TVöD gemäß § 14a BBesG jeweils um
0,2 Prozentpunkte
vermindert.
- Anwärterbezüge (Auszubildende):
- 01.03.2014: +40 €
- 01.03.2015: +20 €
2. Versorgung
- Die Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt analog zur
Besoldungsanpassung
Grundlage: Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015)
Chronologie zur Besoldungsrunde Bund 2014
- 09.10.2014
-
der Bundestag verabschiedet das Bundesbesoldungs- und
Versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015.
Damit endet die Aktualisierung dieser Seite.
- 28.05.2014
-
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur
Besoldungserhöhung.
- 14.05.2014
-
Der Deutsche Beamtenbund dbb begrüßt den Entwurf zum
Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015.
Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb dazu:
"Unser gewerkschaftlicher Dachverband erkennt nachdrücklich an, dass
der Entwurf - unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif- und
Beamtenrecht - eine durchgehend zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung
des Tarifabschlusses vom 1. April vorsieht. Auch dass der Gesetzentwurf
zeitnah zur Tarifeinigung vorgelegt wurde und die Bundesregierung damit
die entsprechende Ankündigung des Bundesinnenministers umgesetzt hat,
bewerten wir uneingeschränkt positiv"
- 02.05.2014
-
Der vom BMI vorgeschlagene Rechenweg zur Berücksichtigung des
Abzugs von
0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Versorgungsrücklage
in Zusammenhang mit dem Garantiebetrag von ursprünglich 90 €
führt zu einer degressiven Steigerung der Besoldung abhängig
vom Grundgehalt für Grundgehälter bis 3000 € monatlich, wobei
die geringste absolute Gehaltserhöhung mit 84 € bei genau
3000 € erreicht wird.
Im Folgenden ist die Besoldungserhöhung in Euro abhängig vom bisherigen
Grundgehalt dargestellt:
- 30.04.2014
-
Nach dem uns inzwischen vorliegenden Referentenentwurf soll die
Besoldungserhöhung zum 01.03.2014 2,8% betragen, zum 01.03.2015
2,2%.
Die Formulierung zum Garantiebetrag der Besoldungserhöhung 2014
im Referentenentwurf lautet:
"Das Grundgehalt wird mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der einem
Erhöhungsbetrag von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte
vermindert ist."
Damit ergeben sich die folgenden Besoldungstabellen 2014 und 2015:
- 29.04.2014
-
Nach bislang unbestätigten Meldungen liegt inzwischen ein Referentenentwurf im
BMI vor. Demnach sei eine Erhöhung um 2,8% bei einem Sockelbetrag von
90 € vorgesehen.
- 08.04.2014
-
Die Gewerkschaft ver.di veröffentlicht ein Flugblatt
zur Besoldungsrunde 2014 in der eine weitere Berechnungsmethode für die
neue Besoldungstabelle verwendet wird:
Die Berechnung in o.g. Beispiel von ver.di bezieht sich auf einen verheirateten
Beamten mit 2 Kindern ohne weitere Zulagen. Als Garantiebetrag verwendet
ver.di 88,20 € was einem Abzug von 2% von 90 € entspräche.
Szenario E (ver.di): +2,8% mit 88,20 € Garantiebetrag
- 02.04.2014
-
Es wurde seitens des Bundesinnenministeriums zwar angekündigt, den
Tarifabschluß TVöD zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der
Bundesbeamten und Soldaten zu übertragen, es wurde dabei aber
offen gelassen, wie insbesondere mit dem Garantiebetrag in
Zusammenhang mit der Kürzung der Besoldungserhöhungen um
jeweils 0,2 Prozenpunkte
zur Bildung einer Versorgungsrücklage
verfahren werden soll.
Es sind damit mehrere Szenarien der Besoldungserhöhung denkbar, die
im Folgenden beispielhaft dargestellt werden:
Szenario A: +3,1% ohne Garantiebetrag
Die Entgelterhöhung TVöD ohne Garantiebetrag wird mit 3,3% angenommen.
Dies entspricht auch der Entgelterhöhung TV-V. Davon werden 0,2
Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage abgezogen.
Szenario B: +2,8% ohne Garantiebetrag (worst case Szenario)
Die lineare Entgelterhöhung TVöD beträgt 3,0% abzüglich 0,2
Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage.
Es kommt hier kein Garantiebetrag zur Anwendung, womit dieses
Szenario als die ungünstigste Möglichkeit und damit wahrscheinlich
als untere Grenze der Besoldungserhöhung 2014 zu sehen ist.
Szenario C: +2,8% mit 90 € Garantiebetrag (best case Szenario)
In diesem Szenario würde der vollständige Garantiebetrag zur Anwendung kommen.
Die lineare Besoldungserhöhung würde zwar um die üblichen 0,2 Prozentpunkte
gekürzt, nicht aber der Garantiebetrag.
Allerdings würde sich der Garantiebetrag dabei auf Grundgehälter bis 3214
€ auswirken und damit eine Besserstellung gegenüber dem Tarifabschluß
darstellen (beim TVöD liegt diese Grenze bei 3000 €).
Szenario D: +2,8% mit 84 € Garantiebetrag
Wie Szenario C nur mit einem anteilsmäßig gekürzten Garantiebetrag.
Berechnungsweg: 90*(3,0-0,2)/3,0 = 90*28/30 = 84
Der Garantiebetrag wirkt sich hier wie beim TVöD auf alle Grundgehälter
unter 3000 € aus (3000 * 2,8% = 84).
- 01.04.2014
-
Von Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern wird das Ergebnis der
Tarifrunde TVöD 2014 verkündet. Dieses sieht
bei einer Laufzeit von 2 Jahren die folgenden linearen Entgelterhöhungen vor:
- 01.03.2014: +3,0% mindestens 90 €
- 01.03.2015: +2,4%
Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigt bereits mit der Verkündung des
Tarifergebnisses dessen Übernahme auf die Besoldung der Bundesbeamten an:
"Ich werde dem Bundeskabinett im Einvernehmen mit dem Finanzminister einen
Gesetzentwurf vorlegen. Darin wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich
auf die Bundesbeamten übertragen."