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Beamte, Richter und Soldaten des Bundes

Besoldungsrunde Bund 2025

27.11.2025
Während im TV-L die Entgelte der Auszubildenden im Jahr 2025 pauschal um 75 € angehoben werden, ist in den Abschlagszahlungen der Anwärter im Bundesdienst lediglich eine lineare Steigerung von 3% enthalten.

06.11.2025
Hier eine Übersicht der Minderbeträge der geplanten Besoldungserhöhung mit einer hypothetischen dem TVöD wirkungsgleichen Besoldungserhöhung unter Berücksichtigung der Wirkung der Erhöhung der Jahressonderzahlung TVöD 2026 auf das Jahresgehalt:

Vergleich vorläufige Besoldungstabelle Bund 2026 mit
Beispieltabelle bei wirkungsgleicher Übertragung von TVöD
12345678
A 16 -86.91 -91.00 -94.10 -97.20 -100.27 -103.38 -106.48 -109.53
A 15 -79.03 -82.56 -85.24 -87.93 -90.61 -93.28 -95.94 -98.59
A 14 -65.13 -69.03 -72.94 -76.84 -79.53 -82.23 -84.92 -87.62
A 13 -63.41 -66.43 -69.45 -72.46 -74.55 -76.65 -78.72 -80.77
A 12 -35.71 -37.83 -39.95 -42.06 -43.53 -44.97 -46.43 -47.92
A 11 -33.43 -35.22 -36.99 -38.77 -40.00 -41.22 -42.44 -43.67
A 10 -32.29 -30.63 -32.31 -34.01 -35.74 -36.94 -38.14 -39.34
A 9 -37.34 -34.99 -31.28 -31.19 -32.52 -33.43 -34.37 -35.29
A 8 -29.69 -26.88 -22.94 -18.96 -15.13 -15.55 -15.98 -16.41
A 7 -33.97 -31.64 -28.58 -25.45 -22.39 -19.28 -16.96 -15.18
A 6 -37.47 -34.85 -32.20 -30.17 -28.06 -26.04 -23.78 -21.84
A 5 -38.95 -36.69 -34.89 -33.12 -31.34 -29.54 -27.76 -26.04
A 4 -39.46 -37.65 -35.84 -34.42 -32.97 -31.53 -30.09 -28.77
A 3 -40.86 -39.36 -37.84 -36.62 -35.41 -34.19 -32.97 -31.76

30.10.2025
In vielen Dienststellen kommen "im Vorgriff auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung" (Zitat BMI) die ersten Abschlagszahlungen zur Besoldungserhöhung zur Auszahlung. Darin ist keine vollständig wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TVöD enthalten sondern lediglich lineare Erhöhungen von 3,0% rückwirkend zum 01.04.2025 und 2,8% zum 01.05.2026. Insbesondere ist für das Jahr 2025 kein Mindesterhöhungsbetrag vorgesehen (Tarifbereich: 110 €), die Zulagen werden 2025 nur um 3,0% erhöht (Tarifbereich: 3,11%) und die Erhöhung der Jahressonderzahlung im Tarifbereich 2026 bleibt bei den Beamten komplett unberücksichtigt.

vorläufige Besoldungstabellen der Bundesbeamten
gültig abErhöhunggültig bis
01.01.2025
Nullrunde
31.03.2025
Weitergeltung der bisherigen Tabelle
01.04.2025
+3,0%
30.04.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.05.2026
+2,8%
?
Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse

06.09.2025
Hinweis: Die Formulierung der Bundesregierung und des Bundesinnenministeriums zur Übertragung des Tarifergbnisses lautet nicht wie sonst üblich "inhaltsgleich", sondern nur "systemgerecht". Es besteht insbesondere keine Aussage zur Ausgestaltung der Besoldungserhöhung und auch nicht, ob im Jahr 2026 die im TVöD erhöhte Jahressonderzahlung für die Bundesbeamten in irgendeiner Form berücksichtigt werden soll.

03.09.2025
Das Bundeskabinett hat heute einem "Entwurf eines Beschlusses über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 - BMI" zugestimmt:

Beschlussvorschlag

Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung einbringen.
Im Vorgriff auf die darin vorgesehenen linearen Bezügeerhöhungen, die dem Zeitpunkt und der Höhe nach dem Ergebnis der Tarifverhandlungen entsprechen, beschließt sie die Leistung von monatlichen Abschlagszahlungen in voller Höhe der für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehenen tariflichen Anpassungen.
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen werden beauftragt, die erfolderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

27.08.2025
Das Rundschreiben des BMI zum "Vorgesehenen Kabinettbeschluss zu Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026" liegt nun vor. Darin wird die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens begründet mit: "die zwingend erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien."

22.08.2025
Nach Gewerkschaftsangaben sollen die Beamten des Bundes ab Dezember eine Abschlagszahlung in Höhe von 3% erhalten. Das würde auf eine erhebliche Verzögerung in der Umsetzung der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten hindeuten. Eine Bestätigung seitens des BMI liegt uns noch nicht vor.

19.07.2025
Das Tarifergebnis TVöD vom 06.04.2025 sieht eine Entgelterhöhung von 3,0%, mindestens 110 € (Zulagen: +3,11%) zum 01.04.2025 und um weitere 2,8% zum 01.05.2026 vor. Des weiteren wird im Jahr 2026 die Jahressonderzahlung (früher: "Weihnachtsgeld" bzw. bei Beamten "Sonderzahlung") gestaffelt nach Entgeltgruppen erhöht. Da die Sonderzahlung der Bundesbeamten bereits 2009 ins Grundgehalt integriert wurde, würde eine wirklich inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Bundesbeamten eine Erhöhung des Grundgehalts um 3,2% für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8, 3,6% für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 4,02% für A 13 und höher bedeuten.

Entgelterhöhung des Jahresgehalts TVöD Bund 2025 nach 2026
unter Berücksichtigung der Erhöhung der Jahressonderzahlung
123456Erhöhung
Jahressonderzahlung
E 15 +4.02%+4.02%+4.02%+4.02%+4.02%+4.02%
60% → 75%
E 14 +4.02%+4.02%+4.02%+4.02%+4.02%+4.02%
E 13 +4.02%+4.02%+4.02%+4.02%+4.02%+4.02%
E 12 +3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%
80% → 90%
E 11 +3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%
E 10 +3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%
E 9c +3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%
E 9b +3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%
E 9a +3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%+3.60%
E 8 +3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%
90% → 95%
E 7 +3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%
E 6 +3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%
E 5 +3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%
E 4 +3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%
E 3 +3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%
E 2 +3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%
E 1  +3.56%+3.20%+3.20%+3.20%+3.20%

Folgerichtig sähe eine inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TVöD in Bezug auf die Besoldung der Bundesbeamten so aus:

BesoldungsgruppeBesoldungserhöhung
zum 01.04.2025zum 01.05.2026
A 13 und höher+3,0%
min. 110 €
+4,02%
A 9 bis A 12+3,6%
A 3 bis A 8+3,2%

04.07.2025
Nach einer Mitteilung der Gewerkschaft ver.di arbeite das Bundesinnenministerium bereits an einem Gesetzentwurf der "die Übertragung des Tarifergebnisses sowie auch die ebenfalls längst überfällige Überarbeitung der Bundesbesoldung gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts enthalten solle".

23.06.2025
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im Rahmen eines Treffens mit Volker Geyer, dem neu gewählten Bundesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbunds (dbb): "Die Übertragung des Tarifergebnisses ist sachgerecht und notwendig. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung durch den Dienstherrn, dass wir die amtsangemessene Alimentation endlich auf den Weg bringen."

20.05.2025
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB bekräftigt die Forderung nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten und Soldaten.

09.04.2025
Nach derzeitiger Rechtslage fände bei einer inhaltsgleichen und zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TVöD auf die Bundesbeamten keine Absenkung der Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage nach §14a BBesG mehr statt, da das Datum einer zeitgleichen Besoldungserhöhung nach dem 31.12.2024 läge:
Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen nach Absatz 2 gebildet. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung vermindert.

07.04.2025
Beispielrechnung zu den möglichen neuen Besoldungstabellen, sofern die künftige Bundesregierung eine inhaltsgleiche und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten beschließt:

Beispielrechnung Übertragung Tarifergebnis TVöD auf die Bundesbeamten
gültig abErhöhunggültig bis
01.01.2025
Nullrunde
31.03.2025
Weitergeltung der bisherigen Tabelle
01.04.2025
+3,0%, min. 110 €
30.04.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025
01.05.2026
+2,8%
?
Tabelle 2026 Rechner 2026
Annahme: Zulagen 2025 +3,11%
Annahme: keine Minderung um 0,2 Prozentpunkte wegen § 14a Satz 1 BBesG

Im Rahmen der Tarifeinigung TVöD soll ab 2026 die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für die Entgeltgruppen 1 bis 8 von 90% auf 95%, für die Entgeltgruppen 9a bis 12 von 80% auf 90% und für die Entgeltgruppen 13 und höher von 60% auf 75% angehoben werden. Im Bereich der Bundesbeamten wurde allerdings die Jahressonderzahlung bereits 2009 durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz in die Grundgehaltssätze integriert. Die Erhöhung der Sonderzahlung im TVöD Jahr 2026 ist in der Beispielrechnung der Besoldungstabelle daher nicht berücksichtigt.

06.04.2025
Die Tarifverhandlungen TVöD 2025 führen zu einer Einigung: Nach 3 Monaten ohne Entgelterhöhung ("Nullrunde") steigen zum 01.04.2025 die Entgelte um 3,0%, mindestens 110 € (Zulagen: +3,11%) und zum 01.05.2026 um weitere 2,8%.

Bundesinnenministerin Faeser kündigt keine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten an sondern verweist auf die Verantwortung der nächsten Bundesregierung dies zu entscheiden.