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Beamte, Richter und Soldaten des Bundes

Besoldungsrunde Bund 2023

1. Besoldung

  • Besoldungserhöhung:
    • 2023: Nullrunde
    • 01.03.2024: 200 € +5,3%

    der lineare Anteil der Besoldungserhöhung ist gegenüber dem Tarifergebnis TVöD gemäß § 14a BBesG um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
  • Neufestlegung der Anwärterbezüge

gültig abErhöhunggültig bisBundesbeamte
01.01.2023
Nullrunde
29.02.2024
Weitergeltung der bisherigen Tabelle
01.03.2024
+200 € +5,3%
31.12.2024? Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse

2. Versorgung

  • Die Anpassung der Versorgungsbezüge erfolgt analog zur Besoldungsanpassung

Grundlage: Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)

Chronologie zur Besoldungsrunde Bund 2023

23.12.2023
Ende der Aktualisierung dieser Seite.

22.12.2023
Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) ist nun verkündet.

09.06.2023
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat veröffenlicht einen Referentenwurf zum Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024). Demnach beträgt die Besoldungserhöhung zum 01.03.2024 nun 200 € (Sockelbetrag) und linear +5,3%.
Der Familienzuschlag und die dynamischen Zulagen werden um 11,3% erhöht. Es ist kein Mindesterhöhungsbetrag vorgesehen (TVöD: 340 €). Die Anwärterbezüge werden neu festgelegt.

Prognose zu den Besoldungstabellen 2023/2024
gültig abErhöhunggültig bisBundesbeamte
01.01.2023
Nullrunde
29.02.2024
Weitergeltung der bisherigen Tabelle
01.03.2024
+200 € +5,3%
31.12.2024 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
Hinweis: diese Tabelle basiert auf einem Gesetzentwurf (Referentenentwurf) des BMI vom 07.06.2023.

Im Gegensatz zur Annahme unserer Prognose vom 23.04. wird nun der Sockelbetrag von 200€  in keiner Weise nach § 14a BBesG gemindert. Die lineare Erhöhung wird von 5,5% um 0,2 Prozentpunkte auf 5,3% gemindert.

Für Anwärter ergeben sich die folgenden Erhöhungen:
Anwärter einfacher Dienst:+175,08 € (+14.20%)
Anwärter mittlerer Dienst:+166,03 € (+12.70%)
Anwärter gehobener Dienst:+186,68 € (+11.99%)
Anwärter höherer Dienst:+236,53 € (+9.91%)

Der im Gegensatz zum Tarifergebnis TVöD fehlende Mindesterhöhungsbetrag von 340 € wirkt sich nur in A 5 Stufe 1, A 4 Stufe 1 und A 3 Stufe 1 und 2 aus.

25.04.2023
Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG sieht den Sockelbetrag von 200 € als "kleines Problem", da dieser durch das sogenannte Abstandsgebot nicht einfach umgesetzt werden könne. Die DPolG schreibt: "Das BMI hat nun vor, einen linearen Durchschnittswert zu ermitteln und diesen dann mit den 5,5 % aufzustocken. Wie hoch dies dann im Einzelnen sein wird, steht noch nicht fest. Gleiches gilt für die Versorgungsempfänger. Zu berücksichtigen ist selbstverständlich auch die 0,2 % Abschlag bei den Beamten für die Versorgungsrücklage."

23.04.2023
Im Folgenden eine Beispielrechnung für eine mögliche Besoldungstabelle 2024 unter der Maßgabe der wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses TVöD 2024 wie vom Bundesinnenministerium angekündigt. Unter Annahme einer Kürzung der individuellen Besoldungserhöhung um 0,2 Prozentpunkte nach § 14a BBesG und unter der Annahme der Erhöhung des Familienzuschlags und der dynamischen Zulagen um 11,5%.

Prognose zu den Besoldungstabellen 2023/2024 - obsolet!
gültig abErhöhunggültig bisBundesbeamte
01.01.2023
Nullrunde
29.02.2024
Weitergeltung der bisherigen Tabelle
01.03.2024
+200 € +5,5%
31.12.2024 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
Hinweis: bei dieser Tabelle handelt es sich um eine Beispielrechnung.
Es besteht derzeit weder Rechtskraft noch auch nur ein Gesetzesentwurf hierzu.
Als Erhöhungsfaktor des Familienzuschlags und der dynamischen Zulagen wurde 11,5% angenommen.
Eine Minderung der Erhöhungen um 0,2 Prozentpunkte nach § 14a BBesG ist berücksichtigt.

22.04.2023
Die Tarifverhandlungen TVöD 2023 führen zu einer Einigung: Nach 14 Monaten ohne Entgelterhöhung ("Nullrunde") steigen zum 01.03.2024 die Entgelte um 200 € und zeitgleich in einem zweiten Erhöhungsschritt um 5,5%. Es wird ein Mindesterhöhungsbetrag von insgesamt 340 € festgelegt.
Des weitere sind 9 steuerfreie Einmalzahlungen ("Inflationsausgleichsgeld") in Höhe von insgesamt 3000 € vorgesehen.

Bundesinnenministerin Faeser kündigt eine Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung der Bundesbeamten an:
"Wir haben ein verantwortbares Ergebnis erreicht. Wenn wir diesen Tarifabschluß auf den Beamtenbereich übertragen - und das werden wir - liegen die Gesamtkosten des Bundes für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 4,95 Milliarden Euro."