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Tarifrunde TV-L 2017

Abgrenzung der Entgeltgruppen zur Ermittlung der jeweiligen Entgelterhöhung 2017

Bei der Entgelterhöhung TV-L 2017 handelt es sich weder um eine klassische lineare Erhöhung, noch um eine lineare Erhöhung mit Mindest- oder Sockelbetrag, wie dies in den letzten Jahren häufiger vorkam. Es wurde vielmehr eine lineare Entgelterhöhung von 2,0% festgelegt sowie ein pauschaler Erhöhungsbetrag von 75 € für bestimmte Entgeltgruppen und Stufen. Die Bezeichnung "Mindestbetrag", wie dieser Erhöhungsbetrag von Gewerkschaften und zahlreichen Medien genannt wird, ist irreführend, da einige Entgeltgruppen und Stufen unter den 75 € zurückbleiben.

Formulierung in der Tarifeinigung

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

ab 1. Januar 2017 um 2,0 v.H. bzw. abweichend davon in
  • den Entgeltgruppen 1 bis 8 (einschließlich der Entgeltgruppe 2 Ü),
  • der Entgeltgruppe 9 Stufen 1 bis 3,
  • der Entgeltgruppe 10 Stufe 1,
  • der Entgeltgruppe 11 Stufe 1,
  • der Entgeltgruppe 12 Stufe 1,
  • den Entgeltgruppen KR 3a, 4a und 7a,
  • der Entgeltgruppe KR 8a Stufen 1 bis 5,
  • der Entgeltgruppe KR 9a Stufen 3 und 4 und
  • der Entgeltgruppe KR 9b Stufe 3
ab 1. Januar 2017 um 75 Euro

Übersicht der Entgelterhöhung TV-L 2017 nach Entgeltgruppen und Stufen

Entgelterhöhung TV-L 2017
123456
E 15 84.27 93.43 96.88 109.14 118.42
E 14 76.30 84.63 89.51 96.88 108.19
E 13 70.35 78.08 82.25 90.34 101.52
E 12 75.00 69.99 79.75 88.32 99.38
E 11 75.00 67.49 72.37 79.75 90.46
E 10 75.00 65.15 69.99 74.87 84.15
E 9 75.00 75.00 75.00 68.21 74.39
E 8 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
E 7 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
E 6 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
E 5 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
E 4 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
E 3 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
E 2 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
E 1 75.00 75.00 75.00 75.00 75.00
Bei allen gelb markierten Tabellenfeldern beträgt die Entgelterhöhung pauschal 75 €. Bei den rot markierten Tabellenfeldern beträgt die Entgelterhöhung 2%, aber weniger als 75 €, bei den blau markierten Tabellenfeldern ebenfalls 2%, hier ergeben sich allerdings mehr als 75 €.

 +75 € pauschal
 weniger als +75 € linear +2,0%
 mehr als +75 €

3200-Euro-Grenze

Auch wenn dies in der Tarifeinigung im Wortlaut so nicht enthalten ist, scheint die Grenze zwischen 2% und 75 € Erhöhungsbeträgen bei einem Entgeltwert von 3200 € der Vorgängertabelle des Jahres 2016 zu liegen:

Update 21.02.2017: ver.di bestätigt die 3200-Euro-Grenze.