ffentlicher Dienst der Lnder: In die Zukunft investieren
5,5 Prozent plus fr Arbeitnehmer und Beamte!
5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro mehr, lautet die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion fr die Einkommensrunde im ffentlichen Dienst der Lnder, die am 16. Februar 2015 startet. Auszubildende sollen eine Entgelterhhung von 100 Euro monatlich erhalten und dauerhaft bernommen werden. Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und inhaltsgleich auf die 2,2 Millionen Beamten und Versorgungsempfnger der Lnder und Kommunen bertragen werden. Das beschlossen Bundestarifkommission und Bundesvorstand des dbb am 18. Dezember 2014 in Berlin.
Die Kernpunkte der dbb-Forderung im berblick:
- Erhhung der Tabellenentgelte (TV-L und TV-Lnder) um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro
- Erhhung der Entgelte fr alle Auszubildenden um 100 Euro monatlich
- Laufzeit 12 Monate
- Zeit- und inhaltsgleiche bertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich
- Dauerhafte bernahme aller Auszubildenden im Lnderbereich
- Schaffung einer Entgeltordnung fr Lehrkrfte
"Die Infrastruktur in Deutschland wird von Brgern und Wirtschaft geschtzt und genutzt. Allerdings ist ihre Qualitt zunehmend bedroht, weil eine wesentliche Sule dieser Infrastruktur, der ffentliche Dienst der Lnder, kaputtgespart wird", sagte dbb-Vize und Vorstand Tarifpolitik Willi Russ in Berlin. Wenn Arbeitgebern wie Dienstherren nicht endlich klar wird, dass sie in ihr Personal investieren mssen, werde es Deutschland in Zukunft schwer haben, Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Zuwanderung und Digitalisierung zu schultern, warnte Russ, der die Tarifverhandlungen fr den dbb fhren wird.
Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstdt betonte die Bedeutung der anstehenden Tarifrunde fr den Beamtenbereich: "Die entwrdigende Deckelungs-, Streckungs- und Krzungspraxis aus dem Jahr 2013, die mit Ausnahme von Bayern und Hamburg in allen Bundeslndern an den Tag gelegt wurde, als es um die zeit- und inhaltsgleiche bertragung des Tarifergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten ging, darf sich nicht wiederholen."