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Tarifrunde TV-L 2017

Einführung der Stufe 6 ab E 9 / Kr 9a

zum 01.01.2018 wird in den Entgeltgruppen 9 bis 15 TV-L und 9a bis 11a TV-L Kr eine zusätzliche Stufe 6 eingeführt.
Deren Entgeltbeträge werden wie folgt festgelegt:

Entgeltgruppe Endstufe 5
am 01.01.2018
Erhöhung
Endstufe 6
ab 01.01.2018
Erhöhung
Endstufe 6
ab 01.10.2018
Gesamtabstand
Stufe 6 zu Stufe 5
zum 31.12.2018
15
6181.49
+1,5%
+92.72
6274.21
(+1,48%)
+92.72
6366.93
+3%
+185.44
14
5647.28
+1,5%
+84.71
5731.99
(+1,48%)
+84.71
5816.70
+3%
+169.42
13Ü
5647.28
+1,5%
+84.71
5731.99
(+1,48%)
+84.71
5816.70
+3%
+169.42
13
5299.43
+1,5%
+79.49
5378.92
(+1,48%)
+79.49
5458.41
+3%
+158.98
12
5187.62
+1,5%
+77.83
5265.44
(+1,48%)
+77.83
5343.25
+3%
+155.66
11
4721.77
+1,5%
+70.82
4792.59
(+1,48%)
+70.82
4863.42
+3%
+141.64
10
4392.57
+1,5%
+65.89
4458.46
(+1,48%)
+65.89
4524.35
+3%
+131.78
9
3883.21
+1,5%
+58.25
3941.46
(+1,48%)
+58.25
3999.71
+3%
+116.50

Die Stufe 6 wird - wie auch in den Entgeltgruppen 1 bis 8 - nach 5 Jahren in Stufe 5 erreicht.
Die zum 31.12.2017 in Stufe 5 oder in der individuellen Endstufe (Stufe 5+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt.

Die Entgeltgruppe 15Ü erhält weiterhin keine Stufe 6.

Vergleich mit TVöD (Bundesverwaltung)

Auch nach dem zweiten Schritt der Einführung bzw. Erhöhung des Entgeltniveaus der neuen Stufe 6 bleibt diese sowohl in absoluten Entgeltwerten als auch hinsichtlich des Abstands zur Stufe 5 hinter dem TVöD zurück. In der folgenden Tabelle wird der Abstand Stufe 5 zu Stufe 6 TVöD mit TV-L verglichen. Da noch keine Tabelle TVöD 2018 vorliegt, wird die Tabelle 2017 für den Vergleich herangezogen.

Entgeltabstand Stufe 5 zu Stufe 6
Entgeltgruppe TVöD
Tabelle 2017
TV-L
Tabelle 2018b
15
+5,18%
+3,0%
14
+5,67%
+3,0%
13
+4,59%
+3,0%
12
+4,94%
+3,0%
11
+5,43%
+3,0%
10
+2,61%
+3,0%
9
+6,6%
+3,0%

Im Folgenden noch der Vergleich der Entgelttabellen TV-L 2018 mit Stand 01.10.2018 mit derjenigen TVöD Bund 2017 mit Stand 01.07.2017. Eine Tabelle 2018 TVöD liegt derzeit noch nicht vor. Durch die Tarifrunde TVöD 2018 wird sich der Abstand zum TV-L nochmals vergrößern.

  • Vergleich TV-L (2018b) mit TVöD (2017)
    Hinweis: es werden jeweils die durchschnittlichen Monatsbeträge unter Berücksichtigung der anteilsmäßigen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) zu Grunde gelegt.
    Negative Werte bedeuten, TV-L ist ungünstiger.