02.03.2019
In der Tarif- und Besoldungsrunde für die über eine Million Beschäftigten der Bundesländer (ohne Hessen) haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am Samstag in Potsdam auf ein umfassendes Gesamtpaket aus prozentualen Anhebungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. Die Einigung sieht eine Anhebung der Gehälter im Gesamtvolumen von 8 Prozent, mindestens 240 Euro, mit einer Laufzeit von 33 Monaten vor. "Das ist das beste Ergebnis seit vielen Jahren und ein guter Tag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes", sagte der Vorsitzende des Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske.
Die Einigung sei zugleich "eine positive Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger, die auf gute öffentliche Dienstleistungen angewiesen sind", sagte Bsirske. So bringe der Abschuss einen Gehaltssprung von mehreren hundert Euro für Pflegekräfte und deutlich bessere Löhne für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte an Schulen sowie für Polizei und Rettungskräfte. "Damit haben wir die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Fachkräfte und Berufseinsteiger nachhaltig verbessern können. Das ist ein Erfolg für beide: Gewerkschaften und Arbeitgeber."
Im Einzelnen sollen die Gehälter im Gesamtvolumen rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, mindestens aber um 100 Euro, angehoben werden. Ein weiterer Anhebungsschritt um 3,2 Prozent (mindestens 90 Euro) erfolgt zum 1. Januar 2020 und um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Pflegekräfte erhalten darüber hinaus zusätzlich 120 Euro monatlich. Auszubildende bekommen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 jeweils 50 Euro mehr.
Darüber hinaus soll eine Aufwertung der Einstiegsgehälter (Stufe 1 der Entgelttabelle) in allen 15 Entgeltgruppen die Arbeit im Landesdienst für Neueinsteiger attraktiver machen. Diese Aufwertung beträgt im Volumen rund 11 Prozent und erfolgt in zwei Schritten zum 1. Januar 2020 sowie zum 1. Oktober 2020. "Davon profitieren insbesondere die unteren und mittleren Lohngruppen", erläuterte Bsirske.
ver.di fordert von den Bundesländern die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.