TV-L - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Tarifrunde TV-L 2023 - Mindesterhöhungsbetrag
Zum 01.11.2024 erfolgt der erste Erhöhungsschritt der Tarifrunde 2023-2025 mit
pauschal +200 €. Zum 01.02.2025 erfolgt der zweite Erhöhungsschritt mit +5,5%,
mindestens aber 140 €.
Daraus ergibt sich ein Mindesterhöhungsbetrag über die gesamte Tariflaufzeit von
200 € + 140 € = 340 €.
Der Mindesterhöhungsbetrag wirkt sich nur in der allgemeinen Entgelttabelle TV-L
in der Entgeltgruppe 1 in allen Stufen und in der Entgeltgruppe 2 Stufe 1 aus.
In der
S-Tabelle und in der
KR-Tabelle
wirkt sich der Mindesterhöhungsbetrag gar nicht aus.
Im Falle einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten
spielt der Mindesterhöhungsbetrag ebenfalls keine Rolle, da sämtliche Erhöhungen der
Tabellenwerte aller 16 Besoldungsordnungen darüber liegen.
Im folgenden eine Übersicht der Erhöhungsbeträge und -faktoren über die gesamte geplante Laufzeit des Tarifvertrages:
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