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Tarifrunde TV-L 2023

Pressemitteilung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 09.12.2023

Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben heute in Potsdam eine Einigung erzielt und sich darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten in zwei Schritten zu erhöhen: Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro. Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro zu Beginn, danach in zehn Raten bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird.

Dazu der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzende der TdL, Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Dieser Kompromiss ist für beide Seiten nicht einfach. Deshalb bin ich erleichtert, dass beide Tarifvertragsparteien angesichts der herausfordernden Ausgangslage Bereitschaft gezeigt haben, sich zu einigen. Die öffentlichen Haushalte befinden sich im Krisenmodus, gleichzeitig wird es für uns als Länder schwieriger, Personal zu gewinnen und zu halten. Mir ging es um einen für die Beschäftigten insgesamt fairen und für die Länderhaushalte gerade noch machbaren Abschluss - das haben wir gemeinsam nach sehr schwierigen und langwierigen Verhandlungen erreicht. Wichtig ist, dass wir insbesondere für die Nachwuchskräfte gemeinsam Gutes erreichen konnten. Auch enthält der Tarifvertrag viele soziale Komponenten, die gerade in den unteren Lohngruppen helfen werden, besser mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten zurecht zu kommen. Dies alles können die Länder aber nur deshalb leisten, weil die insgesamt 23,9 Milliarden Euro Gesamtkosten auf drei Haushaltsjahre verteilt werden können."

Weitere Eckpunkte der Einigung sind Verbesserungen für die Beschäftigten im Straßenbau, im Maßregel- und Justizvollzug sowie für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg. Die bisher außertarifliche Hauptstadtzulage in Berlin wird wegen der besonderen Hauptstadtsituation nunmehr tarifiert. Für studentische Hilfskräfte wurden erstmals Mindestentgelte (Stundenentgelt ab Sommersemester 2024: 13,25 Euro) vereinbart, die deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Das Ergebnis wird von den jeweiligen Ländern auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder übertragen.