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Besoldungsrunde der Länder 2013/2014 - Brandenburg

Pressemitteilung des Ministerium des Innern Brandenburg vom 21.06.2013

Landesregierung vereinbart Besoldungs- und Beschäftigungspaket mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

Potsdam - Brandenburgs Beamtinnen und Beamten bekommen ab Juli diesen Jahres mehr Geld. Außerdem verpflichtet sich die Landesregierung zu zahlreichen Maßnahmen, damit künftig ältere Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg stärker entlastet und jüngere Beschäftigte neu eingestellt werden können. Das sind die wichtigsten Eckpunkte eines umfangreichen Pakets, das Finanzminister Helmuth Markov und Innenminister Dietmar Woidke heute nach Gesprächen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Potsdam vorgestellt haben.

Finanzminister Helmuth Markov: "Die Gesamtlösung des Pakets kann sich sehen lassen. Natürlich sind das für den Landeshaushalt beträchtliche Kosten, aber das Geld in unsere Beschäftigten ist gut investiert. Schließlich geht es darum, auch künftig ausreichend und gut qualifizierte Beschäftigte zur Verfügung zu haben und die Arbeitsqualität zu verbessern. Und wir sichern mit diesem Paket, dass wir auch in den kommenden Jahren junge Menschen im Öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg einstellen können."

Innenminister Dietmar Woidke: "Das Paket enthält finanziell verantwortbare Einkommenszuwächse für die Beamten, bleibt dabei aber nicht stehen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages ist die Debatte um die Übertragung der Ergebnisse der Tarifrunde 2013 in Brandenburg damit beendet. Auch der lange Streit um das Weihnachtsgeld für Beamte ist mit dem jetzt vorgeschlagenen Kompromiss beigelegt worden. Das Paket legt einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die Nachwuchsgewinnung für die Landesverwaltung. Damit soll die Leistungsfähigkeit der Verwaltung in Brandenburg dauerhaft gesichert werden. Lebensältere werden entlastet, dafür wird umgekehrt mehr Nachwuchs als bislang geplant eingestellt. Für die Polizei bedeutet die Anpassung der Ausbildungsplätze eine Erhöhung der Zahl der Polizeianwärter von bislang 350 in 2013/2014 auf 480 im selben Zeitraum. Mehr als durchschnittlich 240 Polizeianwärter im Jahr gab es in Brandenburg zuletzt 1995. Dieser Nachwuchs wird dringend benötigt. Das vorgestellte Paket leistet damit über die reine Besoldungskomponente hinaus einen ganz wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit der Polizei und des gesamten öffentlichen Dienstes in Brandenburg. Darin liegt seine eigentliche Bedeutung. Die Landesregierung setzt damit ein klares und richtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung. Die Gespräche waren zwar nicht immer einfach. Den Gewerkschaften möchte ich aber für ihren konstruktiven Verhandlungsbeitrag herzlich danken. Dieses Paket ist am Ende eine echte Gemeinschaftsleistung von allen Beteiligten geworden."

Im Einzelnen sieht das heute vorgestellte Paket vor, dass die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land Brandenburg ab dem 1. Juli 2013 eine lineare Besoldungserhöhung von 2,65 Prozent erhalten. Zum 1. Juli 2014 folgt eine weitere Erhöhung der Bezüge um 2,0 Prozent. Jeweils 0,2 Prozentpunkte davon fließen in die Versorgungsrücklage.

Zusätzlich zu dieser Erhöhung der Bezüge sieht das Paket auch den Einbau eines Sonderzahlungsbetrages ("Weihnachtsgeld") in Höhe von monatlich 21 Euro an die Beamtinnen und Beamten ab 1. Juli 2013 vor (10 Euro für Anwärterbezüge).

Der dritte Bestandteil des Pakets ist eine nunmehr altersunabhängige Regelung zum Erholungsurlaub. Demnach erhalten alle Beamtinnen und Beamte im Land Brandenburg 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Damit wurde auch hier eine Angleichung an die bereits bestehende Regelung für Tarifbeschäftigte erreicht.

Ein weiterer Bestandteil des Pakets sind umfangreiche Maßnahmen, die ein sogenanntes altersgerechtes Arbeiten unterstützen. Damit sollen ältere Beschäftigte entlastet und zugleich die Neueinstellung von jüngeren Beschäftigte gesichert werden. Diese Maßnahmen sehen im Einzelnen vor:

  • Zur Entlastung "lang gedienter" Vollzugsbeamter des mittleren Dienstes von Polizei, Justiz und Feuerwehr können diese ab 2015 in den letzten beiden Jahren vor der Pensionierung die Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung auf 80 Prozent bei 85 Prozent der bisherigen Nettobesoldung nutzen. Zur Absicherung dieses Modells wird die Zahl der Ausbildungsplätze in den Vollzugslaufbahnen bereits ab 2013 entsprechend erhöht.
  • Für "lang gediente" Lehrkräfte soll es zusätzlich zur bestehenden Ermäßigungsstunde ab dem 60. Lebensjahr eine weitere Ermäßigungsstunde geben, sofern sie bereits 35 Dienstjahre absolviert haben.
  • Die Pflichtstunden für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer werden von 28 auf 27 pro Woche abgesenkt. Damit gehört Brandenburg neben Thüringen und Sachsen-Anhalt zu den wenigen Ländern, die die hohe Belastung im Grundschulbereich anerkennen und so gezielt zu einer besseren Ausbildung der Grundschüler beitragen.
  • Aber auch für die im Bereich der Oberschulen bestehenden Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer wird eine Entlastung erreicht. Hier sollen nach dem heute vorgestellten Paket die Pflichtstunden von 26 auf 25 pro Woche sinken.
  • Die Landesregierung verpflichtet sich, die Zahl der Pflichtstunden bis zum 1. Januar 2019 nicht zu erhöhen.
  • All diese Entlastungen sollen nicht auf Kosten jüngerer Mitarbeiter gehen. Es werden daher die Einstellungskorridore angepasst, um eine Arbeitsverdichtung bei den verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden.
  • Durch die Maßnahmen ergibt sich ein durch Neueinstellungen zu deckender Stellenmehrbedarf von rund 400 Lehrerinnen und Lehrern.
  • Darüber hinaus ist vorgesehen, dass zukünftig auch Tarifbeschäftigte die Einrichtung eines Langzeitarbeitskontos ("Zeitkonto") vereinbaren können. In Anlehnung an die für Landesbeamte geltenden Regelungen kann nach einer Ansparphase von zwölf Jahren eine Freistellung bis zu zwei Jahren erarbeitet werden.
  • Auch besteht künftig weiterhin die Möglichkeit, dass Beamtinnen und Beamte der Vollzugslaufbahnen freiwillig in Absprache mit dem Dienstherrn über ihre jeweilige besondere Altersgrenze hinaus bis zu drei Jahren weiter arbeiten können, sofern ein besonderes dienstliches Interesse besteht.