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Besoldungsrunde der Lnder 2013/2014 - Brandenburg

Pressemitteilung des Ministerium des Innern Brandenburg vom 21.06.2013

Landesregierung vereinbart Besoldungs- und Beschftigungspaket mit den Gewerkschaften des ffentlichen Dienstes

Potsdam - Brandenburgs Beamtinnen und Beamten bekommen ab Juli diesen Jahres mehr Geld. Auerdem verpflichtet sich die Landesregierung zu zahlreichen Manahmen, damit knftig ltere Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte des Landes Brandenburg strker entlastet und jngere Beschftigte neu eingestellt werden knnen. Das sind die wichtigsten Eckpunkte eines umfangreichen Pakets, das Finanzminister Helmuth Markov und Innenminister Dietmar Woidke heute nach Gesprchen mit den Gewerkschaften des ffentlichen Dienstes in Potsdam vorgestellt haben.

Finanzminister Helmuth Markov: "Die Gesamtlsung des Pakets kann sich sehen lassen. Natrlich sind das fr den Landeshaushalt betrchtliche Kosten, aber das Geld in unsere Beschftigten ist gut investiert. Schlielich geht es darum, auch knftig ausreichend und gut qualifizierte Beschftigte zur Verfgung zu haben und die Arbeitsqualitt zu verbessern. Und wir sichern mit diesem Paket, dass wir auch in den kommenden Jahren junge Menschen im ffentlichen Dienst des Landes Brandenburg einstellen knnen."

Innenminister Dietmar Woidke: "Das Paket enthlt finanziell verantwortbare Einkommenszuwchse fr die Beamten, bleibt dabei aber nicht stehen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages ist die Debatte um die bertragung der Ergebnisse der Tarifrunde 2013 in Brandenburg damit beendet. Auch der lange Streit um das Weihnachtsgeld fr Beamte ist mit dem jetzt vorgeschlagenen Kompromiss beigelegt worden. Das Paket legt einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die Nachwuchsgewinnung fr die Landesverwaltung. Damit soll die Leistungsfhigkeit der Verwaltung in Brandenburg dauerhaft gesichert werden. Lebensltere werden entlastet, dafr wird umgekehrt mehr Nachwuchs als bislang geplant eingestellt. Fr die Polizei bedeutet die Anpassung der Ausbildungspltze eine Erhhung der Zahl der Polizeianwrter von bislang 350 in 2013/2014 auf 480 im selben Zeitraum. Mehr als durchschnittlich 240 Polizeianwrter im Jahr gab es in Brandenburg zuletzt 1995. Dieser Nachwuchs wird dringend bentigt. Das vorgestellte Paket leistet damit ber die reine Besoldungskomponente hinaus einen ganz wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfhigkeit der Polizei und des gesamten ffentlichen Dienstes in Brandenburg. Darin liegt seine eigentliche Bedeutung. Die Landesregierung setzt damit ein klares und richtiges Signal fr die Zukunftsfhigkeit der Verwaltung. Die Gesprche waren zwar nicht immer einfach. Den Gewerkschaften mchte ich aber fr ihren konstruktiven Verhandlungsbeitrag herzlich danken. Dieses Paket ist am Ende eine echte Gemeinschaftsleistung von allen Beteiligten geworden."

Im Einzelnen sieht das heute vorgestellte Paket vor, dass die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger im Land Brandenburg ab dem 1. Juli 2013 eine lineare Besoldungserhhung von 2,65 Prozent erhalten. Zum 1. Juli 2014 folgt eine weitere Erhhung der Bezge um 2,0 Prozent. Jeweils 0,2 Prozentpunkte davon flieen in die Versorgungsrcklage.

Zustzlich zu dieser Erhhung der Bezge sieht das Paket auch den Einbau eines Sonderzahlungsbetrages ("Weihnachtsgeld") in Hhe von monatlich 21 Euro an die Beamtinnen und Beamten ab 1. Juli 2013 vor (10 Euro fr Anwrterbezge).

Der dritte Bestandteil des Pakets ist eine nunmehr altersunabhngige Regelung zum Erholungsurlaub. Demnach erhalten alle Beamtinnen und Beamte im Land Brandenburg 30 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Damit wurde auch hier eine Angleichung an die bereits bestehende Regelung fr Tarifbeschftigte erreicht.

Ein weiterer Bestandteil des Pakets sind umfangreiche Manahmen, die ein sogenanntes altersgerechtes Arbeiten untersttzen. Damit sollen ltere Beschftigte entlastet und zugleich die Neueinstellung von jngeren Beschftigte gesichert werden. Diese Manahmen sehen im Einzelnen vor:

  • Zur Entlastung "lang gedienter" Vollzugsbeamter des mittleren Dienstes von Polizei, Justiz und Feuerwehr knnen diese ab 2015 in den letzten beiden Jahren vor der Pensionierung die Mglichkeit der Arbeitszeitreduzierung auf 80 Prozent bei 85 Prozent der bisherigen Nettobesoldung nutzen. Zur Absicherung dieses Modells wird die Zahl der Ausbildungspltze in den Vollzugslaufbahnen bereits ab 2013 entsprechend erhht.
  • Fr "lang gediente" Lehrkrfte soll es zustzlich zur bestehenden Ermigungsstunde ab dem 60. Lebensjahr eine weitere Ermigungsstunde geben, sofern sie bereits 35 Dienstjahre absolviert haben.
  • Die Pflichtstunden fr Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer werden von 28 auf 27 pro Woche abgesenkt. Damit gehrt Brandenburg neben Thringen und Sachsen-Anhalt zu den wenigen Lndern, die die hohe Belastung im Grundschulbereich anerkennen und so gezielt zu einer besseren Ausbildung der Grundschler beitragen.
  • Aber auch fr die im Bereich der Oberschulen bestehenden Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer wird eine Entlastung erreicht. Hier sollen nach dem heute vorgestellten Paket die Pflichtstunden von 26 auf 25 pro Woche sinken.
  • Die Landesregierung verpflichtet sich, die Zahl der Pflichtstunden bis zum 1. Januar 2019 nicht zu erhhen.
  • All diese Entlastungen sollen nicht auf Kosten jngerer Mitarbeiter gehen. Es werden daher die Einstellungskorridore angepasst, um eine Arbeitsverdichtung bei den verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden.
  • Durch die Manahmen ergibt sich ein durch Neueinstellungen zu deckender Stellenmehrbedarf von rund 400 Lehrerinnen und Lehrern.
  • Darber hinaus ist vorgesehen, dass zuknftig auch Tarifbeschftigte die Einrichtung eines Langzeitarbeitskontos ("Zeitkonto") vereinbaren knnen. In Anlehnung an die fr Landesbeamte geltenden Regelungen kann nach einer Ansparphase von zwlf Jahren eine Freistellung bis zu zwei Jahren erarbeitet werden.
  • Auch besteht knftig weiterhin die Mglichkeit, dass Beamtinnen und Beamte der Vollzugslaufbahnen freiwillig in Absprache mit dem Dienstherrn ber ihre jeweilige besondere Altersgrenze hinaus bis zu drei Jahren weiter arbeiten knnen, sofern ein besonderes dienstliches Interesse besteht.