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Besoldungsrunde 2023-2025 der Beamten von Lndern und Kommunen

bersicht

Bundesland20242025Ez Status
Baden-Wrttemberg
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G15.11.2024 - Gesetz
Bayern
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G08.07.2024 - Gesetz
Berlin
b
01.11.
+275,05 €9
T R A 01.02.
+5,9%
T R A 3000 € G28.12.2024 - Gesetz
Brandenburg
t
01.01.
+4,76%
T R A 20244
+5,54%
T R A 3000 € G21.06.2024 - Gesetz
Bremen
w
20238
01.11.
+1,85%
+200 €2
T
T
R
R
A
A
01.02.
+3,65%
T R A 3000 € G10.10.2024 - Gesetz
Hamburg
w
01.11.
+200 €2
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G29.10.2024 - Gesetz
Hessen
t
-
-
01.02.
01.12.
+4,8%
+5,5%
T
T
R
R
A
A
3000 € G01.07.2024 - Gesetz
Mecklenburg-Vorpommern
w
01.11.
+200 €2
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G30.06.2024 - Gesetz
Niedersachsen
w
01.11.
+200 €2
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G02.10.2024 - Gesetz
Nordrhein-Westfalen
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G31.10.2024 - Gesetz
Rheinland-Pfalz
w
01.11.
+200 €2
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G30.04.2024 - Gesetz
Saarland
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G06.06.2024 - Gesetz
Sachsen
b
01.01.
01.11.
+4,1%3
+4,76%
T
T
R
R
A
A
01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G24.05.2024 - Gesetz
Sachsen-Anhalt
s
01.11.
+200 €7
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G14.10.2024 - Gesetz
Schleswig-Holstein
w
01.11.
+200 €
+5,5%5
T R A
-
-
3000 € G19.07.2024 - Gesetz
Thringen
s
01.11.
+1,462%6
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G02.07.2024 - Gesetz
TV-L 01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%1
T R A 3000 €
[Link zu dieser Tabelle] letzte nderung: 15.02.2026

1: Mindesterhhungsbetrag: 140 €. Wirksam nur fr TV-L E 1 und E 2 Stufe 1. Siehe Mindesterhhungsbetrag
    Der Mindesterhhungsbetrag hat (bei wirkungsgleicher bertragung) keine Auswirkungen bei den Beamten

2: Erhhung Zulagen, Familienzuschlag: +4,76% (wirkungsgleich zu TV-L)
3: in Form einer monatlichen Sonderzahlung in Hhe von 4,1% auf Basis Grundgehalt und Amtszulage
4: vorgezogen auf 01.07.2024
5: Schleswig-Holstein zieht den zweiten Erhhungsschritt um 3 Monate vor
6: Thringen erhhte zum 01.01.2023 auerhalb der Besoldungsrunden um 3,25%. 3,25% * 1,462% = 4,76%
7: Sachsen-Anhalt erhht Zulagen und Familienzuschlag nur um 4,3%
8: Bremen erhht rckwirkend zum 01.10.2023 um linear 1,85%
9: Berlin schafft gleichzeitig den Ehegattenzuschlag ab

Legende:  
b
 Besoldungserhhung besser als Tarifabschlu      
-
  zeitverzgerte
bernahme
      EzEinmalzahlung
w
 wirkungsgleiche bernahme
P
 Prognose
t
 teils besser, teils schlechter      
T
 Tabelle      
E
 Gesetzentwurf
s
 schlechter als Tarifabschlu      
R
 Rechner      
B
 Parlamentsbeschlu
x
 sehr viel schlechter      
A
 Analyse      
G
 Gesetz

Chronologie der Besoldungsrunde der Lnder 2023 - 2025

16.11.2024
Ende der Aktualisierung dieser Seite

15.11.2024
  Baden-Wrttemberg
Das Gesetz ber die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezgen in Baden-Wrttemberg 2024/2025 und zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-G 2024/2025) ist nun verkndet und damit rechtskrftig (GVBl. 2024 Nr. 91)

01.11.2024
  Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen ist nun verkndet und damit rechtskrftig (GV. NRW Ausgabe 2024 Nr. 31 Seite 655 bis 696).

  Berlin
Ein neuer Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung fr das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur nderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) liegt nun vor. Demnach rckt Berlin von einer Besoldungserhhung um 6,25% zum 01.02.2025 ab und erhht nun nur noch um 5,5% im Einklang mit der Tariferhhung TV-L. Fr 2026 ist in diesem Gesetzentwurf keine Besoldungserhhung vorgesehen.

Im Familienzuschlag soll weiterhin der Verheiratetenzuschlag entfallen und wird zur Hlfte in die Grundgehlter fr alle Beamten integriert, was zu einer pauschalen Besoldungserhhung um 275,05 € (statt 200 € nach TV-L) zum 01.11.2024 fhrt. Bereits im Dienst befindliche Beamte erhalten den restlichen Verheiratetenzuschlag weiter (Besitzstandwahrung), dieser nimmt allerdings an folgenden Besoldungserhhungen nicht teil.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Berlin
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+275,05 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.12.2025 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Prognose nach Gesetzentwurf vom 30.10.2024

29.10.2024
  Hamburg
Das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 und zur nderung weiterer dienstrechtlicher Regelungen ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

14.10.2024
  Sachsen-Anhalt
Das Vierte Gesetz zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

10.10.2024
  Bremen
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezge 2023/2024/2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

02.10.2024
  Niedersachsen
Das Niederschsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (NBVAnpG 2024/2025) ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

01.10.2024
  Berlin
Die Besoldungserhhung soll nach einem uns noch nicht vorliegenden Gesetzentwurf des Finanzsenators nun doch nur 200 Euro zum 01.11.2024 und 5,5% zum 01.02.2025 betragen.

01.08.2024
  Schleswig-Holstein
Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

29.07.2024
  Hamburg
Es liegt nun ein Entwurf zum Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (HmbBesVAnpG 2024/2025) vor.

25.07.2024
  Niedersachsen
Ein Referentenentwurf zum Niederschsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024/2025 (NBVAnpG 2024/2025) liegt nun vor. Dieser enspricht inhaltlich der Ankndigung des Finanzministers vom 12.12.2023, das Tarifergebnis TV-L auf die Landesbeamten zu bertragen.

18.07.2024
  Thringen
Das Thringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 und zur nderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

16.07.2024
  Mecklenburg-Vorpommern
Das Gesetz ber die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Gesetz ber die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezgen 2024 und 2025 sowie zur Gewhrung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind nun verkndet und damit rechtskrftig.

15.07.2024
  Bayern
Das Gesetz zur Anpassung der Bezge 2024/2025 ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

01.07.2024
  Hessen
Das Gesetz ber die Gewhrung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und ber die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

26.06.2024
  Baden-Wrttemberg
Ein Entwurf zum Gesetz ber die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezgen in Baden-Wrttemberg 2024/2025 und zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-G 2024/2025) liegt nun vor.

21.06.2024
  Brandenburg
Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) ist verkndet und damit rechtskrftig (GVBl. I 2024 Nr. 29).

  Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung beabsichtigt nun doch die Erhhung des Familienzuschlags um 4,76% zum 01.11.2024.

07.06.2024
  Berlin
Nach einem vorliegenden Referentenentwurf der Senatsverwaltung fr Finanzen fr ein Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung fr das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur nderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026), plant Berlin die schrittweise Angleichung seiner Beamtenbesoldung an die Grundgehlter der Bundesbeamten. Deswegen ist zum 01.02.2025 eine Erhhung um 6,25% (statt 5,5% nach TV-L) und eine weitere Erhhung um 0,76% zum 01.01.2026 vorgesehen.
Im Familienzuschlag soll der Verheiratetenzuschlag entfallen und wird zur Hlfte in die Grundgehlter fr alle Beamten integriert, was zu einer pauschalen Besoldungserhhung um 275,05 € (statt 200 € nach TV-L) zum 01.11.2024 fhrt. Bereits im Dienst befindliche Beamte erhalten den restlichen Verheiratetenzuschlag weiter (Besitzstandwahrung).

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Berlin
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+275,05 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+6,25%
31.12.2025 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.01.2026
+0,76%
?
Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
Prognose nach Referententwurf vom 13.05.2024
keine Erhhung von Familienzuschlags und Zulagen im Jahr 2024

06.06.2024
  Saarland
Das Gesetz zur Gewhrung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezgen in den Jahren 2024 und 2025 ist nun verkndet und damit rechtskrftig.

24.05.2024
  Sachsen
Das Fnfte Gesetz zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fnftes Dienstrechtsnderungsgesetz - 5. DRndG) ist nun verkndet (SchsGVBl. 2024 Seite 454) und damit rechtswirksam.

20.05.2024
  Bremen
Der Senator fr Finanzen gibt in einem Schreiben an die Spitzenverbnde der Gewerkschaften die geplanten Besoldungserhhungen bekannt: rckwirkend zum 01.10.2023 soll das Besoldungsniveau um 1,85% erhht werden, zum 01.11.2024 um pauschal 200 Euro (Zulagen +4,76%, Anwrter pauschal 100 Euro), zum 01.02.2025 um 3,65%.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Bremen
01.10.2023
+1,85%
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+3,65%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklrung
des Finanzsenators vom 16.05.2024 dar!
Zulagen, Familienzuschlag: +4,76% zum 01.11.2024

07.05.2024
  Hessen
Der Entwurf der Regierungsfraktionen zum Gesetz ber die Gewhrung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und ber die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) liegt nun vor. Abweichend zum Tarifergebnis TV-H soll demnach der erste Erhhungsschritt zum 01.02.2025 nicht pauschal 200 € sondern linear 4,8% betragen.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Hessen
01.01.2024
±0
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+4,8%
31.07.2025 Tabelle 2025a Rechner 2025a Analyse
01.08.2025
+5,5%
31.01.2026? Tabelle 2025b Rechner 2025b Analyse
Prognose nach Tarifergebnis TV-H vom 15.03.2024
Annahme zur Erhhung Familienzuschlge, Zulagen 2025a: +4,8%

Vergleich Erhöhung um 4,8% mit +200 Euro
12345678
A 16 +116.07 +127.05 +138.94 +150.88 +162.71 +174.72 +186.61 +198.37
A 15 +85.28 +94.44 +104.77 +115.16 +125.49 +135.75 +146.01 +156.21
A 14 +30.72 +42.23 +57.35 +72.36 +82.69 +93.14 +103.47 +113.93
A 13 +24.07 +32.19 +43.81 +55.44 +63.49 +71.55 +79.60 +87.46
A 12 -8.16 -0.72 +11.39 +23.49 +31.66 +40.50 +49.07 +57.78
A 11 -21.47 -15.59 -5.51 +4.71 +11.39 +18.65 +25.72 +32.83
A 10 -44.85 -41.71 -31.81 -21.97 -12.32 -5.26 +1.55 +8.42
A 9 -55.58 -52.17 -46.49 -38.48 -31.30 -25.30 -19.89 -14.64
A 8 -68.10 -64.82 -59.72 -52.53 -45.41 -40.30 -35.26 -30.20
A 7 -75.93 -73.53 -69.87 -64.20 -58.64 -53.10 -48.94 -44.71
A 6 -81.22 -78.19 -75.23 -71.57 -67.78 -64.13 -60.04 -56.56
Der Landesanteil Besoldung ist in diesem Vergleich berücksichtigt!

[Link zur ausführlichen Version dieser Tabelle]

+4,8% ist besser als +200 €
+4,8% entspricht in etwa +200 €
+4,8% ist schlechter als +200 €

03.05.2024
  Rheinland-Pfalz
Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) ist nun verkndet und damit rechtswirksam.

27.04.2024
  Nordrhein-Westfalen
Ein Refrentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen liegt nun vor. Es ist wie erwartet eine Besoldungserhhung um pauschal 200 € zum 01.11.2024 vorgesehen und um linear 5,5% zum 01.02.2025. Im ersten Erhhungsschritt sollen die Zulagen um 4,76% erhht werden. Davon ausgenommen ist der Familienzuschlag, bei dem zum 01.11.2024 in den Stufen 1 (verheiratet) bis 3 (2 Kinder) keine Erhhung vorgesehen ist und ab dem 3. Kind eine Absenkung unter Gewhrung einer Besitzstandszulage.

20.04.2024
  Thringen
Der Entwurf der Landesregierung zum Thringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 und zur nderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften wird nun als parlamentarische Drucksache 7/9853 gefhrt.
An Stelle einer pauschalen Erhhung der Anwrterbezge um 50 Euro zum 01.02.2025 ist nun eine Erhhung um linear 5,5% vorgesehen. Dies ist fr die Anwrter in allen Fllen gnstiger.

19.04.2024
  Saarland
Es liegt nun ein Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Gewhrung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezgen in den Jahren 2024 und 2025 vor. Dieser beinhaltet zwei Gesetze:
  • Gesetz zur Gewhrung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleichszahlungsgesetz)
  • Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezgen in den Jahren 2024 und 2025

12.04.2024
  Brandenburg
Der Gesetzentwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) wird nun als Landtagsdrucksache 7/9503 gefhrt.

25.03.2024
  Baden-Wrttemberg
Das Landesamt fr Besoldung und Versorgung besttigt, da die dynamischen Besoldungsbestandteile zum 01.11.2024 um 4,76% erhht werden sollen.

24.03.2024
  Baden-Wrttemberg
gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Baden-Wrttemberg
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

20.03.2024
  Baden-Wrttemberg
Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der Regierungsparteien besttigen die nun wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses TV-L einschlielich des Sockelbetrags von 200 €.
Andreas Schwarz (Grne): "Deswegen haben wir vorgeschlagen, wie der Bund und die Mehrheit der Lnder den Tarifabschluss samt Sockelbetrag auf die Beamten zu bertragen."
Manuel Hagel (CDU): "[...] haben wir uns als CDU frh dafr eingesetzt, dass bei der bertragung des Tarifabschlusses jede Beamtin und jeder Beamte einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr im Monat bekommt - dass gerade die unteren Besoldungsstufen mehr davon haben."

19.03.2024
  Baden-Wrttemberg
Nach Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist nun anstelle der Besoldungserhhung um linear 3,6% zum 01.11.2024 nun doch eine pauschale Erhhung um 200 € vorgesehen.

18.03.2024
  Niedersachsen
Das Niederschsisches Gesetz zur Gewhrung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niederschsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -) ist nun verkndet.

15.03.2024
  Hessen
In der Tarifrunde TV-H (Tarifvertrag fr den ffentlichen Dienst des Landes Hessen) wird eine Tarifeinigung erzielt: nach einer Nullrunde im Jahr 2024 sollen die Gehlter zum 01.02.2025 um pauschal 200 € sowie zum 01.08.2025 um 5,5% (mindestens jedoch 140 € ) erhht werden. Dies entspricht den Erhhungsbetrgen des TV-L, lediglich mit einigen Monaten Zeitverzgerung. Eine wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses TV-H auf die Landesbeamten ist vorgesehen.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Hessen
01.01.2024
±0
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+200 €
31.07.2025 Tabelle 2025a Rechner 2025a Analyse
01.08.2025
+5,5%
31.01.2026? Tabelle 2025b Rechner 2025b Analyse
Die Tabellen wurden am 07.05.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt.
Prognose nach Tarifergebnis TV-H vom 15.03.2024
Annahme zur Erhhung Familienzuschlge, Zulagen 2025a: +4,8%

12.03.2024
  Sachsen-Anhalt
Das Vierte Gesetz zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften liegt nun im Entwurf vor. Entgegen der Ankndigung der Staatskanzlei vom 12.12.2023 beinhaltet dieser keine wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses: An Stelle der Erhhung von Zulagen und Familienzuschlag um 4,76% zum 01.11.2024 ist lediglich eine Erhhung um 4,3% enthalten.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Berechnungsbasis: Entwurf zum Vierten Gesetz zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften
Zulagen, Familienzuschlag: +4,3% zum 01.11.2024, +5,5% zum 01.02.2025

11.03.2024
  Schleswig-Holstein
Ein Entwurf des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 - BVAnpG 2024) liegt nun vor.

06.03.2024
  Saarland
Nach Mitteilung des Deutschen Beamtenbundes hat der Ministerrat am 06.02. einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhhung gebilligt und Abschlagszahlungen angeordnet. Dieser soll - wie bereits im Dezember von Ministerprsidentin Rehlinger (SPD) angekndigt - eine echte wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses beinhalten.

04.03.2024
  Berlin
Das Berliner Gesetz ber Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz - BerlVSZG) ist nun verkndet. Abweichend vom ursprnglichen Gesetzentwurf sind nach einem nderungsantrag der Regierungsfraktionen nun Beamte und Ruhegehaltempfnger der Besoldungsgruppe B 7 und hher von den Einmalzahlungen ausgenommen.

01.03.2024
  Thringen
Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 und zur nderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften liegt nun vor.

29.02.2024
  Schleswig-Holstein
Der Deutsche Beamtenbund Landesverband Schleswig-Holstein kristiert die Plne der Landesregierung zur Tarifbernahme: "Die Plne fr die zwangslufig notwendigen Nachjustierungen sind leider nicht berzeugend. Es wird abermals auf zustzliche familienbezogene Besoldungsbestandteile gesetzt, die teilweise auch noch von der Hhe der Partnereinkommen abhngig sind. Das bedeutet: Anstatt die Besoldungstabelle nachzubessern, um Leistung und Verantwortung zu honorieren, gibt es zustzliche Boni fr Kinder. Das Motiv liegt auf der Hand: Das ist billiger, weil die Anzahl der Anspruchsberechtigten begrenzt ist, die Ansprche befristet sind und keine Ruhegehaltsfhigkeit besteht."

28.02.2024
  Sachsen
Ein Entwurf zum Fnften Gesetz zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fnftes Dienstrechtsnderungsgesetz - 5. DRndG) liegt nun vor.

  Schleswig-Holstein
Das Finanzministerium gibt die Eckpunkte des geplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 bekannt:
  • +200 € und +5,5% bereits zum 01.11.2024
  • einmalige Sonderzahlung pro Kind in Hhe von 250 € fr 2023 und 2024
  • Erhhung der Familienergnzungszuschlge bis A 10

Eine Erhhung der ersten 4 Stufen aller Besoldungsgruppen um 1% wurde bereits im Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einfhrung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften vom 08.09.2020 angekndigt. Diese Erhhung soll nun rckwirkend zum 01.01.2024 stattfinden.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.01.2024
-
31.10.2024 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.11.2024
+200€ +5,5%
? Tabelle 2024b Rechner 2024b Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankndigung
des Finanzministeriums zur bertragung des Tarifergebnisses vom 28.02. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76% +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

22.02.2024
  Brandenburg
Der Entwurf der Landesregierung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) liegt nun vor.

20.02.2024
  Brandenburg
Der Beamtenbund Brandenburg gibt nach einem Gesprch mit Ministerprsident Woidke (SPD) bekannt, da die Besoldungserhhung vom 01.11.2024 mit rckwirkender Geltung auf den 01.01.2024 vorgezogen werden und an Stelle von pauschal 200 € nun linear 4,76% betragen soll. Zum 01.07.2024 ist eine Erhhung um 5,54% vorgesehen. Der um 0,04 Prozentpunkte erhhte lineare Steigerungswert ergebe sich dabei aus einer Umrechnung des im Tarifergebnis festgelegten Mindesterhhungsbetrages von 340 €.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Brandenburg
01.01.2024
+4,76%
30.06.2024 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.07.2024
+5,54%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis von Gewerkschaftsangaben dar!

  Niedersachsen
Die Landesregierung beschliet den Entwurf eines Niederschsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht. Die Auszahlung der Sonderzahlungen soll mit dem April-Gehalt beginnen.

10.02.2024
  Sachsen
Der Schsische Beamtenbund besttigt: es soll sich bei der zustzlichen Besoldungserhhung rckwirkend zum 01.01.2024 nach derzeitiger Planung um eine dauerhafte feste monatliche Sonderzahlung in Hhe von 4,1% auf Grundgehalt und Amtszulage handeln.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen
01.01.2024
+4,1%
31.10.2024 Tabelle 2024a Rechner 2024a Analyse
01.11.2024
+4,76%
31.01.2025 Tabelle 2024b Rechner 2024b Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis von Gewerkschaftsangaben dar!

09.02.2024
  Sachsen
Die Gewerkschaft der Polizei und der Schsische Beamtenbund berichten von einem Gesprch im Finanzministerium vom 02.02., in dem angeblich eine weitere rckwirkende Erhhung der Grundgehlter um 4,1% zum 01.01.2024 in Form einer Sonderzahlung zur Sicherstellung verfassungskonformer Alimentation in Aussicht gestellt worden sei.
Formulierung des SBB: "Weitere Manahmen zum 1. Januar 2024: [...] Zahlung einer monatlichen linearen Sonderzahlung fr alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfngerinnen/Versorgungsempfnger i.H.v. 4,1%"
Formulierung der GdP: "[...] Deshalb (und wegen der Einhaltung der verfassungsgemen Alimentation) gibt es nun ebenfalls rckwirkend zum 1. Januar 2024 4,1% Erhhung der Grundgehlter."

08.02.2024
  Bayern
Der berarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezge 2024/2025 liegt nun vor. Darin ist nun wie zuvor angekndigt eine Erhhung der dynamischen Zulagen sowie des Orts- und Familienzuschlags um 4,76% enthalten.

07.02.2024
  Bayern
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und fr Heimat teilt in einem Schreiben mit:
"Hinsichtlich der Nichterhhung des Orts- und Familienzuschlags und der Zulagen entspricht Ihr Informationsstand nicht dem aktuellen Stand, da der Ministerratsbeschluss zur Billigung des Gesetzentwurfs vom 6. Februar 2024 die Erhhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 % zum 1. November 2024 umfasst."
Damit ist nun wieder von einer wirkungsgleichen bernahme des Tarifabschlusses TV-L auszugehen.

Hinsichtlich der Inflationsausgleichszahlungen kndigt das Ministerium einen Auszahlungsbeginn mit den April-Bezgen an. Dies natrlich unter Vorgriff auf die gesetzliche Regelung unter dem Vorbehalt der Rckforderung.

05.02.2024
  Bayern
Der Bayerischen Beamtenbund BBB mahnt hinsichtlich der Erhhung der Zulagen im Jahr 2024 eine wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses an:
"Der Bayerische Beamtenbund begrt den vorliegenden Gesetzentwurf [...] Anmerken mchten wir allerdings den Umstand, dass mit der Erhhung der Bezge zum 1. November 2024 um einen Sockel von 200 Euro, keine entsprechende Erhhung der Zulagen erfolgt. Das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 sieht eine andere Vereinbarung vor.
Der Tarifvertrag enthlt unter Punkt I.4 ausdrcklich die Regelung, dass Entgeltbestandteile (wie Lohnzuschlge, Besitzstandszulagen, Zulagenbetrge und Bereitschaftsdienstentgelte) zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhht werden. Die Erhhung der Zulagen geht damit parallel zur Erhhung der Entgelte vonstatten, wobei der Prozentsatz in Hhe von 4,76 dem umgerechneten Sockel fr den Tarifbereich entspricht.
Eine vergleichbare Regelung mit entsprechender Umrechnung des Sockelbetrags fr den Beamtenbereich fehlt im Gesetzentwurf. Damit weicht der Entwurf zur Anpassung der Bezge vom Ergebnis der Tarifverhandlungen ab. Die [...] Bezgeempfnger sind gegenber den Tarifbeschftigten schlechter gestellt. Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Wir halten eine Nachbesserung in diesem Punkt daher fr zwingend erforderlich."

  Berlin
Der Entwurf eines Berliner Gesetzes ber Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz - BerlVSZG) ist nun im Abgeordnetenhaus eingebracht.

02.02.2024
  Sachsen
Der Schsische Beamtenbund sbb verteidigt die die beabsichtigte bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten im Jahr 2024 mit einer linearen Erhhung um 4,76% an Stelle des tariflich vereinbarten Sockelbetrages von 200 €:
"Der SBB begrt das Gesetzespaket nach wie vor und hofft darauf, dass es - ungeachtet der Kritik Einzelner - schnellstmglich beschlossen wird. Damit wrde ein gutes Ergebnis fr alle [...] Beamten und [...] Versorgungsempfnger in Sachsen erreicht. Das Paket knnte eine Lsung sein, die amtsangemessene Alimentation in Sachsen mittelfristig sicherzustellen."

01.02.2024
  Bayern
Es liegt nun ein Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezge 2024/2025 vor. Dieser beinhaltet - analog zur Tarifeinigung - eine pauschale Erhhung um 200 € zum 01.11.2024 und linear +5,5% zum 01.02.2025. Allerdings ist keine Erhhung des Familienzuschlags, der Strukturzulage und der Amts- und Stellenzulagen vergleichbar der Regelung im Rahmen der Tarifeinigung zum 01.11.2024 vorgesehen. Damit ist keine wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses gegeben, wie dies am 09.12.2023 vom Finanzministerium eigentlich angekndigt worden war.

31.01.2024
  Thringen
Nach Mitteilung des Finanzministeriums an die Gewerkschaften beabsichtigt die Landesregierung, die Besoldung zum 01.11.2024 um linear 1,462% anzupassen, zum 01.02.2025 um weitere 5,5%. Beim ersten Erhhungsschritt soll die bereits zum 01.01.2023 durch das Thringer Gesetz zur Gewhrleistung einer verfassungsgemen Alimentation im Jahr 2023 erfolgte Erhhung um 3,25% von den 4,76% des umgerechneten Sockelbetrages einer wirkungsgleichen bertragung des Tarifergebnisses zum Abzug kommen (1,0476 ÷ 1,0325 = 1,01462).
Die Sonderzahlung soll in Abweichung zum Tarifergebnis nicht in Teilbetrgen, sondern zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt im Jahr 2024 als eine Zahlung in Hhe von 3000 € erfolgen. Sollten im Jahr 2023 bereits Sonderzahlungen geleistet worden sein, werden diese 2024 zum Abzug gebracht.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Thringen
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+1,462%
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis von Gewerkschaftsangaben dar!

29.01.2024
  Mecklenburg-Vorpommern
Der Entwurf eines Gesetzes ber die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezgen 2024 und 2025 sowie zur Gewhrung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt nun vor. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland mit einem verffentlichen Gesetzentwurf zur laufenden Besoldungsrunde.

25.01.2024
  Rheinland-Pfalz
Als erstes Bundesland verffentlicht Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf der Landesregierung sowohl zu den Einmalzahlungen als auch zu den Besoldungserhhungen. Dabei wird das Tarifergebnis wie angekndigt wirkungsgleich bertragen: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)

  Sachsen
Der Schsische Beamtenbund SBB berichtet von einem Treffen mit Finanzminister Hartmut Vorjohann zur bertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten. Demnach soll an Stelle der pauschalen Erhhung im Jahr 2024 eine Erhhung um linear 4,76% erfolgen, also genau um den Wert, der im Rahmen der Tarifeinigung als umgerechneter Sockelbetrag festgelegt wurde.
Die erste Einmalzahlung sollen abweichend zum Tarifergebnis 1000 € betragen, die folgenden 10 Einmalzahlungen je 200 €. Auszahlungsbeginn soll mit dem Mrz-Gehalt 2024 sein.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+4,76%
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 10.02.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

Ein Vergleich der geplanten Besoldungserhhung 2024 von linear +4,76% mit einer wirkungsgleichen bertragung des Tarifergebnisses TV-L mit +200 € zeigt die Schlechterstellung der Besoldungsgruppen bis einschlielich A 9 bzw. in weiten Teilen A 10 und die Besserstellung ab A 13 sowie dienstlterer Beamter in A 11 und A 12.
In der zweiten Tabelle die geplante Besoldungserhhung 2025 von linear +4,76% +5,5% im Vergleich zur fiktiven Tabelle +200 € +5,5% mit einem Mindesterhhungsbetrag von 340 € seit 2023.
In beiden Tabellen ist die Besoldungsabsenkung um 0,5% nach  8 SchsBesG bercksichtigt.

Vergleich Erhöhung +4,76% mit +200 €
123456789101112
A 16 +102.11 +118.23 +131.13 +144.02 +156.92 +169.83 +186.99
A 15 +73.98 +87.92 +99.07 +110.22 +121.38 +132.52 +147.52
A 14 +11.55 +24.22 +36.89 +49.57 +62.26 +70.70 +79.17 +87.61 +96.07 +107.92
A 13 +8.35 +18.13 +27.90 +37.68 +47.46 +53.98 +60.50 +67.01 +73.53 +83.18
A 12 -13.76 -4.76 +4.29 +13.35 +22.39 +28.44 +34.47 +40.50 +46.54 +55.40
A 11 -25.87 -18.44 -11.01 -3.42 +4.17 +9.23 +14.30 +19.36 +24.43 +32.05
A 10 -47.13 -42.30 -35.05 -27.81 -20.55 -13.32 -8.43 -3.48 +1.45 +8.70
A 9 -57.14 -53.66 -48.01 -42.35 -36.70 -31.05 -27.16 -23.27 -19.39 -13.44
A 8 -68.76 -65.23 -59.94 -54.64 -49.34 -44.04 -40.51 -36.98 -33.44 -28.02
A 7 -75.92 -72.96 -68.83 -64.69 -60.55 -56.43 -52.29 -49.34 -46.39 -41.69
A 6 -80.71 -77.43 -74.15 -70.86 -67.58 -64.29 -61.00 -57.71 -52.82
A 5 -84.36 -80.51 -77.51 -74.52 -71.52 -68.54 -65.54 -61.01

[Link zur ausführlichen Version dieser Tabelle]

+4,76% ist besser als +200 €
+4,76% entspricht in etwa +200 €
+4,76% ist schlechter als +200 €

Vergleich Erhöhung +4,76% +5,5% mit +200 € +5,5%, mind. 340 €
123456789101112
A 16           +107.72 +124.73 +138.33 +151.95 +165.55 +179.17 +197.28
A 15           +78.05 +92.75 +104.52 +116.30 +128.06 +139.82 +155.64
A 14     +12.17 +25.55 +38.93 +52.30 +65.68 +74.59 +83.51 +92.44 +101.35 +113.86
A 13     +8.81 +19.14 +29.44 +39.75 +50.06 +56.95 +63.83 +70.70 +77.58 +87.76
A 12     -14.51 -5.02 +4.53 +14.08 +23.63 +30.00 +36.37 +42.73 +49.10 +58.44
A 11     -27.29 -19.46 -11.62 -3.61 +4.39 +9.74 +15.08 +20.43 +25.77 +33.81
A 10   -49.72 -44.62 -36.99 -29.34 -21.69 -14.05 -8.90 -3.68 +1.53 +9.18  
A 9   -60.28 -56.61 -50.65 -44.69 -38.72 -32.75 -28.65 -24.53 -20.46 -14.19  
A 8   -72.56 -68.83 -63.24 -57.64 -52.06 -46.46 -42.73 -39.00 -35.29 -29.56  
A 7 -80.09 -76.98 -72.62 -68.26 -63.89 -59.54 -55.17 -52.06 -48.95 -43.97    
A 6 -85.16 -81.69 -78.23 -74.76 -71.30 -67.82 -64.36 -60.89 -55.72      
A 5 -89.01 -84.94 -81.77 -78.61 -75.45 -72.30 -69.14 -64.38        

[Link zur ausführlichen Version dieser Tabelle]

+4,76% +5,5% ist besser als +200 € +5,5% mind. 340 €
+4,76% +5,5% entspricht in etwa +200 € +5,5% mind. 340 €
+4,76% +5,5% ist schlechter als +200 € +5,5% mind. 340 €
 
Besoldungserhöhung seit 2023 weniger als 340 €

23.01.2024
  Baden-Wrttemberg
Es liegt nun ein erster Referentenwurf eines Gesetzes zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) vor.

  Mecklenburg-Vorpommern
Ministerprsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Finanzminister Heiko Geue (SPD) verffentlichen einen Mitarbeiterbrief mit Informationen zur bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten:
"Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden spteren Entscheidung des Parlaments erhalten sowohl die Tarifbeschaftigten als auch die [...] Beamten sowie die [...] Richter bereits zum 29. Februar 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabmilderungs-Einmalzahlung in Hhe von 1.800 Euro bzw. in der Ausbildung in Hhe von 1.000 Euro. Hinzu kommt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabmilderungszahlung in Hhe von jeweils 120 Euro in den Monaten Januar bis Oktober 2024 bzw. in der Ausbildung in Hhe von je 50 Euro, die ab Ende Mrz 2024 monatlich ausgezahlt wird. Zum 1. November 2024 werden darber hinaus in einem ersten Schritt die Tabellenentgelte um 200 Euro und die Amts- und Stellenzulagen sowie Familienzuschlge analog zum Tarifergebnis um 4,76 Prozent erhht. In einem zweiten Schritt erfolgt dann zum 1. Februar 2025 eine generelle Erhhung um weitere 5,5 Prozent. Im Bereich der Ausbildung erfolgt zum 1. November 2024 eine Erhhung um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro."

16.01.2024
  Niedersachsen
Die Niederschsische Staatskanzlei bekrftigt die beabsichtigte bertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten. Als erster Schritt sollen die Einmalzahlungen von insgesamt 3000 € ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.

08.01.2024
  Mecklenburg-Vorpommern
Ursprnglich hatte die Landeregierung von Mecklenburg-Vorpommern angekndigt, rckwirkend zum 01.01.2023 die Besoldungstabelle A um 1% anzuheben, die jeweils erste Stufe einer Besoldungsgruppe um 3%, die jeweils zweite Stufe um 2%. Das war die Berechnungsbasis der Prognose-Tabellen 2024 und 2025. Am 19.12. rckte die Landesregierung von diesem Vorhaben ab und beschrnkt die Erhhung um 1% nun auf die jeweils dritte Stufe jeder Besoldungsgruppe. Damit ndern sich auch unsere Prognosen der Besoldungstabellen 2024 und 2025.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankndigung vom 13.12. dar!
Die Tabellen basieren auf dem noch nicht verabschiedeten Anpassungesetz 2023
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

22.12.2023
  Thringen
Nach Angaben des Thringer Beamtenbundes basierend auf einem Gesprch mit dem Finanzministerium erklrt dieser: "Die bertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L auf die Beamten und Versorgungsempfnger in Thringen wird im Jahr 2024 unter Bercksichtigung der Urteile des BVerfG von 2020 zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen. [...] Die vereinbarten Sockelbetrge, wie in der Tarifeinigung der Lnder fr die Tarifbeschftigten ab November 2024 um 200€ vorgesehen, sind der Beamtenbesoldung unter anderem wegen dem Leistungsprinzip sowie dem Abstandsgebot fremd. Hier werden prozentuale Lsungen gefunden werden."

20.12.2023
  Brandenburg
Im Rahmen des Gesetzes zur nderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2023 wird das Gesetz zur Gewhrung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise fr das Land Brandenburg (Brandenburgisches Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz - BbgInfSZG verkndet und die Einmalzahlungen fr die Landesbeamten rechtskrftig.

19.12.2023
  Rheinland-Pfalz
Ministerprsidentin Malu Dreyer (SPD) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) geben bekannt: "Wir werden das Tarifergebnis vollumfnglich auf unsere Beamten bertragen".

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankndigung
der Ministerprsidentin zur bertragung des Tarifergebnisses vom 19.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

17.12.2023
  Bayern
Finanzminister Albert Fracker (CSU) besttigt vor Vertretern des Bayerischen Beamtenbundes die bertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten einschlielich des Sockelbetrags.

15.12.2023
  Nordrhein-Westfalen
Die Finanzverwaltung besttigt die bernahme des Tarifergebnisses: "Zum 01.11.2024 werden die Grundgehlter um 200 € angehoben. Zum 01.02.2025 erfolgt eine lineare Steigerung um 5,5%.
Die Anwrterbezge und Unterhaltsbeihilfen erhhen sich zum 01.11.2024 um 100 € und zum 01.02.2025 um weitere 50 €."

Die erste Rate der Inflationsausgleichszahlungen in Hhe von 1800 € (Anwrter: 1000 €) soll Ende Januar 2024 zahlbar gemacht werden. Auerdem weitere 120 € (Anwrter: 50 €) fr die Monate Januar bis Oktober 2024.

  Schleswig-Holstein
Das Gesetz ber Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise wird verkndet. Demnach sind fr Beamte in Schleswig-Holstein abweichend vom Tarifergebnis TV-L nicht 11 sondern 12 Teilbetrge der Sonderzahlung vorgesehen:
  • Dezember 2023: 1500 €
  • Januar 2024: 300 €
  • Januar 2024 bis einschlielich Oktober 2024: je 120 €

14.12.2023
  Baden-Wrttemberg
Nach Mitteilung des Beamtenbundes Baden-Wrttemberg BBW rckt die Landesregierung von der Zusicherung einer inhaltsgleichen bertragung des Tarifergebnisses TV-L ab. An Stelle der pauschalen Erhhung um 200 € soll nun eine lineare Erhhung von 3,6% zum 01.11.2024 kommen. Zum 01.02.2025 ist eine Erhhung um 5,6% vorgesehen, also 0,1 Prozentpunkte mehr als im TV-L. Der Mindesterhhungsbetrag von 140 € spielt bei der Beamtenbesoldung keine Rolle, da dieser mangels zu TV-L E 1 vergleichbarer Besoldungsgruppen ohnehin nicht zum Tragen kme.
Diese bertragungsmodalitten bewertet BBW-Chef Rosenberger "generell positiv".

Die "Inflationsausgleichsprmie" soll erstmalig mit den April-Bezgen 2024 in Hhe von 2280 € zur Auszahlung kommen. Danach von Mai bis Oktober mit jeweils 120 €.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Baden-Wrttemberg - Szenario inhaltsgleiche bertragung
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023
01.11.2024
+3,6%
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024
01.02.2025
+5,6%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025
Diese Tabellen wurde mit der Ankndigung vom 20.03.2024 obsolet

Vergleich Erhöhung +3,6% mit +200 € (ab 01.11.2024)
12345678910
A 16       30.30 (+0.46%) 42.64 (+0.61%) 52.51 (+0.73%) 62.38 (+0.83%) 72.25 (+0.93%) 82.12 (+1.02%) 91.99 (+1.11%)
A 15       8.78 (+0.15%) 19.44 (+0.31%) 27.98 (+0.43%) 36.51 (+0.54%) 45.04 (+0.64%) 53.58 (+0.74%) 62.11 (+0.83%)
A 14     -19.60 (-0.38%) -9.90 (-0.18%) -0.20 (-0.00%) 6.27 (+0.11%) 12.74 (+0.21%) 19.21 (+0.31%) 25.68 (+0.40%) 32.14 (+0.48%)
A 13     -31.45 (-0.63%) -23.97 (-0.46%) -16.49 (-0.30%) -11.50 (-0.21%) -6.51 (-0.11%) -1.52 (-0.03%) 3.47 (+0.06%) 8.45 (+0.14%)
A 12   -53.95 (-1.23%) -49.42 (-1.09%) -42.59 (-0.90%) -35.67 (-0.73%) -31.05 (-0.62%) -26.43 (-0.51%) -21.81 (-0.41%) -17.19 (-0.32%) -12.57 (-0.23%)
A 11 -72.07 (-1.85%) -66.50 (-1.64%) -60.91 (-1.45%) -55.21 (-1.26%) -49.51 (-1.09%) -45.71 (-0.99%) -41.86 (-0.88%) -37.99 (-0.78%) -34.11 (-0.69%) -30.24 (-0.60%)
A 10 -84.39 (-2.37%) -78.95 (-2.13%) -73.52 (-1.91%) -68.08 (-1.70%) -62.65 (-1.51%) -58.96 (-1.38%) -55.26 (-1.27%) -51.55 (-1.15%) -47.84 (-1.05%)  
A 9 -92.92 (-2.80%) -88.67 (-2.58%) -84.43 (-2.38%) -80.19 (-2.18%) -75.95 (-2.00%) -73.03 (-1.89%) -70.12 (-1.77%) -67.20 (-1.67%) -64.28 (-1.56%)  
A 8 -97.89 (-3.19%) -93.92 (-2.95%) -89.94 (-2.73%) -85.97 (-2.53%) -81.99 (-2.34%) -79.34 (-2.21%) -76.70 (-2.10%) -74.04 (-1.98%) -71.40 (-1.88%)  
A 7 -100.59 (-3.36%) -97.49 (-3.16%) -94.39 (-2.98%) -91.29 (-2.81%) -88.18 (-2.64%) -85.97 (-2.53%) -83.75 (-2.42%) -81.54 (-2.31%)    

+3,6% ist besser als +200 €
+3,6% entspricht in etwa +200 € (±10 €)
+3,6% ist schlechter als +200 €

Ein Groteil der Beamten wird durch die lineare Erhhung um +3,6% an Stelle der pauschalen Erhhung um 200 € also schlechter gestellt. Es profitieren im Vergleich vor allem die Besoldungsgruppen A 15 und hher sowie dienstltere Beamte in A 14.
Das ndert sich auch durch die um 0,1 Prozentpunkt gesteigerte Besoldungserhhung zum 01.02.2025 nicht wesentlich:

Vergleich Erhöhung +3,6% +5,6% mit +200 € +5,5% (ab 01.02.2025)
12345678910
A 16       38.59 (+0.55%) 51.97 (+0.71%) 62.67 (+0.82%) 73.37 (+0.93%) 84.06 (+1.03%) 94.75 (+1.12%) 105.45 (+1.20%)
A 15       15.28 (+0.24%) 26.82 (+0.40%) 36.08 (+0.52%) 45.32 (+0.63%) 54.57 (+0.74%) 63.82 (+0.84%) 73.07 (+0.93%)
A 14     -15.49 (-0.28%) -4.97 (-0.09%) 5.53 (+0.09%) 12.55 (+0.20%) 19.56 (+0.30%) 26.57 (+0.40%) 33.59 (+0.49%) 40.58 (+0.58%)
A 13     -28.17 (-0.53%) -20.07 (-0.36%) -11.97 (-0.21%) -6.56 (-0.11%) -1.15 (-0.02%) 4.26 (+0.07%) 9.67 (+0.15%) 15.06 (+0.23%)
A 12   -52.57 (-1.13%) -47.65 (-1.00%) -40.25 (-0.81%) -32.76 (-0.63%) -27.74 (-0.52%) -22.74 (-0.42%) -17.73 (-0.32%) -12.72 (-0.22%) -7.72 (-0.13%)
A 11 -72.20 (-1.76%) -66.16 (-1.55%) -60.10 (-1.35%) -53.93 (-1.17%) -47.75 (-1.00%) -43.63 (-0.89%) -39.46 (-0.79%) -35.27 (-0.69%) -31.06 (-0.59%) -26.87 (-0.50%)
A 10 -85.56 (-2.28%) -79.66 (-2.04%) -73.77 (-1.81%) -67.88 (-1.61%) -61.99 (-1.41%) -57.99 (-1.29%) -53.98 (-1.17%) -49.96 (-1.06%) -45.94 (-0.95%)  
A 9 -94.80 (-2.71%) -90.19 (-2.49%) -85.60 (-2.28%) -81.00 (-2.09%) -76.41 (-1.91%) -73.24 (-1.79%) -70.08 (-1.68%) -66.92 (-1.57%) -63.75 (-1.47%)  
A 8 -100.30 (-3.10%) -96.00 (-2.86%) -91.69 (-2.64%) -87.38 (-2.44%) -83.07 (-2.24%) -80.20 (-2.12%) -77.34 (-2.00%) -74.45 (-1.89%) -71.60 (-1.78%)  
A 7 -103.23 (-3.27%) -99.87 (-3.07%) -96.51 (-2.89%) -93.15 (-2.71%) -89.78 (-2.55%) -87.38 (-2.44%) -84.98 (-2.33%) -82.58 (-2.22%)    

+3,6% und anschließend +5,6% ist besser als +200 € und anschließend +5,6%
+3,6% und anschließend +5,6% entspricht in etwa +200 € und anschließend +5,6% (±10 €)
+3,6% und anschließend +5,6% ist schlechter als +200 € und anschließend +5,6%

13.12.2023
  Berlin
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gibt die "1:1 bertragung" des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten bekannt.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Berlin
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankndigung
des Finanzsenators zur bertragung des Tarifergebnisses vom 13.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

  Mecklenburg-Vorpommern
Nach Gewerkschaftsangaben hat die Landesregierung bereits im Vorfeld der Tarifverhandlungen die "zeitgleiche und systemgerechte" bertragung des Tarifergebnisses TV-L zugesagt.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 08.01.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Rheinland-Pfalz
Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) legt sich hinsichtlich der bertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten nicht fest und verweist auf eine kommende Kabinettsentscheidung hierzu.

12.12.2023
  Nordrhein-Westfalen
Ministerprsident Hendrik Wst (CDU) kndigt die wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses an: "Der Tarifabschlu vom Wochenende enthlt ein faires Ergebnis. Ich freue mich, da wir uns mit den Gewerkschaften zgig darauf verstndigt haben, dieses Ergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamten zu bertragen."

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklrung
des Finanzministers zur bertragung des Tarifergebnisses vom 10.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

  Niedersachsen
Im Rahmen der heutigen Plenarsitzung des Landtags sagt Finanzminister Gerald Heere (Grne): "Wir werden den Abschlu auf die [...] Beamten bertragen."

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Niedersachsen
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklrung
des Finanzministers zur bertragung des Tarifergebnisses vom 10.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

  Saarland
Ministerprsidentin Anke Rehlinger (SPD) sichert die "zeit- und inhaltsgleiche" bertragung des Tarifergebnisses auf die saarlndischen Landesbeamten zu.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Saarland
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklrung
der Ministerprsidentin zur bertragung des Tarifergebnisses vom 12.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

  Sachsen
Nach Mitteilungen in der Presse verstndigte sich das schsische Kabinett auf eine "zeitgleiche und systemgerechte bertragung" des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 25.01.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Sachsen-Anhalt
Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt mit: "Das Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die rund 26.000 [...] Beamten des Landes bertragen werden."

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 12.03.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Hamburg
Die Regierungsfraktionen legen einen Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes ber Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Hamburgisches Verbraucherpreis-Sonderzahlungsgesetz - HmbVSZG) zur bertragung der Einmalzahlungen des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten vor.

11.12.2023
  Bremen
Finanzsenator Bjrn Fecker (Grne) bereitet die bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten von Bremen und Bremerhaven vor.

  Schleswig-Holstein
Das Finanzministerium gibt eine bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten bekannt.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklrung
des Finanzministeriums zur bertragung des Tarifergebnisses vom 11.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

10.12.2023
  Brandenburg
Finanzministerin Katrin Lange (SPD) gibt bekannt, da das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten bertragen werden soll.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Brandenburg
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 20.02.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Niedersachsen
[Update]
Finanzminister Gerald Heere (Grne) teilt mit, sich mit der bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschftigen zu wollen. Ursprngliche Meldungen, nachdem eine bertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.

  Baden-Wrttemberg
Das Baden-Wrttembergische Finanzministerium kndigt eine "inhaltsgleiche" bertragung des Tarifergebnisses an.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Baden-Wrttemberg - Szenario inhaltsgleiche bertragung
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025
Diese Tabellen wurden auf Basis der Aussage des Finanzministeriums zu einer inhaltsgleichen
bertragung des Tarifergebnisses erstellt. Am 14.12.2023 rckte die Landesregierung von dieser
Aussage ab. Die Tabellen sind damit obsolet.
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

09.12.2023 (b)
  Hamburg
Andeas Dressel (SPD), Finanzsenator in Hamburg und gleichzeitig Verhandlungsfhrer der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder anllich der Tarifrunde TV-L 2023, erklrt auf Twitter: "Hamburg wird das heutige Tarifergebnis 1:1 auf die [...] Beamten sowie Versorgungsempfnger bertragen. Wir halten Wort bei der Tarifgarantie!"

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Hamburg
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklrung
des Finanzsenators zur "1:1"-bertragung des Tarifergebnisses vom 09.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

  Bayern
Der bayerische Finanziminister Albert Fracker (CSU) kndigt eine "zeitgleiche und systemgerechte" bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Bayern
01.10.2023
±0
31.10.2024 bersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklrung
des Finanzministers zur bertragung des Tarifergebnisses vom 09.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklrung zur angenommenen Erhhung um 4,76%)

09.12.2023
In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2023 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine Nullrunde fr 2023 und weite Teile des Jahres 2024 vor. Zum 01.11.2024 werden die Entgelte um pauschal 200 € erhht (Zulagen: +4,76%) und zum 01.02.2025 um weitere 5,5%. Des weiteren ist eine steuerfreie Einmalzahlung ("Inflationsabmilderungsprmie") in Hhe von 3000 € aufgeteilt auf 11 Monatsbetrge vorgesehen.