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Besoldungsrunde 2023-2025 der Beamten von Ländern und Kommunen

Übersicht

Bundesland20242025Ez Status (nur Entgelterhöhung!)
Baden-Württemberg
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € E24.06.2024 - Gesetzentwurf
Bayern
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G08.07.2024 - Gesetz
Berlin
b
01.11.
+275,05 €
T R A 01.02.
+6,26%9
T R A 3000 € E13.05.2024 - Gesetzentwurf
Brandenburg
t
01.01.
+4,76%
T R A 20244
+5,54%
T R A 3000 € G21.06.2024 - Gesetz
Bremen
w
20238
01.11.
+1,85%
+200 €2
T
T
R
R
A
A
01.02.
+3,65%
T R A 3000 € P16.05.2024 - Ankündigung Finanzsenator
Hamburg
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € P09.12.2023 - Ankündigung Finanzsenator
Hessen
t
-
-
01.02.
01.08.
+4,8%
+5,5%
T
T
R
R
A
A
3000 € G01.07.2024 - Gesetz
Mecklenburg-Vorpommern
w
01.11.
+200 €2
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G30.06.2024 - Gesetz
Niedersachsen
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € P10.12.2023 - Ankündigung Finanzminister
Nordrhein-Westfalen
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € E27.04.2024 - Gesetzentwurf
Rheinland-Pfalz
w
01.11.
+200 €2
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G30.04.2024 - Gesetz
Saarland
w
01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G06.06.2024 - Gesetz
Sachsen
b
01.01.
01.11.
+4,1%3
+4,76%
T
T
R
R
A
A
01.02.
+5,5%
T R A 3000 € G24.05.2024 - Gesetz
Sachsen-Anhalt
s
01.11.
+200 €7
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € E12.03.2024 - Gesetzentwurf
Schleswig-Holstein
w
01.11.
+200 €
+5,5%5
T R A
-
-
3000 € E11.03.2024 - Gesetzentwurf
Thüringen
s
01.11.
+1,462%6
T R A 01.02.
+5,5%
T R A 3000 € E16.04.2024 - Gesetzentwurf
TV-L 01.11.
+200 €
T R A 01.02.
+5,5%1
T R A 3000 €
[Link zu dieser Tabelle] letzte Änderung: 15.07.2024

1: Mindesterhöhungsbetrag: 140 €. Wirksam nur für TV-L E 1 und E 2 Stufe 1. Siehe Mindesterhöhungsbetrag
    Der Mindesterhöhungsbetrag hat (bei wirkungsgleicher Übertragung) keine Auswirkungen bei den Beamten

2: Erhöhung Zulagen, Familienzuschlag: +4,76% (wirkungsgleich zu TV-L)
3: in Form einer monatlichen Sonderzahlung in Höhe von 4,1% auf Basis Grundgehalt und Amtszulage
4: vorgezogen auf 01.07.2024
5: Schleswig-Holstein zieht den zweiten Erhöhungsschritt um 3 Monate vor
6: Thüringen erhöhte zum 01.01.2023 außerhalb der Besoldungsrunden um 3,25%. 3,25% * 1,462% = 4,76%
7: Sachsen-Anhalt erhöht Zulagen und Familienzuschlag nur um 4,3%
8: Bremen erhöht rückwirkend zum 01.10.2023 um linear 1,85%
9: Berlin erhöht zusätzlich zum 01.01.2026 um 0,76%

Legende:  
b
 Besoldungserhöhung besser als Tarifabschluß      
-
  zeitverzögerte
Übernahme
      EzEinmalzahlung
w
 wirkungsgleiche Übernahme
P
 Prognose
t
 teils besser, teils schlechter      
T
 Tabelle      
E
 Gesetzentwurf
s
 schlechter als Tarifabschluß      
R
 Rechner      
B
 Parlamentsbeschluß
x
 sehr viel schlechter      
A
 Analyse      
G
 Gesetz

Es gibt aktuelle Änderungen, die auf dieser Seite noch nicht berücksichtigt sind? - bitte helfen Sie mit und geben Sie uns einen Hinweis!

Chronologie der Besoldungsrunde der Länder 2023 - 2025

16.07.2024
  Mecklenburg-Vorpommern
Das Gesetz über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind nun verkündet und damit rechtskräftig.

15.07.2024
  Bayern
Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 ist nun verkündet und damit rechtskräftig.

01.07.2024
  Hessen
Das Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) ist nun verkündet und damit rechtskräftig.

26.06.2024
  Baden-Württemberg
Ein Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) liegt nun vor.

21.06.2024
  Brandenburg
Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) ist verkündet und damit rechtskräftig (GVBl. I 2024 Nr. 29).

  Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung beabsichtigt nun doch die Erhöhung des Familienzuschlags um 4,76% zum 01.11.2024.

07.06.2024
  Berlin
Nach einem vorliegenden Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Finanzen für ein Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026), plant Berlin die schrittweise Angleichung seiner Beamtenbesoldung an die Grundgehälter der Bundesbeamten. Deswegen ist zum 01.02.2025 eine Erhöhung um 6,25% (statt 5,5% nach TV-L) und eine weitere Erhöhung um 0,76% zum 01.01.2026 vorgesehen.
Im Familienzuschlag soll der Verheiratetenzuschlag entfallen und wird zur Hälfte in die Grundgehälter für alle Beamten integriert, was zu einer pauschalen Besoldungserhöhung um 275,05 € (statt 200 € nach TV-L) zum 01.11.2024 führt. Bereits im Dienst befindliche Beamte erhalten den restlichen Verheiratetenzuschlag weiter (Besitzstandwahrung).

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+275,05 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+6,25%
31.12.2025 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.01.2026
+0,76%
?
Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
Prognose nach Referententwurf vom 13.05.2024
keine Erhöhung von Familienzuschlags und Zulagen im Jahr 2024

06.06.2024
  Saarland
Das Gesetz zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025 ist nun verkündet und damit rechtskräftig.

24.05.2024
  Sachsen
Das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz - 5. DRÄndG) ist nun verkündet (SächsGVBl. 2024 Seite 454) und damit rechtswirksam.

20.05.2024
  Bremen
Der Senator für Finanzen gibt in einem Schreiben an die Spitzenverbände der Gewerkschaften die geplanten Besoldungserhöhungen bekannt: rückwirkend zum 01.10.2023 soll das Besoldungsniveau um 1,85% erhöht werden, zum 01.11.2024 um pauschal 200 Euro (Zulagen +4,76%, Anwärter pauschal 100 Euro), zum 01.02.2025 um 3,65%.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen
01.10.2023
+1,85%
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+3,65%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzsenators vom 16.05.2024 dar!
Zulagen, Familienzuschlag: +4,76% zum 01.11.2024

07.05.2024
  Hessen
Der Entwurf der Regierungsfraktionen zum Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) liegt nun vor. Abweichend zum Tarifergebnis TV-H soll demnach der erste Erhöhungsschritt zum 01.02.2025 nicht pauschal 200 € sondern linear 4,8% betragen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hessen
01.01.2024
±0
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+4,8%
31.07.2025 Tabelle 2025a Rechner 2025a Analyse
01.08.2025
+5,5%
31.01.2026? Tabelle 2025b Rechner 2025b Analyse
Prognose nach Tarifergebnis TV-H vom 15.03.2024
Annahme zur Erhöhung Familienzuschläge, Zulagen 2025a: +4,8%

Vergleich Erhöhung um 4,8% mit +200 Euro
12345678
A 16 +116.07 +127.05 +138.94 +150.88 +162.71 +174.72 +186.61 +198.37
A 15 +85.28 +94.44 +104.77 +115.16 +125.49 +135.75 +146.01 +156.21
A 14 +30.72 +42.23 +57.35 +72.36 +82.69 +93.14 +103.47 +113.93
A 13 +24.07 +32.19 +43.81 +55.44 +63.49 +71.55 +79.60 +87.46
A 12 -8.16 -0.72 +11.39 +23.49 +31.66 +40.50 +49.07 +57.78
A 11 -21.47 -15.59 -5.51 +4.71 +11.39 +18.65 +25.72 +32.83
A 10 -44.85 -41.71 -31.81 -21.97 -12.32 -5.26 +1.55 +8.42
A 9 -55.58 -52.17 -46.49 -38.48 -31.30 -25.30 -19.89 -14.64
A 8 -68.10 -64.82 -59.72 -52.53 -45.41 -40.30 -35.26 -30.20
A 7 -75.93 -73.53 -69.87 -64.20 -58.64 -53.10 -48.94 -44.71
A 6 -81.22 -78.19 -75.23 -71.57 -67.78 -64.13 -60.04 -56.56
Der Landesanteil Besoldung ist in diesem Vergleich berücksichtigt!

[Link zur ausführlichen Version dieser Tabelle]

+4,8% ist besser als +200 €
+4,8% entspricht in etwa +200 €
+4,8% ist schlechter als +200 €

03.05.2024
  Rheinland-Pfalz
Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) ist nun verkündet und damit rechtswirksam.

27.04.2024
  Nordrhein-Westfalen
Ein Refrentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen liegt nun vor. Es ist wie erwartet eine Besoldungserhöhung um pauschal 200 € zum 01.11.2024 vorgesehen und um linear 5,5% zum 01.02.2025. Im ersten Erhöhungsschritt sollen die Zulagen um 4,76% erhöht werden. Davon ausgenommen ist der Familienzuschlag, bei dem zum 01.11.2024 in den Stufen 1 (verheiratet) bis 3 (2 Kinder) keine Erhöhung vorgesehen ist und ab dem 3. Kind eine Absenkung unter Gewährung einer Besitzstandszulage.

20.04.2024
  Thüringen
Der Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften wird nun als parlamentarische Drucksache 7/9853 geführt.
An Stelle einer pauschalen Erhöhung der Anwärterbezüge um 50 Euro zum 01.02.2025 ist nun eine Erhöhung um linear 5,5% vorgesehen. Dies ist für die Anwärter in allen Fällen günstiger.

19.04.2024
  Saarland
Es liegt nun ein Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025 vor. Dieser beinhaltet zwei Gesetze:
  • Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleichszahlungsgesetz)
  • Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025

12.04.2024
  Brandenburg
Der Gesetzentwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) wird nun als Landtagsdrucksache 7/9503 geführt.

25.03.2024
  Baden-Württemberg
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung bestätigt, daß die dynamischen Besoldungsbestandteile zum 01.11.2024 um 4,76% erhöht werden sollen.

24.03.2024
  Baden-Württemberg
gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

20.03.2024
  Baden-Württemberg
Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der Regierungsparteien bestätigen die nun wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L einschließlich des Sockelbetrags von 200 €.
Andreas Schwarz (Grüne): "Deswegen haben wir vorgeschlagen, wie der Bund und die Mehrheit der Länder den Tarifabschluss samt Sockelbetrag auf die Beamten zu übertragen."
Manuel Hagel (CDU): "[...] haben wir uns als CDU früh dafür eingesetzt, dass bei der Übertragung des Tarifabschlusses jede Beamtin und jeder Beamte einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr im Monat bekommt - dass gerade die unteren Besoldungsstufen mehr davon haben."

19.03.2024
  Baden-Württemberg
Nach Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist nun anstelle der Besoldungserhöhung um linear 3,6% zum 01.11.2024 nun doch eine pauschale Erhöhung um 200 € vorgesehen.

Haben Sie den aktuellen Referentenentwurf vorliegen? - bitte helfen Sie mit und senden Sie uns diesen zu
- gerne auch anonym!

18.03.2024
  Niedersachsen
Das Niedersächsisches Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise (Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz - NISZG -) ist nun verkündet.

15.03.2024
  Hessen
In der Tarifrunde TV-H (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen) wird eine Tarifeinigung erzielt: nach einer Nullrunde im Jahr 2024 sollen die Gehälter zum 01.02.2025 um pauschal 200 € sowie zum 01.08.2025 um 5,5% (mindestens jedoch 140 € ) erhöht werden. Dies entspricht den Erhöhungsbeträgen des TV-L, lediglich mit einigen Monaten Zeitverzögerung. Eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-H auf die Landesbeamten ist vorgesehen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hessen
01.01.2024
±0
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+200 €
31.07.2025 Tabelle 2025a Rechner 2025a Analyse
01.08.2025
+5,5%
31.01.2026? Tabelle 2025b Rechner 2025b Analyse
Die Tabellen wurden am 07.05.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt.
Prognose nach Tarifergebnis TV-H vom 15.03.2024
Annahme zur Erhöhung Familienzuschläge, Zulagen 2025a: +4,8%

12.03.2024
  Sachsen-Anhalt
Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften liegt nun im Entwurf vor. Entgegen der Ankündigung der Staatskanzlei vom 12.12.2023 beinhaltet dieser keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses: An Stelle der Erhöhung von Zulagen und Familienzuschlag um 4,76% zum 01.11.2024 ist lediglich eine Erhöhung um 4,3% enthalten.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Berechnungsbasis: Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Zulagen, Familienzuschlag: +4,3% zum 01.11.2024, +5,5% zum 01.02.2025

11.03.2024
  Schleswig-Holstein
Ein Entwurf des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 - BVAnpG 2024) liegt nun vor.

06.03.2024
  Saarland
Nach Mitteilung des Deutschen Beamtenbundes hat der Ministerrat am 06.02. einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung gebilligt und Abschlagszahlungen angeordnet. Dieser soll - wie bereits im Dezember von Ministerpräsidentin Rehlinger (SPD) angekündigt - eine echte wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses beinhalten.

04.03.2024
  Berlin
Das Berliner Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz - BerlVSZG) ist nun verkündet. Abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf sind nach einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen nun Beamte und Ruhegehaltempfänger der Besoldungsgruppe B 7 und höher von den Einmalzahlungen ausgenommen.

01.03.2024
  Thüringen
Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften liegt nun vor.

29.02.2024
  Schleswig-Holstein
Der Deutsche Beamtenbund Landesverband Schleswig-Holstein kristiert die Pläne der Landesregierung zur Tarifübernahme: "Die Pläne für die zwangsläufig notwendigen Nachjustierungen sind leider nicht überzeugend. Es wird abermals auf zusätzliche familienbezogene Besoldungsbestandteile gesetzt, die teilweise auch noch von der Höhe der Partnereinkommen abhängig sind. Das bedeutet: Anstatt die Besoldungstabelle nachzubessern, um Leistung und Verantwortung zu honorieren, gibt es zusätzliche Boni für Kinder. Das Motiv liegt auf der Hand: Das ist billiger, weil die Anzahl der Anspruchsberechtigten begrenzt ist, die Ansprüche befristet sind und keine Ruhegehaltsfähigkeit besteht."

28.02.2024
  Sachsen
Ein Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz - 5. DRÄndG) liegt nun vor.

  Schleswig-Holstein
Das Finanzministerium gibt die Eckpunkte des geplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024 bekannt:
  • +200 € und +5,5% bereits zum 01.11.2024
  • einmalige Sonderzahlung pro Kind in Höhe von 250 € für 2023 und 2024
  • Erhöhung der Familienergänzungszuschläge bis A 10

Eine Erhöhung der ersten 4 Stufen aller Besoldungsgruppen um 1% wurde bereits im Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften vom 08.09.2020 angekündigt. Diese Erhöhung soll nun rückwirkend zum 01.01.2024 stattfinden.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.01.2024
-
31.10.2024 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.11.2024
+200€ +5,5%
? Tabelle 2024b Rechner 2024b Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankündigung
des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 28.02. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76% +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

22.02.2024
  Brandenburg
Der Entwurf der Landesregierung zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024) liegt nun vor.

20.02.2024
  Brandenburg
Der Beamtenbund Brandenburg gibt nach einem Gespräch mit Ministerpräsident Woidke (SPD) bekannt, daß die Besoldungserhöhung vom 01.11.2024 mit rückwirkender Geltung auf den 01.01.2024 vorgezogen werden und an Stelle von pauschal 200 € nun linear 4,76% betragen soll. Zum 01.07.2024 ist eine Erhöhung um 5,54% vorgesehen. Der um 0,04 Prozentpunkte erhöhte lineare Steigerungswert ergebe sich dabei aus einer Umrechnung des im Tarifergebnis festgelegten Mindesterhöhungsbetrages von 340 €.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg
01.01.2024
+4,76%
30.06.2024 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.07.2024
+5,54%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis von Gewerkschaftsangaben dar!

  Niedersachsen
Die Landesregierung beschließt den Entwurf eines Niedersächsisches Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz. Das Gesetz wird nun in den Landtag eingebracht. Die Auszahlung der Sonderzahlungen soll mit dem April-Gehalt beginnen.

10.02.2024
  Sachsen
Der Sächsische Beamtenbund bestätigt: es soll sich bei der zusätzlichen Besoldungserhöhung rückwirkend zum 01.01.2024 nach derzeitiger Planung um eine dauerhafte feste monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1% auf Grundgehalt und Amtszulage handeln.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.01.2024
+4,1%
31.10.2024 Tabelle 2024a Rechner 2024a Analyse
01.11.2024
+4,76%
31.01.2025 Tabelle 2024b Rechner 2024b Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis von Gewerkschaftsangaben dar!

09.02.2024
  Sachsen
Die Gewerkschaft der Polizei und der Sächsische Beamtenbund berichten von einem Gespräch im Finanzministerium vom 02.02., in dem angeblich eine weitere rückwirkende Erhöhung der Grundgehälter um 4,1% zum 01.01.2024 in Form einer Sonderzahlung zur Sicherstellung verfassungskonformer Alimentation in Aussicht gestellt worden sei.
Formulierung des SBB: "Weitere Maßnahmen zum 1. Januar 2024: [...] Zahlung einer monatlichen linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1%"
Formulierung der GdP: "[...] Deshalb (und wegen der Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation) gibt es nun ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2024 4,1% Erhöhung der Grundgehälter."

08.02.2024
  Bayern
Der überarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 liegt nun vor. Darin ist nun wie zuvor angekündigt eine Erhöhung der dynamischen Zulagen sowie des Orts- und Familienzuschlags um 4,76% enthalten.

07.02.2024
  Bayern
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilt in einem Schreiben mit:
"Hinsichtlich der Nichterhöhung des Orts- und Familienzuschlags und der Zulagen entspricht Ihr Informationsstand nicht dem aktuellen Stand, da der Ministerratsbeschluss zur Billigung des Gesetzentwurfs vom 6. Februar 2024 die Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 % zum 1. November 2024 umfasst."
Damit ist nun wieder von einer wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses TV-L auszugehen.

Hinsichtlich der Inflationsausgleichszahlungen kündigt das Ministerium einen Auszahlungsbeginn mit den April-Bezügen an. Dies natürlich unter Vorgriff auf die gesetzliche Regelung unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

05.02.2024
  Bayern
Der Bayerischen Beamtenbund BBB mahnt hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen im Jahr 2024 eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses an:
"Der Bayerische Beamtenbund begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf [...] Anmerken möchten wir allerdings den Umstand, dass mit der Erhöhung der Bezüge zum 1. November 2024 um einen Sockel von 200 Euro, keine entsprechende Erhöhung der Zulagen erfolgt. Das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 sieht eine andere Vereinbarung vor.
Der Tarifvertrag enthält unter Punkt I.4 ausdrücklich die Regelung, dass Entgeltbestandteile (wie Lohnzuschläge, Besitzstandszulagen, Zulagenbeträge und Bereitschaftsdienstentgelte) zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht werden. Die Erhöhung der Zulagen geht damit parallel zur Erhöhung der Entgelte vonstatten, wobei der Prozentsatz in Höhe von 4,76 dem umgerechneten Sockel für den Tarifbereich entspricht.
Eine vergleichbare Regelung mit entsprechender Umrechnung des Sockelbetrags für den Beamtenbereich fehlt im Gesetzentwurf. Damit weicht der Entwurf zur Anpassung der Bezüge vom Ergebnis der Tarifverhandlungen ab. Die [...] Bezügeempfänger sind gegenüber den Tarifbeschäftigten schlechter gestellt. Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Wir halten eine Nachbesserung in diesem Punkt daher für zwingend erforderlich."

  Berlin
Der Entwurf eines Berliner Gesetzes über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz - BerlVSZG) ist nun im Abgeordnetenhaus eingebracht.

02.02.2024
  Sachsen
Der Sächsische Beamtenbund sbb verteidigt die die beabsichtigte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten im Jahr 2024 mit einer linearen Erhöhung um 4,76% an Stelle des tariflich vereinbarten Sockelbetrages von 200 €:
"Der SBB begrüßt das Gesetzespaket nach wie vor und hofft darauf, dass es - ungeachtet der Kritik Einzelner - schnellstmöglich beschlossen wird. Damit würde ein gutes Ergebnis für alle [...] Beamten und [...] Versorgungsempfänger in Sachsen erreicht. Das Paket könnte eine Lösung sein, die amtsangemessene Alimentation in Sachsen mittelfristig sicherzustellen."

01.02.2024
  Bayern
Es liegt nun ein Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vor. Dieser beinhaltet - analog zur Tarifeinigung - eine pauschale Erhöhung um 200 € zum 01.11.2024 und linear +5,5% zum 01.02.2025. Allerdings ist keine Erhöhung des Familienzuschlags, der Strukturzulage und der Amts- und Stellenzulagen vergleichbar der Regelung im Rahmen der Tarifeinigung zum 01.11.2024 vorgesehen. Damit ist keine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses gegeben, wie dies am 09.12.2023 vom Finanzministerium eigentlich angekündigt worden war.

31.01.2024
  Thüringen
Nach Mitteilung des Finanzministeriums an die Gewerkschaften beabsichtigt die Landesregierung, die Besoldung zum 01.11.2024 um linear 1,462% anzupassen, zum 01.02.2025 um weitere 5,5%. Beim ersten Erhöhungsschritt soll die bereits zum 01.01.2023 durch das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 erfolgte Erhöhung um 3,25% von den 4,76% des umgerechneten Sockelbetrages einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses zum Abzug kommen (1,0476 ÷ 1,0325 = 1,01462).
Die Sonderzahlung soll in Abweichung zum Tarifergebnis nicht in Teilbeträgen, sondern zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt im Jahr 2024 als eine Zahlung in Höhe von 3000 € erfolgen. Sollten im Jahr 2023 bereits Sonderzahlungen geleistet worden sein, werden diese 2024 zum Abzug gebracht.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Thüringen
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+1,462%
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis von Gewerkschaftsangaben dar!

29.01.2024
  Mecklenburg-Vorpommern
Der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt nun vor. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland mit einem veröffentlichen Gesetzentwurf zur laufenden Besoldungsrunde.

25.01.2024
  Rheinland-Pfalz
Als erstes Bundesland veröffentlicht Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf der Landesregierung sowohl zu den Einmalzahlungen als auch zu den Besoldungserhöhungen. Dabei wird das Tarifergebnis wie angekündigt wirkungsgleich übertragen: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)

  Sachsen
Der Sächsische Beamtenbund SBB berichtet von einem Treffen mit Finanzminister Hartmut Vorjohann zur Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten. Demnach soll an Stelle der pauschalen Erhöhung im Jahr 2024 eine Erhöhung um linear 4,76% erfolgen, also genau um den Wert, der im Rahmen der Tarifeinigung als umgerechneter Sockelbetrag festgelegt wurde.
Die erste Einmalzahlung sollen abweichend zum Tarifergebnis 1000 € betragen, die folgenden 10 Einmalzahlungen je 200 €. Auszahlungsbeginn soll mit dem März-Gehalt 2024 sein.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+4,76%
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 10.02.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

Ein Vergleich der geplanten Besoldungserhöhung 2024 von linear +4,76% mit einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L mit +200 € zeigt die Schlechterstellung der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 bzw. in weiten Teilen A 10 und die Besserstellung ab A 13 sowie dienstälterer Beamter in A 11 und A 12.
In der zweiten Tabelle die geplante Besoldungserhöhung 2025 von linear +4,76% +5,5% im Vergleich zur fiktiven Tabelle +200 € +5,5% mit einem Mindesterhöhungsbetrag von 340 € seit 2023.
In beiden Tabellen ist die Besoldungsabsenkung um 0,5% nach § 8 SächsBesG berücksichtigt.

Vergleich Erhöhung +4,76% mit +200 €
123456789101112
A 16 +102.11 +118.23 +131.13 +144.02 +156.92 +169.83 +186.99
A 15 +73.98 +87.92 +99.07 +110.22 +121.38 +132.52 +147.52
A 14 +11.55 +24.22 +36.89 +49.57 +62.26 +70.70 +79.17 +87.61 +96.07 +107.92
A 13 +8.35 +18.13 +27.90 +37.68 +47.46 +53.98 +60.50 +67.01 +73.53 +83.18
A 12 -13.76 -4.76 +4.29 +13.35 +22.39 +28.44 +34.47 +40.50 +46.54 +55.40
A 11 -25.87 -18.44 -11.01 -3.42 +4.17 +9.23 +14.30 +19.36 +24.43 +32.05
A 10 -47.13 -42.30 -35.05 -27.81 -20.55 -13.32 -8.43 -3.48 +1.45 +8.70
A 9 -57.14 -53.66 -48.01 -42.35 -36.70 -31.05 -27.16 -23.27 -19.39 -13.44
A 8 -68.76 -65.23 -59.94 -54.64 -49.34 -44.04 -40.51 -36.98 -33.44 -28.02
A 7 -75.92 -72.96 -68.83 -64.69 -60.55 -56.43 -52.29 -49.34 -46.39 -41.69
A 6 -80.71 -77.43 -74.15 -70.86 -67.58 -64.29 -61.00 -57.71 -52.82
A 5 -84.36 -80.51 -77.51 -74.52 -71.52 -68.54 -65.54 -61.01

[Link zur ausführlichen Version dieser Tabelle]

+4,76% ist besser als +200 €
+4,76% entspricht in etwa +200 €
+4,76% ist schlechter als +200 €

Vergleich Erhöhung +4,76% +5,5% mit +200 € +5,5%, mind. 340 €
123456789101112
A 16           +107.72 +124.73 +138.33 +151.95 +165.55 +179.17 +197.28
A 15           +78.05 +92.75 +104.52 +116.30 +128.06 +139.82 +155.64
A 14     +12.17 +25.55 +38.93 +52.30 +65.68 +74.59 +83.51 +92.44 +101.35 +113.86
A 13     +8.81 +19.14 +29.44 +39.75 +50.06 +56.95 +63.83 +70.70 +77.58 +87.76
A 12     -14.51 -5.02 +4.53 +14.08 +23.63 +30.00 +36.37 +42.73 +49.10 +58.44
A 11     -27.29 -19.46 -11.62 -3.61 +4.39 +9.74 +15.08 +20.43 +25.77 +33.81
A 10   -49.72 -44.62 -36.99 -29.34 -21.69 -14.05 -8.90 -3.68 +1.53 +9.18  
A 9   -60.28 -56.61 -50.65 -44.69 -38.72 -32.75 -28.65 -24.53 -20.46 -14.19  
A 8   -72.56 -68.83 -63.24 -57.64 -52.06 -46.46 -42.73 -39.00 -35.29 -29.56  
A 7 -80.09 -76.98 -72.62 -68.26 -63.89 -59.54 -55.17 -52.06 -48.95 -43.97    
A 6 -85.16 -81.69 -78.23 -74.76 -71.30 -67.82 -64.36 -60.89 -55.72      
A 5 -89.01 -84.94 -81.77 -78.61 -75.45 -72.30 -69.14 -64.38        

[Link zur ausführlichen Version dieser Tabelle]

+4,76% +5,5% ist besser als +200 € +5,5% mind. 340 €
+4,76% +5,5% entspricht in etwa +200 € +5,5% mind. 340 €
+4,76% +5,5% ist schlechter als +200 € +5,5% mind. 340 €
 
Besoldungserhöhung seit 2023 weniger als 340 €

23.01.2024
  Baden-Württemberg
Es liegt nun ein erster Referentenwurf eines Gesetzes zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) vor.

  Mecklenburg-Vorpommern
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Finanzminister Heiko Geue (SPD) veröffentlichen einen Mitarbeiterbrief mit Informationen zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten:
"Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden späteren Entscheidung des Parlaments erhalten sowohl die Tarifbeschaftigten als auch die [...] Beamten sowie die [...] Richter bereits zum 29. Februar 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabmilderungs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro bzw. in der Ausbildung in Höhe von 1.000 Euro. Hinzu kommt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsabmilderungszahlung in Höhe von jeweils 120 Euro in den Monaten Januar bis Oktober 2024 bzw. in der Ausbildung in Höhe von je 50 Euro, die ab Ende März 2024 monatlich ausgezahlt wird. Zum 1. November 2024 werden darüber hinaus in einem ersten Schritt die Tabellenentgelte um 200 Euro und die Amts- und Stellenzulagen sowie Familienzuschläge analog zum Tarifergebnis um 4,76 Prozent erhöht. In einem zweiten Schritt erfolgt dann zum 1. Februar 2025 eine generelle Erhöhung um weitere 5,5 Prozent. Im Bereich der Ausbildung erfolgt zum 1. November 2024 eine Erhöhung um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro."

16.01.2024
  Niedersachsen
Die Niedersächsische Staatskanzlei bekräftigt die beabsichtigte Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten. Als erster Schritt sollen die Einmalzahlungen von insgesamt 3000 € ins Gesetzgebungsverfahren gebracht werden.

08.01.2024
  Mecklenburg-Vorpommern
Ursprünglich hatte die Landeregierung von Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, rückwirkend zum 01.01.2023 die Besoldungstabelle A um 1% anzuheben, die jeweils erste Stufe einer Besoldungsgruppe um 3%, die jeweils zweite Stufe um 2%. Das war die Berechnungsbasis der Prognose-Tabellen 2024 und 2025. Am 19.12. rückte die Landesregierung von diesem Vorhaben ab und beschränkt die Erhöhung um 1% nun auf die jeweils dritte Stufe jeder Besoldungsgruppe. Damit ändern sich auch unsere Prognosen der Besoldungstabellen 2024 und 2025.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankündigung vom 13.12. dar!
Die Tabellen basieren auf dem noch nicht verabschiedeten Anpassungesetz 2023
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

22.12.2023
  Thüringen
Nach Angaben des Thüringer Beamtenbundes basierend auf einem Gespräch mit dem Finanzministerium erklärt dieser: "Die Übertragung der Ergebnisse der Einkommensrunde TV-L auf die Beamten und Versorgungsempfänger in Thüringen wird im Jahr 2024 unter Berücksichtigung der Urteile des BVerfG von 2020 zur amtsangemessenen Alimentation erfolgen. [...] Die vereinbarten Sockelbeträge, wie in der Tarifeinigung der Länder für die Tarifbeschäftigten ab November 2024 um 200€ vorgesehen, sind der Beamtenbesoldung unter anderem wegen dem Leistungsprinzip sowie dem Abstandsgebot fremd. Hier werden prozentuale Lösungen gefunden werden."

20.12.2023
  Brandenburg
Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2023 wird das Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz - BbgInfSZG verkündet und die Einmalzahlungen für die Landesbeamten rechtskräftig.

19.12.2023
  Rheinland-Pfalz
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) geben bekannt: "Wir werden das Tarifergebnis vollumfänglich auf unsere Beamten übertragen".

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankündigung
der Ministerpräsidentin zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 19.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

17.12.2023
  Bayern
Finanzminister Albert Füracker (CSU) bestätigt vor Vertretern des Bayerischen Beamtenbundes die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten einschließlich des Sockelbetrags.

15.12.2023
  Nordrhein-Westfalen
Die Finanzverwaltung bestätigt die Übernahme des Tarifergebnisses: "Zum 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 200 € angehoben. Zum 01.02.2025 erfolgt eine lineare Steigerung um 5,5%.
Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich zum 01.11.2024 um 100 € und zum 01.02.2025 um weitere 50 €."

Die erste Rate der Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 1800 € (Anwärter: 1000 €) soll Ende Januar 2024 zahlbar gemacht werden. Außerdem weitere 120 € (Anwärter: 50 €) für die Monate Januar bis Oktober 2024.

  Schleswig-Holstein
Das Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise wird verkündet. Demnach sind für Beamte in Schleswig-Holstein abweichend vom Tarifergebnis TV-L nicht 11 sondern 12 Teilbeträge der Sonderzahlung vorgesehen:
  • Dezember 2023: 1500 €
  • Januar 2024: 300 €
  • Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024: je 120 €

14.12.2023
  Baden-Württemberg
Nach Mitteilung des Beamtenbundes Baden-Württemberg BBW rückt die Landesregierung von der Zusicherung einer inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L ab. An Stelle der pauschalen Erhöhung um 200 € soll nun eine lineare Erhöhung von 3,6% zum 01.11.2024 kommen. Zum 01.02.2025 ist eine Erhöhung um 5,6% vorgesehen, also 0,1 Prozentpunkte mehr als im TV-L. Der Mindesterhöhungsbetrag von 140 € spielt bei der Beamtenbesoldung keine Rolle, da dieser mangels zu TV-L E 1 vergleichbarer Besoldungsgruppen ohnehin nicht zum Tragen käme.
Diese Übertragungsmodalitäten bewertet BBW-Chef Rosenberger "generell positiv".

Die "Inflationsausgleichsprämie" soll erstmalig mit den April-Bezügen 2024 in Höhe von 2280 € zur Auszahlung kommen. Danach von Mai bis Oktober mit jeweils 120 €.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg - Szenario inhaltsgleiche Übertragung
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023
01.11.2024
+3,6%
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024
01.02.2025
+5,6%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025
Diese Tabellen wurde mit der Ankündigung vom 20.03.2024 obsolet

Vergleich Erhöhung +3,6% mit +200 € (ab 01.11.2024)
12345678910
A 16       30.30 (+0.46%) 42.64 (+0.61%) 52.51 (+0.73%) 62.38 (+0.83%) 72.25 (+0.93%) 82.12 (+1.02%) 91.99 (+1.11%)
A 15       8.78 (+0.15%) 19.44 (+0.31%) 27.98 (+0.43%) 36.51 (+0.54%) 45.04 (+0.64%) 53.58 (+0.74%) 62.11 (+0.83%)
A 14     -19.60 (-0.38%) -9.90 (-0.18%) -0.20 (-0.00%) 6.27 (+0.11%) 12.74 (+0.21%) 19.21 (+0.31%) 25.68 (+0.40%) 32.14 (+0.48%)
A 13     -31.45 (-0.63%) -23.97 (-0.46%) -16.49 (-0.30%) -11.50 (-0.21%) -6.51 (-0.11%) -1.52 (-0.03%) 3.47 (+0.06%) 8.45 (+0.14%)
A 12   -53.95 (-1.23%) -49.42 (-1.09%) -42.59 (-0.90%) -35.67 (-0.73%) -31.05 (-0.62%) -26.43 (-0.51%) -21.81 (-0.41%) -17.19 (-0.32%) -12.57 (-0.23%)
A 11 -72.07 (-1.85%) -66.50 (-1.64%) -60.91 (-1.45%) -55.21 (-1.26%) -49.51 (-1.09%) -45.71 (-0.99%) -41.86 (-0.88%) -37.99 (-0.78%) -34.11 (-0.69%) -30.24 (-0.60%)
A 10 -84.39 (-2.37%) -78.95 (-2.13%) -73.52 (-1.91%) -68.08 (-1.70%) -62.65 (-1.51%) -58.96 (-1.38%) -55.26 (-1.27%) -51.55 (-1.15%) -47.84 (-1.05%)  
A 9 -92.92 (-2.80%) -88.67 (-2.58%) -84.43 (-2.38%) -80.19 (-2.18%) -75.95 (-2.00%) -73.03 (-1.89%) -70.12 (-1.77%) -67.20 (-1.67%) -64.28 (-1.56%)  
A 8 -97.89 (-3.19%) -93.92 (-2.95%) -89.94 (-2.73%) -85.97 (-2.53%) -81.99 (-2.34%) -79.34 (-2.21%) -76.70 (-2.10%) -74.04 (-1.98%) -71.40 (-1.88%)  
A 7 -100.59 (-3.36%) -97.49 (-3.16%) -94.39 (-2.98%) -91.29 (-2.81%) -88.18 (-2.64%) -85.97 (-2.53%) -83.75 (-2.42%) -81.54 (-2.31%)    

+3,6% ist besser als +200 €
+3,6% entspricht in etwa +200 € (±10 €)
+3,6% ist schlechter als +200 €

Ein Großteil der Beamten wird durch die lineare Erhöhung um +3,6% an Stelle der pauschalen Erhöhung um 200 € also schlechter gestellt. Es profitieren im Vergleich vor allem die Besoldungsgruppen A 15 und höher sowie dienstältere Beamte in A 14.
Das ändert sich auch durch die um 0,1 Prozentpunkt gesteigerte Besoldungserhöhung zum 01.02.2025 nicht wesentlich:

Vergleich Erhöhung +3,6% +5,6% mit +200 € +5,5% (ab 01.02.2025)
12345678910
A 16       38.59 (+0.55%) 51.97 (+0.71%) 62.67 (+0.82%) 73.37 (+0.93%) 84.06 (+1.03%) 94.75 (+1.12%) 105.45 (+1.20%)
A 15       15.28 (+0.24%) 26.82 (+0.40%) 36.08 (+0.52%) 45.32 (+0.63%) 54.57 (+0.74%) 63.82 (+0.84%) 73.07 (+0.93%)
A 14     -15.49 (-0.28%) -4.97 (-0.09%) 5.53 (+0.09%) 12.55 (+0.20%) 19.56 (+0.30%) 26.57 (+0.40%) 33.59 (+0.49%) 40.58 (+0.58%)
A 13     -28.17 (-0.53%) -20.07 (-0.36%) -11.97 (-0.21%) -6.56 (-0.11%) -1.15 (-0.02%) 4.26 (+0.07%) 9.67 (+0.15%) 15.06 (+0.23%)
A 12   -52.57 (-1.13%) -47.65 (-1.00%) -40.25 (-0.81%) -32.76 (-0.63%) -27.74 (-0.52%) -22.74 (-0.42%) -17.73 (-0.32%) -12.72 (-0.22%) -7.72 (-0.13%)
A 11 -72.20 (-1.76%) -66.16 (-1.55%) -60.10 (-1.35%) -53.93 (-1.17%) -47.75 (-1.00%) -43.63 (-0.89%) -39.46 (-0.79%) -35.27 (-0.69%) -31.06 (-0.59%) -26.87 (-0.50%)
A 10 -85.56 (-2.28%) -79.66 (-2.04%) -73.77 (-1.81%) -67.88 (-1.61%) -61.99 (-1.41%) -57.99 (-1.29%) -53.98 (-1.17%) -49.96 (-1.06%) -45.94 (-0.95%)  
A 9 -94.80 (-2.71%) -90.19 (-2.49%) -85.60 (-2.28%) -81.00 (-2.09%) -76.41 (-1.91%) -73.24 (-1.79%) -70.08 (-1.68%) -66.92 (-1.57%) -63.75 (-1.47%)  
A 8 -100.30 (-3.10%) -96.00 (-2.86%) -91.69 (-2.64%) -87.38 (-2.44%) -83.07 (-2.24%) -80.20 (-2.12%) -77.34 (-2.00%) -74.45 (-1.89%) -71.60 (-1.78%)  
A 7 -103.23 (-3.27%) -99.87 (-3.07%) -96.51 (-2.89%) -93.15 (-2.71%) -89.78 (-2.55%) -87.38 (-2.44%) -84.98 (-2.33%) -82.58 (-2.22%)    

+3,6% und anschließend +5,6% ist besser als +200 € und anschließend +5,6%
+3,6% und anschließend +5,6% entspricht in etwa +200 € und anschließend +5,6% (±10 €)
+3,6% und anschließend +5,6% ist schlechter als +200 € und anschließend +5,6%

13.12.2023
  Berlin
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) gibt die "1:1 Übertragung" des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten bekannt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Ankündigung
des Finanzsenators zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 13.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

  Mecklenburg-Vorpommern
Nach Gewerkschaftsangaben hat die Landesregierung bereits im Vorfeld der Tarifverhandlungen die "zeitgleiche und systemgerechte" Übertragung des Tarifergebnisses TV-L zugesagt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 08.01.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Rheinland-Pfalz
Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) legt sich hinsichtlich der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten nicht fest und verweist auf eine kommende Kabinettsentscheidung hierzu.

12.12.2023
  Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kündigt die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses an: "Der Tarifabschluß vom Wochenende enthält ein faires Ergebnis. Ich freue mich, daß wir uns mit den Gewerkschaften zügig darauf verständigt haben, dieses Ergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamten zu übertragen."

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzministers zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 10.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

  Niedersachsen
Im Rahmen der heutigen Plenarsitzung des Landtags sagt Finanzminister Gerald Heere (Grüne): "Wir werden den Abschluß auf die [...] Beamten übertragen."

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Niedersachsen
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzministers zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 10.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

  Saarland
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sichert die "zeit- und inhaltsgleiche" Übertragung des Tarifergebnisses auf die saarländischen Landesbeamten zu.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Saarland
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
der Ministerpräsidentin zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 12.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

  Sachsen
Nach Mitteilungen in der Presse verständigte sich das sächsische Kabinett auf eine "zeitgleiche und systemgerechte Übertragung" des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 25.01.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Sachsen-Anhalt
Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt mit: "Das Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die rund 26.000 [...] Beamten des Landes übertragen werden."

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 12.03.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Hamburg
Die Regierungsfraktionen legen einen Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Hamburgisches Verbraucherpreis-Sonderzahlungsgesetz - HmbVSZG) zur Übertragung der Einmalzahlungen des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten vor.

11.12.2023
  Bremen
Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) bereitet die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten von Bremen und Bremerhaven vor.

  Schleswig-Holstein
Das Finanzministerium gibt eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten bekannt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 11.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

10.12.2023
  Brandenburg
Finanzministerin Katrin Lange (SPD) gibt bekannt, daß das Ergebnis der Tarifverhandlungen zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden soll.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen wurden am 20.02.2024 durch neue Hochrechnungen ersetzt

  Niedersachsen
[Update]
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) teilt mit, sich mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten beschäftigen zu wollen. Ursprüngliche Meldungen, nachdem eine Übertragung bereits zugesichert worden sei, haben sich als nicht zutreffend herausgestellt.

  Baden-Württemberg
Das Baden-Württembergische Finanzministerium kündigt eine "inhaltsgleiche" Übertragung des Tarifergebnisses an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg - Szenario inhaltsgleiche Übertragung
01.10.2023
±0
31.10.2024 Tabelle 2023 Rechner 2023
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025
Diese Tabellen wurden auf Basis der Aussage des Finanzministeriums zu einer inhaltsgleichen
Übertragung des Tarifergebnisses erstellt. Am 14.12.2023 rückte die Landesregierung von dieser
Aussage ab. Die Tabellen sind damit obsolet.
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

09.12.2023 (b)
  Hamburg
Andeas Dressel (SPD), Finanzsenator in Hamburg und gleichzeitig Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder anläßlich der Tarifrunde TV-L 2023, erklärt auf Twitter: "Hamburg wird das heutige Tarifergebnis 1:1 auf die [...] Beamten sowie Versorgungsempfänger übertragen. Wir halten Wort bei der Tarifgarantie!"

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hamburg
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzsenators zur "1:1"-Übertragung des Tarifergebnisses vom 09.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

  Bayern
Der bayerische Finanziminister Albert Füracker (CSU) kündigt eine "zeitgleiche und systemgerechte" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bayern
01.10.2023
±0
31.10.2024 Übersicht Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
01.11.2024
+200 €
31.01.2025 Tabelle 2024 Rechner 2024 Analyse
01.02.2025
+5,5%
31.10.2025? Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzministers zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 09.12. dar!
Annahme: Zulagen und Familienzuschlag zum 01.11.2024 +4,76%, zum 01.02.2025 +5,5%
(Erklärung zur angenommenen Erhöhung um 4,76%)

09.12.2023
In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2023 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine Nullrunde für 2023 und weite Teile des Jahres 2024 vor. Zum 01.11.2024 werden die Entgelte um pauschal 200 € erhöht (Zulagen: +4,76%) und zum 01.02.2025 um weitere 5,5%. Des weiteren ist eine steuerfreie Einmalzahlung ("Inflationsabmilderungsprämie") in Höhe von 3000 € aufgeteilt auf 11 Monatsbeträge vorgesehen.