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Besoldungsrunde 2017/2018 der Beamten von Lndern und Kommunen

bersicht

Bundesland20172018Status
Baden-Wrttemberg01.03.+1,8%/69€Tabelle01.07.+2,675%Tabelle25.10.2017 - BVAnpGBW 2017/2018
Bayern01.01.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle12.07.2017 - Gesetz
Berlin01.08.+2,6%/75€Tabelle01.08.+3,2%Tabelle06.07.2017 - BerlBVAnpG 2017/2018
Brandenburg01.01.+2,45%Tabelle01.01.+2,85%Tabelle10.07.2017 - BbgBVAnpG 2017/2018
Bremen01.07.+2,0%/75€Tabelle01.07.+2,35%Tabelle11.04.2017 - BremBBVAnpG 2017/2018
Hamburg01.01.+1,8%|69€Tabelle01.01.+2,15%Tabelle13.07.2017 - HmbBVAnpG 2017/2018
Hessen 01.07.+2,0%/75€Tabelle01.02.+2,2%Tabelle29.06.2017 - HBesVAnpG 2017/2018
Mecklenburg-Vorpommern01.06.+1,75%Tabelle01.01.+2,15%Tabelle11.02.2018 - BesVAnpG 2018 M-V
Niedersachsen01.06+2,5%/75€Tabelle01.06.+2,0%Tabellekein Bezug zur Tarifrunde TV-L 2017
Nordrhein-Westfalen01.04.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle07.04.2017 - BesVersAnpG 2017/2018
Rheinland-Pfalz01.01.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle07.07.2017 - LBVAnpG 2017/2018
Saarland01.05.+2,0%Tabelle01.09.+2,25%Tabelle21.06.2017 - Gesetz
Sachsen01.01.+2,0%Tabelle01.01.+2,35%Tabelle04.07.2017 - Gesetz
Sachsen-Anhalt01.01.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle05.09.2017 - Gesetzentwurf Ds7/1824
Schleswig-Holstein01.01.+1,8%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle27.03.2017 - BVAnpG 2017-2018
Thringen01.01.+1,8%Tabelle01.01.+2,35%Tabelle13.09.2017 - Gesetz
TV-L01.01.+2,0%|75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle
letzte nderung: 11.02.2018

Legende:   zeit- und wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses TV-L (bzw. TV-H) oder besser
 zeitverzgerte aber ansonsten wirkungsgleiche bertragung oder besser
 zeit- und wirkungsgleiche bertragung, vermindert um jeweils 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrcklage
 keine zeit- und wirkungsgleiche bertragung
 wesentliche Bestandteile der Besoldungserhhung sind besser als das Tarifergebnis TV-L, einige jedoch schlechter

Chronologie der Besoldungsrunde der Lnder 2017

01.10.2017
Ende der Aktualisierung dieser Seite

20.09.2017
  Niedersachsen
Der niederschsische Landtag beschliet einstimmig die bernahme eines echten Mindesterhhungsbetrags von 75 € rckwirkend zum 01.06.2017.

05.09.2017
  Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften (Ds 7/1824) vor. Die darin enthaltenen Besoldungstabellen entsprechen unserer Prognose vom 29.03.
Die Besoldungserhhung soll nun mit den Novemberbezgen zur Auszahlung kommen.

04.09.2017
  Thringen
Der Landtag von Thringen beschliet das "Thringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018"

04.08.2017
  Sachsen-Anhalt
Fr Landesbeamte in Sachsen-Anhalt soll die Besoldungserhhung rckwirkend zum 01.01. mit den September-Bezgen zur Auszahlung kommen. Dies vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung, die nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen soll.

03.08.2017
  Bremen
Der Senat kndigt einen Gesetzentwurf zur Einfhrung der allgemeinen Stellenzulage auch fr Lehrer an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I an. Des weiteren sollen die Zulagen fr Feuerwehr und Justizvollzug erhht werden.

14.07.2017
  Hamburg
Die Hamburgische Brgerschaft beschliet das "Hamburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (HmbBVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 21/9779) in erster und zweiter Lesung.

  Hessen
Der hessische Landtag hat am 29.06. das "Gesetz ber die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 19/4825) beschlossen.

06.07.2017
  Berlin
Das Abgeordnetenhaus beschliet das "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung fr das Land Berlin 2017/2018, zur nderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur nderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 18/0390) in zweiter Lesung.

30.06.2017
  Brandenburg
Der Landtag von Brandenburg verabschiedet das "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur nderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg" (Drucksache 6/6521).

21.06.2017
  Bayern
Der Bayerische Landtag verabschiedet das "Gesetz der Staatsregierung zur Anpassung der Bezge 2017/2018" (Drucksache 17/16543) mit Zustimmung aller Fraktionen.

  Rheinland-Pfalz
Der Landtag von Rheinland-Pfalz verabschiedet daas Gesetz zur Besoldungserhhung.

  Saarland
Im Saarland beschliet der Landtag ebenfalls das "Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezgen in den Jahren 2017 und 2018" (Drucksache 16/29)"

  Sachsen
Der Schsische Landtag beschliet einstimmig das "Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezge" (Drucksache 6/9487)

15.06.2017
  Thringen
Der Thringer Beamtenbund verffentlicht heute die folgende Meldung:
"Der tbb beamtenbund und tarifunion thringen begrt die Entscheidung der Parlamentarier, dass Tarifergebnis zeitgleich ab dem 1. Januar 2017 zu bertragen."

14.06.2017
  Berlin
Nach Mitteilung des Senats wird der Gesetzentwurf zur Besoldungserhhung nochmals verndert. Demnach soll die Erhhung zum 01.08.2017 nicht 2,5% sondern nun 2,6% betragen (eigentlich 2,8% jedoch gemindert um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrcklage) mit einem Mindesterhhungsbetrag von 75 € (eigentlich 75,15 € jedoch gemindert um 0,2%).
Die Erhhung zum 01.08.2018 soll nicht mehr 3,0% sondern nunmehr 3,2% betragen.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Berlin
01.08.2017
+2,6%
31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.08.2018
+3,2%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
diese Tabellen sind eine Hochrechnung basierend auf dem Gesetzentwurf
Drucksache 18/0390 vom 14.06.2017
Der 0,2% Abzug im Jahr 2017 ist in den Tabellen bereits enthalten

08.06.2017
  Mecklenburg-Vorpommern
In den Gesprchen zur Besoldungsanpassung zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften wurde die folgende Einigung erzielt:
  • Die bereits im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde festgelegte Erhhung von 1,75% ab 01.06.2017 bleibt bestehen
  • 2018 und 2019 werden die Tarifergebnisse TV-L zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten bertragen, fr die Jahre 2020 bis 2022 geschieht dies vorbehaltlich keiner gravierenden Verschlechterung der Haushaltslage
  • Die Absenkungen der Besoldungserhhungen um jeweils 0,2 Prozentpunkte "zur Bildung einer Versorgungsrcklage" werden bis 2022 verlngert
  • Die Anwrter-Bezge werden zum 01.01.2018 um 70 € angehoben
  • Die seit Jahren eingefrorene Jahressonderzahlung wird ab 2018 wieder dynamisiert, d.h. mit den Besoldungsanpassungen erhht
Sowohl die Regierungs- als auch die Gewerkschaftsseite begrten diese Einigung. Der zugehrige Gesetzentwurf soll vom Finanzministerium in den nchsten Monaten vorgelegt werden.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.06.2017
+1,75%
31.07.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,15% mind. 65 €
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Die Tabelle 2017 wurde bereits zwei Jahre zuvor gesetzlich festgelegt. Die Tabelle 2018 stellt
lediglich eine Hochrechnung dar. nderungen in den Tabellenwerten sind zu erwarten.

  Hamburg
Der Senat gibt die Besoldungserhhung 2017/2018 bekannt. Demnach soll, wie bereits zuvor angekndigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten bertragen werden, dies allerdings gemindert um jeweils 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrcklage. Diese Minderung wurde bereits mit der Besoldungserhhung 2015 um weitere 2 Jahre bis 2019 verlngert. Siehe Tabelle unter 03.04.2017.

26.05.2017
  Rheinland-Pfalz
Der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldungs und Versorgung 2017/2018 (LBVAnpG 2017/2018) liegt vor (Drucksache 17/3100). Dieser entspricht der Ankndigung zur Besoldungserhhung vom 18.02., wobei nun ein echter Mindesterhhungsbetrag von 75 € vorgesehen ist.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.01.2017
+2,0% mind. 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Die Tabellen stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Gesetzgebungsvefahrens!

24.05.2017
  Berlin
Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung fr das Land Berlin 2017 / 2018, zur nderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur nderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017 / 2018) liegt vor.
Demnach wird die Besoldung zum 01.08.2017 um 2,7% angehoben mit einem echten Mindesterhhungsbetrag von 75,15 €. Diese Erhhung wird sogleich (letztmalig) um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrcklage gekrzt.
Zum 01.08.2018 ist eine Besoldungserhhung von 3,0% ohne weitere Krzungsbetrge vorgesehen.

Die Sonderzahlung fr das Jahr 2017 soll auf 800 € erhht werden, ab dem Jahr 2018 auf 900 €. Fr die Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 soll die Sonderzahlung auf 1000 € im Jahr 2017 und 1300 € ab 2018 erhht werden, fr Anwrter aller Besoldungsgruppen auf 300 € 2017 und 400 € ab 2018.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Berlin
01.08.2017
+2,5%/(75,15€)
31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.08.2018
+3,0%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
diese Tabellen sind eine Hochrechnung, nderungen bis zum Inkrafttreten sind zu erwarten
der 0,2% Abzug im Jahr 2017 ist bercksichtigt
Nach nderung des Gesetzentwurfs wird
diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 14.06. ersetzt.

18.05.2017
  Brandenburg
bersicht der Besoldungsgruppen und Stufen, welche trotz der ber TV-L-Niveau liegenden Besoldungserhhung von 2,45% eine geringere Erhhung als 75 € erhalten (allgemeine Stellenzulagen sind eingerechnet):

Erhöhungsbeträge Beamte Brandenburg 2016 nach 2017 (+2,45%)
123456789101112
A 16           128.53 135.33 140.77 146.21 151.65 157.09 162.53
A 15           116.66 122.54 127.25 131.95 136.66 141.36 146.06
A 14       95.68 101.02 106.37 111.72 115.28 118.85 122.41 125.98 129.54
A 13       93.10 97.23 101.35 105.48 108.23 110.98 113.72 116.47 119.22
A 12       83.45 87.27 91.09 94.91 97.45 100.00 102.54 105.09 107.64
A 11     74.61 77.74 80.87 84.01 87.22 89.35 91.49 93.63 95.76 97.90
A 10   65.65 67.68 70.74 73.79 76.85 79.91 81.94 83.99 86.07 88.16  
A 9   61.42 62.89 65.27 67.66 70.04 72.43 74.07 75.71 77.35 78.99  
A 8   56.49 57.98 60.21 62.45 64.68 66.92 68.41 69.90 71.39 72.88  
A 7 53.47 54.72 56.46 58.21 59.95 61.69 63.44 64.68 65.93 67.17    
A 6 51.45 52.83 54.22 55.61 56.99 58.38 59.76 61.15 62.53 63.92    
A 5 49.90 51.53 52.79 54.05 55.31 56.57 57.84 59.10 60.36 61.62    
A 4 49.54 50.81 52.08 53.35 54.62 55.88 57.15 58.42 59.69 60.96    

13.05.2017
  Sachsen
Der Gesetzentwurf zum Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezge (Drucksache 6/9487) liegt vor.

12.05.2017
  Brandenburg
Der Gesetzentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur nderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg (Drucksache 6/6521) liegt vor.

03.05.2017
  Niedersachsen
Das niederschsische Finanzministerium gibt bekannt, da der bereits im Vorfeld der Tarifrunde 2017 festgelegten und davon unabhngigen Besoldungserhhung 2017 eine "soziale Komponente" in Form eines Mindesterhhungsbetrags von 75 € hinzugefgt wird.

28.04.2017
  Baden-Wrttemberg
Nach Mitteilung des Landtags sollen die ersten Abschlagszahlungen im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bereits mit dem Juni-Gehalt erfolgen.

  Thringen
Der Gesetzentwurf zum "Thringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018" liegt vor. Die Tabellenwerte in diesem entsprechen unserer Prognose vom 03.03.

26.04.2017
  Bayern
Nach Mitteilung des Bayerischen Beamtenbundes hat der Ministerrat einem aktualisierten Gesetzentwurf zur Bezgeanpassung 2017/2018 zugestimmt. Demnach wird der Mindesterhhungsbetrag von 75 € nicht auf Grundgehlter bis 3200 € beschrnkt, sondern auf die gesamte Besoldungstabelle angewendet. Dies wirkt sich fr mehrere Stufen der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12 aus.

gltig ab Erhhung Einmal-
zahlung
gltig bis Beamte Bayern
01.01.2017
+2,0% mind. 75 €
500 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

  Bremen
Die Pressemitteilung der Senatorin fr Finanzen in Bremen vom 11.04.2017 war offensichtlich fehlerhaft und wurde inzwischen von der Pressestelle korrigiert. Demnach wird der Mindesterhhungsbetrag von 75 € nicht wie ursprnglich angegeben im zweiten Erhhungsschritt im Jahr 2018 angewendet, sondern analog zur Tarifeinigung TV-L und den anderen Bundeslndern bereits im ersten Erhhungsschritt im Jahr 2017.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Bremen
01.07.2017
+2,0% mind. 75 €
30.06.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.07.2018
+2,35%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

  Rheinland-Pfalz
Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf des Finanziministeriums zur Besoldungserhhung gebilligt. Dieser entspricht der bereits im Februar ankndigten Besoldungserhhung.

24.04.2017
  Mecklenburg-Vorpommern
Bei den Verhandlungen zur Besoldungserhhung zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften wurde bislang kein Ergebnis erzielt.

13.04.2017
  Sachsen
Das schsische Finanzministerium und die Gewerkschaften erklren die Verhandlungen zur Umsetzung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten fr abgeschlossen.
Dabei ist kein Mindesterhhungsbeitrag von 75 €, sondern lediglich eine Einmalzahlung in Hhe von 100 € im Jahr 2017 fr Beamte mit einem Grundgehalt von bis zu 3200 € vorgesehen.
Ab dem 1.1.2018 erhht sich die Endstufe in allen Besoldungsgruppen um 1,12%. Ab 1.10.2018 wird ein ruhegehaltfhiger Zuschlag von 1,03% nach 5-jhriger Wartezeit in der Endstufe eingefhrt.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen
01.01.2017
+2,0%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar
Annahme: kein Abzug von 0,2 Prozentpunkten

11.04.2017
  Bremen
Der Senat stimmt einem Gesetzentwurf von Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grne) zu. Demnach wird die Besoldung zum 01.07.2017 um 2% und zum 01.07.2018 um weitere 2,35% angehoben. Beim zweiten Erhhungsschritt ist ein echter Mindesterhhungsbetrag von 75 € vorgesehen. Die Anwrterbezge sollen um jeweils 35 € angehoben werden.
Der Senat schlgt des weiteren die Einfhrung der allgemeinen Stellenzulage auch fr Lehrkrfte bis A 12, eine Zulage fr "besonders belastende Dienste im Polizeivollzug" sowie Erschwerniszulagen vor.

Hinweis: siehe Korrektur dieser Meldung am 26.04.

Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezge 2017/2018 sowie zur nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen tritt mit Wirkung vom 01.04.2017 in Kraft.

03.04.2017
  Hamburg
gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Hamburg
01.01.2017
+1,8%/75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,15
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahmen:
Zeit- und inhaltsgleiche bernahme des Tarifergebnisses,
Absenkung der linearen Erhhung um 0,2 Prozentpunkte in beiden Jahren

01.04.2017
  Rheinland-Pfalz
Nach Mitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft wird der Entwurf eines Anpassungsgesetzes fr Besoldung und Versorgung noch einige wenige Wochen auf sich warten lassen. Dies sei von der Ministerprsidentin so mitgeteilt worden.
Die Auszahlung der Besoldungserhhung erfolgt voraussichtlich mit dem Juli-Gehalt.

29.03.2017
  Sachsen-Anhalt
Das Finanzministerium besttigt in einer Pressemitteilung die Besoldungserhhung von +2% rckwirkend zum 01.01.2017 bei einem echten Mindesterhhungsbetrag von 75 € sowie von +2,35% zum 01.01.2018.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.01.2017
+2,0%/75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) sind noch nderungen zu erwarten.

Nordrhein-Westfalen
Der Gesetzenwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezge 2017/2018 sowie zur nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen steht fr 05.04.2017 auf der Tagesordnung des Landtags.
Seitens des Landesamt fr Besoldung und Versorgung (LBV NRW) ist vorgesehen, die geplante Besoldungserhhung als Abschlagszahlung erstmalig mit den Mai-Gehltern auszuzahlen.

27.03.2017
  Brandenburg
Das Finanzministerium Brandenburg gibt die Ausgestaltung der Besoldungserhhung 2017/2018 bekannt: Rckwirkend zum 01.01.2017 sollen die Dienstbezge um 2,45% angeboben werden, zum 01.01.2018 um weitere 2,85%.
Die beiden Erhhungsschritte sind gegenber TV-L jeweils um 0,5 Prozentpunkte erhht, allerdings wird kein Mindest- oder Pauschalerhhungsbetrag vergleichbar den 75 € gewhrt. An dessen Stelle tritt eine weitere lineare Erhhung um 0,15 Prozentpunkte fr alle Besoldungsgruppen im Jahr 2017. Letztmalig wird im Jahr 2017 ein Abzug von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Versorgungsrcklage angewendet.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Brandenburg
01.01.2017
+2,45%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,85%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!

Berechnung der Besoldungserhhungswerte
2017
2018
Tarifergebnis:+2,0%
zustzliche Erhhung:+0,5%
Auflsung der 75 €+0,15%
Abzug Versorgungsrcklage:  -0,2%
Gesamterhhung:+2,45%
Tarifergebnis:+2,35%
zustzliche Erhhung:  +0,5%
 
 
Gesamterhhung:+2,85%

24.03.2017
  Nordrhein-Westfalen
Die vorlufigen Besoldungstabellen vorbehaltlich des laufenden Gesetzgebungsverfahrens sind nun auf der Seite Landesbeamte Nordrhein-Westfalen hinterlegt.

24.03.2017
  Schleswig-Holstein
Zweite Lesung und einstimmige Annahme des BVAnpG 2017-2018 im Landtag.

22.03.2017
  Schleswig-Holstein
Erste Lesung des BVAnpG 2017-2018 im Landtag.

21.03.2017
  Bayern
Der Ministerrat stimmt dem Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung zu und beauftragt das Finanzministerium, die Auszahlung der linear erhhten Bezge ab Zahltag Mai 2017 zu veranlassen.

18.03.2017
  Baden-Wrttemberg
Der Bayern-Bonus in Hhe von 500 € liegt zwar im ersten Jahr stets ber dem Baden-Wrttemberg-Bonus, welcher im Jahr 2018 lediglich zwischen 71 € (A5/1) und 161 € (A16/12) betrgt. Da der Baden-Wrttemberg-Bonus jedoch tabellenwirksam ist, der Bayern-Bonus aber lediglich eine Einmalzahlung, fhrt ersterer nach einigen Jahren abhngig von Besoldungsgruppe und -stufe zu einem in Summe besseren Ergebnis. Fr A5/1 ist der Baden-Wrttemberg-Bonus ab dem siebten Jahr besser, fr A16/2 bereits im zweiten Jahr. Dies ist in der folgenden Tabelle auf der linken Seite dargestellt, die Absolutwerte 2018 in der rechten Tabelle:

Besserstellung Baden-Wrttemberg-Bonus
im Vergleich zum Bayern-Bonus nach Jahren
123456789101112
A 5
6
6
6
6
6
6
6
5
5
5
A 6
6
6
6
6
6
6
5
5
5
5
A 7
6
6
6
6
5
5
5
5
5
5
A 8
6
6
5
5
5
5
5
5
5
5
A 9
5
5
5
5
5
5
4
4
4
4
A 10
5
5
5
4
4
4
4
4
4
4
A 11
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
A 12
4
4
4
4
4
3
3
3
3
A 13
4
3
3
3
3
3
3
3
A 14
3
3
3
3
3
3
3
3
A 15
3
3
3
3
3
3
3
A 16
3
3
3
3
2
2
2
Beispiel: 4 = ab dem vierten Jahr liegt der Besoldungsgewinn des
Baden-Wrttemberg-Bonus ber den 500 € Einmalzahlung in Bayern
Berechnungsbasis sind die Tabellenwerte vom 01.01.2018
   
Baden-Wrttemberg-Bonus im Jahr 2018
 
123456789101112
A 5
71.07
73.36
75.14
76.91
78.69
80.47
82.25
84.02
85.80
87.58
A 6
72.57
74.52
76.48
78.43
80.38
82.33
84.28
86.24
88.19
90.14
A 7
75.42
77.18
79.64
82.09
84.55
87.00
89.46
91.21
92.97
94.72
A 8
79.67
81.77
84.92
88.07
91.21
94.36
96.46
98.56
100.66
102.76
A 9
86.68
88.74
92.10
95.46
98.82
102.18
104.49
106.80
109.11
111.42
A 10
74.10
76.39
79.84
83.28
86.73
90.17
92.51
94.85
97.20
99.55
A 11
84.20
87.73
91.27
94.88
98.49
100.90
103.34
105.79
108.25
110.70
A 12
82.46
86.23
90.02
93.86
96.42
98.98
101.54
104.10
106.66
A 13
96.19
100.34
104.49
107.25
110.02
112.79
115.55
118.32
A 14
100.01
105.39
110.77
114.35
117.94
121.52
125.11
128.70
A 15
115.74
121.65
126.39
131.12
135.85
140.58
145.31
A 16
127.67
134.51
139.98
145.46
150.93
156.40
161.87
Berechnungsbasis sind die Jahresbrutto-Tabellenwerte vom 01.01.2018
Die Verzgerung der Besoldungserhhung im Jahr 2018 ist bercksichtigt

17.03.2017
  Baden-Wrttemberg
Die Landesregierung gibt eine Pressemitteilung zur Besoldungserhhung 2017/2018 heraus. Diese entspricht inhaltlich dem, was am Vortag in der Stuttgart Zeitung verffentlich wurde (s.u. 16.03.). Es soll im Jahr 2017 zudem einen echten Mindesterhhungsbetrag von 75 € geben . In der Pressemitteilung wird auerdem klar gestellt, da die Besoldungserhhung 2017 wie in den Vorjahren um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrcklage verringert wird. Dies fhrt zu einer Verminderung des Mindesterhhungsbetrags von eigentlich 75 € auf zwischen 69,03 € (A 11/Stufe 8) und 71,46 € (A 9/Stufe 2). (Zum Vergleich siehe Garantiebetrag 2016)

Whrend der Beamtenbund Baden-Wrttember (BBW) das Gesamtpaket der Besoldungserhhung in Baden-Wrttemberg begrt, lehnt dies der Deutsche Gewerkschaftsbund als Vertreter der Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP wegen der zeitlichen Verzgerung der Tarifbernahme ab.

gltig
ab
Erhhung gltig
bis
Beamte Baden-Wrttemberg
bis A 9 A 10
A 11
ab A 12
Verzgerung:
2 Monate
4 Monate
5 Monate
03/2017
> +1,8%
04/2017 Tabelle Rechner Analyse
05/2017
≥ +1,8%
05/2017 Tabelle Rechner Analyse
06/2017
≥ +1,8%
02/2018 Tabelle Rechner Analyse
03/2018
+2,675%
04/2018 Tabelle Rechner Analyse
05/2018
+2,675%
05/2018 Tabelle Rechner Analyse
06/2018
+2,675%
?
Tabelle Rechner Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: Minderung um 0,2% fr 2017

16.03.2017
  Baden-Wrttemberg
Die Stuttgarter Zeitung berichtet, die Landesregierung habe mit dem Beamtenbund und mit dem Richterbund eine Einigung zur Gestaltung der Besoldungserhhung 2017/2018 erzielt. Demnach ist fr 2017 eine Besoldungserhhung von 2,0%, im Jahr 2018 von 2,675% vorgesehen. Letztere beinhalte einen "Baden-Wrttemberg-Bonus" in Hhe von 0,325% als quivalent zur neu eingefhrten Erfahrungsstufe 6 fr die Entgeltgruppen 9 und hher im TV-L.
Die Besoldungserhhungen werden, wie bereits in den vergangenen vier Jahren in Baden-Wrttemberg praktiziert, zeitlich gestaffelt nach der Besoldungsgruppe durchgefhrt: A 5 bis A 9 jeweils zum 01.03., A 10 und A 11 zum 01.05. und A 12 und hher zum 01.06.
Des weiteren soll zum 01.01.2018 die Absenkung der Eingangsbesoldung aufgehoben werden (derzeit: -8%).
Ob im Jahr 2017 noch 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrcklage abgezogen werden ist derzeit noch nicht bekannt.

14.03.2017
  Saarland
Wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW berichtet, einigten sich Landesregierung und Gewerkschaftsvertreter heute auf die Rahmenbedingungen zur Besoldungserhhung der Landesbeamten im Saarland fr 2017 und 2018.
Es ist eine Besoldungserhhung in Hhe von 2,0% zum 01.05.2017 vorgesehen (2,2% abzglich 0,2 Prozentpunkte) und 2,25% zum 01.08.2018. Die Anwrterbezge werden zum 01.01.2017 und 01.01.2018 jeweils um 35 € angehoben.
Ein Mindesterhhungsbetrag ist nicht vorgesehen. Fr das Jahr 2017 fhrt der Dienstherr 0,2% zur Bildung einer Versorgungsrcklage ab, fr das Jahr 2018 ist kein solcher Abzug mehr vorgesehen.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Saarland
01.05.2017
+2,0%
31.08.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.09.2018
+2,25%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!

  Hessen
In Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder (TdL) ist und dessen Landesbeschftigte daher auch nicht nach TV-L vergtet werden sondern nach dem hessischen TV-H, wurde am 03.03. ein dem TV-L hnliches Tarifergebnis erzielt. Dies soll nach Mitteilung der Staatskanzlei nun auch auf die Landesbeamten bertragen werden:
zum 01.07.2017 ist eine Besoldungserhhung von 2,0% mindestens 75 € (echter Mindesterhhungsbetrag), zum 01.02.2018 um weitere 2,2% vorgesehen. Zustzlich wird ein sogenanntes "Jobticket" eingefhrt, das kostenlose Bus- und Bahnfahrten im Lokal- und Regionalverkehr beinhaltet.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Hessen
01.07.2017
+2,0%|75€
31.01.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.02.2018
+2,2%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!

13.03.2017
  Hamburg
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW erwartet nach einer mndlichen Zusage von Brgermeister Olaf Scholz (SPD) die bertragung zumindest des linearen Anteils der Tariferhhung auf die Beamten des Landes, abzglich eines Abzugs von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Vorsorgungsrcklage.
Der Abschlu des Gesetzgebungsverfahrens hierzu wird nicht vor Oktober 2017 erwartet.

11.03.2017
  Baden-Wrttemberg
Wie die Stuttgarter Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hat Finanzministerin Sitzmann den Gewerkschaften bereits ein "Paketangebot" unterbreitet. Dieses beinhalte die bertragung des Tarifergebnisses "in voller Hhe", allerdings zeitversetzt und wie im Landesdienst Baden-Wrttemberg bereits mehrfach praktiziert nach Besoldungsgruppen gestaffelt.

10.03.2017
  Schleswig-Holstein
Inzwischen liegt der "Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017 bis 2018 - BVAnpG 2017-2018)" vor. Drucksache 18/5291 vom 07.03.2017.
Die darin enthaltenen Besoldungstabellen fr 2017 und 2018 entsprechen unserer Prognose vom 22.02.2017. Die neuen Tabellen sind nun auf der Seite Landesbeamte Schleswig-Holstein hinterlegt.

  Sachsen
Finanzministerium und Gewerkschaften verffentlichen eine gemeinsame Presseerklrung. In dieser findet sich der folgende Satz:
"Das schsische Kabinett hat sich bereits darauf verstndigt, dem Landtag zu empfehlen, dass die lineare Anhebung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfnger des Freistaates Sachsen bertragen werden soll, so dass auch diese eine lineare Erhhung von 2,0 Prozent rckwirkend zum 1. Januar 2017 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018 erhalten. Die Anwrterbezge sollen ebenfalls um 35 Euro angehoben werden."
Die Pauschalerhhung fr bestimmte Entgeltgruppen soll demnach am 22.03.2017 in einem weiteren Gesprch zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften errtert werden.
In den vorlufigen Besoldungstabellen auf ffentlicher-dienst.info bleibt die Pauschalerhhung frs erste enthalten.

  Baden-Wrttemberg
Die CDU-Fraktion, die gemeinsam mit den Grnen die Regierung in Baden-Wrttemberg stellt, macht sich gegenber Finanzministerin Edith Sitzmann (Grne) fr eine inhaltsgleiche bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten stark. Des weiteren fordert die CDU-Fraktion ein vorgezogenes Ende der Absenkung der Eingangsbesoldung bereits zum 01.01.2018.

09.03.2017
  Berlin
Staatssekretr Klaus Feiler (Senatsverwaltung fr Finanzen) erklrte im Berliner Abgeordnetenhaus in der Sitzung vom 01. Mrz das Folgende: "Der Senat hat sich ja schon zur bernahme des Tarifabschlusses aus den Tarifverhandlungen bekannt, zuzglich eines 1-prozentigen Zuschlags zur Angleichung der Beamtengehlter an den Durchschnitt der anderen Bundeslnder. [...] Wir als Finanzverwaltung haben den 1. August ins Gesprch gebracht und wollen das auch bis dahin gesetzlich umsetzen."
Basierend auf diese Aussage hat ffentlicher-dienst.info eine erste Prognose fr die knftigen Besoldungstabellen Berlin erstellt. Grundlage fr die Berechnung ist eine inhaltsgleiche bertragung des Tarifergebnisses TV-L mit einer linearen Erhhung um 2% bei einem Mindesterhhungsbetrag von 75 € fr alle Tabellengrundgehlter bis 3200 € und einer anschlieenden Erhhung um 1%.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Berlin
01.08.2017
+2,0%|70€+1%
31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.08.2018
+2,35%+1%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen sind lediglich als Prognose zu sehen
Wir gehen davon aus, da die einzelnen Tabellenwerte mit Bekanntgabe der Detailregelungen
zu den Besoldungserhhungen noch angepat werden mssen.

08.03.2017
  Sachsen-Anhalt
Im Rahmen eines Gesprchs zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften stellt Finanzminister Andre Schrder (CDU) die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Artikelgesetzes zum Beamtenrecht vor, die allerdings bereits ohnehin aus dem Koalitionsvertrag bekannt sind. Dabei besttigt er auch die rckwirkende Besoldungserhhung um 2,0%, mindestens jedoch 75 € zum 01.01.2017 und 2,35% zum 01.01.2018. Ob es sich bei den 75 € um einen echten Mindesterhhungsbetrag handelt oder ob dieser auf bestimmte Besoldungsgruppen und -stufen beschrnkt bleibt, lie der Finanzminister dabei offen.

06.03.2017
  Hessen
Eine bertragung des Tarifergebnisses TV-H vom 03.02. (+2,0%/75 € zum 01.03.2017 und +2,2% zum 01.02.2018) lehnt Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) nach Mitteilung der Allgemeinen Zeitung kategorisch ab.

03.03.2017
  Berlin
Wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin berichtet, hat sich der Senat zu einer bernahme von Teilen des Tarifabschlusses auf die Beamten des Landes entschlossen. Die Besoldungserhhung soll mit 7 Monaten Zeitverzug zum 01.08.2017 erfolgen und 2,0% zuzglich einer Landes-Zulage in bisher noch unbekannter Hhe (mindestens aber 0,5%) betragen.

  Thringen
Nach Gewerkschaftsangaben habe Finanzministerin Heike Taubert (SPD) angekndigt, Teile des Tarifergebnisses um jeweils 3 Monate zeitversetzt auf die Beamte in Thringen zu bertragen.
Die Besoldungserhhung zum 01.04.2017 soll 1,8%, zum 01.04.2018 2,35% betragen. Die allgemeine Stellenzulage der Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 erhht sich im Jahr 2017 um pauschal 25 €. Einen Mindesterhhungsbetrag soll es nicht geben.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Thringen
01.04.2017
+1,8%
31.03.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.04.2018
+2,35%
31.12.2018? Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

02.03.2017
  Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung kndigt nach Gesprchen mit dem Deutschen Beamtenbund eine "weitgehend gleiche bertragung des Tarifabschlusses der Angestellten auf die Beamten" an. Die Besoldungserhhung soll 2,0% zum 01.04.2017 und 2,35% zum 01.01.2018 betragen. Bei der Erhhung im Jahr 2017 wird es einen echten Mindesterhhungsbetrag von 75 Euro geben. Es wird des weiteren keinen 0,2% Abschlag wie in einigen anderen Bundeslndern geben.
Gegenber dem Tarifergebnis verschlechtert ist also lediglich die um drei Monate verzgerte Besoldungserhhung 2017. Verbessert ist der echte Mindesterhhungsbetrag, der nicht auf einzelne Besoldungsgruppen und -stufen beschrnkt ist.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.04.2017
+2,0% mind. 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017b Rechner 2017b Analyse
01.01.2018
+2,35%
31.12.2018 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

  Baden-Wrttemberg
Nach Gewerkschaftsangaben wurden die Gesprche zur Besoldungsanpassung zwischen Finanzministerin Edith Sitzmann (Grne) und Gewerkschaftsvertretern nach einer Stunde ergebnislos vertagt.

28.02.2017
  Sachsen
Das schsische Kabinett kndigt die zeitgleiche bernahme des Tarifergebnisses fr die Landesbeamten an.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen
01.01.2017
+2,0%/75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahmen:
kein Abzug von 0,2 Prozentpunkten
Anwendung eines Mindesterhhungsbetrags von 75 € bis 3200 €
Diese Tabelle wurde mit der Meldung vom 13.04.2017 korrigiert.

23.02.2017
  Baden-Wrttemberg
Die Badische Zeitung berichtet, die Gesprche der Landesregierung mit den Gewerkschaften ber Mglichkeiten der bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten werden kommende Woche stattfinden.

22.02.2017
  Schleswig-Holstein
Nach Angaben des Deutsche Beamtenbundes (dbb) im heutigen Mitgliederrundschreiben sichert Finanzministerin Monika Heinold (Grne) einen echten Mindesterhhungsbetrag von 75 € zu, bei dem nicht einige Besoldungsgruppen und Stufen davon ausgenommen bleiben sollen. Des weiteren sollen die 75 € auch nicht durch die 0,2% Rckstellung einer Versorgungsrcklage geschmlert werden. Der dbb Landesbundvorsitzende Kai Tellkamp betont: "Alle Beamten erhalten mindestens volle 75 Euro mehr"

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.01.2017
+1,8% oder 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahmen:
Gegenber Tarifergebnis Abzug 2017: 0,2 Prozentpunkte, kein Abzug 2018
Anwendung eines (wirklichen) Mindesterhhungsbetrags von 75 €

  Thringen
Finanzministerin Heike Taubert (SPD) verweist auf die schwierige Lage des Landeshaushalts von Thringen. Sie betont: "Wir sind noch weit entfernt von paradiesischen bayerischen Verhltnissen, leider. Und trotzdem gilt: Wir setzen den Tarifabschluss um und die Beschftigten des Freistaates Thringen haben diese Tariferhhung verdient."
Aussagen zur Ausgestaltung der bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten trifft sie keine.

21.02.2017
  Sachsen-Anhalt
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und den Grnen vom April 2016 ist vereinbart, Tariferhhungen auf die Landesbeamten in Sachsen-Anhalt zu bertragen. Die Formulierung dazu lautet:
"Die Tarifabschlsse der ffentlich Beschftigten werden knftig ohne zeitliche Verschiebung besoldungsrechtlich umgesetzt."
Des weiteren ist in diesem Koalitionsvertrag eine Fesetzung der Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) auf pauschal 400 € ab A 9, 600 € bis A 8 und 200 € fr Anwrter und Versorgungsempfnger enthalten.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.01.2017
+2,0%|75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Nach Bekanntgabe weiterer Details zur Besoldungspassung wird diese Tabelle
durch die Hochrechnung vom 28.03. ersetzt.

  Hamburg
Nach Mitteilung des Norddeutschen Rundfunks habe der Senat angekndigt, den Tarifabschlu zeitnah auf die Beamten zu bertragen. Dabei wird von einem "Plus von zunchst 2 Prozent rckwirkend zum Januar" und weiteren "2,3 Prozent Steigerung" fr 2018 berichtet. In dem Artikel wird weder eine pauschale Erhhung erwhnt, noch die geringfgige Abweichung der Steigerung fr 2018 erlutert (2,3% statt 2,35%).

  Bayern
Das bayerische Finanzministerium verffentlicht eine Pressemittlung zur Besoldungserhhung:

20.02.2017
  Nordrhein-Westfalen
Forderungen nach einer zeitgleichen bertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten rckwirkend zum 01.01.2017 erteilt Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) eine deutliche Absage, stellt jedoch baldmglichste Gesprche mit den Gewerkschaften in Aussicht, um zu klren, wie das Tarifergebnis fr 2018 bertragen werden kann.

19.02.2017
  Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird die bertragung des linearen Anteils (+2% und +2,35%) des Tarifergebnisses abzglich 0,2% fr die Bildung einer Versorgungsrcklage angekndigt. Die Flensburger Nachrichten zitieren Finanzministerin Monika Heinold (Grne) hierzu wie folgt:
"Ich freue mich, dass heute eine Einigung geglckt ist. Bei den Gewerkschaften bedanke ich mich fr den gefundenen Kompromiss, den wir auch als Arbeitgeber gut mittragen knnen. Der Haushalt 2017 ist so aufgestellt, dass wir den Tarifabschluss, abzglich der 0,2 Prozent fr die Versorgungsrcklage, sowohl in seiner linearen Wirkung als auch zeitgleich fr die Beamtinnen und Beamten bernehmen knnen. Ministerprsident Albig und ich sind uns einig, dass wir dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden. Dann knnte das Gesetz schon im Mrz in 1. und 2. Lesung verabschiedet werden. Die Gewerkschaften haben sich mit einem verkrzten Verfahren einverstanden erklrt."
Allerdings scheint die Abbildung der pauschalen Entgelterhhung um 75 € fr Tabellenentgelte bis 3200 € und die Einfhrung der neuen Stufe 6 im vergleichbaren gehobenen und hheren Dienst noch nicht geklrt zu sein. Monkia Heinold weiter:
"Neben der linearen Erhhung gibt es weitere strukturelle Verbesserungen fr die Tarifbeschftigten. Ob und in welcher Hhe sich daraus Auswirkungen fr den Beamtenbereich ergeben, werden wir in einem zweiten Schritt prfen. "
Die Verringerung der Besoldungserhhungen um 0,2 Prozentpunkte soll zum Jahresende 2017 nun tatschlich entfallen. Dazu sagte die Finanzministerin: "das heute im Landtag auf der Tagesordnung stehende Versorgungsfondsgesetz sieht derartige Krzungen richtigerweise nicht mehr vor."

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.01.2017
+1,8%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse 01.01.2018
+2,35
Nach Bekanntgabe weiterer Details zur Besoldungspassung wird diese Tabelle
durch die Hochrechnung vom 22.02. ersetzt.

  Nordrhein-Westfalen
Bereits am 20.05.2015 fand ein Gesprch zwischen Vertretern der Landesregierung und der Gewerkschaften statt. In diesem wurde die wirkungsgleiche aber um 3 Monate zeitversetzte bernahme des Tarifergebnisses TV-L fr 2017 vereinbart. Fr 2018 wurden hierbei keine Aussagen getroffen.
Basierend auf diese Vereinbarungen ergibt sich fr 2017 die folgende Besoldungstabelle:

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.04.2017
+2,0% oder 75 €
31.12.2017? Tabelle 2017b Rechner 2017b Analyse
Diese Tabelle wurde durch die Hochrechnung vom 02.03. ersetzt

  Baden-Wrttemberg
Seitens des Finanzministeriums verlautet, eine zeit- und inhaltsgleiche bertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamte in Baden-Wrttemberg wrde fr 2017 und 2018 insgesamt 1,1 Milliarden Euro zustzlich kosten. Im Haushaltsplan 2017 und der Finanzplanung 2018 seien allerdings nur 760 Millionen Euro vorgesehen.
Konkrete Aussagen zum Umfang und Zeitpunkt der bertragung des Tarifergebnisses werden seitens Regierung und Ministerien derzeit noch keine getroffen.

  Niedersachsen
Die Besoldungserhhungen der Landes- und Kommunalbeamten in Niedersachsen fr 2017 und 2018 wurden bereits im Sommer 2016 ohne Bezug zur tariflichen Entgeltentwicklung angekndigt und mit dem "Niederschsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (NBVAnpG 2017/2018) vom 20. Dezember 2016" verabschiedet. Demnach ist zum 01.06.2017 eine lineare Besoldungserhhung von 2,5% vorgesehen, zum 01.06.2018 um 2,0%.

  Mecklenburg-Vorpommern
Die Besoldungserhhung 2017 in Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits im Vorjahr mit dem "Gesetz ber die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezgen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 Mecklenburg-Vorpommern - BesVAnpG 2016/2017 M-V) vom 13. Juni 2016" festgelegt. Demnach wird das Besoldungsniveau zum 01.06.2017 um linear 1,75% angehoben.
Ob angesichts des Tarifergebnisses davon abgewichen wird und wie die Regelung fr 2018 aussieht, steht derzeit noch nicht fest.

18.02.2017
  Bayern
Der bayerische Finanzminister Markus Sder (CSU) zeigt sich zufrieden mit dem Tarifergebnis und kndigt umgehend dessen bertragung auf die Landesbeamten in Bayern an. Des weiteren soll es eine Einmalzahlung in Hhe von 500 € fr alle aktiven Landesbeamten geben. Sder nennt diese "Bayern-Bonus". Dabei betont er: "Eine angemessene Bezahlung ist der Bayerischen Staatsregierung sehr wichtig."
Der Vorsitzende des Bayerische Beamtenbundes, Rolf Habermann, begrt die Ankndigung von Sder: "Bayern kann sich auf seinen starken ffentlichen Dienst verlassen! Wer fr die Teilhabe der Beschftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung sorgt, sichert diesen Standortvorteil und bleibt fr Nachwuchskrfte attraktiv!"

gltig ab Erhhung Einmal-
zahlung
gltig bis Beamte Bayern
01.01.2017
+2,0% oder 75 €
500 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Nach verndertem Ministerratsbeschlu wird diese Tabelle durch
die Hochrechnung vom 26.04. ersetzt.
Annahme der veralteten Hochrechnung:
die Abgrenzung zwischen +2% und +75 EUR liegt bei 3200 EUR Tabellenwert

  Rheinland-Pfalz
Das Tarifergebnis soll fr die Landesbeamten in Rheinland-Pfalz zeit- und wirkungsgleich bertragen werden. Ministerprsidentin Maria Dreyer (SPD): "Wir beabsichtigen, das erzielte Verhandlungsergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu bertragen".
Da in der zugehrigen Pressemitteilung des Finanzministeriums betont wird, da das Tarifergebnis wirkungsgleich bertragen werden soll, nehmen wir in der folgenden Berechnung an, es wird kein 0,2% Abzug zur Bildung einer Versorgungsrcklage mehr angewendet.

gltig ab Erhhung gltig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.01.2017
+2,0% oder 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Nach abweichendem Gesetzentwurf (neu: echter Mindesterhhungsbetrag) wird
diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 26.05. ersetzt.

17.02.2017
In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2017 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine lineare Entgelterhhung von 2,0% rckwirkend zum 01.01.2017 sowie alternativ dazu einen pauschalen Erhhungsbetrag von 75 € fr alle Tabellenentgelte bis 3200 € vor. Zum 01.01.2018 sollen die Entgelte um linear 2,35% angehoben werden. Des weiteren wird zum 01.01.2018 eine neue Endstufe 6 im vergleichbaren hheren und gehobenen Dienst eingefhrt.
Die Entgelte fr Auszubildende und Praktikanten werden zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 jeweils um pauschal 35 € erhht.

vorlufige Entgelttabellen (Prognose)
gltig ab Erhhung gltig bis TV-L allgemein
01.01.2017
+2,0%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35%
31.12.2018 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
 
Zwischentabelle der neuen Stufe 6 in E 9 bis E 15 und Kr 9a bis Kr 11a
01.10.2018
+1,5%
31.12.2018 Tabelle 2018b Rechner 2018b Analyse

Sonderseite zur Tarifrunde TV-L 2017