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Besoldungsrunde 2017/2018 der Beamten von Ländern und Kommunen

Übersicht

Bundesland20172018Status
Baden-Württemberg01.03.+1,8%/69€Tabelle01.07.+2,675%Tabelle25.10.2017 - BVAnpGBW 2017/2018
Bayern01.01.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle12.07.2017 - Gesetz
Berlin01.08.+2,6%/75€Tabelle01.08.+3,2%Tabelle06.07.2017 - BerlBVAnpG 2017/2018
Brandenburg01.01.+2,45%Tabelle01.01.+2,85%Tabelle10.07.2017 - BbgBVAnpG 2017/2018
Bremen01.07.+2,0%/75€Tabelle01.07.+2,35%Tabelle11.04.2017 - BremBBVAnpG 2017/2018
Hamburg01.01.+1,8%|69€Tabelle01.01.+2,15%Tabelle13.07.2017 - HmbBVAnpG 2017/2018
Hessen 01.07.+2,0%/75€Tabelle01.02.+2,2%Tabelle29.06.2017 - HBesVAnpG 2017/2018
Mecklenburg-Vorpommern01.06.+1,75%Tabelle01.01.+2,15%Tabelle11.02.2018 - BesVAnpG 2018 M-V
Niedersachsen01.06+2,5%/75€Tabelle01.06.+2,0%Tabellekein Bezug zur Tarifrunde TV-L 2017
Nordrhein-Westfalen01.04.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle07.04.2017 - BesVersAnpG 2017/2018
Rheinland-Pfalz01.01.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle07.07.2017 - LBVAnpG 2017/2018
Saarland01.05.+2,0%Tabelle01.09.+2,25%Tabelle21.06.2017 - Gesetz
Sachsen01.01.+2,0%Tabelle01.01.+2,35%Tabelle04.07.2017 - Gesetz
Sachsen-Anhalt01.01.+2,0%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle05.09.2017 - Gesetzentwurf Ds7/1824
Schleswig-Holstein01.01.+1,8%/75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle27.03.2017 - BVAnpG 2017-2018
Thüringen01.01.+1,8%Tabelle01.01.+2,35%Tabelle13.09.2017 - Gesetz
TV-L01.01.+2,0%|75€Tabelle01.01.+2,35%Tabelle
letzte Änderung: 11.02.2018

Legende:   zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L (bzw. TV-H) oder besser
 zeitverzögerte aber ansonsten wirkungsgleiche Übertragung oder besser
 zeit- und wirkungsgleiche Übertragung, vermindert um jeweils 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage
 keine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung
 wesentliche Bestandteile der Besoldungserhöhung sind besser als das Tarifergebnis TV-L, einige jedoch schlechter

Chronologie der Besoldungsrunde der Länder 2017

01.10.2017
Ende der Aktualisierung dieser Seite

20.09.2017
  Niedersachsen
Der niedersächsische Landtag beschließt einstimmig die Übernahme eines echten Mindesterhöhungsbetrags von 75 € rückwirkend zum 01.06.2017.

05.09.2017
  Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Ds 7/1824) vor. Die darin enthaltenen Besoldungstabellen entsprechen unserer Prognose vom 29.03.
Die Besoldungserhöhung soll nun mit den Novemberbezügen zur Auszahlung kommen.

04.09.2017
  Thüringen
Der Landtag von Thüringen beschließt das "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018"

04.08.2017
  Sachsen-Anhalt
Für Landesbeamte in Sachsen-Anhalt soll die Besoldungserhöhung rückwirkend zum 01.01. mit den September-Bezügen zur Auszahlung kommen. Dies vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung, die nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen soll.

03.08.2017
  Bremen
Der Senat kündigt einen Gesetzentwurf zur Einführung der allgemeinen Stellenzulage auch für Lehrer an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I an. Des weiteren sollen die Zulagen für Feuerwehr und Justizvollzug erhöht werden.

14.07.2017
  Hamburg
Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt das "Hamburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (HmbBVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 21/9779) in erster und zweiter Lesung.

  Hessen
Der hessische Landtag hat am 29.06. das "Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 19/4825) beschlossen.

06.07.2017
  Berlin
Das Abgeordnetenhaus beschließt das "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017/2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017/2018)" (Drucksache 18/0390) in zweiter Lesung.

30.06.2017
  Brandenburg
Der Landtag von Brandenburg verabschiedet das "Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg" (Drucksache 6/6521).

21.06.2017
  Bayern
Der Bayerische Landtag verabschiedet das "Gesetz der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2017/2018" (Drucksache 17/16543) mit Zustimmung aller Fraktionen.

  Rheinland-Pfalz
Der Landtag von Rheinland-Pfalz verabschiedet daas Gesetz zur Besoldungserhöhung.

  Saarland
Im Saarland beschließt der Landtag ebenfalls das "Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2017 und 2018" (Drucksache 16/29)"

  Sachsen
Der Sächsische Landtag beschließt einstimmig das "Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge" (Drucksache 6/9487)

15.06.2017
  Thüringen
Der Thüringer Beamtenbund veröffentlicht heute die folgende Meldung:
"Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen begrüßt die Entscheidung der Parlamentarier, dass Tarifergebnis zeitgleich ab dem 1. Januar 2017 zu übertragen."

14.06.2017
  Berlin
Nach Mitteilung des Senats wird der Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung nochmals verändert. Demnach soll die Erhöhung zum 01.08.2017 nicht 2,5% sondern nun 2,6% betragen (eigentlich 2,8% jedoch gemindert um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage) mit einem Mindesterhöhungsbetrag von 75 € (eigentlich 75,15 € jedoch gemindert um 0,2%).
Die Erhöhung zum 01.08.2018 soll nicht mehr 3,0% sondern nunmehr 3,2% betragen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin
01.08.2017
+2,6%
31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.08.2018
+3,2%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
diese Tabellen sind eine Hochrechnung basierend auf dem Gesetzentwurf
Drucksache 18/0390 vom 14.06.2017
Der 0,2% Abzug im Jahr 2017 ist in den Tabellen bereits enthalten

08.06.2017
  Mecklenburg-Vorpommern
In den Gesprächen zur Besoldungsanpassung zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften wurde die folgende Einigung erzielt:
  • Die bereits im Vorfeld der Tarif- und Besoldungsrunde festgelegte Erhöhung von 1,75% ab 01.06.2017 bleibt bestehen
  • 2018 und 2019 werden die Tarifergebnisse TV-L zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen, für die Jahre 2020 bis 2022 geschieht dies vorbehaltlich keiner gravierenden Verschlechterung der Haushaltslage
  • Die Absenkungen der Besoldungserhöhungen um jeweils 0,2 Prozentpunkte "zur Bildung einer Versorgungsrücklage" werden bis 2022 verlängert
  • Die Anwärter-Bezüge werden zum 01.01.2018 um 70 € angehoben
  • Die seit Jahren eingefrorene Jahressonderzahlung wird ab 2018 wieder dynamisiert, d.h. mit den Besoldungsanpassungen erhöht
Sowohl die Regierungs- als auch die Gewerkschaftsseite begrüßten diese Einigung. Der zugehörige Gesetzentwurf soll vom Finanzministerium in den nächsten Monaten vorgelegt werden.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.06.2017
+1,75%
31.07.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,15% mind. 65 €
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Die Tabelle 2017 wurde bereits zwei Jahre zuvor gesetzlich festgelegt. Die Tabelle 2018 stellt
lediglich eine Hochrechnung dar. Änderungen in den Tabellenwerten sind zu erwarten.

  Hamburg
Der Senat gibt die Besoldungserhöhung 2017/2018 bekannt. Demnach soll, wie bereits zuvor angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen werden, dies allerdings gemindert um jeweils 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage. Diese Minderung wurde bereits mit der Besoldungserhöhung 2015 um weitere 2 Jahre bis 2019 verlängert. Siehe Tabelle unter 03.04.2017.

26.05.2017
  Rheinland-Pfalz
Der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldungs und Versorgung 2017/2018 (LBVAnpG 2017/2018) liegt vor (Drucksache 17/3100). Dieser entspricht der Ankündigung zur Besoldungserhöhung vom 18.02., wobei nun ein echter Mindesterhöhungsbetrag von 75 € vorgesehen ist.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.01.2017
+2,0% mind. 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Die Tabellen stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Gesetzgebungsvefahrens!

24.05.2017
  Berlin
Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017 / 2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017 / 2018) liegt vor.
Demnach wird die Besoldung zum 01.08.2017 um 2,7% angehoben mit einem echten Mindesterhöhungsbetrag von 75,15 €. Diese Erhöhung wird sogleich (letztmalig) um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage gekürzt.
Zum 01.08.2018 ist eine Besoldungserhöhung von 3,0% ohne weitere Kürzungsbeträge vorgesehen.

Die Sonderzahlung für das Jahr 2017 soll auf 800 € erhöht werden, ab dem Jahr 2018 auf 900 €. Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 soll die Sonderzahlung auf 1000 € im Jahr 2017 und 1300 € ab 2018 erhöht werden, für Anwärter aller Besoldungsgruppen auf 300 € 2017 und 400 € ab 2018.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin
01.08.2017
+2,5%/(75,15€)
31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.08.2018
+3,0%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
diese Tabellen sind eine Hochrechnung, Änderungen bis zum Inkrafttreten sind zu erwarten
der 0,2% Abzug im Jahr 2017 ist berücksichtigt
Nach Änderung des Gesetzentwurfs wird
diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 14.06. ersetzt.

18.05.2017
  Brandenburg
Übersicht der Besoldungsgruppen und Stufen, welche trotz der über TV-L-Niveau liegenden Besoldungserhöhung von 2,45% eine geringere Erhöhung als 75 € erhalten (allgemeine Stellenzulagen sind eingerechnet):

Erhöhungsbeträge Beamte Brandenburg 2016 nach 2017 (+2,45%)
123456789101112
A 16           128.53 135.33 140.77 146.21 151.65 157.09 162.53
A 15           116.66 122.54 127.25 131.95 136.66 141.36 146.06
A 14       95.68 101.02 106.37 111.72 115.28 118.85 122.41 125.98 129.54
A 13       93.10 97.23 101.35 105.48 108.23 110.98 113.72 116.47 119.22
A 12       83.45 87.27 91.09 94.91 97.45 100.00 102.54 105.09 107.64
A 11     74.61 77.74 80.87 84.01 87.22 89.35 91.49 93.63 95.76 97.90
A 10   65.65 67.68 70.74 73.79 76.85 79.91 81.94 83.99 86.07 88.16  
A 9   61.42 62.89 65.27 67.66 70.04 72.43 74.07 75.71 77.35 78.99  
A 8   56.49 57.98 60.21 62.45 64.68 66.92 68.41 69.90 71.39 72.88  
A 7 53.47 54.72 56.46 58.21 59.95 61.69 63.44 64.68 65.93 67.17    
A 6 51.45 52.83 54.22 55.61 56.99 58.38 59.76 61.15 62.53 63.92    
A 5 49.90 51.53 52.79 54.05 55.31 56.57 57.84 59.10 60.36 61.62    
A 4 49.54 50.81 52.08 53.35 54.62 55.88 57.15 58.42 59.69 60.96    

13.05.2017
  Sachsen
Der Gesetzentwurf zum Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge (Drucksache 6/9487) liegt vor.

12.05.2017
  Brandenburg
Der Gesetzentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg (Drucksache 6/6521) liegt vor.

03.05.2017
  Niedersachsen
Das niedersächsische Finanzministerium gibt bekannt, daß der bereits im Vorfeld der Tarifrunde 2017 festgelegten und davon unabhängigen Besoldungserhöhung 2017 eine "soziale Komponente" in Form eines Mindesterhöhungsbetrags von 75 € hinzugefügt wird.

28.04.2017
  Baden-Württemberg
Nach Mitteilung des Landtags sollen die ersten Abschlagszahlungen im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bereits mit dem Juni-Gehalt erfolgen.

  Thüringen
Der Gesetzentwurf zum "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018" liegt vor. Die Tabellenwerte in diesem entsprechen unserer Prognose vom 03.03.

26.04.2017
  Bayern
Nach Mitteilung des Bayerischen Beamtenbundes hat der Ministerrat einem aktualisierten Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2017/2018 zugestimmt. Demnach wird der Mindesterhöhungsbetrag von 75 € nicht auf Grundgehälter bis 3200 € beschränkt, sondern auf die gesamte Besoldungstabelle angewendet. Dies wirkt sich für mehrere Stufen der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12 aus.

gültig ab Erhöhung Einmal-
zahlung
gültig bis Beamte Bayern
01.01.2017
+2,0% mind. 75 €
500 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

  Bremen
Die Pressemitteilung der Senatorin für Finanzen in Bremen vom 11.04.2017 war offensichtlich fehlerhaft und wurde inzwischen von der Pressestelle korrigiert. Demnach wird der Mindesterhöhungsbetrag von 75 € nicht wie ursprünglich angegeben im zweiten Erhöhungsschritt im Jahr 2018 angewendet, sondern analog zur Tarifeinigung TV-L und den anderen Bundesländern bereits im ersten Erhöhungsschritt im Jahr 2017.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen
01.07.2017
+2,0% mind. 75 €
30.06.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.07.2018
+2,35%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

  Rheinland-Pfalz
Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf des Finanziministeriums zur Besoldungserhöhung gebilligt. Dieser entspricht der bereits im Februar ankündigten Besoldungserhöhung.

24.04.2017
  Mecklenburg-Vorpommern
Bei den Verhandlungen zur Besoldungserhöhung zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften wurde bislang kein Ergebnis erzielt.

13.04.2017
  Sachsen
Das sächsische Finanzministerium und die Gewerkschaften erklären die Verhandlungen zur Umsetzung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten für abgeschlossen.
Dabei ist kein Mindesterhöhungsbeitrag von 75 €, sondern lediglich eine Einmalzahlung in Höhe von 100 € im Jahr 2017 für Beamte mit einem Grundgehalt von bis zu 3200 € vorgesehen.
Ab dem 1.1.2018 erhöht sich die Endstufe in allen Besoldungsgruppen um 1,12%. Ab 1.10.2018 wird ein ruhegehaltfähiger Zuschlag von 1,03% nach 5-jähriger Wartezeit in der Endstufe eingeführt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.01.2017
+2,0%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar
Annahme: kein Abzug von 0,2 Prozentpunkten

11.04.2017
  Bremen
Der Senat stimmt einem Gesetzentwurf von Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) zu. Demnach wird die Besoldung zum 01.07.2017 um 2% und zum 01.07.2018 um weitere 2,35% angehoben. Beim zweiten Erhöhungsschritt ist ein echter Mindesterhöhungsbetrag von 75 € vorgesehen. Die Anwärterbezüge sollen um jeweils 35 € angehoben werden.
Der Senat schlägt des weiteren die Einführung der allgemeinen Stellenzulage auch für Lehrkräfte bis A 12, eine Zulage für "besonders belastende Dienste im Polizeivollzug" sowie Erschwerniszulagen vor.

Hinweis: siehe Korrektur dieser Meldung am 26.04.

Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen tritt mit Wirkung vom 01.04.2017 in Kraft.

03.04.2017
  Hamburg
gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hamburg
01.01.2017
+1,8%/75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,15
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahmen:
Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses,
Absenkung der linearen Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte in beiden Jahren

01.04.2017
  Rheinland-Pfalz
Nach Mitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft wird der Entwurf eines Anpassungsgesetzes für Besoldung und Versorgung noch einige wenige Wochen auf sich warten lassen. Dies sei von der Ministerpräsidentin so mitgeteilt worden.
Die Auszahlung der Besoldungserhöhung erfolgt voraussichtlich mit dem Juli-Gehalt.

29.03.2017
  Sachsen-Anhalt
Das Finanzministerium bestätigt in einer Pressemitteilung die Besoldungserhöhung von +2% rückwirkend zum 01.01.2017 bei einem echten Mindesterhöhungsbetrag von 75 € sowie von +2,35% zum 01.01.2018.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.01.2017
+2,0%/75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) sind noch Änderungen zu erwarten.

Nordrhein-Westfalen
Der Gesetzenwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen steht für 05.04.2017 auf der Tagesordnung des Landtags.
Seitens des Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) ist vorgesehen, die geplante Besoldungserhöhung als Abschlagszahlung erstmalig mit den Mai-Gehältern auszuzahlen.

27.03.2017
  Brandenburg
Das Finanzministerium Brandenburg gibt die Ausgestaltung der Besoldungserhöhung 2017/2018 bekannt: Rückwirkend zum 01.01.2017 sollen die Dienstbezüge um 2,45% angeboben werden, zum 01.01.2018 um weitere 2,85%.
Die beiden Erhöhungsschritte sind gegenüber TV-L jeweils um 0,5 Prozentpunkte erhöht, allerdings wird kein Mindest- oder Pauschalerhöhungsbetrag vergleichbar den 75 € gewährt. An dessen Stelle tritt eine weitere lineare Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte für alle Besoldungsgruppen im Jahr 2017. Letztmalig wird im Jahr 2017 ein Abzug von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Versorgungsrücklage angewendet.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg
01.01.2017
+2,45%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,85%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!

Berechnung der Besoldungserhöhungswerte
2017
2018
Tarifergebnis:+2,0%
zusätzliche Erhöhung:+0,5%
Auflösung der 75 €+0,15%
Abzug Versorgungsrücklage:  -0,2%
Gesamterhöhung:+2,45%
Tarifergebnis:+2,35%
zusätzliche Erhöhung:  +0,5%
 
 
Gesamterhöhung:+2,85%

24.03.2017
  Nordrhein-Westfalen
Die vorläufigen Besoldungstabellen vorbehaltlich des laufenden Gesetzgebungsverfahrens sind nun auf der Seite Landesbeamte Nordrhein-Westfalen hinterlegt.

24.03.2017
  Schleswig-Holstein
Zweite Lesung und einstimmige Annahme des BVAnpG 2017-2018 im Landtag.

22.03.2017
  Schleswig-Holstein
Erste Lesung des BVAnpG 2017-2018 im Landtag.

21.03.2017
  Bayern
Der Ministerrat stimmt dem Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung zu und beauftragt das Finanzministerium, die Auszahlung der linear erhöhten Bezüge ab Zahltag Mai 2017 zu veranlassen.

18.03.2017
  Baden-Württemberg
Der Bayern-Bonus in Höhe von 500 € liegt zwar im ersten Jahr stets über dem Baden-Württemberg-Bonus, welcher im Jahr 2018 lediglich zwischen 71 € (A5/1) und 161 € (A16/12) beträgt. Da der Baden-Württemberg-Bonus jedoch tabellenwirksam ist, der Bayern-Bonus aber lediglich eine Einmalzahlung, führt ersterer nach einigen Jahren abhängig von Besoldungsgruppe und -stufe zu einem in Summe besseren Ergebnis. Für A5/1 ist der Baden-Württemberg-Bonus ab dem siebten Jahr besser, für A16/2 bereits im zweiten Jahr. Dies ist in der folgenden Tabelle auf der linken Seite dargestellt, die Absolutwerte 2018 in der rechten Tabelle:

Besserstellung Baden-Württemberg-Bonus
im Vergleich zum Bayern-Bonus nach Jahren
123456789101112
A 5
6
6
6
6
6
6
6
5
5
5
A 6
6
6
6
6
6
6
5
5
5
5
A 7
6
6
6
6
5
5
5
5
5
5
A 8
6
6
5
5
5
5
5
5
5
5
A 9
5
5
5
5
5
5
4
4
4
4
A 10
5
5
5
4
4
4
4
4
4
4
A 11
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
A 12
4
4
4
4
4
3
3
3
3
A 13
4
3
3
3
3
3
3
3
A 14
3
3
3
3
3
3
3
3
A 15
3
3
3
3
3
3
3
A 16
3
3
3
3
2
2
2
Beispiel: 4 = ab dem vierten Jahr liegt der Besoldungsgewinn des
Baden-Württemberg-Bonus über den 500 € Einmalzahlung in Bayern
Berechnungsbasis sind die Tabellenwerte vom 01.01.2018
   
Baden-Württemberg-Bonus im Jahr 2018
 
123456789101112
A 5
71.07
73.36
75.14
76.91
78.69
80.47
82.25
84.02
85.80
87.58
A 6
72.57
74.52
76.48
78.43
80.38
82.33
84.28
86.24
88.19
90.14
A 7
75.42
77.18
79.64
82.09
84.55
87.00
89.46
91.21
92.97
94.72
A 8
79.67
81.77
84.92
88.07
91.21
94.36
96.46
98.56
100.66
102.76
A 9
86.68
88.74
92.10
95.46
98.82
102.18
104.49
106.80
109.11
111.42
A 10
74.10
76.39
79.84
83.28
86.73
90.17
92.51
94.85
97.20
99.55
A 11
84.20
87.73
91.27
94.88
98.49
100.90
103.34
105.79
108.25
110.70
A 12
82.46
86.23
90.02
93.86
96.42
98.98
101.54
104.10
106.66
A 13
96.19
100.34
104.49
107.25
110.02
112.79
115.55
118.32
A 14
100.01
105.39
110.77
114.35
117.94
121.52
125.11
128.70
A 15
115.74
121.65
126.39
131.12
135.85
140.58
145.31
A 16
127.67
134.51
139.98
145.46
150.93
156.40
161.87
Berechnungsbasis sind die Jahresbrutto-Tabellenwerte vom 01.01.2018
Die Verzögerung der Besoldungserhöhung im Jahr 2018 ist berücksichtigt

17.03.2017
  Baden-Württemberg
Die Landesregierung gibt eine Pressemitteilung zur Besoldungserhöhung 2017/2018 heraus. Diese entspricht inhaltlich dem, was am Vortag in der Stuttgart Zeitung veröffentlich wurde (s.u. 16.03.). Es soll im Jahr 2017 zudem einen echten Mindesterhöhungsbetrag von 75 € geben . In der Pressemitteilung wird außerdem klar gestellt, daß die Besoldungserhöhung 2017 wie in den Vorjahren um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage verringert wird. Dies führt zu einer Verminderung des Mindesterhöhungsbetrags von eigentlich 75 € auf zwischen 69,03 € (A 11/Stufe 8) und 71,46 € (A 9/Stufe 2). (Zum Vergleich siehe Garantiebetrag 2016)

Während der Beamtenbund Baden-Württember (BBW) das Gesamtpaket der Besoldungserhöhung in Baden-Württemberg begrüßt, lehnt dies der Deutsche Gewerkschaftsbund als Vertreter der Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP wegen der zeitlichen Verzögerung der Tarifübernahme ab.

gültig
ab
Erhöhung gültig
bis
Beamte Baden-Württemberg
bis A 9 A 10
A 11
ab A 12
Verzögerung:
2 Monate
4 Monate
5 Monate
03/2017
> +1,8%
04/2017 Tabelle Rechner Analyse
05/2017
≥ +1,8%
05/2017 Tabelle Rechner Analyse
06/2017
≥ +1,8%
02/2018 Tabelle Rechner Analyse
03/2018
+2,675%
04/2018 Tabelle Rechner Analyse
05/2018
+2,675%
05/2018 Tabelle Rechner Analyse
06/2018
+2,675%
?
Tabelle Rechner Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: Minderung um 0,2% für 2017

16.03.2017
  Baden-Württemberg
Die Stuttgarter Zeitung berichtet, die Landesregierung habe mit dem Beamtenbund und mit dem Richterbund eine Einigung zur Gestaltung der Besoldungserhöhung 2017/2018 erzielt. Demnach ist für 2017 eine Besoldungserhöhung von 2,0%, im Jahr 2018 von 2,675% vorgesehen. Letztere beinhalte einen "Baden-Württemberg-Bonus" in Höhe von 0,325% als Äquivalent zur neu eingeführten Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen 9 und höher im TV-L.
Die Besoldungserhöhungen werden, wie bereits in den vergangenen vier Jahren in Baden-Württemberg praktiziert, zeitlich gestaffelt nach der Besoldungsgruppe durchgeführt: A 5 bis A 9 jeweils zum 01.03., A 10 und A 11 zum 01.05. und A 12 und höher zum 01.06.
Des weiteren soll zum 01.01.2018 die Absenkung der Eingangsbesoldung aufgehoben werden (derzeit: -8%).
Ob im Jahr 2017 noch 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage abgezogen werden ist derzeit noch nicht bekannt.

14.03.2017
  Saarland
Wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW berichtet, einigten sich Landesregierung und Gewerkschaftsvertreter heute auf die Rahmenbedingungen zur Besoldungserhöhung der Landesbeamten im Saarland für 2017 und 2018.
Es ist eine Besoldungserhöhung in Höhe von 2,0% zum 01.05.2017 vorgesehen (2,2% abzüglich 0,2 Prozentpunkte) und 2,25% zum 01.08.2018. Die Anwärterbezüge werden zum 01.01.2017 und 01.01.2018 jeweils um 35 € angehoben.
Ein Mindesterhöhungsbetrag ist nicht vorgesehen. Für das Jahr 2017 führt der Dienstherr 0,2% zur Bildung einer Versorgungsrücklage ab, für das Jahr 2018 ist kein solcher Abzug mehr vorgesehen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Saarland
01.05.2017
+2,0%
31.08.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.09.2018
+2,25%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!

  Hessen
In Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist und dessen Landesbeschäftigte daher auch nicht nach TV-L vergütet werden sondern nach dem hessischen TV-H, wurde am 03.03. ein dem TV-L ähnliches Tarifergebnis erzielt. Dies soll nach Mitteilung der Staatskanzlei nun auch auf die Landesbeamten übertragen werden:
zum 01.07.2017 ist eine Besoldungserhöhung von 2,0% mindestens 75 € (echter Mindesterhöhungsbetrag), zum 01.02.2018 um weitere 2,2% vorgesehen. Zusätzlich wird ein sogenanntes "Jobticket" eingeführt, das kostenlose Bus- und Bahnfahrten im Lokal- und Regionalverkehr beinhaltet.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hessen
01.07.2017
+2,0%|75€
31.01.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.02.2018
+2,2%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stehen lediglich eine Prognose dar!

13.03.2017
  Hamburg
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW erwartet nach einer mündlichen Zusage von Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) die Übertragung zumindest des linearen Anteils der Tariferhöhung auf die Beamten des Landes, abzüglich eines Abzugs von 0,2 Prozentpunkten zur Bildung einer Vorsorgungsrücklage.
Der Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens hierzu wird nicht vor Oktober 2017 erwartet.

11.03.2017
  Baden-Württemberg
Wie die Stuttgarter Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hat Finanzministerin Sitzmann den Gewerkschaften bereits ein "Paketangebot" unterbreitet. Dieses beinhalte die Übertragung des Tarifergebnisses "in voller Höhe", allerdings zeitversetzt und wie im Landesdienst Baden-Württemberg bereits mehrfach praktiziert nach Besoldungsgruppen gestaffelt.

10.03.2017
  Schleswig-Holstein
Inzwischen liegt der "Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017 bis 2018 - BVAnpG 2017-2018)" vor. Drucksache 18/5291 vom 07.03.2017.
Die darin enthaltenen Besoldungstabellen für 2017 und 2018 entsprechen unserer Prognose vom 22.02.2017. Die neuen Tabellen sind nun auf der Seite Landesbeamte Schleswig-Holstein hinterlegt.

  Sachsen
Finanzministerium und Gewerkschaften veröffentlichen eine gemeinsame Presseerklärung. In dieser findet sich der folgende Satz:
"Das sächsische Kabinett hat sich bereits darauf verständigt, dem Landtag zu empfehlen, dass die lineare Anhebung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen übertragen werden soll, so dass auch diese eine lineare Erhöhung von 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018 erhalten. Die Anwärterbezüge sollen ebenfalls um 35 Euro angehoben werden."
Die Pauschalerhöhung für bestimmte Entgeltgruppen soll demnach am 22.03.2017 in einem weiteren Gespräch zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften erörtert werden.
In den vorläufigen Besoldungstabellen auf öffentlicher-dienst.info bleibt die Pauschalerhöhung fürs erste enthalten.

  Baden-Württemberg
Die CDU-Fraktion, die gemeinsam mit den Grünen die Regierung in Baden-Württemberg stellt, macht sich gegenüber Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) für eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten stark. Des weiteren fordert die CDU-Fraktion ein vorgezogenes Ende der Absenkung der Eingangsbesoldung bereits zum 01.01.2018.

09.03.2017
  Berlin
Staatssekretär Klaus Feiler (Senatsverwaltung für Finanzen) erklärte im Berliner Abgeordnetenhaus in der Sitzung vom 01. März das Folgende: "Der Senat hat sich ja schon zur Übernahme des Tarifabschlusses aus den Tarifverhandlungen bekannt, zuzüglich eines 1-prozentigen Zuschlags zur Angleichung der Beamtengehälter an den Durchschnitt der anderen Bundesländer. [...] Wir als Finanzverwaltung haben den 1. August ins Gespräch gebracht und wollen das auch bis dahin gesetzlich umsetzen."
Basierend auf diese Aussage hat öffentlicher-dienst.info eine erste Prognose für die künftigen Besoldungstabellen Berlin erstellt. Grundlage für die Berechnung ist eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L mit einer linearen Erhöhung um 2% bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 75 € für alle Tabellengrundgehälter bis 3200 € und einer anschließenden Erhöhung um 1%.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin
01.08.2017
+2,0%|70€+1%
31.07.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.08.2018
+2,35%+1%
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen sind lediglich als Prognose zu sehen
Wir gehen davon aus, daß die einzelnen Tabellenwerte mit Bekanntgabe der Detailregelungen
zu den Besoldungserhöhungen noch angepaßt werden müssen.

08.03.2017
  Sachsen-Anhalt
Im Rahmen eines Gesprächs zwischen Finanzministerium und Gewerkschaften stellt Finanzminister Andre Schröder (CDU) die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Artikelgesetzes zum Beamtenrecht vor, die allerdings bereits ohnehin aus dem Koalitionsvertrag bekannt sind. Dabei bestätigt er auch die rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,0%, mindestens jedoch 75 € zum 01.01.2017 und 2,35% zum 01.01.2018. Ob es sich bei den 75 € um einen echten Mindesterhöhungsbetrag handelt oder ob dieser auf bestimmte Besoldungsgruppen und -stufen beschränkt bleibt, ließ der Finanzminister dabei offen.

06.03.2017
  Hessen
Eine Übertragung des Tarifergebnisses TV-H vom 03.02. (+2,0%/75 € zum 01.03.2017 und +2,2% zum 01.02.2018) lehnt Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) nach Mitteilung der Allgemeinen Zeitung kategorisch ab.

03.03.2017
  Berlin
Wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin berichtet, hat sich der Senat zu einer Übernahme von Teilen des Tarifabschlusses auf die Beamten des Landes entschlossen. Die Besoldungserhöhung soll mit 7 Monaten Zeitverzug zum 01.08.2017 erfolgen und 2,0% zuzüglich einer Landes-Zulage in bisher noch unbekannter Höhe (mindestens aber 0,5%) betragen.

  Thüringen
Nach Gewerkschaftsangaben habe Finanzministerin Heike Taubert (SPD) angekündigt, Teile des Tarifergebnisses um jeweils 3 Monate zeitversetzt auf die Beamte in Thüringen zu übertragen.
Die Besoldungserhöhung zum 01.04.2017 soll 1,8%, zum 01.04.2018 2,35% betragen. Die allgemeine Stellenzulage der Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 erhöht sich im Jahr 2017 um pauschal 25 €. Einen Mindesterhöhungsbetrag soll es nicht geben.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Thüringen
01.04.2017
+1,8%
31.03.2018 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.04.2018
+2,35%
31.12.2018? Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

02.03.2017
  Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung kündigt nach Gesprächen mit dem Deutschen Beamtenbund eine "weitgehend gleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten auf die Beamten" an. Die Besoldungserhöhung soll 2,0% zum 01.04.2017 und 2,35% zum 01.01.2018 betragen. Bei der Erhöhung im Jahr 2017 wird es einen echten Mindesterhöhungsbetrag von 75 Euro geben. Es wird des weiteren keinen 0,2% Abschlag wie in einigen anderen Bundesländern geben.
Gegenüber dem Tarifergebnis verschlechtert ist also lediglich die um drei Monate verzögerte Besoldungserhöhung 2017. Verbessert ist der echte Mindesterhöhungsbetrag, der nicht auf einzelne Besoldungsgruppen und -stufen beschränkt ist.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.04.2017
+2,0% mind. 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017b Rechner 2017b Analyse
01.01.2018
+2,35%
31.12.2018 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!

  Baden-Württemberg
Nach Gewerkschaftsangaben wurden die Gespräche zur Besoldungsanpassung zwischen Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) und Gewerkschaftsvertretern nach einer Stunde ergebnislos vertagt.

28.02.2017
  Sachsen
Das sächsische Kabinett kündigt die zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.01.2017
+2,0%/75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahmen:
kein Abzug von 0,2 Prozentpunkten
Anwendung eines Mindesterhöhungsbetrags von 75 € bis 3200 €
Diese Tabelle wurde mit der Meldung vom 13.04.2017 korrigiert.

23.02.2017
  Baden-Württemberg
Die Badische Zeitung berichtet, die Gespräche der Landesregierung mit den Gewerkschaften über Möglichkeiten der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten werden kommende Woche stattfinden.

22.02.2017
  Schleswig-Holstein
Nach Angaben des Deutsche Beamtenbundes (dbb) im heutigen Mitgliederrundschreiben sichert Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) einen echten Mindesterhöhungsbetrag von 75 € zu, bei dem nicht einige Besoldungsgruppen und Stufen davon ausgenommen bleiben sollen. Des weiteren sollen die 75 € auch nicht durch die 0,2% Rückstellung einer Versorgungsrücklage geschmälert werden. Der dbb Landesbundvorsitzende Kai Tellkamp betont: "Alle Beamten erhalten mindestens volle 75 Euro mehr"

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.01.2017
+1,8% oder 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahmen:
Gegenüber Tarifergebnis Abzug 2017: 0,2 Prozentpunkte, kein Abzug 2018
Anwendung eines (wirklichen) Mindesterhöhungsbetrags von 75 €

  Thüringen
Finanzministerin Heike Taubert (SPD) verweist auf die schwierige Lage des Landeshaushalts von Thüringen. Sie betont: "Wir sind noch weit entfernt von paradiesischen bayerischen Verhältnissen, leider. Und trotzdem gilt: Wir setzen den Tarifabschluss um und die Beschäftigten des Freistaates Thüringen haben diese Tariferhöhung verdient."
Aussagen zur Ausgestaltung der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten trifft sie keine.

21.02.2017
  Sachsen-Anhalt
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und den Grünen vom April 2016 ist vereinbart, Tariferhöhungen auf die Landesbeamten in Sachsen-Anhalt zu übertragen. Die Formulierung dazu lautet:
"Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten werden künftig ohne zeitliche Verschiebung besoldungsrechtlich umgesetzt."
Des weiteren ist in diesem Koalitionsvertrag eine Fesetzung der Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld) auf pauschal 400 € ab A 9, 600 € bis A 8 und 200 € für Anwärter und Versorgungsempfänger enthalten.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.01.2017
+2,0%|75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Nach Bekanntgabe weiterer Details zur Besoldungspassung wird diese Tabelle
durch die Hochrechnung vom 28.03. ersetzt.

  Hamburg
Nach Mitteilung des Norddeutschen Rundfunks habe der Senat angekündigt, den Tarifabschluß zeitnah auf die Beamten zu übertragen. Dabei wird von einem "Plus von zunächst 2 Prozent rückwirkend zum Januar" und weiteren "2,3 Prozent Steigerung" für 2018 berichtet. In dem Artikel wird weder eine pauschale Erhöhung erwähnt, noch die geringfügige Abweichung der Steigerung für 2018 erläutert (2,3% statt 2,35%).

  Bayern
Das bayerische Finanzministerium veröffentlicht eine Pressemittlung zur Besoldungserhöhung:

20.02.2017
  Nordrhein-Westfalen
Forderungen nach einer zeitgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten rückwirkend zum 01.01.2017 erteilt Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) eine deutliche Absage, stellt jedoch baldmöglichste Gespräche mit den Gewerkschaften in Aussicht, um zu klären, wie das Tarifergebnis für 2018 übertragen werden kann.

19.02.2017
  Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird die Übertragung des linearen Anteils (+2% und +2,35%) des Tarifergebnisses abzüglich 0,2% für die Bildung einer Versorgungsrücklage angekündigt. Die Flensburger Nachrichten zitieren Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hierzu wie folgt:
"Ich freue mich, dass heute eine Einigung geglückt ist. Bei den Gewerkschaften bedanke ich mich für den gefundenen Kompromiss, den wir auch als Arbeitgeber gut mittragen können. Der Haushalt 2017 ist so aufgestellt, dass wir den Tarifabschluss, abzüglich der 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage, sowohl in seiner linearen Wirkung als auch zeitgleich für die Beamtinnen und Beamten übernehmen können. Ministerpräsident Albig und ich sind uns einig, dass wir dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden. Dann könnte das Gesetz schon im März in 1. und 2. Lesung verabschiedet werden. Die Gewerkschaften haben sich mit einem verkürzten Verfahren einverstanden erklärt."
Allerdings scheint die Abbildung der pauschalen Entgelterhöhung um 75 € für Tabellenentgelte bis 3200 € und die Einführung der neuen Stufe 6 im vergleichbaren gehobenen und höheren Dienst noch nicht geklärt zu sein. Monkia Heinold weiter:
"Neben der linearen Erhöhung gibt es weitere strukturelle Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten. Ob und in welcher Höhe sich daraus Auswirkungen für den Beamtenbereich ergeben, werden wir in einem zweiten Schritt prüfen. "
Die Verringerung der Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte soll zum Jahresende 2017 nun tatsächlich entfallen. Dazu sagte die Finanzministerin: "das heute im Landtag auf der Tagesordnung stehende Versorgungsfondsgesetz sieht derartige Kürzungen richtigerweise nicht mehr vor."

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.01.2017
+1,8%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse 01.01.2018
+2,35
Nach Bekanntgabe weiterer Details zur Besoldungspassung wird diese Tabelle
durch die Hochrechnung vom 22.02. ersetzt.

  Nordrhein-Westfalen
Bereits am 20.05.2015 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Landesregierung und der Gewerkschaften statt. In diesem wurde die wirkungsgleiche aber um 3 Monate zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses TV-L für 2017 vereinbart. Für 2018 wurden hierbei keine Aussagen getroffen.
Basierend auf diese Vereinbarungen ergibt sich für 2017 die folgende Besoldungstabelle:

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.04.2017
+2,0% oder 75 €
31.12.2017? Tabelle 2017b Rechner 2017b Analyse
Diese Tabelle wurde durch die Hochrechnung vom 02.03. ersetzt

  Baden-Württemberg
Seitens des Finanzministeriums verlautet, eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamte in Baden-Württemberg würde für 2017 und 2018 insgesamt 1,1 Milliarden Euro zusätzlich kosten. Im Haushaltsplan 2017 und der Finanzplanung 2018 seien allerdings nur 760 Millionen Euro vorgesehen.
Konkrete Aussagen zum Umfang und Zeitpunkt der Übertragung des Tarifergebnisses werden seitens Regierung und Ministerien derzeit noch keine getroffen.

  Niedersachsen
Die Besoldungserhöhungen der Landes- und Kommunalbeamten in Niedersachsen für 2017 und 2018 wurden bereits im Sommer 2016 ohne Bezug zur tariflichen Entgeltentwicklung angekündigt und mit dem "Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (NBVAnpG 2017/2018) vom 20. Dezember 2016" verabschiedet. Demnach ist zum 01.06.2017 eine lineare Besoldungserhöhung von 2,5% vorgesehen, zum 01.06.2018 um 2,0%.

  Mecklenburg-Vorpommern
Die Besoldungserhöhung 2017 in Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits im Vorjahr mit dem "Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 Mecklenburg-Vorpommern - BesVAnpG 2016/2017 M-V) vom 13. Juni 2016" festgelegt. Demnach wird das Besoldungsniveau zum 01.06.2017 um linear 1,75% angehoben.
Ob angesichts des Tarifergebnisses davon abgewichen wird und wie die Regelung für 2018 aussieht, steht derzeit noch nicht fest.

18.02.2017
  Bayern
Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) zeigt sich zufrieden mit dem Tarifergebnis und kündigt umgehend dessen Übertragung auf die Landesbeamten in Bayern an. Des weiteren soll es eine Einmalzahlung in Höhe von 500 € für alle aktiven Landesbeamten geben. Söder nennt diese "Bayern-Bonus". Dabei betont er: "Eine angemessene Bezahlung ist der Bayerischen Staatsregierung sehr wichtig."
Der Vorsitzende des Bayerische Beamtenbundes, Rolf Habermann, begrüßt die Ankündigung von Söder: "Bayern kann sich auf seinen starken öffentlichen Dienst verlassen! Wer für die Teilhabe der Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung sorgt, sichert diesen Standortvorteil und bleibt für Nachwuchskräfte attraktiv!"

gültig ab Erhöhung Einmal-
zahlung
gültig bis Beamte Bayern
01.01.2017
+2,0% oder 75 €
500 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Nach verändertem Ministerratsbeschluß wird diese Tabelle durch
die Hochrechnung vom 26.04. ersetzt.
Annahme der veralteten Hochrechnung:
die Abgrenzung zwischen +2% und +75 EUR liegt bei 3200 EUR Tabellenwert

  Rheinland-Pfalz
Das Tarifergebnis soll für die Landesbeamten in Rheinland-Pfalz zeit- und wirkungsgleich übertragen werden. Ministerpräsidentin Maria Dreyer (SPD): "Wir beabsichtigen, das erzielte Verhandlungsergebnis auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen".
Da in der zugehörigen Pressemitteilung des Finanzministeriums betont wird, daß das Tarifergebnis wirkungsgleich übertragen werden soll, nehmen wir in der folgenden Berechnung an, es wird kein 0,2% Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage mehr angewendet.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.01.2017
+2,0% oder 75 €
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35
Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
Nach abweichendem Gesetzentwurf (neu: echter Mindesterhöhungsbetrag) wird
diese Tabelle durch die Hochrechnung vom 26.05. ersetzt.

17.02.2017
In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2017 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine lineare Entgelterhöhung von 2,0% rückwirkend zum 01.01.2017 sowie alternativ dazu einen pauschalen Erhöhungsbetrag von 75 € für alle Tabellenentgelte bis 3200 € vor. Zum 01.01.2018 sollen die Entgelte um linear 2,35% angehoben werden. Des weiteren wird zum 01.01.2018 eine neue Endstufe 6 im vergleichbaren höheren und gehobenen Dienst eingeführt.
Die Entgelte für Auszubildende und Praktikanten werden zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 jeweils um pauschal 35 € erhöht.

vorläufige Entgelttabellen (Prognose)
gültig ab Erhöhung gültig bis TV-L allgemein
01.01.2017
+2,0%
31.12.2017 Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
01.01.2018
+2,35%
31.12.2018 Tabelle 2018 Rechner 2018 Analyse
 
Zwischentabelle der neuen Stufe 6 in E 9 bis E 15 und Kr 9a bis Kr 11a
01.10.2018
+1,5%
31.12.2018 Tabelle 2018b Rechner 2018b Analyse

Sonderseite zur Tarifrunde TV-L 2017