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Besoldungsrunde 2019/2021 der Beamten von Ländern und Kommunen

Übersicht

Bundesland201920202021Status
Baden-Württemberg
w
01.01.+3,2%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G23.10.2019 - Gesetz
Bayern
w
01.01.+3,2%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G31.07.2019 - Gesetz
Berlin
b
01.04.+4,3%T R A 01.02.+4,3%T R A 01.01.
?
G17.09.2019 - Gesetz
Brandenburg
b
01.01.+3,7%T R A 01.01.+3,7%T R A 01.01.+1,4%T R A G19.06.2019 - Gesetz
Bremen
w
01.01.+3,2%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G28.05.2019 - Gesetz
Hamburg
v
01.01.+3,0%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G01.10.2019 - Gesetz
Hessen
w
01.03.+3,2%T R A 01.02.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G01.07.2019 - Gesetz
Mecklenburg-Vorpommern
v
01.01.+3,0%T R A 01.01.+3,0%T R A 01.01.+1,2%T R A E19.11.2019 - Gesetz
Niedersachsen
w
01.03.+3,16%1T R A 01.03.+3,2%T R A 01.03.+1,4%T R A G20.06.2019 - Gesetz
Nordrhein-Westfalen
w
01.01.+3,2%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G29.07.2019 - Gesetz
Rheinland-Pfalz
b
01.01.+5,26%2T R A 01.01.+5,26%2T R A 01.01.+1,4%T R A G12.06.2019 - Gesetz
Saarland
b
01.08.+3,2%T R A 01.06.+3,2%T R A 01.04.+1,7%T R A G19.06.2019 - Gesetz
Sachsen
w
01.01.+3,2%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G25.06.2019 - Gesetz
Sachsen-Anhalt
w
01.01.+3,2%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G21.10.2019 - Gesetz
Schleswig-Holstein
s
01.01.+3,01%T R A 01.01.+3,12%T R A 01.01.+1,29%T R A G27.06.2019 - Gesetz
Thüringen
w
01.01.+3,2%T R A 01.01.+3,2%T R A 01.01.+1,4%T R A G23.07.2019 - Gesetz
[Link zu dieser Tabelle] letzte Änderung: 17.01.2020

1: Niedersachsen 2019 - Mindesterhöhung: 100 Euro
2: Rheinland-Pfalz 2019 und 2020 - jeweils zum 01.01. +3,2% und zum 01.07. +2,0%

Legende:  
b
 Besoldungserhöhung besser als Tarifabschluß      
-
  zeitverzögerte
Übernahme
     
w
 wirkungsgleiche Übernahme
P
 Prognose
v
 wirkungsgleich abzüglich 0,2%      
T
 Tabelle      
E
 Gesetzentwurf
s
 schlechter als Tarifabschluß      
R
 Rechner      
B
 Parlamentsbeschluß
x
 sehr viel schlechter      
A
 Analyse      
G
 Gesetz

09.04.2019
  Brandenburg
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2019 im Land Brandenburg" wird als parlamentarische Drucksache 6/431 geführt.
Dieser Gesetzentwurf ist allerdings mit Sperrvermerk versehen, wird also aus unbekannten Gründen geheim gehalten.

08.04.2019
  Bremen
Im Landesdienst Bremen ist eine Besoldungserhöhung um +3,2% rückwirkend zum 01.01.2019, weitere +3,2% zum 01.01.2020 und +1,4% zum 01.01.2021 vorgesehen.
Grundschullehrer und Lehrer im Sekundarbereich I sollen bis August 2021 schrittweise nach A 13 überführt werden.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen
01.01.2019
+3,2%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,2%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

07.04.2019
  Hessen
Nach Mitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wurde im Rahmen der Tarifeinigung TV-Hessen vom 29.03. eine zeitgleiche und "systemgerechte" des Tarifergebnisses TV-H vereinbart, wobei "systemgerecht" die folgende Bedeutung hat:
  • +3,2% zum 01.03.2019, +3,2% zum 01.02.2020 und +1,4% zum 01.01.2021
  • keine besondere Besoldungserhöhung für die Eingangsstufen
  • keine Absenkung der Sonderzahlung
  • Erhöhung der Anwärterbezüge zum 01.01.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hessen
01.03.2019
+3,2%
31.01.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.02.2020
+3,2%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose basierend auf einer
Gewerkschaftsmitteilung dar. Änderungen sind denkbar!

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02.04.2019
  Berlin
Die Senatsverwaltung der Finanzen gibt in einer Mitteilung die Erhöhungswerte zur geplanten Besoldungsanpassung bekannt: zum 01.04.2019 ist eine Besoldungserhöhung von +4,3% (3,2% + 1,1 Prozentpunkte = 4,3%) vorgesehen, zum 01.02.2020 um weitere +4,3%. Für das Jahr 2021 wird lediglich das Datum 01.01.2021 für die Besoldungserhöhung angegeben, nicht aber deren Höhe.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin
01.04.2019
+4,3%
31.01.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.02.2020
+4,3%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

01.04.2019
  Schleswig-Holstein
Das Finanzministerium legt den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021) vor. Wie bereits berichtet ist eine lineare Besoldungserhöhung von +3,01% rückwirkend zum 01.01.2019, um +3,12% zum 01.01.2020 und um +1,29% zum 01.01.2021. Die Anwärterbezüge sollen um jeweils 50 Euro zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 angehoben werden. Des weiteren ist zum 01.10.2019 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 € vorgesehen.
Die geplante Besoldungsanpassung ist keine wirkungsgleichunge Übertragung des Tarifergebnisses und steht damit dem entgegen, was einige Zeitungen Anfang März gemeldet hatten. Auch die Aussage von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) vom 04.03., das Tarifergebnis "zeitgleich und systemgerecht" zu übertragen, findet sich im vorgelegten Gesetzentwurf nicht verwirklicht.
Hierfür wird unbestimmt auf die Zukunft verwiesen: "Strukturelle Regelungen der Tarifeinigung bleiben aufgrund der Sicherstellung eines schnellen Abschlusses dieses Gesetzgebungsvorhabens ausgenommen und bleiben einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten."

29.03.2019
  Hessen
Im Bereich des TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen), wird eine Tarifeinigung erzielt:
  • 01.03.2019: +3,0%, mindestens 100 €
  • 01.02.2020: +3,12%, mindestens 100 €
  • 01.01.2021: +1,3%, mindestens 40 €
Die Laufzeit beträgt 33 Monate - vom 01.01.2019 bis 30.09.2021
Die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird bis einschließlich 2022 auf dem Stand des Jahres 2018 eingefroren.
Weitere Informationen zur Tarifeinigung TV-H finden sich auf der aktuellen Seite zur Tarifrunde der Länder 2019 unter 29.03.2019.

Innenminister Peter Beuth (CDU) kündigt eine Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an, läßt dabei allerdings offen, ob dies in Form der o.g. linearen Erhöhungswerte zuzüglich der Mindesterhöhungsbeträge oder in Form einer linearen Übetragung auf Basis des Gesamtvolumens (+3,2%/+3,2%/+1,4%) geschehen soll.

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28.03.2019
  Brandenburg
Das Finanzministerium sagt gegenüber den Gewerkschaften die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses zu. In den Jahren 2019 und 2020 soll die Übertragung, wie bereits im Rahmen der letzten Besoldungsrunde gesetzlich festgelegt, zum Zwecke des Aufenholens des Besoldungsrückstand zu anderen Bundesländern, um jeweils weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Damit beträgt die Besoldungserhöhung 3,7% zum 01.01.2019, weitere 3,7% zum 01.01.2020 und 1,4% zum 01.01.2021. Einen Mindesterhöhungsbetrag soll es nicht geben.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg
01.01.2019
+3,7%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,7%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

26.03.2019
  Sachsen
Das Sächsische Finanzministerium hat nach einem Gespräch mit den Gewerkschaften nun die Ankündigung zur Besoldungserhöhung vom 18.03. revidiert. Nunmehr soll um linear 3,2% rückwirkend zum 01.01.2019, um weitere 3,2% zum 01.01.2020 und um 1,4% zum 01.01.2021 erhöht werden.
Dies wurde in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.01.2019
+3,2%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,2%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar. Änderungen sind denkbar!

22.03.2019
  Nordrhein-Westfalen
Nach Gesprächen des Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) und weiteren Regierungsmitgliedern mit Vertretern der Gewerkschaftsseite veröffentlicht das Finanzministerium eine weitere Pressemitteilung zur geplanten Besoldungserhöhung.
Inhaltlich entspricht diese den Meldungen vom 19.03., betont wird zusätzlich aber noch die Einführung einer dynamischen Zulage von 120 € im Monat für beamtete Pflegekräfte. Wie viele beamtete Pflegekräfte es im Landesdienst Nordrhein-Westfalen überhaupt gibt, wurde an dieser Stelle allerdings nicht erwähnt.

21.03.2019
  Baden-Württemberg
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wendet sich in einem offenen Brief an die Landesbeamten und bestätigt darin die vorhergehenden Meldungen zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses:
"Ab Januar 2019 werden die Bezüge um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent und ab 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht."

  Thüringen
Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf für das "Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021" als Drucksache 6/6962 in den Landtag ein.

20.03.2019
  Bayern
Der Bayerische Beamtenbund veröffentlicht eine Liste der Eckpunkte aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2019 bis 2021:
  • 01.01.2019: +3,2% | 01.01.2020: +3,2% | 01.01.2021: +1,4%
  • Streichung der ersten Stufe aller Besoldungsgruppen zum 01.01.2020
  • Anwärter: 01.01.2019: +50 € | 01.01.2020: +100 €
  • Anwärter: Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig
  • Jährliche Sonderzuwendung bleibt unangetastet
  • Kein Mindesterhöhungsbetrag vergleichbar TV-L
  • Ankündigung der Übertragung der Mütterrente II in das bayerische Versorgungsrecht

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bayern
01.01.2019
+3,2%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,2%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar

19.03.2019
  Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) kündigt in einer Pressemitteilung an, der Landesregierung eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L vorzuschlagen. Die Erhöhungen sollen +3,2% zum 01.01.2019, +3,2% zum 01.01.2020 und +1,4% zum 01.01.2021 betragen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.01.2019
+3,2%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,2%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Pressemitteilung
des Finanzministeriums vom 19.03. dar!

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18.03.2019
  Sachsen
Finanzminister Matthias Haß (CDU) macht gegenüber den Gewerkschaften deutlich, daß seitens des Finanzministeriums angestrebt wird, den linearen Anteil der Tariferhöhung auf die Besoldung der Landesbeamten zu übertragen: 2019 +3,01%, 2020 +3,12% und 2021 +1,29%. Zu den Erhöhungsterminen wurden noch keine Angaben gemacht.

Jahr Erhöhung Beamte Sachsen
2019
+3,01%
Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
2020
+3,12%
Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
2021
+1,29%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Nach revidierter Ankündigung zur Besoldungsanpassung
seitens des Finanzministeriums wurde diese Tabelle
durch die Prognose vom 26.03. ersetzt.

14.03.2019
  Bayern
Nach Mitteilung des Bayerische Beamtenbundes plant die Staatsregierung, zum Zwecke der Verbesserung der Nachwuchsgewinnung durch Erhöhung der Einstiegsbesoldung die jeweils erste Stufe aller Besoldungsgruppen zu entfernen.

13.03.2019
  Niedersachsen
Das Finanzministerium gibt in einer Pressemitteilung die geplante Besoldungserhöhung bekannt: diese soll um 3 mal 2 Monate zeitverzögert aber ansonsten wirkungsgleich erfolgen mit +3,2% zum 01.03.2019, +3,2% zum 01.03.2020 und +1,4% zum 01.03.2021.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Niedersachsen
01.03.2019
+3,2%
29.02.2020 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.03.2020
+3,2%
28.02.2021 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.03.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Pressemitteilung
des Finanzministeriums vom 13.03. dar!
Diese Tabelle wurde mit der Meldung vom 15.04.2019 korrigiert.

  Schleswig-Holstein
Im Landesdienst von Schleswig-Holstein soll lediglich die lineare Komponente der Tarifeinigung TV-L auf die Beamten übertragen werden: Vorgesehen sind +3,01% zum 01.01.2019, +3,12% zum 01.01.2020 und +1,29% zum 01.01.2021, sowie eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro zum 01.10.2019. Der "strukturelle Teil" der Tariferhöhung soll dann in einer geplanten "Besoldungsstrukturreform" berücksichtigt werden. Insbesondere ist geplant, dabei "die Eingangsämter zu stärken", "um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen", so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) in einer Pressemitteilung.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.01.2019
+3,01%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,12%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,29%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Pressemitteilung
des Finanzministeriums vom 13.03. dar!

12.03.2019
  Bremen
Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) kündigt gegenüber protestierenden Beamten vor dem Bremer Rathaus an, sich für eine "zeit- und systemgleiche Übernahme des Tarifergebnisses" einzusetzen.

  Niedersachsen
Auf Nachfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sieht der Sprecher des Finanzministeriums, Reinhold Hilbers, sogar die realtsische Möglichkeit einer rückwirkenden Besoldungserhöhung zum 01.03.2019. Dies werde derzeit geprüft.

  Nordrhein-Westfalen
Auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Stefan Zimkeit (SPD) nach dem Planungsstand der Landesregierung zur Übertragung des Tarifergebnisses TV-L legt sich Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) weiterhin nicht auf eine verbindliche Aussage fest. Die Landesregierung werde "nach sorgfältiger Analyse des Tarifergebnisses" und nach Gesprächen mit den Gewerkschaften entscheiden.

11.03.2019
  Niedersachsen
Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) plant, die Tarifeinigung nun doch zeitnah und wirkungsgleich auf die Landesbeamten zu übertragen, möchte sich jedoch nicht auf eine zeitgleiche Übertragung festlegen. Die "Neue Presse" zitiert ihn mit "Ich möchte aber, dass auch die Beamtinnen und Beamten möglichst frühzeitig von den Ergebnissen des Tarifabschlusses profitieren."

10.03.2019
  Berlin
Bereits im Herbst 2018 wurden die Besoldungserhöhungstermine 2019 bis 2021 vom Senat festgelegt: 01.04.2019, 01.02.2020 und 01.01.2021. Angestrebt wird eine Angleichung der Berliner Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der anderen Bundesländer.
Finanzsenator Kollatz betonte dabei: "Die jährliche Sonderzahlung ist ein geeignetes Instrument, um Feinsteuerungen vorzunehmen und den Besoldungsabstand der unteren Besoldungsgruppen zu verringern."

08.03.2019
  Bremen
Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) möchte das Tarifergebnis wirkungsgleich und zeitgleich auf die Landesbeamten übertragen. Damit stellt er sich in Opposition zur Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne), die bisher zur Zurückhaltung mahnte.

  Saarland
Finanzminister Peter Strobel (CDU) kündigt die zeitverzögerte aber ansonsten wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an. Der Beamtenbund fordert hingegen eine zeitgleiche Übertragung und ein Gesamterhöhungsvolumen von 8,4%.

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07.03.2019
  Bremen
Die Oppositionsfraktion "Linke" bringt einen Antrag auf zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses in die Bürgerschaft (Landtag) ein .

  Niedersachsen
Im Haushaltsausschuß des Niedersächsischen Landtags betont die Leiterin des Referats für Besoldungsrecht im Finanzministerium den Werbecharakter für Neueinsteiger der Tariferhöhung der Stufen 1 insbesondere im Wettbewerb mit den Kommunen als Ergebnis der Tarifrunde TVöD 2018-2020.
Eine vergleichbare erste Erfahrungsstufe gebe es im Beamtenrecht in dieser Form allerdings nicht, was als Absage einer ähnlichen überproportionalen Erhöhung für die untersten Stufen gedeutet werden kann.

06.03.2019
  Berlin
Die Senatsverwaltung für Finanzen bekräftig in einer Pressemitteilung das bereits im Frühjahr 2018 festgelegte Ziel, Besoldungsanpassungen bis 2021 stets um jeweils 1,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der anderen Bundesländer durchzuführen.

  Niedersachsen
Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) geht von einem "dreistelligen Millionenbetrag" aus, welcher der Tarifabschluß und dessen Übertragung auf die Landesbeamten kosten wird.
Ob dann wirklich zeit- und wirkungsgleich übertragen wird, ließ der Finanzminister allerdings offen.

  Sachsen
Nach einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks plant das sächsische Finanzministerium die Übernahme des Tarifergebnisses für die Landesbeamten. Dazu soll es kommende Woche Gespräche mit Gewerkschaftsvertretern geben.

  Schleswig-Holstein
Im Rahmen einer aktuellen Stunde im Landtag zu den Folgen des Tarifabschlusses teilt Finanzministerin Heinold (Grüne) mit, geplant sei zunächst eine Übernahme der Steigerungen und im zweiten Schritt eine Überarbeitung der Besoldungsstruktur.

  Thüringen
Das Finanzministerium in Thüringen teilt in einer Pressemitteilung mit, der Tarifabschluß TV-L solle "zeitgleich und systemgerecht" auf die Landesbeamten übertragen werden. Dabei wird auch ein konkreter Erhöhungssatz rückwirkend zum 01.01.2019 angegeben: +3,2%.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Thüringen
01.01.2019
+3,2%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,2%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse

05.03.2019
Pressemitteilungen der Länder zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten

  Baden-Württemberg
Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) gibt in einem Schreiben an den Beamtenbund und mehrere Gewerkschaften bekannt, daß das Finanzministerium plant, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, demnach das Besoldungsniveau zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um 3,2% und zum 01.01.2021 um 1,4% erhöht werden soll. Auf dieser Basis die erste Hochrechnung von öffentlicher-dienst.info zu den künftigen Besoldungstabellen:

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg
01.01.2019
+3,2%
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,2%
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,4%
Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzministeriums vom 05.03. dar!

04.03.2019
  Bremen
Im Landesdienst von Bremen ist eine zeitverzögerte Übernahme des Tarifabschlusses vorgesehen. Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) erinnert daran, daß die letzte Gehaltserhöhung für die rund 10.000 Landesbeamten noch nicht allzu lange her sei.

  Hamburg
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigt gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk an, daß der Tarifabschluß auch für die etwa 40.000 Beamten im Landesdienst von Hamburg übernommen werden soll.

  Mecklenburg-Vorpommern
Das Finanzministerium kündigt Gespräche mit den Gewerkschaften zur Ausgestaltung der Besoldungserhöhung an. Bereits im Rahmen der letzten Besoldungsanpassung war die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses 2019 abzüglich 0,2 Prozentpunkte "zur Bildung einer Versorgungsrücklage" beschlossen worden.

  Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist noch keine Entscheidung bezüglich der Übertragung des Tarifergebnisses gefallen. Nach Mitteilung des Westdeutschen Rundfunks prüfe das Finanzministerium derzeit die Auswirkungen der Tarifeinigung auf den Haushalt. Ob und wie der Abschluss auch auf die NRW-Beamten übertragen werde, müsse noch entschieden werden.

  Rheinland-Pfalz
Im Landesdienst von Rheinland-Pfalz wird ebenfalls eine "zeitgleiche und systemgerechte" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten angekündigt, wobei in diesem Bundesland bereits eine "außerordentliche Besoldungsanpassung" um jeweils 2% zum 01.07.2019 und zum 01.07.2020 in den "Anpassungsleitlinien" vom Juni 2018 beschlossen wurde.

  Sachsen-Anhalt
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, wird auch Sachsen-Anhalt das Tarifergebnis auf die Beamten übertragen.

  Schleswig-Holstein
Auch im Landesdienst Schleswig-Holstein soll das Tarifergebnis übernommen werden. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) verwendet dazu dieselbe Formulierung wie ihr bayerischer Kollege: "zeit- und systemgerecht", ohne allerdings zu erklären, wo der Unterschied von "systemgerecht" zur bisher üblichen Formulierung "wirkungsgleich" liegt.

  Thüringen
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert kündigt die Übertragung des Tarifabschlusses "1 zu 1" auf die Landesbeamten an, "kleinere Abweichungen" seien allerdings denkbar, da sich "das Tarif- vom Besoldungsrecht in Details unterscheidet".

03.03.2019
  Bayern
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) begrüßt den Tarifabschluß TV-L und kündigt an, diesen "zeitgleich und systemgerecht" auf die Beamten zu übertragen.

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02.03.2019
In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2019 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine lineare Entgelterhöhung von 3,01% rückwirkend zum 01.01.2019 sowie alternativ dazu einen pauschalen Mindesterhöhungsbetrag von 100 € vor. Zum 01.01.2020 sollen die Entgelte um linear 3,12% angehoben werden, mindestens um 90 € und zum 01.01.2021 um weitere 1,29%, mindestens 50 €.
Die Entgelte der Stufe 1 aller Entgeltgruppen werden um +4,5% (2019), +3,2% (2020) und +1,8% (2021) angehoben.
Des weiteren wird die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) auf dem Stand von 2018 eingefroren.

vorläufige Entgelttabellen (Prognose)
gültig ab Erhöhung gültig bis TV-L allgemein
01.01.2019
+3,01% / 100 €
31.12.2019 Tabelle 2019 Rechner 2019 Analyse
01.01.2020
+3,12% / 90 €
31.12.2020 Tabelle 2020 Rechner 2020 Analyse
01.01.2021
+1,29% / 50 €
30.09.2021 Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
Das Einfrieren der Jahressonderzahlung führt zu einer Verringerung der linearen Erhöhung
um jeweils bis zu 0,2 Prozentpunkte

20.02.2019
Ein Vergleich der Besoldungserhöhungen der Länder der letzten 8 Jahre zeigt, daß in keinem einzigen Bundesland die Tarifergebnisse TV-L stets wirkungs- und zeitgleich übertragen wurden. Am besten schneiden hier Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern ab, am schlechtesten das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Berlin hat zwar im Vergleichszeitraum stets überdurchschnittliche Besoldungserhöhungen zu verzeichnen, allerdings ist dies dem Aufholen aus einem erheblichen Besoldungsrückstand aus den Jahren zuvor geschuldet.

Vergleich der Besoldungserhöhung von Bund und Ländern 2011 bis 2018
Bundesland 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
TV-L +2,35% +2,0%|75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Baden-Württemberg +2,675% +1,8%/69€ +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,2%+17€ +2,0%
Bayern +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Berlin +3,2% +2,6%/75€ +2,8%/75€ +3,0% +2,5% +2,0% +2,0% +2,0%
Brandenburg +2,85% +2,45% +2,1%/68€ +1,9% +1,8% +2,45% +1,9%+17€ +1,5%
Bremen +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1%
0
0
+1,9%+17€ +1,5%
Hamburg +2,15% +1,8%|69€ +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,9% +1,5%
Hessen +2,2% +2,0%/75€ +1,0%/35€
0
+2,6% +2,6% +2,6% +1,5%
Mecklenburg-Vorpommern +2,15% +1,75% +2,0%/65€ +2,0% +2,0% +2,0% +1,9%+17€ +1,5%
Niedersachsen +2,0% +2,5%/75€ +2,0% +2,5% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Nordrhein-Westfalen +2,35% +2,0%/75€ +2,1%/68€ +1,9% +1,3%+30€ +1,3%+30€ +1,9%+17€ +1,5%
Rheinland-Pfalz +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +1,0% +1,0% +1,0% +1,5%
Saarland +2,25% +2,0% +2,1%/68€ +1,9% +1,8% +2,3% +1,9%
0
Sachsen +2,35% +2,0% +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Sachsen-Anhalt +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Schleswig-Holstein +2,35% +1,8%/75€ +2,1%/75€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,7%+17€ +1,5%
Thüringen +2,35% +1,8% +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,9%+17€ +1,5%
TV-L +2,35% +2,0%|75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
TVöD +3,19% +2,35% +2,4% +2,4% +3,0% +2,8% +3,5% +1,1%
Bundesbeamte +2,99% +2,35% +2,2% +2,2% +2,8% +2,4% +3,3% +0,9%
Diese Tabelle dient der Übersicht und enthält daher nicht alle Detailregelungen. Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Besserstellungen für einige Besoldungsgruppen sind hier ebenfalls nicht dargestellt. Die gelb hinterlegten Tabellenfelder
markieren wirkungsgleiche Übertragungen abzüglich 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage.
     
besser als TV-L
wirkungsgleich
abzüglich 0,2%
schlechter als TV-L
sehr viel schlechter
 
zeitverzögert
[Link zu dieser Tabelle]

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14.02.2019
Drei Länder haben bereits vor Abschluß der Tarifrunde TV-L 2019 die Übernahme des Tarifergebnisses angekündigt:

  Brandenburg
Im Landesdienst Brandenburg wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses TV-L für Jahre 2019 und 2020 bereits gesetzlich geregelt, wobei über das Tarifergebnis hinaus noch eine zusätzliche Erhöhung von jeweils 0,5% gewährt werden soll:
"Bei der Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die Jahre 2019 und 2020 wird das Ergebnis des Abschlusses der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder für die Jahre 2019 und 2020 bezüglich der Erhöhung der Entgelte zeit- und wirkungsgleich übernommen. Darüber hinaus werden die Besoldungs- und die Versorgungsbezüge in diesen beiden Jahren jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht." (§7 BbgBVAnpG 2017/2018)

  Mecklenburg-Vorpommern
Bereits im Juni 2017 wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2019 bis 2022 vereinbart. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde diese Absichtserklärung der Landesregierung allerdings unter den Vorbehalt "gravierender Verschlechterungen der finanziellen Lage des Landes" gestellt.

  Rheinland-Pfalz
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigt ebenfalls eine prozentual erhöhte Übernahme des Tarifergebnisses an:
"Wir übernehmen, wie im Koalitionsvertrag auch schon angekündigt, natürlich wieder die Tarifabschlüsse, die jetzt demnächst wieder anstehen [...] Wir legen dann noch zweimal zwei Prozent drauf."

Links zur Besoldungsrunde der Länder 2019