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Besoldungsrunde 2021-2023 der Beamten von Ländern und Kommunen

Übersicht

Bundesland20222023Ez Status
Baden-Württemberg
w
01.12.+2,8%T R A 00.00.
0
TRA 1300 € G15.11.2022 - Gesetz
Bayern
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G30.06.2022 - Gesetz
Berlin
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G15.11.2022 - Gesetz
Brandenburg
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G14.10.2022 - Gesetz
Bremen
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G18.10.2022 - Gesetz
Hamburg
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G11.10.2022 - Gesetz
Hessen
b
01.08.+2,2%T R A 01.08.+1,89%T R A 1000 € G08.12.2021 - Gesetz
Mecklenburg-Vorpommern
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G09.12.2022 - Gesetz
Niedersachsen
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G12.07.2022 - Gesetz
Nordrhein-Westfalen
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G12.04.2022 - Gesetz
Rheinland-Pfalz
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G08.04.2022 - Gesetz
Saarland
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G16.02.2022 - Gesetz
Sachsen
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G31.07.2023 - Gesetz
Sachsen-Anhalt
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G31.12.2022 - Gesetz
Schleswig-Holstein
w
01.12.+2,8%1T R A
0
1300 € G27.04.2022 - Gesetz
Thüringen
w
01.12.+2,8%T R A
0
1300 € G22.11.2022 - Gesetz
[Link zu dieser Tabelle] letzte Änderung: 04.08.2023

1: Schleswig-Holstein: zusätzlich +0,6% zum 01.06.2022 - bereits 2020 beschlossen
      diese zusätzliche Erhöhung ist nicht Gegenstand der Besoldungsrunde 2021-2023

Legende:  
b
 Besoldungserhöhung besser als Tarifabschluß      
-
  zeitverzögerte
Übernahme
      EzEinmalzahlung
w
 wirkungsgleiche Übernahme
P
 Prognose
v
 wirkungsgleich abzüglich 0,2%      
T
 Tabelle      
E
 Gesetzentwurf
s
 schlechter als Tarifabschluß      
R
 Rechner      
B
 Parlamentsbeschluß
x
 sehr viel schlechter      
A
 Analyse      
G
 Gesetz

Chronologie der Besoldungsrunde der Länder 2021 - 2023

31.12.2022
Ende der Aktualisierung dieser Seite

26.11.2022
  Berlin
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) ist nun verkündet.

18.11.2022
  Baden-Württemberg
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) ist nun verkündet.

07.11.2022
  Bremen
Das Bremische Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetz 2022 (BremBBVAnpG 2022) ist nun verkündet.

18.10.2022
  Berlin
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022) liegt nun vor.

14.10.2022
  Brandenburg
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg ist nun verkündet.

11.10.2022
  Hamburg
Das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 und zur Aufhebung personalvertretungsrechtlicher Sonderregelungen ist nun verkündet.

23.09.2022
  Niedersachsen
Das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 (NBVAnpG 2022) und das Niedersächsische Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation ist nun verkündet.

20.09.2022
  Sachsen
gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung basierend auf einem
Referentenentwurf dar!

14.09.2022
  Thüringen
gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Thüringen
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen basieren auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung

06.09.2022
  Berlin
Die Senatskanzlei kündigt die zeit- zund wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Berlin
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung basierend auf einer
Ankündigung der Senatskanzlei dar!

27.07.2022
  Niedersachsen
Der Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022 sowie zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften liegt nun vor.

30.06.2022
  Bayern
Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2022 ist nun verkündet.

28.06.2022
  Bremen
Der Senat liegt einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2022 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor. Dieser beinhaltet neben der bereits im November angekündigten Entgelterhöhung um 2,8%:
  • Anhebung der Besoldungsgruppe A 4 nach A 5
  • Streichung der ersten Stufe der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7
  • Anwärter: +50 €
  • Anhebung der jährlichen Sonderzahlung:
    • A 5 und A 6: 1500 € (von 840 €)
    • A 7 und A 8: 1200 € (von 840 €)
    • A 9: 900 € (von 710 €)
    • A 10 und A 11: 710 € (wie bisher)
    • alle anderen Besoldungsgruppen: 0 (wie bisher)
  • Anhebung der kinderbezogenen jährlichen Sonderzahlung auf 305,56 € (von 25,56 €)
  • Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschlagsbeträge:
    • um 100 € für das erste und zweite Kind
    • um 125 € für das dritte Kind
    • um jeweils 105 € für weitere Kinder

24.06.2022
  Baden-Württemberg
Im Beteiligungsportal des Landes wird der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) veröffentlicht.
Neben der bereits angekündigten Besoldungserhöhung ist darin auch eine Streichung der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 mit Überführung nach A 7 enthalten sowie eine Verschiebung des Besoldungsstufen um jeweils 2 Stufen unter Beibehaltung der Bezüge.

19.05.2022
  Schleswig-Holstein
Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022) tritt in Kraft.

16.05.2022
  Niedersachsen
Das niedersächsische Kabinett gibt bekannt, zwei Gesetzentwürfe zur Besoldung beschlossen zu haben. Diese beinhalten nach Angaben der Staatskanzlei die bereits angekündigten Besoldungserhöhungen, unter anderem eine Anhebung der jährlichen Sonderzahlung auf 500 €, für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1200 €, für Anwärter auf 250 €.
Der Volltext der Gesetzentwürfe ist derzeit noch nicht veröffentlicht.

13.04.2022
  Rheinland-Pfalz
Das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) ist nun verkündet.

12.04.2022
  Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen tritt in Kraft.

09.03.2022
  Bayern
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2022 liegt nun vor.

03.03.2022
  Saarland
Das Gesetz Nr. 2058 zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Jahr 2022 ist nun verkündet.

09.02.2022
  Sachsen
Der Landtag beschließt das Sächsische Gesetz zur Corona-Sonderzahlung (Drucksache 7/8828).

  Niedersachsen
Das Finanzministerium kündigt die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Niedersachsen
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung basierend auf einer
Ankündigung des Finanzministeriums dar!

08.02.2022
  Rheinland-Pfalz
Der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) liegt nun vor.

05.02.2022
  Schleswig-Holstein
Die Landesregierung veröffentlicht einen Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022).

01.02.2022
  Hamburg
Ein Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Hamburgisches Corona-Sonderzahlungsgesetz) wurde der Bürgerschaft vorgelegt.

  Thüringen
Der Entwurf zu einem Thüringen Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie liegt nun vor.

29.01.2022
  Berlin
Das Abgeordnetenhaus beschließt ein Gesetz zur einmaligen Gewährung einer Corona-Sonderzahlung im Jahr 2022 und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes.

  Sachsen
Die Landesregierung legt einen Entwurf des Sächsischen Gesetzes zur Corona-Sonderzahlung vor. Die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten ist dabei weiterhin kein Thema.

26.01.2022
  Saarland
Die Landesregierung bringt einen Enwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Jahr 2022 in den Landtag ein.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Saarland
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung basierend auf einen Gesetzentwurf dar!

23.01.2022
Hier ein Vergleich der Besoldungserhöhungen von Bund und Länder der letzten 10 Jahre:

Vergleich der Besoldungserhöhung von Bund und Ländern 2011 bis 2021
Bundesland 20211 20201 20191 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
TV-L +1,29%/50€ +3,12%/90€ +3,01%/100€ +2,35% +2,0%|75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Baden-Württemberg +1,4% +3,2% +3,2% +2,675% +1,8%/69€ +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,2%+17€ +2,0%
Bayern +1,4% +3,2% +3,2% +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Berlin +2,5% +4,3% +4,3% +3,2% +2,6%/75€ +2,8%/75€ +3,0% +2,5% +2,0% +2,0% +2,0%
Brandenburg +1,4% +3,7% +3,7% +2,85% +2,45% +2,1%/68€ +1,9% +1,8% +2,45% +1,9%+17€ +1,5%
Bremen +1,4% +3,2% +3,2% +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1%
0
0
+1,9%+17€ +1,5%
Hamburg +1,4% +3,2% +3,0% +2,15% +1,8%|69€ +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,9% +1,5%
Hessen +1,4% +3,2% +3,2% +2,2% +2,0%/75€ +1,0%/35€
0
+2,6% +2,6% +2,6% +1,5%
Mecklenburg-Vorpommern +1,4% +3,0% +3,0% +2,15% +1,75% +2,0%/65€ +2,0% +2,0% +2,0% +1,9%+17€ +1,5%
Niedersachsen +1,4% +3,2% +3,16%/100€ +2,0% +2,5%/75€ +2,0% +2,5% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Nordrhein-Westfalen +1,4% +3,2% +3,2% +2,35% +2,0%/75€ +2,1%/68€ +1,9% +1,3%+30€ +1,3%+30€ +1,9%+17€ +1,5%
Rheinland-Pfalz +1,4% +5,26% +5,26% +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +1,0% +1,0% +1,0% +1,5%
Saarland +1,7% +3,2% +3,2% +2,25% +2,0% +2,1%/68€ +1,9% +1,8% +2,3% +1,9%
0
Sachsen +1,4% +3,2% +3,2% +2,35% +2,0% +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Sachsen-Anhalt +1,4% +3,2% +3,2% +2,35% +2,0%/75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
Schleswig-Holstein +1,69% +3,12% +3,01% +2,35% +1,8%/75€ +2,1%/75€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,7%+17€ +1,5%
Thüringen +1,4% +3,2% +3,2% +2,35% +1,8% +2,1%/68€ +1,9% +2,75% +2,45% +1,9%+17€ +1,5%
TV-L +1,29%/50€ +3,12%/90€ +3,01%/100€ +2,35% +2,0%|75€ +2,3%/75€ +2,1% +2,95% +2,65% +1,9%+17€ +1,5%
TVöD +1,4%/50€ +1,06% +3,09% +3,19% +2,35% +2,4% +2,4% +3,0% +2,8% +3,5% +1,1%
Bundesbeamte +1,2%/50€ +1,06% +3,09% +2,99% +2,35% +2,2% +2,2% +2,8% +2,4% +3,3% +0,9%
Diese Tabelle dient der Übersicht und enthält daher nicht alle Detailregelungen. Sonderzahlung und Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Besserstellungen für einige Besoldungsgruppen sind hier ebenfalls nicht dargestellt.
Die gelb hinterlegten Tabellenfelder markieren wirkungsgleiche Übertragungen abzüglich 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage.
     
besser als TV-L
wirkungsgleich
abzüglich 0,2%
schlechter als TV-L
sehr viel schlechter
 
zeitverzögert

1: Bei der farblichen Kennzeichnung der Besoldungsrunde 2019, 2020, 2021 bedeutet eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses:
2019: +3,2%, 2020: +3,2%, 2021: +1,4% oder 2019: +3,01%/100 €, 2020: +3,12%/90 €, 2021: +1,29%/50 € oder eine Kombination aus beidem.

[Link zu dieser Tabelle]

17.01.2022
  Mecklenburg-Vorpommern
Der Beamtenbund "dbb" meldet die Zusage der Landesregierung, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung dar!

11.01.2022
  Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung kündigt eine zeit- und wirkungsleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
der Landesregierung vom 11.01. dar!

  Bremen
Der Senator für Finanzen kündigt die Übertragung der Tariferhöhung TV-L auf die Landesbeamten an. Des weiteren wird vom Senat der Entwurf eines "Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Bremen und Bremerhaven" beschlossen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Senators für Finanzen vom 11.01. dar!

10.01.2022
  Rheinland-Pfalz
Der Ministerrat billigt im Grundsatz einen Gesetzentwurf zur "zeitgleichen und systemgerechten" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten. Dabei ist zudem vorgesehen, die Besoldungsgruppe A 4 zu streichen. Ebenfalls soll die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 entfernt werden.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Ministerrats vom 10.01. dar!

09.12.2021
  Baden-Württemberg
Das Finanzministerium gibt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses bekannt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung dar!

08.12.2021
  Niedersachsen
Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) berichtet von einer Einigung mit dem Finanzministerium zur zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses.

  Thüringen
Die Regierungsfraktionen bringen einen Entwurf zum Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in den Landtag ein. Eine Übernahme der linearen Entgelterhöhung für die Landesbeamten ist weiterhin offen.

07.12.2021
  Brandenburg
Finanzministerin Katrin Lange (SPD) kündigt die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamte an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung dar!

  Sachsen-Anhalt
Nach Mitteilung des Beamtenbundes "dbb" sichert Finanzminister Michael Richter (CDU) die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten zu. Ein Gesetzentwurf dazu soll im Januar eingebracht werden.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung dar!

02.12.2021
  Baden-Württemberg
Der Beamtenbund fordert einen "Baden-Württemberg-Zuschlag" bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten. Dies könnte ein Zuschlag auf die lineare Erhöhung oder eine gegenüber TV-L vorgezogene Besoldungserhöhung sein.

29.11.2021 (b)
  Pressemitteilungen der Länder zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten

  Bayern
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) kündigt die Übertragung des Tarifabschlusses "1:1" auf die bayerischen Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bayern
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzministeriums vom 29.11. dar!

  Hamburg
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), an den Verhandlungen TV-L als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitgeberseite beteiligt, kündigt die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hamburg
01.10.2021
±0
30.11.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzsenators vom 29.11. dar!

  Schleswig-Holstein
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) zeigt sich über den Tarifabschluß TV-L erleichtert und kündigt eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Landesbeamten an.
Eine Besoldungserhöhung um 0,6% zum 01.06.2022 wurde bereits unabhängig von der laufenden Besoldungsrunde im September 2020 im Gesetz zur Verbesserung der Besoldungsstruktur und zur Einführung des Altersgeldes nach versorgungsrechtlichen Vorschriften beschlossen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.10.2021
±0
31.05.2022 Übersicht Tabelle 2021 Rechner 2021 Analyse
01.06.2022
+0,6%
30.11.2022 Tabelle 2022 Rechner 2022 Analyse
01.12.2022
+2,8%
30.09.2023 Tabelle 2023 Rechner 2023 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Hochrechnung auf Basis der Absichtserklärung
des Finanzministeriums vom 29.11. dar!

29.11.2021
In der dritten Verhandlungsrunde TV-L 2021 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine Nullrunde für 2021 und weite Teile des Jahres 2022 vor. Zum 01.12.2022 werden die Entgelte dann um 2,8% erhöht. Des weiteren ist eine steuerfreie Einmalzahlung ("Corona-Sonderzahlung") in Höhe von 1300 € vorgesehen.