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Besoldungsrunde 2015/2016 der Beamten von Ländern und Kommunen

Übersicht

Bundesland20152016Status
Baden-Württemberg01.11.+1,9%Tabelle01.11.+2,1%/68 €Tabelle16.07.2015 - BVAnpGBW 2015/2016
Bayern01.03.+2,1%Tabelle01.03.+2,3%/75 €Tabelle24.07.2015 - Gesetz
Berlin01.08.+3,0%Tabelle01.08.+2,8%/75 €Tabellekein Bezug zur Tarifrunde TV-L 2015
Brandenburg01.06.+1,9%Tabelle01.07.+2,1%/68 €Tabelle23.09.2015 - Gesetz
Bremen01.07.+2,1%Tabelle01.07.+2,3%/75 €Tabelle23.09.2015 - BremBBVAnpG 2015/2016
Hamburg01.03.+1,9%Tabelle01.03.+2,1%/68 €Tabelle22.09.2015 - HmbBVAnpG 2015/2016
Hessen -0%01.07.+1,0%/35 €Tabellekein Bezug zur Tarifrunde TV-L 2015
Mecklenburg-Vorpommern01.01+2,0%Tabelle01.09.+2,0%/65 €Tabellekein Bezug zur Tarifrunde TV-L 2015
Niedersachsen01.06.+2,5%Tabelle01.06.+2,0%Tabellekein Bezug zur Tarifrunde TV-L 2015
Nordrhein-Westfalen01.06+1,9%Tabelle01.08.+2,1%/68 €Tabelle20.05.2015 - Ankündigung Ministerpräsidentin
Rheinland-Pfalz01.03.+2,1%Tabelle01.03.+2,3%/75 €Tabelle18.08.2015 - LBVAnpG 2015/2016
Saarland01.09.+1,9%Tabelle01.11.+2,1%/68 €Tabelle23.09.2015 - Gesetz Nr. 1866
Sachsen01.03.+2,1%Tabelle01.03.+2,3%/75 €Tabelle26.06.2015 - Gesetz
Sachsen-Anhalt01.06.+2,1%Tabelle01.06.+2,3%/75 €Tabelle30.06.2015 - LBVAnpG 2015/2016
Schleswig-Holstein01.03.+1,9%Tabelle01.05.+2,1%/75 €Tabelle29.06.2015 - BVAnpG 2015-2016
Thüringen01.09.+1,9%Tabelle01.09.+2,1%/69 €Tabelle06.11.2015 - Gesetz
TV-L01.03.+2,1%Tabelle01.03.+2,3%/75 €Tabelle
letzte Änderung: 19.02.2017

Legende:   zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L
 zeitverzögerte aber ansonsten wirkungsgleiche Übertragung (oder besser )
 zeit- und wirkungsgleiche Übertragung, vermindert um jeweils 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage
 keine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung

Chronologie der Besoldungsrunde der Länder 2015

01.10.2015
Ende der Aktualisierung dieser Seite

30.06.2015
  Sachsen-Anhalt
Der Finanzausschuß des Landtags hat die Anwendung der im Entwurf der LBVAnpG 2015/2016 vorgesehenen neuen Besoldungstabellen ab August mit Rückwirkung zum 01.06.2015 beschlossen.

23.06.2015
  Mecklenburg-Vorpommern
Im Landesdienst von Mecklenburg-Vorpommern soll das Besoldungsniveau in zwei Schritten angehoben werden: zum 01.09.2016 um 2%, mindestens aber 65 €, zum 01.09.2017 um weitere 1,75%. Die Anwärterbezüge sollen zum 01.09.2016 um 30 € angehoben werden. Darauf verständigten sich Gewerkschaften und Regierungsvertreter nach zweistündigen Gesprächen in Schwerin.
Zum 01.01.2015 war das Besoldungsniveau ohne Bezug zur laufenden Tarifrunde bereits um 2% angehoben worden (BesVAnpG 2013/2014/2015 M-V).

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.01.2015
+2,0%
31.08.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.09.2016
+2,0%
31.08.2017 Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
01.09.2017
+1,75%

09.06.2015
  Baden-Württemberg

Die Landesregierung legt einen überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpGBW 2015/2016) vor. (Drucksache 15/6960)

29.05.2015
  Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg soll der Garantiebetrag im Jahr 2016 ebenfalls dem 0,2%-Abzug zur "Bildung einer Versorgungsrücklage" unterworfen werden. Damit verringert sich dieser von 75 € (TV-L) auf einen Betrag zwischen 68,52 € (A10/7) und 70,95 € (A5/1).

26.05.2015
  Nordrhein-Westfalen
Der Garantiebetrag in Höhe von 75 € im Jahr 2016 soll ebenfalls dem 0,2%-Abzug unterworfen werden, wobei dieser auf die tatsächliche Besoldungserhöhung angewendet werden soll.
Durch das Berechnungsverfahren entsteht allerdings für Grundgehälter bis zu 3260,87 € die Besonderheit, daß die Besoldungserhöhung absolut (in Euro) höher ausfällt, je niedriger das Grundgehalt ist:

[weitere Informationen zum Garantiebetrag]

21.05.2015
  Nordrhein-Westfalen
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Kraft (SPD) kündigt eine zeitversetzte Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Landesbeamten an. Dabei werden die tarfivertraglichen Erhöhungsschritte um jeweils 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage gemindert, so daß die Besoldungserhöhung 1,9% im Jahr 2015 und 2,1% im Jahr 2016 beträgt.
Die Verzögerung der Besoldungserhöhungen gegenüber dem Tarifabschluß betragen im ersten Jahr 3 Monate und im zweiten Jahr 5 Monate. Für das Jahr 2017 wird bereits im Vorgriff auf die dann anstehenden Tarifverhandlungen eine um 3 Monate verzögerte aber ansonsten wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses angekündigt.
Die Anwärterbezüge werden zum 01.06.2015 und zum 01.08.2016 um jeweils 30 € angehoben.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Nordrhein-Westfalen
01.06.2015
+1,9%
31.07.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.08.2016
+2,1%/75 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: 0,2%-Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage
Update 26.05: verminderter Garantiebetrag (mindestens 68,49 Euro)

In der Presse wird die Besoldungserhöhung in der Regel mit +2,1% und +2,3% angegeben, so zum Beispiel beim WDR:
"Die Anhebung um 2,1 Prozent erfolgt statt zum 1. März 2015 aber erst zum 1. Juni 2015. Die nächste Erhöhung um 2,3 Prozent soll dann - wiederum mit Verzögerung - zum 1. August 2016 kommen."
Oder beim DGB:
"Für die Jahre 2015 und 2016 wird die Tariferhöhung des öffentlichen Dienstes für die Beamten übernommen. [...] Das sind 2,1 % mehr Geld für 2015 und weitere 2,3 % für 2016."

Dabei wird nicht ausreichend deutlich erwähnt, daß §14a Abs. 1 ÜBesG NRW zur Anwendung kommt, wonach beide Besoldungserhöhungen um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert werden.
Die Besoldungserhöhung im Jahr 2015 beträgt daher nicht 2,1% sondern 1,9% und im Jahr 2016 nicht 2,3% sondern nur 2,1%.

Die Gewerkschaft komba hält für Beamte der Kommunen eine pauschale Kürzung der Besoldungserhöhungen um 0,2 Prozentpunkte nach §14a Abs. 1 ÜBesG NRW für rechtswidrig, da im kommunalen Bereich keine Möglichkeit zur Bildung einer Versorgungsrücklage im Sinne des ÜBesG NRW bestehe.

20.05.2015
  Saarland
Im saarländischen Landesdienst wird das Tarifergebnis TV-L zeitversetzt und um jeweils 0,2 Prozentpunkte gekürzt übernommen.
Die Anwärterbezüge werden zum 01.07.2015 und 01.07.2016 jeweils um 30 € angehoben.

Besoldungsgruppe gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Saarland
bis A 9 01.05.2015
+1,9%
31.05.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
A 10 bis A 13 01.07.2015 31.08.2016
A 14 und höher 01.09.2015 31.10.2016
bis A 9 01.07.2016
+2,1%/68€
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
A 10 bis A 13 01.09.2016
A 14 und höher 01.11.2016

19.05.2015
  Bayern
Die Staatsregierung legt einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge vor (Drucksache 17/6611). Dieser beinhaltet - wie von Finanzminister Söder (CSU) bereits am 29.03. angekündigt - eine vollständige zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L.

14.05.2015
  Thüringen
Die thüringische Finanzministerin Heike Taubert (SPD) kündigt eine zeitversetzte und um 0,2 Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage verringerte Besoldungserhöhung an. Demnach soll die Besoldungserhöhung zum 01.09.2015 1,9%, zum 01.09.2016 2,1% (mindestens 75 €) und zum 01.09.2017 1,75% betragen. Die Erhöhung für 2017 leitet sich nicht aus dem Tarifergebnis TV-L ab, sondern wird durch die Notwendigkeit der Planungssicherheit im Doppelhaushalt 2016/2017 begründet.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Thüringen
01.09.2015
+1,9%
31.08.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.09.2016
+2,1%/75 €
31.08.2016 Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
01.09.2017
+1,75%
Tabelle 2017 Rechner 2017 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: verringerter Garantiebetrag (68 € statt 75 €)

29.04.2015
  Brandenburg
Im Landesdienst Brandenburg ist eine Übernahme des Tarifabschlusses TV-L vorgesehen, allerdings im Jahr 2015 um 3 Monate, im Jahr 2016 um 4 Monate zeitverzögert. Des weiteren ist eine Kürzung der Besoldungserhöhungen um jeweils 0,2% Prozentpunkte zur Bildung einer Versorgungsrücklage vorgesehen.
Die Staatskanzlei spricht in ihrer Pressemitteilung vom 28.04. dennoch irreführend von einer "inhalts- und wirkungsgleichen" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Brandenburg
01.06.2015
+1,9%
30.06.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.07.2016
+2,1%/68 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: 0,2%-Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage, Mindesterhöhungsbetrag: 68 €

27.04.2015
  Schleswig-Holstein
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein verständigt sich nach eigenen Angaben mit der Gewerkschaftsseite auf eine für 2015 "zeit- und wirkungsgleiche", für 2016 um 2 Monate verzögerte Übernahme des Tarifergebnisses. Allerdings sollen die beiden Erhöhungsschritten um jeweils 0,2 Prozentpunkte "zur Bildung einer Versorgungsrücklage" gekürzt werden, so daß eine Erhöhung um 1,9% rückwirkend zum 01.03.2015 und um 2,1% zum 01.05.2016 erfolgt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Schleswig-Holstein
01.03.2015
+1,9%
30.04.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.05.2016
+2,1%/75 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: 0,2%-Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage, Mindesterhöhungsbetrag: 68 €

22.04.2015
  Baden-Württemberg
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigt eine zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten in Baden-Württemberg an. Für die Besoldungsgruppen A 12 und höher beträgt die Verzögerung 8 Monate, für A 10 und A 11 4 Monate. Für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 tritt die Besoldungserhöhung rückwirkend zum 01.03.2015 in Kraft.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Baden-Württemberg
bis A 9 A 10/A 11 ab A 12
01.03.2015
+1,9%
30.06.2015 Tabelle 2015b Rechner 2015b Analyse
01.07.2015
+1,9%
31.10.2015 Tabelle 2015c Rechner 2015c Analyse
01.11.2015
+1,9%
29.02.2016 Tabelle 2015d Rechner 2015d Analyse
01.03.2016
+2,1%
30.06.2016 Tabelle 2016a Rechner 2016a Analyse
01.07.2016
+2,1%
31.10.2016 Tabelle 2016b Rechner 2016b Analyse
01.11.2016
+2,1%
?
Tabelle 2016c Rechner 2016c Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: 0,2%-Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage
Update 28.05: verminderter Garantiebetrag (mindestens 68,52 Euro)

15.04.2015
  Bremen
Die bremische Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) kündigt eine um 4 Monate zeitversetzte Übernahme des Tarifergebnisses zum 01.07.2015 (+2,1%) und 01.07.2016 (+2,3%, mindestens 75 €) an.
Gewerkschaftsvertreter begrüßen diese Entscheidung, obgleich sie die Zeitverzögerung um 4 Monate kritisieren.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bremen
01.07.2015
+2,1%
30.06.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.07.2016
+2,3%/75 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahme: kein 0,2%-Abzug

07.04.2015
  Sachsen-Anhalt
Der Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn, der gleichzeitig auch Verhandlungsführer des Arbeitgeberverbandes TdL bei den Tarifverhandlungen TV-L war, kündigt eine um 3 Monate zeitverzögerte Übernahme des Tarifergebnisses an.
Demnach soll die Besoldung ab 01.06.2015 um 2,1% und ab 01.06.2016 um weitere 2,3% angehoben werden (Mindesterhöhungsbetrag: 75 €)

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen-Anhalt
01.06.2015
+2,1%
31.05.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.06.2016
+2,3%/75 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: kein 0,2%-Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage

01.04.2015
  Sachsen
Finanzminister Unland (CDU) kündigt an, daß er dem Kabinett in seiner nächsten Sitzung am 14. April vorschlagen wird, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung der Landesbeamten in Sachsen zu übertragen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Sachsen
01.03.2015
+2,1%
29.02.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.03.2016
+2,3%/75 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahme: kein 0,2%-Abzug

  Niedersachsen
Das niedersächsische Finanzministerium stellt klar, daß bereits im Dezember 2014 mit dem Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 (NBVAnpG 2015/2016) eine Besoldungserhöhung zum 01.06.2015 (+2,5%) und zum 01.06.2016 (+2,0%) beschlossen wurde und somit für eine Übernahme des Tarifergebnisses TV-L kein Handlungsbedarf bestehe.
Hinsichtlich der Besoldungserhöhung 2016 kündigt das Finanzministerium jedoch eine "Überprüfung" und Gespräche mit den Gewerkschaften an.

30.03.2015
  Baden-Württemberg
Die Landesregierung von Baden-Württemberg kündigt Gespräche mit den Gewerkschaften zu den Besoldungserhöhungen der Landesbeamten an. Dabei wird betont, daß eine vollständige und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L nicht angestrebt wird.

29.03.2015
  Bayern
Der bayerische Finanzminister Söder (CSU) kündigt eine Übernahme des Tarifergebnisses TV-L auf die Besoldung der bayerischen Landes- und Kommunalbeamten an. Im Hinblick auf die Einsparungen bei Beamten anderer Bundesländer betont Söder: "Es ist besser, Beamter in Bayern zu sein".

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Bayern
01.03.2015
+2,1%
29.02.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.03.2016
+2,3%/75 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahme: kein 0,2%-Abzug

  Rheinland-Pfalz
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsident Malu Dreyer kündigt eine Übernahme des Tarifergebnisses für die Besoldung der Landesbeamten an: "Jetzt liegt das Ergebnis vor und die haushalterische Situation erlaubt es uns, das Ergebnis 1:1 zu übernehmen".
Damit würde Rheinland-Pfalz das heftig kritisierte "Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung" verändern, in dem bereits im Jahr 2011 eine jährliche Besoldungserhöhung von nur jeweils 1% bis Ende 2016 festgelegt wurde.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Rheinland-Pfalz
01.03.2015
+2,1%
29.02.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.03.2016
+2,3%/75 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar! Annahme: kein 0,2%-Abzug

  Hamburg
Hamburg kündigt eine Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Beamte Hamburg
01.03.2015
+1,9%
29.02.2016 Tabelle 2015 Rechner 2015 Analyse
01.03.2016
+2,1%/68 €
Tabelle 2016 Rechner 2016 Analyse
Diese Tabellen stellen lediglich eine Prognose dar!
Annahme: 0,2%-Abzug zur Bildung einer Versorgungsrücklage, Mindesterhöhungsbetrag: 68 €

  Mecklenburg-Vorpommern
Nach Mitteilung des Regierungssprechers Andreas Timm prüft die Regierung eine Übertragung des Tarifergebnisses für die Landesbeamten.

28.03.2015
In der vierten Verhandlungsrunde TV-L 2015 wurde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht eine lineare Entgelterhöhung von 2,1% zum 01.03.2015 sowie 2,3% bei einem Mindesterhöhungsbetrag von 75 € zum 01.03.2016 vor. Des weiteren kommt es zu einer Absenkung der Netto-Gehälter durch eine Erhöhung des Pflichtbeitrags zur betrieblichen Zusatzversorgung VBL:

gültig abErhöhunggültig bisTV-L
EntgeltVBL
linearmin.
01.01.2015
keine Veränderung
28.02.2015
keine Veränderung zu 2014
01.03.2015
+2,1%
30.06.2015 Tabelle 2015a Rechner 2015a Analyse
01.07.2015
0,2%29.02.2016 Tabelle 2015b Rechner 2015b Analyse
01.03.2016
+2,3%
75 €
30.06.2016 Tabelle 2016a Rechner 2016a Analyse
01.07.2016
0,1%29.02.2016 Tabelle 2016b Rechner 2016b Analyse

25.03.2015
  Baden-Württemberg
Im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde TV-L betont Claus Schmiedel (Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag von Baden-Württemberg) bezogen auf eine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten: "Für uns stellt sich die Alternative eins zu eins aus finanziellen Gründen nicht."