Beamtenbesoldung: Der Schleswig-Holstein Weg - solidarisch und vernnftig
Der Schleswig-Holstein Weg: solidarisch und vernnftig
Erscheinungsdatum: 20.03.2013
KIEL. Ministerprsident Torsten Albig hat heute (20. Mrz) einen Vorschlag des Kabinetts fr eine nderung des Landesbesoldungsgesetzes angekndigt. "Nach zwei intensiven Gesprchsrunden mit den Gewerkschaften, dem Beamtenbund und den Richterverbnden zur Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Lnder auf die Beamtinnen und Beamten hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, mit einem Gesetzentwurf zgig die Eckdaten fr die Anhebung der Besoldung bei den Beamtinnen und Beamten in den nchsten fnf Jahren festzulegen", sagte der Ministerprsident in der aktuellen Stunde des schleswig-holsteinischen Landtages. "Mit diesem Vorschlag geht Schleswig-Holstein einen sozial ausgewogenen, solidarischen und vernnftigen Weg", unterstrich Albig.
Im Kern sieht der Vorschlag des Ministerprsidenten Folgendes vor:
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den Stufen A2 bis A13 wird ab dem 1. Juli 2013 um 2,65 Prozent angehoben. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ab A14 steigt ab dem 1. Juli 2013 um 1,5 Prozent.
Vom 1. Januar 2015 an erhalten die Beamtinnen und Beamten der Gruppen A2 bis A13 nochmals 2,95 Prozent mehr. Ab Besoldungsstufe A14 werden dann weitere 1,5 Prozent mehr gezahlt. Vom 1. Juli 2016 an werden alle Besoldungsstufen erneut um jeweils 1,5 Prozent angehoben. Gleiches gilt fr den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018.
Von den Besoldungsanhebungen werden jeweils 0,2 Prozentpunkte in die so genannte Versorgungsrcklage abgefhrt.
Zudem erhalten die Besoldungsgruppen der Stufen A2 bis A11 eine Einmalzahlung von 360 Euro jeweils zum 1. Mai 2013 und zum 1. Mrz 2016. In 2014 gibt es eine Einmalzahlung von 600 Euro zum 1.Juli. Ebenso wird der so genannte Selbstbehalt bei der Beihilfe um 40 Euro als Gegenleistung zur Abschaffung der Praxisgebhr abgesenkt.
Fr Beamtinnen und Beamte in den Bereichen Feuerwehr, Auendienst der Steuerverwaltung, Justizvollzug, Polizei, Steuerfahndung, einfacher Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften werden die Zulagen um rund 20 Euro angehoben. Dabei wird das Land den Kommunen die anfallenden Mehrausgaben im Bereich der Feuerwehr erstatten.
"Mit diesem Vorschlag reagieren wir sozial ausgewogen und gleichzeitig haushalterisch verantwortungsvoll auf das Tarifergebnis der Lnder im Bereich der Angestellten fr die Besoldung der Beamtinnen und Beamten", betonte der Ministerprsident. Die unteren Einkommensgruppen werden strker an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligt als diejenigen, die in den hheren Besoldungsgruppen ab A14 eingestuft sind. Albig verwies darauf, dass sich beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen als eines der finanziell strkeren Lnder vor dem Hintergrund seiner Haushaltslage fr einen hnlichen Weg entschieden habe.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung bekennt sich damit auch weiterhin zu ihrem Kurs des Konsolidierens und des Investierens. "Die Einhaltung der Schuldenbremse und die Finanzierung der Schwerpunkte Energiewende und Bildung sind die mageblichen Leitplanken unserer Politik", betonte Ministerprsident Albig. Die Schuldenbremse verpflichte die Landesregierung dazu, verantwortungsvoll und nachhaltig mit den finanziellen Rahmenbedingungen des Landes umzugehen.
Zur Anerkennung der Realitt einer Schuldenbremse gehre allerdings auch, dass eine 1:1 bernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Lnder Schleswig-Holstein vor unlsbare finanzielle Probleme gestellt htte, so der Regierungschef. Bereits eine Tarifsteigerung von 1,5 Prozent in 2013 und 2014 bedeutet strukturelle Mehrausgaben von gut 100 Millionen Euro. Die zeit- und wirkungsgleiche bernahme des Tarifabschlusses wrde den Haushalt dauerhaft mit mindestens weiteren 71 Millionen Euro im Jahr belasten. "Wir sind zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht nur verpflichtet, sondern haben uns politisch auch klar dazu bekannt. Daher ist eine zeitgleiche und in der Hhe vollstndige bernahme nicht darstellbar", sagte Albig.
Alternativen zu dem von ihm vorgeschlagenen Weg bei voller bernahme fr alle Besoldungsgruppen wren ein zustzlicher massiver Abbau von rund 1.400 Stellen, lngere Arbeitszeiten, die Heraufsetzung des Pensionsalters und Befrderungsstopps. "Wir haben uns dagegen entschieden, weil wir auch in Zukunft eine leistungs- und handlungsfhige Verwaltung fr die Brgerinnen und Brger in Schleswig-Holstein vorhalten wollen."
Besoldungserhhungen 2013-2017 in Schleswig-Holstein
Details zur knftigen Besoldungsstruktur fr Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfnger in Schleswig-Holstein:
| Zeitraum | Lineare Anpassung Besoldung und Versorgung | Besoldungsgruppen |
|---|
01.07.2013-31.12.2014
| 2,65 % - 0,2 % (Versorgungsrcklage) = 2,45 % | A2 - A13 |
| 1,5 % - 0,2 % (Versorgungsrcklage) = 1,3 % | ab A14 |
01.01.2015-30.06.2016
| 2,95 % - 0,2 % (Versorgungsrcklage) = 2,75 % | A2 - A13 |
| 1,5 % - 0,2 % (Versorgungsrcklage) = 1,3 % | ab A14 |
| 01.07.2016-30.06.2017 | 1,5 % - 0,2 % (Versorgungsrcklage) = 1,3 % | ab A2 |
| 01.07.2017-30.06.2018 | 1,5 % - 0,2 % (Versorgungsrcklage) = 1,3 % | ab A2 |
Weitere Manahmen:
- Einmalzahlungen fr aktive Beamtinnen und Beamte bis A 11 von je 360 Euro zum 01.05.2013 und 01.03.2016 und von 600 Euro zum 1.07.2014
- Reduzierung des Selbstbehalts bei der Beihilfe um pauschal 40 Euro ab 01.01.2014.
- Wiedereinfhrung der Jubilumszuwendung bei 40-jhrigem Dienstjubilum ab 01.01.2013.
- Befrderungspaket ab 2014 bis 2017 aufwachsend auf 4 Millionen Euro fr zustzliche Befrderungen im unteren und mittleren Bereich.
- Gleichstellung der Reisekostenerstattung der Anwrterinnen und Anwrter im Umfang von 30 %.
- Erhhung der Zulagen um je ca. 20 Euro in den Bereichen Feuerwehr, Auendienst der Steuerverwaltung, Justizvollzug, Polizei, Steuerfahndung, einfacher Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dabei wird das Land den Kommunen die anfallenden Mehrausgaben im Bereich der Feuerwehr erstatten.
Und was habe ich davon? - Beispiele
Ein Justizobersekretr, der bislang ein Grundgehalt von 2.370 € erzielt (A7, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 58 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhht sich dieser Betrag um weitere 67 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 32 € auf dann 2.559 € im Monat.
Zustzlich erhlt er in 2013 und 2016 Einmalzahlungen von je 360 € und 2014 eine Einmalzahlung von 600 €. Die monatliche Stellenzulage wird ab dem 1.7.2013 ebenfalls um 20 € erhht.
Eine Steuerinspektorin im Auendienst, die bislang ein Grundgehalt von 2.673 € erzielt (A9, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 65 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhht sich dieser Betrag um weitere 75 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 37 € auf dann 2.887 € im Monat.
Zustzlich erhlt sie 2013 und 2016 Einmalzahlungen von je 360 € und 2014 eine Einmalzahlung von 600 €. Die monatliche Stellenzulage wird ab dem 1.7.2013 ebenfalls um 20 € erhht.
Ein Polizeioberkommissar, der bislang ein Grundgehalt von 2.980 € erzielt (A10, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 73 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhht sich dieser Betrag um weitere 84 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 40 € auf dann 3.217 € im Monat.
Zustzlich erhlt er in 2013 und 2016 Einmalzahlungen von je 360 € und 2014 eine Einmalzahlung von 600 €. Die monatliche Stellenzulage wird ab dem 1.7.2013 ebenfalls um 20 € erhht.
Ein Grundschullehrer, der bislang ein Grundgehalt von 3.572 € erzielt (A12, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 87 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhht sich dieser Betrag um weitere 101 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 49 € auf dann 3.858 € im Monat.
Eine Studienrtin, die bislang ein Grundgehalt von 3.982 € erzielt (A13, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 98 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhht sich dieser Betrag um weitere 112 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 55 € auf dann 4.302 € im Monat.
Ein Ministerialrat, der bislang ein Grundgehalt von 5.300 € erzielt (A16, 8.Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 69 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhht sich dieser Betrag um weitere 70 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 71 € auf dann 5.581 € im Monat.