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Besoldungsrunde der Länder 2013/2014

Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 20.03.2013

Beamtenbesoldung: Der Schleswig-Holstein Weg - solidarisch und vernünftig

Der Schleswig-Holstein Weg: solidarisch und vernünftig

Erscheinungsdatum: 20.03.2013

KIEL. Ministerpräsident Torsten Albig hat heute (20. März) einen Vorschlag des Kabinetts für eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes angekündigt. "Nach zwei intensiven Gesprächsrunden mit den Gewerkschaften, dem Beamtenbund und den Richterverbänden zur Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Länder auf die Beamtinnen und Beamten hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, mit einem Gesetzentwurf zügig die Eckdaten für die Anhebung der Besoldung bei den Beamtinnen und Beamten in den nächsten fünf Jahren festzulegen", sagte der Ministerpräsident in der aktuellen Stunde des schleswig-holsteinischen Landtages. "Mit diesem Vorschlag geht Schleswig-Holstein einen sozial ausgewogenen, solidarischen und vernünftigen Weg", unterstrich Albig.

Im Kern sieht der Vorschlag des Ministerpräsidenten Folgendes vor:

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den Stufen A2 bis A13 wird ab dem 1. Juli 2013 um 2,65 Prozent angehoben. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ab A14 steigt ab dem 1. Juli 2013 um 1,5 Prozent.

Vom 1. Januar 2015 an erhalten die Beamtinnen und Beamten der Gruppen A2 bis A13 nochmals 2,95 Prozent mehr. Ab Besoldungsstufe A14 werden dann weitere 1,5 Prozent mehr gezahlt. Vom 1. Juli 2016 an werden alle Besoldungsstufen erneut um jeweils 1,5 Prozent angehoben. Gleiches gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018.

Von den Besoldungsanhebungen werden jeweils 0,2 Prozentpunkte in die so genannte Versorgungsrücklage abgeführt.

Zudem erhalten die Besoldungsgruppen der Stufen A2 bis A11 eine Einmalzahlung von 360 Euro jeweils zum 1. Mai 2013 und zum 1. März 2016. In 2014 gibt es eine Einmalzahlung von 600 Euro zum 1.Juli. Ebenso wird der so genannte Selbstbehalt bei der Beihilfe um 40 Euro als Gegenleistung zur Abschaffung der Praxisgebühr abgesenkt.

Für Beamtinnen und Beamte in den Bereichen Feuerwehr, Außendienst der Steuerverwaltung, Justizvollzug, Polizei, Steuerfahndung, einfacher Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften werden die Zulagen um rund 20 Euro angehoben. Dabei wird das Land den Kommunen die anfallenden Mehrausgaben im Bereich der Feuerwehr erstatten.

"Mit diesem Vorschlag reagieren wir sozial ausgewogen und gleichzeitig haushalterisch verantwortungsvoll auf das Tarifergebnis der Länder im Bereich der Angestellten für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten", betonte der Ministerpräsident. Die unteren Einkommensgruppen werden stärker an der allgemeinen Lohnentwicklung beteiligt als diejenigen, die in den höheren Besoldungsgruppen ab A14 eingestuft sind. Albig verwies darauf, dass sich beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen als eines der finanziell stärkeren Länder vor dem Hintergrund seiner Haushaltslage für einen ähnlichen Weg entschieden habe.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung bekennt sich damit auch weiterhin zu ihrem Kurs des Konsolidierens und des Investierens. "Die Einhaltung der Schuldenbremse und die Finanzierung der Schwerpunkte Energiewende und Bildung sind die maßgeblichen Leitplanken unserer Politik", betonte Ministerpräsident Albig. Die Schuldenbremse verpflichte die Landesregierung dazu, verantwortungsvoll und nachhaltig mit den finanziellen Rahmenbedingungen des Landes umzugehen.

Zur Anerkennung der Realität einer Schuldenbremse gehöre allerdings auch, dass eine 1:1 Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Länder Schleswig-Holstein vor unlösbare finanzielle Probleme gestellt hätte, so der Regierungschef. Bereits eine Tarifsteigerung von 1,5 Prozent in 2013 und 2014 bedeutet strukturelle Mehrausgaben von gut 100 Millionen Euro. Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses würde den Haushalt dauerhaft mit mindestens weiteren 71 Millionen Euro im Jahr belasten. "Wir sind zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht nur verpflichtet, sondern haben uns politisch auch klar dazu bekannt. Daher ist eine zeitgleiche und in der Höhe vollständige Übernahme nicht darstellbar", sagte Albig.

Alternativen zu dem von ihm vorgeschlagenen Weg bei voller Übernahme für alle Besoldungsgruppen wären ein zusätzlicher massiver Abbau von rund 1.400 Stellen, längere Arbeitszeiten, die Heraufsetzung des Pensionsalters und Beförderungsstopps. "Wir haben uns dagegen entschieden, weil wir auch in Zukunft eine leistungs- und handlungsfähige Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein vorhalten wollen."

Besoldungserhöhungen 2013-2017 in Schleswig-Holstein

Details zur künftigen Besoldungsstruktur für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein:

ZeitraumLineare Anpassung Besoldung und VersorgungBesoldungsgruppen

01.07.2013-31.12.2014

2,65 % - 0,2 % (Versorgungsrücklage) = 2,45 % A2 - A13
1,5 % - 0,2 % (Versorgungsrücklage) = 1,3 % ab A14

01.01.2015-30.06.2016

2,95 % - 0,2 % (Versorgungsrücklage) = 2,75 %A2 - A13
1,5 % - 0,2 % (Versorgungsrücklage) = 1,3 %ab A14
01.07.2016-30.06.20171,5 % - 0,2 % (Versorgungsrücklage) = 1,3 %ab A2
01.07.2017-30.06.20181,5 % - 0,2 % (Versorgungsrücklage) = 1,3 % ab A2

Weitere Maßnahmen:

  • Einmalzahlungen für aktive Beamtinnen und Beamte bis A 11 von je 360 Euro zum 01.05.2013 und 01.03.2016 und von 600 Euro zum 1.07.2014
  • Reduzierung des Selbstbehalts bei der Beihilfe um pauschal 40 Euro ab 01.01.2014.
  • Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung bei 40-jährigem Dienstjubiläum ab 01.01.2013.
  • Beförderungspaket ab 2014 bis 2017 aufwachsend auf 4 Millionen Euro für zusätzliche Beförderungen im unteren und mittleren Bereich.
  • Gleichstellung der Reisekostenerstattung der Anwärterinnen und Anwärter im Umfang von 30 %.
  • Erhöhung der Zulagen um je ca. 20 Euro in den Bereichen Feuerwehr, Außendienst der Steuerverwaltung, Justizvollzug, Polizei, Steuerfahndung, einfacher Dienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dabei wird das Land den Kommunen die anfallenden Mehrausgaben im Bereich der Feuerwehr erstatten.

Und was habe ich davon? - Beispiele

Ein Justizobersekretär, der bislang ein Grundgehalt von 2.370 € erzielt (A7, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 58 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhöht sich dieser Betrag um weitere 67 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 32 € auf dann 2.559 € im Monat.

Zusätzlich erhält er in 2013 und 2016 Einmalzahlungen von je 360 € und 2014 eine Einmalzahlung von 600 €. Die monatliche Stellenzulage wird ab dem 1.7.2013 ebenfalls um 20 € erhöht.

Eine Steuerinspektorin im Außendienst, die bislang ein Grundgehalt von 2.673 € erzielt (A9, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 65 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhöht sich dieser Betrag um weitere 75 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 37 € auf dann 2.887 € im Monat.

Zusätzlich erhält sie 2013 und 2016 Einmalzahlungen von je 360 € und 2014 eine Einmalzahlung von 600 €. Die monatliche Stellenzulage wird ab dem 1.7.2013 ebenfalls um 20 € erhöht.

Ein Polizeioberkommissar, der bislang ein Grundgehalt von 2.980 € erzielt (A10, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 73 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhöht sich dieser Betrag um weitere 84 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 40 € auf dann 3.217 € im Monat.

Zusätzlich erhält er in 2013 und 2016 Einmalzahlungen von je 360 € und 2014 eine Einmalzahlung von 600 €. Die monatliche Stellenzulage wird ab dem 1.7.2013 ebenfalls um 20 € erhöht.

Ein Grundschullehrer, der bislang ein Grundgehalt von 3.572 € erzielt (A12, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 87 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhöht sich dieser Betrag um weitere 101 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 49 € auf dann 3.858 € im Monat.

Eine Studienrätin, die bislang ein Grundgehalt von 3.982 € erzielt (A13, 8. Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 98 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhöht sich dieser Betrag um weitere 112 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 55 € auf dann 4.302 € im Monat.

Ein Ministerialrat, der bislang ein Grundgehalt von 5.300 € erzielt (A16, 8.Stufe), bekommt ab dem 1.7. 2013 69 € pro Monat mehr Gehalt. Ab dem 1.1. 2015 erhöht sich dieser Betrag um weitere 70 € pro Monat. Zum 1.7.2016 und zum 1.7.2017 um jeweils weitere 71 € auf dann 5.581 € im Monat.