Sachsen modernisiert Dienstrecht
Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und
Versorgungsrechts in den Landtag eingebracht
gemeinsame Pressemitteilung des Finanz- und Innenministeriums
Die Schsische Staatsregierung hat heute beschlossen, den nach Abschluss
des Anhrungsverfahrens berarbeiteten Gesetzentwurf zur Neuordnung des
Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen in den
Landtag einzubringen.
Mit der auch im Koalitionsvertrag vereinbarten umfassenden Reform soll
ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-,
Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen werden.
Als eine wesentliche Neuerung ist grere Durchlssigkeit angedacht. Der
ffentliche Dienst im Freistaat soll sich dem externen Fachkrftemarkt ffnen
und damit dem wachsenden Fachkrftemangel entgegensteuern. Um fr
externe kluge Kpfe attraktiv zu sein, ist u. a. die Mglichkeit der Mitnahme
der erworbenen Versorgungsanwartschaften vorgesehen.
Als weitere wesentliche Neuerung sollen in den Besoldungsordnungen A
und R die sog. Dienst- bzw. Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen
ersetzt werden. Dabei wird die bereits im geltenden Recht verwirklichte
Verknpfung von beruflicher Erfahrung und Bezahlung durch eine
strkere Individualisierung deutlicher betont. Zur weiteren Strkung
der Leistungsorientierung im ffentlichen Dienst soll die derzeitige
Leistungsbezahlung ausgebaut werden.
Ferner wird durch Anhebung der Stellenobergrenze fr Lehrer mit der
Befhigung fr das Lehramt an Mittelschulen in A13/E13 von derzeit hchstens
35 Prozent auf bis zu 66 Prozent die Grundlage fr eine verbesserte
Einstufung geschaffen. Dies dient der Sicherung der Qualitt der knftigen
Oberschulen und der Attraktivitt des Lehrerberufs. Daneben erfolgt eine
Neuregelung der Professorenbesoldung im Lichte der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012.
Unter Bercksichtigung der demografischen Entwicklung sollen die
Mglichkeiten eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand erweitert werden.
Ebenfalls mit Blick auf die demografische Entwicklung setzt die Reform
Akzente bei der Familienfrderung. Mtter oder Vter sollen zuknftig aus
familiren Grnden bis zu 15 Jahre (statt bisher 12) in Teilzeit beschftigt
bleiben oder sich beurlauben lassen drfen. Zustzlich ist eine Erhhung des
Kinderanteils im Familienzuschlag um 30 Euro pro Kind vorgesehen.
Ein weiteres Novum soll ein Anreizsystem fr lebenslanges Lernen sein.
Bedienstete, die sich neben ihrer Berufsttigkeit durch Fortbildung stndig
weiter qualifizieren, sollen auch grere Chancen auf Befrderungen
haben. Dafr soll es knftig ressortspezifisch zugeschnittene Fortbildungen
im Bereich der Fhrung (z. B. interkulturelle Kompetenz, Teams und
Gruppendynamik) geben, die dienstbegleitend absolviert werden knnen.
Die Staatsregierung schlgt ebenfalls die inhaltsgleiche bertragung des
Tarifergebnisses vom 9. Mrz 2013 vor. Der Entwurf sieht vor, dass die Bezge
zum 1. Mrz 2013 fr die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 um 2,65
Prozent steigen, fr die hheren Besoldungsgruppen zum 1. September 2013
um denselben Faktor. Im Jahr 2014 erhhen sich die Bezge einheitlich zum
1. April um 2,95 Prozent. Die Anwrterbezge werden zum 1. Mrz 2013 um
einen Festbetrag von 50 Euro und am 1. April 2014 um 2,95 Prozent erhht.
Darber hinaus werden die Anwrterbezge zum 1. Januar 2015 um weitere
25 Euro erhht.
Ebenfalls angehoben wird die Wegstreckenentschdigung bei Benutzung
eines privaten Kfz fr Dienstreisen. Sie steigt u.a. bei einer typischerweise im
Auendienst ausgebten Ttigkeit und dem Vorliegen von triftigen Grnden
von 0,30 Euro pro km auf 0,35 Euro pro km.