Sachsen modernisiert Dienstrecht
Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und
Versorgungsrechts in den Landtag eingebracht
gemeinsame Pressemitteilung des Finanz- und Innenministeriums
Die Sächsische Staatsregierung hat heute beschlossen, den nach Abschluss
des Anhörungsverfahrens überarbeiteten Gesetzentwurf zur Neuordnung des
Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen in den
Landtag einzubringen.
Mit der auch im Koalitionsvertrag vereinbarten umfassenden Reform soll
ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-,
Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen werden.
Als eine wesentliche Neuerung ist größere Durchlässigkeit angedacht. Der
Öffentliche Dienst im Freistaat soll sich dem externen Fachkräftemarkt öffnen
und damit dem wachsenden Fachkräftemangel entgegensteuern. Um für
externe kluge Köpfe attraktiv zu sein, ist u. a. die Möglichkeit der Mitnahme
der erworbenen Versorgungsanwartschaften vorgesehen.
Als weitere wesentliche Neuerung sollen in den Besoldungsordnungen A
und R die sog. Dienst- bzw. Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen
ersetzt werden. Dabei wird die bereits im geltenden Recht verwirklichte
Verknüpfung von beruflicher Erfahrung und Bezahlung durch eine
stärkere Individualisierung deutlicher betont. Zur weiteren Stärkung
der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst soll die derzeitige
Leistungsbezahlung ausgebaut werden.
Ferner wird durch Anhebung der Stellenobergrenze für Lehrer mit der
Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen in A13/E13 von derzeit höchstens
35 Prozent auf bis zu 66 Prozent die Grundlage für eine verbesserte
Einstufung geschaffen. Dies dient der Sicherung der Qualität der künftigen
Oberschulen und der Attraktivität des Lehrerberufs. Daneben erfolgt eine
Neuregelung der Professorenbesoldung im Lichte der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012.
Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sollen die
Möglichkeiten eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand erweitert werden.
Ebenfalls mit Blick auf die demografische Entwicklung setzt die Reform
Akzente bei der Familienförderung. Mütter oder Väter sollen zukünftig aus
familiären Gründen bis zu 15 Jahre (statt bisher 12) in Teilzeit beschäftigt
bleiben oder sich beurlauben lassen dürfen. Zusätzlich ist eine Erhöhung des
Kinderanteils im Familienzuschlag um 30 Euro pro Kind vorgesehen.
Ein weiteres Novum soll ein Anreizsystem für lebenslanges Lernen sein.
Bedienstete, die sich neben ihrer Berufstätigkeit durch Fortbildung ständig
weiter qualifizieren, sollen auch größere Chancen auf Beförderungen
haben. Dafür soll es künftig ressortspezifisch zugeschnittene Fortbildungen
im Bereich der Führung (z. B. interkulturelle Kompetenz, Teams und
Gruppendynamik) geben, die dienstbegleitend absolviert werden können.
Die Staatsregierung schlägt ebenfalls die inhaltsgleiche Übertragung des
Tarifergebnisses vom 9. März 2013 vor. Der Entwurf sieht vor, dass die Bezüge
zum 1. März 2013 für die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 um 2,65
Prozent steigen, für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. September 2013
um denselben Faktor. Im Jahr 2014 erhöhen sich die Bezüge einheitlich zum
1. April um 2,95 Prozent. Die Anwärterbezüge werden zum 1. März 2013 um
einen Festbetrag von 50 Euro und am 1. April 2014 um 2,95 Prozent erhöht.
Darüber hinaus werden die Anwärterbezüge zum 1. Januar 2015 um weitere
25 Euro erhöht.
Ebenfalls angehoben wird die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung
eines privaten Kfz für Dienstreisen. Sie steigt u.a. bei einer typischerweise im
Außendienst ausgeübten Tätigkeit und dem Vorliegen von triftigen Gründen
von 0,30 Euro pro km auf 0,35 Euro pro km.