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Besoldungsrunde der Lnder 2013/2014 - Sachsen

Pressemitteilung des Schsischen Staatsministeriums der Finanzen

Sachsen modernisiert Dienstrecht

Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts in den Landtag eingebracht

gemeinsame Pressemitteilung des Finanz- und Innenministeriums

Die Schsische Staatsregierung hat heute beschlossen, den nach Abschluss des Anhrungsverfahrens berarbeiteten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen in den Landtag einzubringen.

Mit der auch im Koalitionsvertrag vereinbarten umfassenden Reform soll ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen werden.

Als eine wesentliche Neuerung ist grere Durchlssigkeit angedacht. Der ffentliche Dienst im Freistaat soll sich dem externen Fachkrftemarkt ffnen und damit dem wachsenden Fachkrftemangel entgegensteuern. Um fr externe kluge Kpfe attraktiv zu sein, ist u. a. die Mglichkeit der Mitnahme der erworbenen Versorgungsanwartschaften vorgesehen.

Als weitere wesentliche Neuerung sollen in den Besoldungsordnungen A und R die sog. Dienst- bzw. Lebensaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt werden. Dabei wird die bereits im geltenden Recht verwirklichte Verknpfung von beruflicher Erfahrung und Bezahlung durch eine strkere Individualisierung deutlicher betont. Zur weiteren Strkung der Leistungsorientierung im ffentlichen Dienst soll die derzeitige Leistungsbezahlung ausgebaut werden.

Ferner wird durch Anhebung der Stellenobergrenze fr Lehrer mit der Befhigung fr das Lehramt an Mittelschulen in A13/E13 von derzeit hchstens 35 Prozent auf bis zu 66 Prozent die Grundlage fr eine verbesserte Einstufung geschaffen. Dies dient der Sicherung der Qualitt der knftigen Oberschulen und der Attraktivitt des Lehrerberufs. Daneben erfolgt eine Neuregelung der Professorenbesoldung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012.

Unter Bercksichtigung der demografischen Entwicklung sollen die Mglichkeiten eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand erweitert werden. Ebenfalls mit Blick auf die demografische Entwicklung setzt die Reform Akzente bei der Familienfrderung. Mtter oder Vter sollen zuknftig aus familiren Grnden bis zu 15 Jahre (statt bisher 12) in Teilzeit beschftigt bleiben oder sich beurlauben lassen drfen. Zustzlich ist eine Erhhung des Kinderanteils im Familienzuschlag um 30 Euro pro Kind vorgesehen.

Ein weiteres Novum soll ein Anreizsystem fr lebenslanges Lernen sein. Bedienstete, die sich neben ihrer Berufsttigkeit durch Fortbildung stndig weiter qualifizieren, sollen auch grere Chancen auf Befrderungen haben. Dafr soll es knftig ressortspezifisch zugeschnittene Fortbildungen im Bereich der Fhrung (z. B. interkulturelle Kompetenz, Teams und Gruppendynamik) geben, die dienstbegleitend absolviert werden knnen.

Die Staatsregierung schlgt ebenfalls die inhaltsgleiche bertragung des Tarifergebnisses vom 9. Mrz 2013 vor. Der Entwurf sieht vor, dass die Bezge zum 1. Mrz 2013 fr die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 um 2,65 Prozent steigen, fr die hheren Besoldungsgruppen zum 1. September 2013 um denselben Faktor. Im Jahr 2014 erhhen sich die Bezge einheitlich zum 1. April um 2,95 Prozent. Die Anwrterbezge werden zum 1. Mrz 2013 um einen Festbetrag von 50 Euro und am 1. April 2014 um 2,95 Prozent erhht. Darber hinaus werden die Anwrterbezge zum 1. Januar 2015 um weitere 25 Euro erhht.

Ebenfalls angehoben wird die Wegstreckenentschdigung bei Benutzung eines privaten Kfz fr Dienstreisen. Sie steigt u.a. bei einer typischerweise im Auendienst ausgebten Ttigkeit und dem Vorliegen von triftigen Grnden von 0,30 Euro pro km auf 0,35 Euro pro km.