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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 17.03.2017

Deutscher Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg

DGB-Gewerkschaften lehnen Pakt zur Beamtenbesoldung mit dem Land ab

Der DGB und seine vier Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di, GEW, GdP und IG BAU) lehnen den von der Landesregierung angebotenen Pakt zur Beamtenbesoldung ab. Er enthält positive Elemente, erfüllt aber als Ganzes die Erwartungen der Beamtinnen und Beamten in den Gewerkschaften nicht.

Gabriele Frenzer-Wolf, stellvertretende DGB-Landesvorsitzende:
"Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung uns nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern in mehreren Spitzengesprächen die Möglichkeiten einer Vereinbarung ausgelotet hat. Uneingeschränkt positiv sehen wir die vollständige Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung zum 1.1.2018. Diese Rücknahme wie auch immer zu staffeln, wäre nicht sinnvoll gewesen und hätte zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten geführt. Positiv ist auch, dass alle Elemente des Tarifabschlusses für die Landesbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollen: die Höhe der Entgeltsteigerung genauso wie der Mindestbetrag von 75 Euro und die strukturellen Komponenten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Ein dickes Malus sehen wir aber in der zeitverzögerten Übertragung des Abschlusses. Wenn eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung in den aktuell wirtschaftlich guten Zeiten nicht umgesetzt wird, wann denn dann?

Gegen eine zeitliche Verschiebung spricht zudem die aktuelle Entwicklung der Teuerungsrate. Diese hat zuletzt deutlich angezogen und stieg im Februar auf 2,2 Prozent. Hochgerechnet auf das ganze Jahr würde eine verzögerte Übertragung bei dem Großteil der Beamtinnen und Beamten zu einem realen Einkommensverlust führen.

Wegen dieses Pferdefußes schlagen der DGB und seine Gewerkschaften das nun auf dem Tisch liegende Angebot aus. So werden zwei Dinge miteinander verkoppelt, die getrennt zu betrachten sind: die Verschiebung der Einkommenserhöhung zu Gunsten der Aufhebung der abgesenkten Eingangsbesoldung. Von der Verschiebung sind oftmals auch Kolleginnen oder Kollegen betroffen, die bereits unter der abgesenkten Eingangsbesoldung gefallen sind und nun mit der Verschiebung des Übertrags nochmals verzichten sollen. Das ist eine doppelte Sparmaßnahme zu Lasten der Beamtinnen und Beamten."

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin:
"Der Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde am 17. Februar in Potsdam gefunden. In einem der reichsten Bundesländer, das sein Steueraufkommen im vergangenen Jahr um sage und schreibe 3,15 Milliarden Euro - fast zehn Prozent - gesteigert hat, braucht es keinen Kompromiss vom Kompromiss."

Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW):
"Hat sich die grün-schwarze Landesregierung schon einmal gefragt, warum Bayern im Unterschied zu Baden-Württemberg keinen Lehrermangel hat? Dort wird der Tarifabschluss ohne zeitliche Verschiebung auf die Beamten übertragen. Wer will, dass in den Klassenzimmern nicht weiter Lehrkräfte fehlen, muss mehr für den öffentlichen Dienst tun. Unabhängig davon muss die Kürzung der Eingangsbesoldung für junge Lehrkräfte gestoppt werden. Die Wirtschaft brummt. Warum sollte ein junger Mensch in den öffentlichen Dienst, wenn man dort für 100 Prozent Leistung nur 92 Prozent Gehalt bekommt?"

Gunther Häberlen, IG Bauen-Agrar-Umwelt:
"Um allen Beamtinnen und Beamten gerecht zu werden, müssen wir den Vorschlag der Landesregierung ablehnen, weil wir nicht die eine Gruppe durch Verschiebung ihrer Einkommenserhöhung für die andere Gruppe zur Aufhebung der abgesenkten Eingangsbesoldung bezahlen lassen. Die Landesregierung soll beides ohne Einschränkung bezahlen."

Hintergrund:

Am 17. Februar 2017 haben sich die Tarifgemeinschaft der Länder und die DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und IG BAU sowie der dbb Beamtenbund auf einen Tarifvertrag geeinigt. Dieser hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31.12.2018. Für die Beschäftigten der Länder wurde einer Einkommenserhöhung vom 1.1. 2017 an um 2 Prozent, mindestens jedoch 75 Euro, sowie eine weitere Erhöhung zum 1.1.2018 um 2,35 Prozent vereinbart. Dazu wurden weitere strukturelle Komponenten vereinbart.

Die DGB-Gewerkschaften vertreten rund 150.000 Mitglieder im öffentlichen Dienst, von ihnen sind etwa 50.000 Beamtinnen und Beamte.