Landesgesetz zur Erhöhung der Beamtenbesoldung 2019/2020/2021 verabschiedet
Konkret sieht das Gesetz Bezügeanpassungen in Höhe von 3,2 Prozent für 2019, von weiteren 3,2 Prozent für 2020 und von 1,4 Prozent für 2021 vor. Damit werden die linearen Gehaltssteigerungen des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr festgelegt, außerordentliche Bezügeanpassungen um jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2019 und zum 1. Juli 2020 vorzunehmen, die ebenfalls mit diesem Gesetz geregelt werden.
"Ich erwarte mir, dass durch die Bezügeanpassungen das Land als Arbeitgeber weiter gestärkt wird. Wir bieten gute Arbeitsbedingungen und sind auch finanziell dank der zwei Zusatzanpassungen attraktiv", sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Perspektivisch werde das Land beim Endgrundgehalt zum Schluss des Jahres 2020 wieder einen Platz im verdichteten Mittelfeld im bundesweiten Vergleich erreichen.
Die Bezügeverbesserungen seien ein bewusster finanzieller Kraftakt für den Landeshaushalt, mit dem man einen klaren Schwerpunkt auf die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes setze. Die Tarifübernahme verursacht Kosten in Höhe von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2019 und von rund 330 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Kosten für die außerordentlichen Bezügeanpassungen liegen bei rund 52 Millionen im Jahr 2019 und bei knapp 158 Millionen Euro im Jahr 2020.
"Ich danke den Abgeordneten, dass sie den Gesetzentwurf im Interesse der Bediensteten so zügig beraten haben, und für die breite Zustimmung heute", so die Ministerin abschließend. Die erhöhte Besoldung und Versorgung wird durch das Landesamt für Finanzen beginnend mit den Julibezügen ausgezahlt werden.