Amtlich: Tarifabschluss im ffentlichen Dienst gilt auch fr Hamburgs Beamtinnen und Beamten
Senat macht den Weg fr Erhhung der Bezge frei
Hamburg bertrgt den Tarifabschluss fr die Beschftigten des ffentlichen Dienstes der Lnder vom 9. Mrz auf die Beamtinnen und Beamten der Stadt.
Deren Besoldung sowie die Versorgung der ehemaligen Beamtinnen und Beamten der Stadt soll entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhltnisse angepasst werden. Der Senat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung fr die Jahre 2013 und 2014 sowie zur nderung weiterer besoldungs- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Danach werden die Bezge rckwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,45% und zum 1. Januar 2014 um 2,75% erhht. Weitere 0,2% werden gem den gesetzlichen Regelungen einer Versorgungsrcklage zugefhrt, um die knftigen Versorgungsleistungen sicherzustellen. Diese Regelung entspricht der politischen Garantieerklrung, die der Brgermeister den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gegeben hat.
Darber hinaus soll die Gewhrung des Familienzuschlags der Stufe 1 (sogenannter Verheiratetenzuschlag) bei unverheirateten oder unverpartnerten Beamtinnen und Beamten, die ein Kind in ihre Wohnung aufgenommen haben, vereinfacht und von der Gewhrung der Kindersonderzahlung abgekoppelt werden.
Des Weiteren soll im Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz die einmalige Unfallentschdigung fr Beamtinnen und Beamte an die vom Bund mit dem Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz erhhten Betrge angepasst werden. Betroffen sind Beamtinnen und Beamte, die sich im Dienst einer Lebensgefahr ausgesetzt und infolge dieser Gefhrdung einen Unfall erlitten haben, dessen Folge ein Schdigungsgrad von mindestens 50 ist.
Der Gesetzentwurf wird nun nach den im Hamburgischen Beamtengesetz vorgesehenen Regelungen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbnde zugeleitet und anschlieend im Landespersonalausschuss beraten.