Amtlich: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gilt auch für Hamburgs Beamtinnen und Beamten
Senat macht den Weg für Erhöhung der Bezüge frei
Hamburg überträgt den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. März auf die Beamtinnen und Beamten der Stadt.
Deren Besoldung sowie die Versorgung der ehemaligen Beamtinnen und Beamten der Stadt soll entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Senat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung für die Jahre 2013 und 2014 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Danach werden die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,45% und zum 1. Januar 2014 um 2,75% erhöht. Weitere 0,2% werden gemäß den gesetzlichen Regelungen einer Versorgungsrücklage zugeführt, um die künftigen Versorgungsleistungen sicherzustellen. Diese Regelung entspricht der politischen Garantieerklärung, die der Bürgermeister den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gegeben hat.
Darüber hinaus soll die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 (sogenannter Verheiratetenzuschlag) bei unverheirateten oder unverpartnerten Beamtinnen und Beamten, die ein Kind in ihre Wohnung aufgenommen haben, vereinfacht und von der Gewährung der Kindersonderzahlung abgekoppelt werden.
Des Weiteren soll im Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz die einmalige Unfallentschädigung für Beamtinnen und Beamte an die vom Bund mit dem Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz erhöhten Beträge angepasst werden. Betroffen sind Beamtinnen und Beamte, die sich im Dienst einer Lebensgefahr ausgesetzt und infolge dieser Gefährdung einen Unfall erlitten haben, dessen Folge ein Schädigungsgrad von mindestens 50 ist.
Der Gesetzentwurf wird nun nach den im Hamburgischen Beamtengesetz vorgesehenen Regelungen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände zugeleitet und anschließend im Landespersonalausschuss beraten.