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Besoldungsrunde 2025-2028 der Beamten von Ländern und Kommunen

Übersicht

Bundesland202620272028Status
Baden-Württemberg
w
01.04.+2,82%3T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A E18.06.2026 - Gesetzentwurf
Bayern
w
01.10.+2,82%3T R A 01.09.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A E22.05.2026 - Gesetzentwurf
Berlin
ä
01.04.+3,8%T R A 01.03.+2,0%T R A
-
-
-
-
-
G03.06.2026 - Gesetz
Brandenburg
?
01.01.
Neu78
T R A E02.09.2026 - Gesetzentwurf
Bremen? 01.04.+2,8%27T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A E04.08.2026 - Gesetz
Hamburg
s
01.04.+2,8%26T R A 01.03.+2,0%7T R A 01.01.+1,0%T R A E12.08.2026 - Gesetzentwurf
Hessen
w
01.07.+3,02%4T R A 01.10.+2,8%T R A
-
-
-
-
-
G09.09.2026 - Gesetz
Mecklenburg-Vorpommern
w
01.04.+2,8%2T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A G17.07.2026 - Gesetz
Niedersachsen
?
01.04.+2,8%2T R A G02.06.2026 - Gesetz
Nordrhein-Westfalen
b
01.04.+3,36%5T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A G21.07.2026 - Gesetz
Rheinland-Pfalz
b
01.04.+3,3%2T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A B16.09.2026 - Gesetzentwurf
Saarland
w
01.04.+2,8%2T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A E12.05.2026 - Gesetzentwurf
Sachsen
w
01.04.+2,82%3T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A G30.05.2026 - Gesetz 
Sachsen-Anhalt
ä
01.04.+2,8%3T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A G16.06.2026 - Gesetz
Schleswig-Holstein
b
2025
01.01.
+3,2%4
+4,0%
T
T
R
R
A
A
01.01.+3,8%T R A
-
-
-
-
-
B20.04.2026 - Gesetz
Thüringen
w
01.04.+2,8%2T R A 01.03.+2,0%T R A 01.01.+1,0%T R A E17.06.2026 - Gesetzentwurf
TV-L 01.04.
+2,8%12
T R A 01.03.
+2,0%
T R A 01.01.
+1,0%
T R A
[Link zu dieser Tabelle] letzte Änderung: 22.09.2026

1: dynamisierte Zulagen: +2,82%
2: Mindesterhöhungsbetrag: 100 €
3: kein Mindesterhöhungsbetrag
4: abweichender Mindesterhöhungsbetrag
5: Nordrhein-Westfalen: Familienzuschlag/Zulagen: +2,8%
6: Hamburg: jährliche Sonderzahlung 27,5% (statt 20% bisher)
7: Bremen, Brandenburg, Hamburg: Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden
8: Brandenburg: Neufestsetzung der Grundgehälter. Erhöhung 7,14% bis 17,9%

Legende:  
b
 Besoldungserhöhung besser als Tarifabschluß      
–
  zeitverzögerte
Übernahme
      EzEinmalzahlung
w
 wirkungsgleiche Übernahme der Erhöhungswerte
P
 Prognose
ä
 wirkungsähnliche Übernahme der Tariferhöhung      
T
 Tabelle      
E
 Gesetzentwurf
s
 schlechter als Tarifabschluß      
R
 Rechner      
B
 Parlamentsbeschluß
x
 sehr viel schlechter      
A
 Analyse      
G
 Gesetz

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Chronologie der Besoldungsrunde der Länder 2025 - 2028

18.09.2026
  Schleswig-Holstein
Der Landtag stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen in zweiter Lesung zu.

16.09.2026
  Rheinland-Pfalz
Der Landtag stimmt dem Entwurf zum Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) in zweiter Lesung zu.

11.09.2026
  Niedersachsen (amtsangemessene Alimentation)
Der Referentenentwurf zum Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften liegt nun vor: rückwirkend zum 01.01.2026 soll demnach der Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratete) ins Grundgehalt integriert werden. Damit erhöhen sich zum 01.01.2026 die Grundgehälter um 165,72 € gegenüber der zu diesem Tag gültigen Tabelle 2025 und zum 01.04.2026 um 170,36 € gegenüber der Tabelle 2026.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Niedersachsen
01.01.2026
+165,72 €
31.03.2026
Tabelle 2026a Rechner 2026a Analyse
01.04.2026
2,8%|100€
28.02.2027
Tabelle 2026b Rechner 2026b Analyse
01.03.2027
2,5%
31.12.2027
Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse

09.09.2026
  Hessen
Das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) ist nun verkündet und damit rechtskräftig.

  Nordrhein-Westfalen (amtsangemessene Alimentation)
Der Entwurf zum Gesetz zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz) liegt nun vor.
Die Gewerkschaft der Polizeit fordert "kräftige Nachbesserungen", die Gewerkschaft "komba" kündigt eine intensive Prüfung des Gesetzentwurfs an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Nordrhein-Westfalen
01.01.2027
+1,68%
28.02.2027 Tabelle 2027a Rechner 2027a Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027b Rechner 2027b Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf dem Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz

08.09.2026
  Nordrhein-Westfalen (amtsangemessene Alimentation)
Die Landesregierung legt Gewerkschaften und Verbänden einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts vor. Demnach sollen die Grundgehälter zum 01.01.2027 um 1,68% steigen, die Anwärterbezüge um 30 Euro. Der bisherige Verheiratetenzuschlag im Familienzuschlag (Stufe 1) soll dafür entfallen. Des weiteren soll die Regionalisierung des Familienzuschlags wieder abgeschafft werden mit abschmelzenden Ausgleichszulagen für Beamte, die sich dadurch schlechter stellen würden.

03.09.2026
  Brandenburg
Die Landesregierung bringt den Entwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (BbgBVAnpG 2026) als Drucksache 8/3322 in den Landtag ein.

  Hessen
Der Landtag stimmt dem Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) zu.
Anträge der FDP und der Grünen zur amtsangemessenen Alimentation werden von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt.
Die Landesregierung bringt den Entwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (BbgBVAnpG 2026)

01.09.2026
  Niedersachsen (amtsangemessene Alimentation)
Die Landesregierung gibt bekannt, einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und zur Verbandsbeteiligung freigegeben zu haben.
Dieser Gesetzentwurf liegt uns bisher nicht vor.

25.08.2026
  Saarland (amtsangemessene Alimentation)
Die Landesregierung gibt Eckpunkte zur künftigen amtsangemessenen Alimentation bekannt:
Es sind Nachzahlung seit 2023 vorgesehen und eine "strukturell höhere Besoldung" ab 2027. Dazu soll die Besoldungsstruktur neu festgesetzt werden, es gibt also keine lineare oder feste Erhöhung für alle Besoldungsgruppen. Das durchschnittliche Steigerungsniveau über alle Besoldungsgruppen und -stufen sei mit 4,1% geplant: "Die vorgesehenen Anpassungen betreffen dabei unterschiedliche Besoldungsgruppen und fallen je nach Besoldungsgruppe und Jahr unterschiedlich aus."

06.08.2026
  Bremen
Das Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen wurde vom Senat beschlossen.
Die Besoldungstabellen entsprechen den auf dieser Seite am 27.05.2026 veröffentlichten.

31.07.2026
  Nordrhein-Westfalen
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wurde nun verkündet (GV. NRW. 2026 Nr. 22, Seite 474) und ist damit rechtskräftig.

23.07.2026
  Mecklenburg-Vorpommern
Das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 Mecklenburg-Vorpommern - BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V) ist nun verkündet und damit rechtskräftig.

16.07.2026
  Nordrhein-Westfalen
Der Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen beschlossen.

03.07.2026
  Brandenburg
Im Familienzuschlag soll es zu keiner Erhöhung kommen, d.h. die seit 01.07.2024 gültigen Beträge sollen weiterhin gelten. Dies teilte das Ministerium der Finanzen auf Nachfrage mit.

02.07.2026
  Brandenburg
Zum Referentenentwurf vom Vortag wird eine Austauschseite zur W-Besoldung (Professoren) mit deutlich verbesserten Grundgehältern in W 2 und W 3 veröffentlicht.

01.07.2026
  Brandenburg
Die geplanten Besoldungstabellen nach einem Referentenentwurf liegen nun vor. Demnach sollen die Grundgehälter rückwirkend zum 01.01.2026 neu festgesetzt werden mit Erhöhungen zwischen 7,14% (A 5/2) bis 17,94% (A 16/12).
Zum 01.03.2027 soll die Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden erhöht werden, dies befristet bis 31.07.2032.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Brandenburg
01.07.2024
±0
31.12.2025 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.01.2026
Neufestsetzung
? Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse

29.06.2026
  Brandenburg
Zum 01.03.2027 soll die Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden erhöht werden, dies befristet bis 2032. Weitere Details zur geplanten Besoldungserhöhung sollen in zwei Tagen bekannt gegeben werden.

24.06.2026
  Hamburg
Der Senat plant eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden zum 01.01.2027. Bezogen auf die Arbeitsstunde entspräche dies einer Besoldungskürzung um 2,5%. Des weiteren soll der jährliche "Arbeitszeit-Verkürzungstag" gestrichen werden.

23.06.2026
  Thüringen
Die Regierungsfraktionen der CDU, des BSW und der SPD bringen einen Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028) als Drucksache 8/3723 in den Landtag ein.

18.06.2026
  Baden-Württemberg
Ein Entwurf zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in BadenWürttemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) wurde nun auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Baden-Württemberg
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,82%
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse

17.06.2026
  Berlin
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027) ist nun verkündet und damit rechtskräftig.

12.06.2026
  Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wird im Landtag nun als Drucksache 18/19697 geführt.

11.06.2026
  Hamburg
Der aktuelle Entwurf zum Hamburgischen Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028, zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften liegt nun vor.
Dieser entspricht im Grundgehalt einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TV-L. Zulagen werden im Jahr 2026 jedoch nur um 2,8% (statt 2,82%) erhöht. Allerdings ist ab 2026 eine neue jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5% eines Monatsgrundgehalts eingeführt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Hamburg
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse

Für die Jahre 2011, 2012 und 2025 sind rückwirkende Einmalzahlungen vorgesehen. Bezugsgröße ist ein durchschnittliches Monatsgehalt bestehend aus Grundgehalt, Allgemeiner Stellenzulage, Amtszulage, Zuschlag nach § 8 Satz 2 HmbBesG, Grundleistungsbezug, besonderen Leistungsbezügen und Funktionsleistungsbezügen. Nicht berücksichtigt wird der Familienzuschlag.
  • 2011: 17,5%
  • 2012: 17,5%
  • 2025: 7,5%

Für das dritte und jedes weitere Kind sind ebenfalls für 2011 und 2012 Nachzahlungen vorgesehen:
  • 01.01.2011 bis 31.03.2011: 69,49 €
  • 01.04.2011 bis 31.12.2011: 70,06 €
  • 01.01.2012 bis 31.12.2012: 74,36 €

10.06.2026
  Rheinland-Pfalz
Der aktuelle Entwurf zum Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) ist nun veröffentlicht.

  Hamburg
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kündigt für 2025 eine rückwirkende Sonderzahlung in Höhe von 7,5% eines durchschnittlichen Monatsbezugs an. Ab 2026 sei eine unbefristete jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5% eines durchschnittlichen Monatsbezugs vorgesehen.
Für 2011 sei eine Nachzahlung in Höhe von 17,5% eines durchschnittlichen Monatsbezugs geplant, für 2012 30%.
Der Kinderzuschlag ab dem 3. Kind soll auf 635 Euro abgesenkt werden. Für bisher Berechtigte soll dies schrittweise geschehen:
  • ab 01.04.2026: 770,00 Euro
  • ab 01.03.2027: 700,00 Euro
  • ab 01.01.2028: 665,84 Euro

09.06.2026
  Rheinland-Pfalz
Der neu gewählte Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) kündigen eine Besoldungserhöhung von 3,3% rückwirkend zum 01.04.2026, 2,0% zum 01.03.2027 und 1,0% zum 01.01.2028 an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Rheinland-Pfalz
01.02.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+3,3%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf einer Ankündigung der Landesregierung

02.06.2026
  Niedersachsen
Das Niedersächsische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (NBVAnpG 2026) ist nun verkündet und damit wirksam.

  Sachsen
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften ist nun verkündet und damit wirksam.

30.05.2026
  Thüringen
Ein Referentenentwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028) liegt nun vor.

28.05.2026
  Baden-Württemberg
Nach bisher unbestätigten Mitteilungen aus dem Finanzministerium soll der Mindesterhöhungsbetrag von 100 € zum 01.04.2026 in eine lineare Besoldungserhöhung von 0,02% für alle Besoldungsgruppen umgewandelt werden.

27.05.2026
  Bremen
Nach Mitteilungen des Weser Kurier beabsichtigt Bremen eine rückwirkende Besoldungserhöhung um 2,5% zum 01.01.2024, wobei die kinderbezogene Jahressonderzahlung mit den Nachzahlungen verrechnet werden soll.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Bremen
01.01.2024
+2,5%
30.09.2024 Tabelle 2024a Rechner 2024a Analyse
fiktiv
01.10.2024
+200 €
30.11.2024 Tabelle 2024b Rechner 2024b Analyse
01.12.2024
+3,8%
31.03.2026 Tabelle 2024c Rechner 2024c Analyse
01.04.2026
+2,8%
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
13.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Grundlage: Gewerkschaftsangaben

  Niedersachsen
Der Landtag stimmt dem Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 (NBVAnpG 2026) zu.

22.05.2026
  Bayern
Es liegt nun ein Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 vor.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Bayern
01.02.2025
±0
30.09.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.10.2026
+2,82%
31.08.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.09.2027
+2,0%
31.12.2027
Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Grundlage: Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028

21.05.2026
  Sachsen-Anhalt
Der Landtag stimmt dem Entwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) zu.

19.05.2026
  Saarland
Ein Entwurf zu einem Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2026, 2027 und 2028 wurde veröffentlicht. Demnach sind die Erhöhungsfaktoren der Besoldungstabelle zeit- und wirkungsgleich zum Tarifergebnis TVöD. Lediglich die Zulagen werden lediglich um 2,8% (statt 2,82%) erhöht.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Saarland
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Grundlage: Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung von Besoldungs-
und Versorgungsbezügen in den Jahren 2026, 2027 und 2028

14.05.2026
  Hessen
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen einen Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) in den Landtag ein. Dabei liegt die geplante Besoldungserhöhung 2026 mit +3,02% (mindestens 110 Euro) leicht über der Entgelterhöhung TV-H mit +3,0% (mindestens 110 Euro).

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Hessen
01.02.2026
±0
30.06.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.07.2026
+3,02%|110€
30.09.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.10.2027
+2,8%
29.02.2028? Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
Grundlage: Entwurf zum HBesVAnpG 2026/2027

12.05.2026
  Sachsen
Der Landtag stimmt dem Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften zu.

08.05.2026
  Bayern
Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erklärt als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD:
"Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028 befindet sich derzeit in der Ressortanhörung. Der Entwurf sieht die zeitliche Verschiebung der linearen Anpassungsschritte 2026 und 2027 um jeweils sechs Monate vor."

07.05.2026
  Nordrhein-Westfalen
Der Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen liegt nun vor.

  Bremen
Mit Wirkung zum 01.06.2026 wird die Wochenarbeitszeit der Landesbeamten von 40 auf 41 Stunden erhöht. Dies entspricht einer Gehaltsabsenkung von 2,5%. Grundlage: Gesetz zur Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung der Landeshaushaltsordnung ist verkündet und damit rechtskräftig.

06.05.2026
  Hamburg
Einer Mitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zufolge habe der Hamburger Senat einen Entwurf eines Hamburgischen Gesetztes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation vorgelegt. Dieser beinhalte die bereits im Februar von der Finanzbehörde angekündigte "1:1 Übertragung des Tarifabschlusses".

05.05.2026
  Nordrhein-Westfalen
Das Finanzministerium bestätigt eine geplante rückwirkende Besoldungserhöhung von 3,36% zum 01.04.2026. Die beiden anderen Erhöhungsschritte von 2% zum 01.03.2027 und 1% zum 01.01.2028 entsprechen dabei den Werten des TV-L.

01.05.2026
  Rheinland-Pfalz
Im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wird die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L bestätigt: "Wir streben die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger an, ebenso wie insgesamt konkurrenzfähige und faire Rahmenbedingungen für alle Bereiche des öffentlichen Diensts."

29.04.2026
  Berlin
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen einen Entwurf zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027) unter Drucksache 19/3188 ins Parlament ein.

  Nordrhein-Westfalen
Die Deutsche Steuergewerkschaft und die Gewerkschaft "komba" bestätigen die von der Gewerkschaft der Polizei am 24.04. veröffentliche Meldung einer Besoldungserhöhung von 3,36% im Jahr 2026.
Komba: "Im Rahmen der Besoldungsgespräche konnte erreicht werden, dass es bei der Umsetzung des Tarifergebnisses auf die Grundgehälter (ohne Zuschläge) eine Steigerung um 3,36 % ohne Mindestbetrag für alle Besoldungsgruppen der A-Tabelle geben soll. Die übrigen Bezügebestandteile (insbesondere Amtszulagen, Strukturzulage und Familienzuschläge) werden um 2,8 Prozent erhöht."
Die Landesregierung weder bestätigt noch dementiert diese Meldung.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Nordrhein-Westfalen
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+3,36% 
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Annahme 2026: +3,36%, dynamisierte Zulagen +2,8%

24.04.2026
  Mecklenburg-Vorpommern
Inzwischen wurde ein Referentenentwurf zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 Mecklenburg-Vorpommern - BesVAnpG 2026/2027/2028 M-V) vorgelegt.

  Nordrhein-Westfalen
Nach einer Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei sei zum 01.04.2026 eine Besoldungserhöhung um 3,36% an Stelle von 2,8% vorgesehen. Die Amtszulagen, Familienzuschläge und Mehrarbeitsvergütung sollen um 2,8% steigen.

22.04.2026
  Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung bekräftigt die "Eins-zu-eins-Übertragung" des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten. Ein Gesetzentwurf soll nun zügig erarbeitet und dem Landtag bis Juni vorgelegt werden.
Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 beabsichtigt die Landesregierung in einem gesonderten Gesetz zu regeln.

21.04.2026
  Berlin
Nach Angaben des "Tagesspiegel" soll die im TV-L zum 01.01.2028 vorgesehene Tariferhöhung für die Berliner Landesbeamten auf rückwirkend 01.04.2026 vorgezogen werden, was dann zu einer Besoldungserhöhung um 3,8% zum 01.04.2026 führen würde.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Berlin
01.01.2026
31.03.2026 Tabelle 2026a Rechner 2026a Analyse
01.04.2026
+3,8%
28.02.2027 Tabelle 2026b Rechner 2026b Analyse
01.03.2027
+2,0%
?
Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse

  Mecklenburg-Vorpommern
Nach Mitteilung des Finanzministeriums hat die Landesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht, soll aber inhaltlich den am 26.02.2026 als Prognose auf dieser Seite dargestellten Tabellen entsprechen.

  Schleswig-Holstein
Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen vor.
Demnach liegt die Besoldungserhöhung deutlich über dem Tarifergebnis. Der erste Erhöhungsschritt um 3,2% (mindestens 125 Euro) soll rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgen, der nächste um 4,0% zum 01.01.2026 und der dritte um 3,8% zum 01.01.2027.
Für einige Stufen unterer Besoldungsgruppen, die Besoldungsgruppen A 16, B 2 und höher sowie die gesamte R-Besoldung sind rückwirkend zum 01.01.2025 stärkere Erhöhungen vorgesehen [Übersicht der Erhöhungswerte 2025]. Die Erhöhung der Anwärterbezüge findet dazu verzögert aber zeitgleich mit den Tarifanpassungen TV-L zum 01.04.2026 um 60 Euro, zum 01.01.2027 um 60 Euro und zum 01.01.2028 um weitere 30 Euro statt.

17.04.2026
  Baden-Württemberg
Das TV-L-Ergebnis soll Ende Juni mit dem Juligehalt, spätestens aber Ende Juli mit dem Augustgehalt rückwirkend zum 1. April 2026 auf Beamte und Pensionäre übertragen werden. Entsprechendes verlautete auch aus dem Finanzministerium. Es gebe keinerlei Anzeichen oder Indizien, die von einer systemgerechten 1:1-Übertragung abweichen.

  Niedersachsen
Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne legen den Entwurf eines Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 (NBVAnpG 2026) vor. Darin sind keine Besoldungsanpassungen für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen. Für das Jahr 2026 soll das Tarifergebnis wirkungsgleich übernommen werden, allerdings mit einer Erhöhung der Zulagen und Zuschläge von 2,8% anstelle von 2,82%.

Zu den fehlenden Besoldungserhöhungen 2027 und 2028 wird in der Begründung des Gesetzentwurfs erklärt:
"Die Übertragung der Erhöhungsschritte zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 bleiben einem weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten. Im Rahmen dieses zukünftigen Gesetzesvorhabens wird auch die Einhaltung der Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 17. September 2025 - 2 BvL 5/18 u.a. -, veröffentlicht am 19. November 2025) aufgestellt hat, zu prüfen sein."

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Niedersachsen
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
?
Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse

01.04.2026
  Sachsen
Im Landtag liegt nun ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften vor.
Demnach wird auf den Mindesterhöhungsbetrag aus der Tarifeinigung TV-L verzichtet und stattdessen für 2026 eine lineare Erhöhung von 2,82% angewendet.

27.03.2026
  Hessen
Im Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) ist eine Tarifeinigung erfolgt. Innenminister Roman Poseck (CDU) sagt eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung dieses Tarifergebnisses auf die Landesbeamten zu.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Hessen
01.02.2026
±0
30.06.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.07.2026
+3,0%|110€
30.09.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.10.2027
+2,8%
29.02.2028? Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung TV-H

26.03.2026
  Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bestätigt in einer Pressemitteilung "die Übertragung 1:1" des Tarifergebnisses TV-L.

24.03.2026
  Sachsen
Der haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler und der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Henning Homann, kündigen die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur "zeit- und systemgerechten" Übertragung des Tarifergebnisses an.

19.03.2026
  Sachsen-Anhalt
Als erstes Bundesland veröffentlicht Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028). Entgegen der Ankündigung des Finanzministers gegenüber den Gewerkschaften vom 26.02. ist darin keine zum TV-L wirkungsgleiche Besoldungserhöhung enthalten. Die Abweichungen sind:
  • kein Mindesterhöhungsbetrag im Jahr 2026 (TV-L: 100 €)
  • Erhöhung von Zulagen und Familienzuschlag: 2,8% (Zulagen TV-L: 2,82%)
  • keine weitere Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind;
    dieser bleibt bei 818,98 € eingefroren
  • Erhöhung des ergänzenden Familienzuschlags von 350 € auf 600 €

Der fehlende Mindesterhöhungsbetrag wird mit der aus einem solchen ansonsten folgenden Verringerung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen begründet, was ein Verstoß gegen das Abstandsgebot sei. Es wurde allerdings auch keine Kompensierung beispielsweise in Form einer größeren Linearerhöhung vorgenommen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Sachsen-Anhalt
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Basis: Entwurf zum LBVAnpG 2026/2027/2028

17.03.2026
  Mecklenburg-Vorpommern
Das Finanzministerium bestätigt die "zeit- und systemgerechte" Übertragung des Tarifergebnisses TV-L. Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern lehnt dies vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils zur amtsangemessenen Alimentation entschieden ab:
"Wir haben eine historische Chance verpasst, die jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen würdig zu beenden. Statt die Vergangenheit rechtssicher zu befrieden, verharrt das Land in einer Verweigerungshaltung. Wir haben Treue auf die Verfassung geschworen - dazu gehört die Bindung an Recht und Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG. Ein Gesetz, das offensichtlich verfassungswidrig ist, können wir nicht mittragen."

12.03.2026
  Niedersachsen
Im Rahmen eines Gesprächs des Finanzministers mit Vertretern der Gewerkschaften bekräftigt dieser eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten. Siehe Tabelle unter 26.02.

11.03.2026
  Bayern
Der Bayerische Beamtenbund berichtet von einem Treffen mit Finanzminister Albert Füracker (CSU): es bleibt bei einer 6-monatigen Verzögerung der Tariferhöhung. Der Mindesterhöhungsbetrag soll in die Besoldungserhöhung 2026 linear eingerechnet werden, wodurch sich eine Steigerung um 2,82% an Stelle von 2,8% ergibt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Bayern
01.02.2025
±0
30.09.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.10.2026
+2,82%
31.08.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.09.2027
+2,0%
?
Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
?
+1,0%?
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf einer Anküdigung des Finanzministers
6 Monate Zeitverzögerung gegenüber TV-L, 2028 noch nicht festgelegt

05.03.2026
  Schleswig-Holstein
Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) stellt die Eckpunkte der Besoldungspassungen 2025 bis 2027 vor. Diese sollen vom Tarifergebnis entkoppelt sein und folgende Eckpunkte beinhalten:
  • 2025 rückwirkend:
    • A 6 - A 15, C 1, C 4, W 2, W 3: ca. +3,2%, mindestens 125 €
    • restliche Besoldungsgruppen: höhere, ansteigende lineare Erhöhung bis hin zu knapp 5%
  • 01.01.2026 rückwirkend:
    • linear bis zu rund 4%
    • "bedarfsgerechte Anpassung" des Familienergänzungszuschlags
      in einer Spanne von überwiegend 15% bis 25%
  • 01.01.2027:
    • weitere Erhöhung, noch zu beziffern

03.03.2026
  Niedersachsen
Der Landtag beschließt eine Einmalzahlung in Höhe von 500 € für das Jahr 2025. Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 beträgt diese 800 €, für Anwärter 250 €, Teilzeitbeschäftigte anteilsmäßig.
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) betont in der Landtagssitzung nochmals die beabsichtigte "systemgerechte" Übertragung des Tarifergebnisses "in voller Höhe, ohne Abschläge".

27.02.2026
  Sachsen-Anhalt
Nach Gewerkschaftsangaben sichert Finanzminister Michael Richter (CDU) die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses zu.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Sachsen-Anhalt
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

26.02.2026
  Niedersachsen
Das Finanzministerium teilt mit: "Die Landesregierung wird am Grundsatz der vergangenen Jahre festhalten, die Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten systemgerecht zu übertragen."

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Niedersachsen
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

  Thüringen
Nach Aussagen des Vorsitzenden des Thüringer Beamtenbundes TBB, Frank Schönborn, habe ihm Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) in einem persönlichen Gespräch die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten zugesagt.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Thüringen
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

23.02.2026
  Sachsen
Die Fraktion der CDU im sächsischen Landtag kündigt an, sich für die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung einzusetzen. Allerdings befindet sich die CDU in Sachsen in der Position einer Minderheitsregierung und ist auf Zustimmung von Oppositionsparteien angewiesen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Sachsen
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose auf Basis einer angenommenen zeit- und wirkungsgleichen Übetragung
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

20.02.2026
  Saarland
Die Staatskanzlei kündigt die zeit- und inhaltsgleich Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Saarland
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf einer Anküdigung der Ministerpräsidentin
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

  Schleswig-Holstein
Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) plant, den ersten Erhöhungsschritt auf 01.01.2026 vorzuziehen. Sie begründet dies mit "Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts". Auch eine rückwirkende Anpassung für 2025 sei vorgesehen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Schleswig-Holstein
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.01.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf einer Anküdigung der Finanzministerin
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

19.02.2026
  Schleswig-Holstein
Finanzausschuss: Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen werden zeitgleich und systemgerecht übernommen.

18.02.2026
  Mecklenburg-Vorpommern
Finanzminister Heiko Geue (SPD) bestätigt in einer Video-Botschaft auf Instagram die Aussage seiner Behörde vom 16.02.: "Wir werden wirkungsgleich und zeitgleich die Tarifergebnisse auf den Besoldungsbereich [...] übertragen."

17.02.2026
  Hamburg
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), zugleich Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), kündigt eine Übertragung des Tarifergebnis auf die Landesbeamten an.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Hamburg
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf einer Anküdigung der Finanbehörde
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

16.02.2026
  Baden-Württemberg
Das Finanzministerium bekräftigt die Zusage zur "zeitgleichen und systemgerechten" Übertragung des Tarifergebnisses.

  Bremen
Finanzsenator Blörn Flecker (Grüne) teilt in einer Pressemeldung mit: "Der Senat wird eine systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung von Beamtinnen und Beamten prüfen. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen, weil auch die Folgen des Bundesverfassungsgericht-Urteils zur amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt werden müssen."

  Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern teilt auf Nachfrage auf Instagram mit: "Die Landesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder weiterhin zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen."

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Mecklenburg-Vorpommern
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf der Aussage des Finanzministeriums zur Übertragung des Tarifergebnisses
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

  Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte bereits im Januar die "eins-zu-eins"-Übertragung des Tarifabschlusses zu:

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Nordrhein-Westfalen
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf der Aussage des Ministerpräsidenten zur Übertragung des Tarifergebnisses
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82%

  Sachsen
Sachsens Finanzminister Christian Piwarz (CDU) bezeichnete den Tarifabschluss als ein "realistisches Ergebnis und einen tragbaren Kompromiss in finanziell schwierigen Zeiten". Beratungen über die Ausgestaltung der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L sollen "in den nächsten Wochen" stattfinden.

  Thüringen
Thüringens Finanzministerin Katja Wolf (Bündnis Sahra Wagenknecht) kommentiert das Tarifergebnis mit: "Ein vernünftiges Ergebnis, das durch den Thüringer Landeshaushalt abgedeckt werden kann", trifft aber zur Übertragung auf die Landesbeamten keine konkreten Aussagen.

14.02.2026
  Baden-Württemberg
Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) nennt das Tarifergebnis "einen fairen Kompromiss" und schließt sich den vorherigen Zusagen der Fraktionschefs von Grünen und CDU nach einer "zeitgleichen und systemgerechten" Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten an.
Hinweis: am 08.03. ist Landtagswahl!

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Baden-Württemberg
01.11.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf der Aussage des Finanzministers zur Übertragung des Tarifergebnisses
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82%

  Bayern
Der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) sieht das erzielte Tarifergebnis als einen vertretbaren Kompromiss. Auf Basis des Tarifergebnisses solle nun geprüft werden, wie dieses auf die Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern übertragen wird. Dies aber ohne konkrete Zusagen zum Umfang und Zeitpunkt der Übertragung.

  Brandenburg
Das Ministerium des Inneren bekräftigt eine Zusage vom November 2025, das Tarifergebnis "systemgerecht" auf die Landesbeamten zu übertragen.

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Brandenburg
01.07.2024
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf einer Anküdigung des Finanz- und Innenministeriums
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

  Niedersachsen
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) gibt bekannt, an einer systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten" festhalten zu wollen. Dabei erwähnt er jedoch weder die Wörter "zeitgleich", noch "inhaltsgleich".

  Rheinland-Pfalz
Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) und Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) erklären in einer Pressemitteilung: "Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich ist seit dem Jahr 2015 trotz der damit verbundenen Herausforderungen für den Landeshaushalt gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz". An diesem Grundsatz solle festgehalten werden.
Hinweis: am 22.03.2026 ist Landtagswahl!

gültig ab Erhöhung gültig bis Prognose Beamte Rheinland-Pfalz
01.02.2025
±0
31.03.2026 Tabelle 2025 Rechner 2025 Analyse
01.04.2026
+2,8%|100€
28.02.2027 Tabelle 2026 Rechner 2026 Analyse
01.03.2027
+2,0%
31.12.2027 Tabelle 2027 Rechner 2027 Analyse
01.01.2028
+1,0%
?
Tabelle 2028 Rechner 2028 Analyse
Prognose basierend auf einer Anküdigung des Finanzministers
Annahme: dynamisierte Zulagen 2026 +2,82% (vergleichbar Regelung TV-L 2026)

14.02.2026 - Tarifeinigung TV-L
Im TV-L ist eine Tarifeinigung erfolgt:
  • Laufzeit: 01.11.2025 bis 31.01.2028 (27 Monate)
  • Entgelterhöhung:
    • 01.11.2025: 5 Monate Nullrunde
    • 01.04.2026: +2,8%, mindestens 100 €
    • 01.03.2027: +2,0%
    • 01.01.2028: +1,0%
  • Auszubildende, Studenten, Praktikanten:
    • 01.11.2025: 5 Monate Nullrunde
    • 01.04.2026: +60 €
    • 01.03.2027: +60 €
    • 01.01.2028: +30 €

12.01.2026
  Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagt zu, den kommenden Tarifabschluss "eins zu eins" auf die Landesbeamten und Versorgungsempfänger zu übertragen.

11.11.2025
  Bayern
Die Bayerische Staatsregierung sieht eine zeitliche Verschiebung der Übertragung der Ergebnisse der kommenden Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder auf den Beamtenbereich um jeweils 6 Monate vor.

01.11.2025
Die Verhandlungsrunden TV-L werden auf 03.12.2025, 15./16.01.2026 und 11./12.02.2026 terminiert.