38/2017 - 27. April 2017, 17:02 Uhr
Zustimmung im Finanzausschuss
Abschlagszahlungen für Beamte können bereits vor gesetzlicher Regelung gewährt werden
Stuttgart. Unter dem Vorbehalt der anstehenden gesetzlichen Regelung, mit der die Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg angepasst werden sollen, können Beamte bereits ab Juni 2017 Abschlagszahlungen erhalten. Dieser Vorgriffsregelung hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. April 2017, zugestimmt, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mitteilte.
Nach Angaben Stickelbergers kann das Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen voraussichtlich nicht vor Juli 2017 abgeschlossen werden. Die Landesregierung beabsichtige deshalb, den Besoldungs- und Versorgungsempfängern sowie den Empfängern von Alters- und Hinterbliebenengeld unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erstmals mit den Bezügen für den Monat Juni 2017 Abschlagszahlungen auszuzahlen. Hierzu sei die Zustimmung durch den Finanzausschuss des Landtags erforderlich gewesen, erklärte der Vorsitzende.
Der Gesetzentwurf sieht Stickelberger zufolge vor, dass die Besoldung und Versorgung in einem ersten Schritt linear um 2,0 Prozent, jedoch mindestens um 75 Euro monatlich erhöht wird. Sowohl von der linearen Steigerung wie auch vom Mindestbetrag werde die gesetzlich vorgeschriebene Zuführung zur Versorgungsrücklage abgezogen. Die Anwärtergrundbeträge sollen um 35 Euro angehoben werden. Die Erhöhung solle gestaffelt für die Besoldungsgruppen bis A9 und die Anwärterinnen und Anwärter mit Wirkung zum 1. März 2017, für die Besoldungsgruppen A10 und A11 zum 1. Mai 2017 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Juni 2017 erfolgen.
In einem zweiten Schritt solle die Besoldung und Versorgung linear um weitere 2,35 Prozent zuzüglich weiterer 0,325 Prozent (sogenannter "BW-Bonus"), insgesamt also um 2,675 Prozent erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen um weitere 35 Euro steigen. Diese Erhöhung solle gestaffelt für die Besoldungsgruppen bis A9 und die Anwärterinnen und Anwärter zum 1. März 2018, für die Besoldungsgruppen A10 und A11 zum 1. Mai 2018 und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Juni 2018 erfolgen. Darüber hinaus solle die Absenkung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 vollständig entfallen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf werde laut Landesregierung nach der Durchführung der erforderlichen Anhörung zu gegebener Zeit in den Landtag eingebracht, sagte Stickelberger.