38/2017 - 27. April 2017, 17:02 Uhr
Zustimmung im Finanzausschuss
Abschlagszahlungen fr Beamte knnen bereits vor gesetzlicher Regelung gewhrt werden
Stuttgart. Unter dem Vorbehalt der anstehenden gesetzlichen Regelung, mit der die Dienst- und Versorgungsbezge in Baden-Wrttemberg angepasst werden sollen, knnen Beamte bereits ab Juni 2017 Abschlagszahlungen erhalten. Dieser Vorgriffsregelung hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 27. April 2017, zugestimmt, wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mitteilte.
Nach Angaben Stickelbergers kann das Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezgen voraussichtlich nicht vor Juli 2017 abgeschlossen werden. Die Landesregierung beabsichtige deshalb, den Besoldungs- und Versorgungsempfngern sowie den Empfngern von Alters- und Hinterbliebenengeld unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erstmals mit den Bezgen fr den Monat Juni 2017 Abschlagszahlungen auszuzahlen. Hierzu sei die Zustimmung durch den Finanzausschuss des Landtags erforderlich gewesen, erklrte der Vorsitzende.
Der Gesetzentwurf sieht Stickelberger zufolge vor, dass die Besoldung und Versorgung in einem ersten Schritt linear um 2,0 Prozent, jedoch mindestens um 75 Euro monatlich erhht wird. Sowohl von der linearen Steigerung wie auch vom Mindestbetrag werde die gesetzlich vorgeschriebene Zufhrung zur Versorgungsrcklage abgezogen. Die Anwrtergrundbetrge sollen um 35 Euro angehoben werden. Die Erhhung solle gestaffelt fr die Besoldungsgruppen bis A9 und die Anwrterinnen und Anwrter mit Wirkung zum 1. Mrz 2017, fr die Besoldungsgruppen A10 und A11 zum 1. Mai 2017 sowie fr die brigen Besoldungsgruppen zum 1. Juni 2017 erfolgen.
In einem zweiten Schritt solle die Besoldung und Versorgung linear um weitere 2,35 Prozent zuzglich weiterer 0,325 Prozent (sogenannter "BW-Bonus"), insgesamt also um 2,675 Prozent erhht werden. Die Anwrtergrundbetrge sollen um weitere 35 Euro steigen. Diese Erhhung solle gestaffelt fr die Besoldungsgruppen bis A9 und die Anwrterinnen und Anwrter zum 1. Mrz 2018, fr die Besoldungsgruppen A10 und A11 zum 1. Mai 2018 und fr die brigen Besoldungsgruppen zum 1. Juni 2018 erfolgen. Darber hinaus solle die Absenkung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 vollstndig entfallen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf werde laut Landesregierung nach der Durchfhrung der erforderlichen Anhrung zu gegebener Zeit in den Landtag eingebracht, sagte Stickelberger.