Besoldungsanpassung 2017/2018
Kabinett beschliet mind. 75 Euro fr alle
Verwerfungen aufgrund des Tarifergebnisses werden im Beamtenbereich korrigiert!
Der Ministerrat hat in der heutigen Kabinettssitzung dem aktualisierten Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezge 2017/2018 zugestimmt. Darin wird nun auf die Begrenzung des Mindestbetrags von 75 Euro auf einen Grundgehaltsbetrag von bis zu 3.200 Euro (sog. Grenzbetrag) verzichtet.
Damit werden die Verwerfungen, die sich aufgrund des Tarifabschlusses ergeben, im Beamtenbereich korrigiert.
Der Bayerische Beamtenbund hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Beseitigung dieser Unregelmigkeiten gefordert. Den vollen Mindestbetrag sollten nur Beschftigte mit einem Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro erhalten. Die Folge wre gewesen, dass in einigen Bereichen (verschiedene Stufen der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12) die Anpassung unter 75 Euro betragen htte.
Wesentliche Eckpunkte der Einkommensrunde 2017:
- Lineare Anpassung rckwirkend ab 1. Januar 2017 um 2,0 v.H., mindestens um 75 € fr Beamtinnen und Beamte, Versorgungsberechtigte sowie Richterinnen und Richter.
- Lineare Anpassung ab 1. Januar 2018 um 2,35 v.H. fr Beamtinnen und Beamte, Versorgungsberechtigte sowie Richteinnen und Richter.
- Aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter erhalten zustzlich zur linearen Erhhung der Bezge eine Einmalzahlung in Hhe von 500 Euro (Anwrterinnen und Anwrter: 150 Euro; Stichtag: 01.01.2017).
- Anwrterinnen und Anwrter erhalten rckwirkend ab 1. Januar 2017 und ab 1. Januar 2018 jeweils einen monatlichen Betrag in Hhe von 35 €.
- Erhhung des Erholungsurlaubs fr Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst von 28 auf 29 Tage (ab dem Jahr 2017).