Besoldungsanpassung 2017/2018
Kabinett beschließt mind. 75 Euro für alle
Verwerfungen aufgrund des Tarifergebnisses werden im Beamtenbereich korrigiert!
Der Ministerrat hat in der heutigen Kabinettssitzung dem aktualisierten Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 zugestimmt. Darin wird nun auf die Begrenzung des Mindestbetrags von 75 Euro auf einen Grundgehaltsbetrag von bis zu 3.200 Euro (sog. Grenzbetrag) verzichtet.
Damit werden die Verwerfungen, die sich aufgrund des Tarifabschlusses ergeben, im Beamtenbereich korrigiert.
Der Bayerische Beamtenbund hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Beseitigung dieser Unregelmäßigkeiten gefordert. Den vollen Mindestbetrag sollten nur Beschäftigte mit einem Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro erhalten. Die Folge wäre gewesen, dass in einigen Bereichen (verschiedene Stufen der Besoldungsgruppen A 10, A 11 und A 12) die Anpassung unter 75 Euro betragen hätte.
Wesentliche Eckpunkte der Einkommensrunde 2017:
- Lineare Anpassung rückwirkend ab 1. Januar 2017 um 2,0 v.H., mindestens um 75 € für Beamtinnen und Beamte, Versorgungsberechtigte sowie Richterinnen und Richter.
- Lineare Anpassung ab 1. Januar 2018 um 2,35 v.H. für Beamtinnen und Beamte, Versorgungsberechtigte sowie Richteinnen und Richter.
- Aktive Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter erhalten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro (Anwärterinnen und Anwärter: 150 Euro; Stichtag: 01.01.2017).
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2017 und ab 1. Januar 2018 jeweils einen monatlichen Betrag in Höhe von 35 €.
- Erhöhung des Erholungsurlaubs für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst von 28 auf 29 Tage (ab dem Jahr 2017).