Erhhung der Beamtenbesoldung jeweils zum 1. August 2017 und 2018
Pressemitteilung vom 14.06.2017
Aus der Sitzung des Senats am 14. Juni 2017:
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern des Landes Berlin soll ab dem 1. August 2017 um 2,8 Prozentpunkte (abzglich 0,2 Prozentpunkte fr die Zufhrung zum Sondervermgen Versorgungsrcklage) und zum 1. August 2018 um 3,2 Prozentpunkte erhht werden. Gleichzeitig sollen die Zahlungen an Versorgungsempfngerinnen und -empfnger (Pensionre) entsprechend angepasst werden. Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators fr Inneres und Sport, Andreas Geisel, beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Die Vorlage wurde gemeinsam mit der Senatsverwaltung fr Finanzen erstellt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich fr die unteren Besoldungsgruppen 2017 und 2018 die Sonderzahlung (auch als Weihnachtsgeld bezeichnet) mehr als verdoppeln wird - damit wird ein besonderer sozialer Schwerpunkt gesetzt. Danach wird die bislang fr alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewhrte Sonderzahlung im Jahr 2017 von 640 Euro fr alle Beschftigten sozial gestaffelt fr die Besoldungsgruppen A4 bis A9 auf 1.000 Euro und fr die brigen Besoldungsgruppen auf 800 Euro erhht. Fr das Jahr 2018 erfolgt eine weitere Erhhung der Sonderzahlung fr die Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 auf 1.300 Euro und die brigen Besoldungsgruppen auf 900 Euro.
Insgesamt entstehen durch die linearen Anpassungen und die Erhhungen der Sonderzahlungen Jahresgesamtkosten in Hhe von rund 288 Mio. Euro jhrlich.
Mit den beiden Anpassungsschritten und den Erhhungen der Sonderzahlungen wird der Abstand zum Durchschnitt der Besoldung finanziell betrachtet um jeweils ber einen Prozentpunkt reduziert. Damit wird ein bedeutender Schritt mit Blick auf die Angleichung an das durchschnittliche Besoldungsniveau der anderen Bundeslnder erreicht, die gem den Richtlinien der Regierungspolitik bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgen soll.
Nach 14 des Bundesbesoldungsgesetzes in der berleitungsfassung fr Berlin (BbesG F Bln) und 70 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) sind die Bezge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfngerinnen und -empfnger regelmig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhltnisse anzupassen. Die vorherige Erhhung der Besoldungs- und Versorgungsbezge im Land Berlin erfolgte ein Jahr zuvor zum 1. August 2016.