Erhöhung der Beamtenbesoldung jeweils zum 1. August 2017 und 2018
Pressemitteilung vom 14.06.2017
Aus der Sitzung des Senats am 14. Juni 2017:
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern des Landes Berlin soll ab dem 1. August 2017 um 2,8 Prozentpunkte (abzüglich 0,2 Prozentpunkte für die Zuführung zum Sondervermögen Versorgungsrücklage) und zum 1. August 2018 um 3,2 Prozentpunkte erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Zahlungen an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Pensionäre) entsprechend angepasst werden. Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Die Vorlage wurde gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen erstellt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich für die unteren Besoldungsgruppen 2017 und 2018 die Sonderzahlung (auch als Weihnachtsgeld bezeichnet) mehr als verdoppeln wird - damit wird ein besonderer sozialer Schwerpunkt gesetzt. Danach wird die bislang für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährte Sonderzahlung im Jahr 2017 von 640 Euro für alle Beschäftigten sozial gestaffelt für die Besoldungsgruppen A4 bis A9 auf 1.000 Euro und für die übrigen Besoldungsgruppen auf 800 Euro erhöht. Für das Jahr 2018 erfolgt eine weitere Erhöhung der Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 auf 1.300 Euro und die übrigen Besoldungsgruppen auf 900 Euro.
Insgesamt entstehen durch die linearen Anpassungen und die Erhöhungen der Sonderzahlungen Jahresgesamtkosten in Höhe von rund 288 Mio. Euro jährlich.
Mit den beiden Anpassungsschritten und den Erhöhungen der Sonderzahlungen wird der Abstand zum Durchschnitt der Besoldung finanziell betrachtet um jeweils über einen Prozentpunkt reduziert. Damit wird ein bedeutender Schritt mit Blick auf die Angleichung an das durchschnittliche Besoldungsniveau der anderen Bundesländer erreicht, die gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgen soll.
Nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (BbesG ÜF Bln) und § 70 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Die vorherige Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Land Berlin erfolgte ein Jahr zuvor zum 1. August 2016.