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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 27.03.2017

Ministerium der Finanzen Brandenburg

Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes

Zusätzlich wird Besoldung zweimal um weitere 0,5 Prozent angehoben

Potsdam - Brandenburgs Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes bekommen rückwirkend zum Jahresbeginn 2017 und in einer weiteren Stufe zum Jahresanfang 2018 mehr Geld. Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen zum 1. Januar 2017 um 2,65 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für Versorgungsrücklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent. Das ist das Ergebnis eines heutigen Treffens von Finanzminister Christian Görke und Innenminister Karl-Heinz Schröter mit den Spitzen der Gewerkschaften und der Beamtenvertretungen. Die Erhöhung umfasst damit neben der zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich eine zusätzliche Erhöhung der Besoldung für Beamte/innen, Richter/innen sowie für Versorgungsempfänger/innen um zweimal 0,5 Prozent.

Finanzminister Görke: "Für das Land Brandenburg ist die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Stufen ein enormer Kraftakt, der in den Jahren 2017 und 2018 Mehrausgaben von 162,5 Millionen Euro nach sich zieht. Zusammen mit den 77 Millionen Euro des Tarifabschlusses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das Land Mehrausgaben von knapp 240 Millionen Euro zu tragen. Doch dieser Kraftakt ist gerechtfertigt, weil wir die mehr als 34.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die 8.900 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die rund 22.000 Tarifbeschäftigten und rund 300 Auszubildenden des Landes fair und sozial an der positiven Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse beteiligen wollen."

Innenminister Schröter: "Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ist richtig und notwendig, weil eine Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht zugelassen werden darf. Das Land Branden-burg kann sich diese Übertragung dank der guten Steuereinnahmen der letzten Jahre auch leisten. Auch die zusätzliche Erhöhung der Beamtenbesoldung ist dieses Mal angemessen und vertretbar. Durch die Föderalismusreform haben sich die Besoldungsstrukturen in Deutschland mittlerweile zu sehr auseinander entwickelt; Brandenburg liegt dabei im unteren Viertel der Länder. Dieser unguten Spreizung der Besoldung für dieselbe Arbeit muss entgegengewirkt werden. Das dient auch der Sicherung der Zukunftsperspektiven des Öffentlichen Dienstes. Es war richtig, in finanzpolitisch schwierigen Zeiten auf Einkommenszurückhaltung zu bestehen. Aber heute ist die Lage anders. Der öffentliche Dienst ist kein Spar-schwein. Der Vorschlag der Landesregierung setzt ein klares Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Und das ist richtig so."

Die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge enthält auch die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder vom 17. Februar 2017 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg. Die erste Besoldungsanpassung wird damit rückwirkend zum 1. Januar 2017, die zweite zum 1. Januar 2018 erfolgen. Die im Tarifbereich vereinbarte Sozialkomponente von monatlich 75 Euro wird zugunsten einer linearen Erhöhung der Bezüge von 0,15 Prozent aufgelöst. Die Anwärterbezüge werden um jeweils 35 Euro angehoben. Das dafür notwenige Gesetzesverfahren wird in Kürze eingeleitet werden. "Wir streben mit dem Ergebnis eine verfassungskonforme, faire und gerechte Lösung an, um eine amtsangemessene Besoldung in der Zukunft sicherzustellen und eine nachhaltige Verbesserung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus in Brandenburg zu erreichen", betonte Finanzminister Görke. Damit würden auch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum sächsischen Besoldungsrecht geprägt worden sind, berücksichtigt.

Anmerkung: die Hervorhebungen im Text erfolgten wie in der Vorlage des Finanzministeriums.