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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 27.03.2017

Ministerium der Finanzen Brandenburg

Zeit- und wirkungsgleiche bernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes

Zustzlich wird Besoldung zweimal um weitere 0,5 Prozent angehoben

Potsdam - Brandenburgs Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger des Landes bekommen rckwirkend zum Jahresbeginn 2017 und in einer weiteren Stufe zum Jahresanfang 2018 mehr Geld. Die Dienst- und Versorgungsbezge steigen zum 1. Januar 2017 um 2,65 Prozent (abzglich 0,2 Prozent fr Versorgungsrcklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent. Das ist das Ergebnis eines heutigen Treffens von Finanzminister Christian Grke und Innenminister Karl-Heinz Schrter mit den Spitzen der Gewerkschaften und der Beamtenvertretungen. Die Erhhung umfasst damit neben der zeit- und wirkungsgleichen bernahme des Tarifergebnisses fr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich eine zustzliche Erhhung der Besoldung fr Beamte/innen, Richter/innen sowie fr Versorgungsempfnger/innen um zweimal 0,5 Prozent.

Finanzminister Grke: "Fr das Land Brandenburg ist die Erhhung der Dienst- und Versorgungsbezge in zwei Stufen ein enormer Kraftakt, der in den Jahren 2017 und 2018 Mehrausgaben von 162,5 Millionen Euro nach sich zieht. Zusammen mit den 77 Millionen Euro des Tarifabschlusses fr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das Land Mehrausgaben von knapp 240 Millionen Euro zu tragen. Doch dieser Kraftakt ist gerechtfertigt, weil wir die mehr als 34.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, die 8.900 Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger sowie die rund 22.000 Tarifbeschftigten und rund 300 Auszubildenden des Landes fair und sozial an der positiven Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhltnisse beteiligen wollen."

Innenminister Schrter: "Die bertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ist richtig und notwendig, weil eine Abkoppelung der Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht zugelassen werden darf. Das Land Branden-burg kann sich diese bertragung dank der guten Steuereinnahmen der letzten Jahre auch leisten. Auch die zustzliche Erhhung der Beamtenbesoldung ist dieses Mal angemessen und vertretbar. Durch die Fderalismusreform haben sich die Besoldungsstrukturen in Deutschland mittlerweile zu sehr auseinander entwickelt; Brandenburg liegt dabei im unteren Viertel der Lnder. Dieser unguten Spreizung der Besoldung fr dieselbe Arbeit muss entgegengewirkt werden. Das dient auch der Sicherung der Zukunftsperspektiven des ffentlichen Dienstes. Es war richtig, in finanzpolitisch schwierigen Zeiten auf Einkommenszurckhaltung zu bestehen. Aber heute ist die Lage anders. Der ffentliche Dienst ist kein Spar-schwein. Der Vorschlag der Landesregierung setzt ein klares Signal fr die Attraktivitt des ffentlichen Dienstes. Und das ist richtig so."

Die Erhhung der Dienst- und Versorgungsbezge enthlt auch die zeit- und wirkungsgleiche bernahme des Tarifabschlusses fr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Lnder vom 17. Februar 2017 auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg. Die erste Besoldungsanpassung wird damit rckwirkend zum 1. Januar 2017, die zweite zum 1. Januar 2018 erfolgen. Die im Tarifbereich vereinbarte Sozialkomponente von monatlich 75 Euro wird zugunsten einer linearen Erhhung der Bezge von 0,15 Prozent aufgelst. Die Anwrterbezge werden um jeweils 35 Euro angehoben. Das dafr notwenige Gesetzesverfahren wird in Krze eingeleitet werden. "Wir streben mit dem Ergebnis eine verfassungskonforme, faire und gerechte Lsung an, um eine amtsangemessene Besoldung in der Zukunft sicherzustellen und eine nachhaltige Verbesserung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus in Brandenburg zu erreichen", betonte Finanzminister Grke. Damit wrden auch die verfassungsrechtlichen Mastbe, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum schsischen Besoldungsrecht geprgt worden sind, bercksichtigt.

Anmerkung: die Hervorhebungen im Text erfolgten wie in der Vorlage des Finanzministeriums.