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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 01.08.2017

Senatorin für Finanzen

Höhere Zulagen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
01.08.2017

Der Senat hat sich heute (1. August 2017) für eine Erhöhung der Zulagen im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Bürgermeisterin Karoline Linnert betont: "Benachteiligungen innerhalb bestimmter Berufsgruppen sollen beendet, besondere Arbeitsbelastungen besser entlohnt werden. Außerdem sollen Berufseinsteiger mit vergleichsweise geringem Gehalt Weihnachtsgeld in Höhe von 840 Euro erhalten." Auf insgesamt rund 1,2 Millionen Euro jährlich summieren sich die im Gesetzesentwurf enthaltenen Aufstockungen. Alle Erhöhungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2017 gezahlt werden. Profitieren werden:
  • Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I,
  • Feuerwehrleute,
  • Justizvollzugsbeamte und
  • Auszubildende (Anwärterinnen und Anwärter) für die unteren Besoldungsgruppen (früher mittlerer Dienst).

Die Lehrkräfte bekommen künftig auch eine Zulage (87,21 Euro monatlich), die bereits an Studienrätinnen und -räte gezahlt wird. Damit wird eine Benachteiligung der Lehrkräfte des ehemaligen gehobenen Dienstes beseitigt und deren Engagement gewürdigt.

Die Feuerwehrzulage (127,38 Euro monatlich) erhalten künftig auch Feuerwehrbeamtinnen und -beamte, die außerhalb des eigentlichen Einsatzdienstes tätig sind und zum Beispiel Aufgaben der Ausbildung des Feuerwehrnachwuchses übernehmen.

Die Zulage für Justizvollzugsbeamte wird von 95,53 Euro auf 115,53 Euro monatlich erhöht. Damit werden den gewachsenen Anforderungen für den Dienst im Strafvollzug Rechnung getragen.

Die Anwärter für Ämter bis A 8 (früherer mittlerer Dienst) erhalten künftig eine Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Höhe von 840 Euro. Der Gesetzentwurf wird jetzt den Gewerkschaften zur Stellungnahme zugesandt. Das letzte Wort hat die Bürgerschaft.

Ausblick:
Auch für die Polizei sind erhöhte Zulagen in Planung. Die Erschwerniszulagen sollen erhöht werden. Dazu muss die bisherige Erschwerniszulagenverordnung des Bundes durch Landesrecht ersetzt werden. Vorgesehen ist, die Zulagen für den Schicht- und Wechselschichtdienst und den Nachtdienst zu erhöhen. Außerdem soll die Zulage für den Dienst in den Spezialeinheiten der Polizei (beispielsweise SEK, MEK, verdeckte Ermittler) erhöht werden. Bis zur Entscheidung der Bürgerschaft über die oben aufgelistete Zulagenerhöhung soll auch die neue Erschwerniszulagenverordnung für die Polizei beschlossen werden. Auch diese Erhöhungen (Kostenvolumen rund 900.000 Euro jährlich) sollen rückwirkend zum 1. Juli 2017 gewährt werden.