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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 01.08.2017

Senatorin fr Finanzen

Hhere Zulagen fr Beschftigte im ffentlichen Dienst
01.08.2017

Der Senat hat sich heute (1. August 2017) fr eine Erhhung der Zulagen im ffentlichen Dienst ausgesprochen. Brgermeisterin Karoline Linnert betont: "Benachteiligungen innerhalb bestimmter Berufsgruppen sollen beendet, besondere Arbeitsbelastungen besser entlohnt werden. Auerdem sollen Berufseinsteiger mit vergleichsweise geringem Gehalt Weihnachtsgeld in Hhe von 840 Euro erhalten." Auf insgesamt rund 1,2 Millionen Euro jhrlich summieren sich die im Gesetzesentwurf enthaltenen Aufstockungen. Alle Erhhungen sollen rckwirkend zum 1. Juli 2017 gezahlt werden. Profitieren werden:
  • Lehrkrfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I,
  • Feuerwehrleute,
  • Justizvollzugsbeamte und
  • Auszubildende (Anwrterinnen und Anwrter) fr die unteren Besoldungsgruppen (frher mittlerer Dienst).

Die Lehrkrfte bekommen knftig auch eine Zulage (87,21 Euro monatlich), die bereits an Studienrtinnen und -rte gezahlt wird. Damit wird eine Benachteiligung der Lehrkrfte des ehemaligen gehobenen Dienstes beseitigt und deren Engagement gewrdigt.

Die Feuerwehrzulage (127,38 Euro monatlich) erhalten knftig auch Feuerwehrbeamtinnen und -beamte, die auerhalb des eigentlichen Einsatzdienstes ttig sind und zum Beispiel Aufgaben der Ausbildung des Feuerwehrnachwuchses bernehmen.

Die Zulage fr Justizvollzugsbeamte wird von 95,53 Euro auf 115,53 Euro monatlich erhht. Damit werden den gewachsenen Anforderungen fr den Dienst im Strafvollzug Rechnung getragen.

Die Anwrter fr mter bis A 8 (frherer mittlerer Dienst) erhalten knftig eine Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Hhe von 840 Euro. Der Gesetzentwurf wird jetzt den Gewerkschaften zur Stellungnahme zugesandt. Das letzte Wort hat die Brgerschaft.

Ausblick:
Auch fr die Polizei sind erhhte Zulagen in Planung. Die Erschwerniszulagen sollen erhht werden. Dazu muss die bisherige Erschwerniszulagenverordnung des Bundes durch Landesrecht ersetzt werden. Vorgesehen ist, die Zulagen fr den Schicht- und Wechselschichtdienst und den Nachtdienst zu erhhen. Auerdem soll die Zulage fr den Dienst in den Spezialeinheiten der Polizei (beispielsweise SEK, MEK, verdeckte Ermittler) erhht werden. Bis zur Entscheidung der Brgerschaft ber die oben aufgelistete Zulagenerhhung soll auch die neue Erschwerniszulagenverordnung fr die Polizei beschlossen werden. Auch diese Erhhungen (Kostenvolumen rund 900.000 Euro jhrlich) sollen rckwirkend zum 1. Juli 2017 gewhrt werden.