Durchbruch bei Gesprächen zur Besoldungsanpassung
In ihrer heutigen Gesprächsrunde zur Besoldungsanpassung der Landes- und Kommunalbeamten konnten das Finanzministerium und die Vertreter der Gewerkschaften eine sachgerechte Verständigung erzielen.
In den kommenden beiden Jahren wird es eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der linearen Tarifergebnisse der Tarifbeschäftigten geben. Zudem soll die 0,2-prozentige Zuführung zur Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2022 fortgeführt werden, um das Versorgungsniveau stabil zu halten. Das Finanzministerium sagte darüber hinaus zu, dass auch die künftigen Tarifeinigungen für die Jahre 2020-2022 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden sollen, wenn sich die Haushaltslage nicht gravierend verschlechtert. Bestandteil der Verständigung war des Weiteren die Dynamisierung der seit 2002 eingefrorenen Sonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld), die damit auch wieder an künftigen Besoldungserhöhungen teilnimmt.
Das Finanzministerium wird auf Grundlage dieser Verständigung zeitnah einen Gesetzesentwurf erarbeiten und diesen dem Landtag zur Beratung vorlegen.
Finanzminister Mathias Brodkorb: "Für die Beamtinnen und Beamten ist das eine gute Einigung. Wir gehen damit an die Grenze des finanziell Vertretbaren. Das Ergebnis ist daher nicht zuletzt auch ein Zeichen der Wertschätzung der verdienstvollen Arbeit, die die Beamtinnen und Beamten tagtäglich leisten. Mir ist aber auch wichtig, dass wir die Versorgungsausgaben im Griff behalten. Daher begrüße ich, dass wir die Zuführung zur Versorgungsrücklage fortsetzen."