Besoldungsanpassung
Spagat zwischen Kassenlage der Beamten und der Kassenlage der öffentlichen Hand gelungen
Heute fand das dritte Gespräch zu den notwendig gewordenen Besoldungsanpassungen für die Beamtenschaft des Landes und der Kommunen mit Finanzminister Mathias Brodkorb statt.
In einer harten aber konstruktiven Atmosphäre konnte sich nunmehr sachgerecht verständigt werden. Eingangs forderte die Gewerkschaftsseite (dbb, DGB und Richerbund) eine Einschätzung der aktuellen Rahmenbedingungen seit der letzten Begegnung am 20.04.2017. Dabei spielten unter anderem der aktuelle Landesrechnungshofbericht, die positive Steuerschätzung, die kürzlich stattgefundene Landtagsdebatte zur Besoldungsanpassung sowie der avisierte Ministerpräsidentenwechsel eine große Rolle. Den dbb Vertretern Thomas Krupp, Frank Höhne und Dietmar Knecht war vor allem daran gelegen, dass es künftig keine weiteren Experimente oder Präjudize auf dem Rücken der Beschäftigten geben darf. Auch dieser Forderung folgend kam es zur nachstehenden Verständigung, die selbstverständlich noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch das Parlament steht:
- Im Jahr 2017 erfolgt keine Revision der Besoldungsanpassung, d.h. es bleibt bei der 1,75-prozentigen Steigerung zum 01.06.2017.
- Bis 2022 bleibt es beim Versorgungsabzug in Höhe von 0,2 Prozent.
- 2018 und 2019 werden die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen. Das bedeutet unter anderem, dass der wirkungsgleich zu übertragene Sockelbetrag aus dem Februartarifergebnis in Höhe von 65,00 Euro am 01.01.2018 wirksam wird. Erst danach erfolgt die lineare Erhöhung um 2,15 (2,35-0,2) Prozent.
- Der Finanzminister fixiert in einer Absichtserklärung, die Tarifergebnisse der Jahre 2020 - 2022 ebenfalls zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen, wenn es keine gravierenden Verschlechterungen der Landeshaushaltslage gibt.
- Anwärter erhalten ab dem 01.01.2018 70,00 Euro mehr.
- Die langjährige dbb-Forderung, die Jahressonderzahlung nicht weiter schleichend zu entwerten, wird erfüllt, indem die Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2018 sogar dynamisiert wird.
- Vorgriffsregelungen und damit auch die bisherige Revisionsklausel gehören endlich der Vergangenheit an.
"Ich denke, dass mit dieser Verständigung der Spagat zwischen der Kassenlage aller Beschäftigten und der Kassenlage der öffentlichen Hand gelungen ist. Wie in 'Verhandlungen' üblich, gibt es sicher Licht und Schatten. Ich gehe dennoch davon aus, dass das Ergebnis der Gespräche mit Finanzminister Brodkorb in den Mitgliedsorganisationen des dbb m-v konsensfähig und vor allem auch kommunizierbar ist. Erst Recht vor dem Hintergrund, dass die Positionen noch in dem heutigen Gespräch anfangs so weit auseinanderlagen, dass ein Scheitern durchaus im Bereich des Möglichen war. Ein Scheitern hätte aber auch bedeutet, dass ein Gesetzentwurf ohne unsere vorherige Beteiligung durchaus unter dem bisherigen erreichten Verhandlungsergebnis gelegen hätte", kommentierte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht den Verhandlungsabschluss.
Abschließend bedankte sich Knecht bei allen denjenigen, die - obwohl verbeamtet - während der Einkommensrunde im Frühjahr diesen Jahres auf die Straße gegangen sind, auch sie hätten zu der heutigen Verständigung beigetragen.