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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 28.04.2017

Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums

Besoldungserhöhungen 2017: Soziale Komponente aus Tarifeinigung soll auf niedersächsische Beamtinnen und Beamte übertragen werden

Hannover. Nach Gesprächen mit Vertretern des DGB Niedersachsen und der Deutschen Steuergewerkschaft Niedersachsen kündigte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider an, dem Niedersächsischen Landtag die Übernahme der sozialen Komponente aus der Tarifeinigung vom Februar diesen Jahres in Höhe von 75 Euro auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten vorzuschlagen.

Der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder sieht ab dem 01. Januar 2017 eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent vor. Zugunsten der unteren Entgeltgruppen wurde eine soziale Komponente in der Weise vereinbart, dass die Entgelte aber um mindestens 75 Euro steigen sollen.

Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten steigen nach bisheriger Regelung zum 01. Juni 2017 um 2,5 Prozent - unter Einbeziehung der sozialen Komponente dann aber ebenfalls um mindestens 75 Euro. Davon würden nach ersten Berechnungen rund 15.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 3.200 Versorgungsempfänger profitieren.

"Die Übertragung der sozialen Komponente auch auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten führt zu prozentual höheren Steigerungen in den unteren Besoldungsgruppen und kommt damit insbesondere diesen Beamtinnen und Beamten zugute", kommentierte der Minister die Verabredung mit den Gewerkschaften.

Das Finanzministerium werde einen Änderungsvorschlag auf den Weg bringen, damit durch den parlamentarischen Gesetzgeber zeitnah das im Dezember 2016 verabschiedete Besoldungsgesetz neu gefasst werden kann. Wann dieses Verfahren abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest. Die Regelung zur sozialen Komponente soll bei Übertragung dann aber rückwirkend zum 01. Juni 2017 in Kraft treten.

Die Übernahme des Mindestbetrages von 75 Euro würde eine zusätzliche Haushaltsbelastung in 2017 von rund 1 Million Euro, für 2018 von rund 1,7 Millionen Euro bedeuten. Die Deckung erfolgt aus im Haushalt bereits veranschlagten Mitteln für Personalausgaben.