Soziale Komponente aus Tarifeinigung wird auf niedersächsische Beamtinnen und Beamte übertragen
Hannover. Der niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Mittwoch einstimmig die Übernahme der sozialen Komponente aus der Tarifeinigung vom Februar dieses Jahres in Höhe von 75 Euro auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten beschlossen. Davon werden rund 15.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 3.200 Versorgungsempfänger profitieren. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2017 in Kraft.
Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bewertete die Übertragung der sozialen Komponente auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten positiv: "Die Regelung führt zu prozentual höheren Steigerungen in den unteren Besoldungsgruppen. Das ist eine gerechte Maßnahme."
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder sieht ab dem 01. Januar 2017 eine lineare Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent vor. Zugunsten der unteren Entgeltgruppen wurde eine soziale Komponente in der Weise vereinbart, dass die Entgelte aber um mindestens 75 Euro steigen sollen.
Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten steigen nach bisheriger Regelung zum 01. Juni 2017 um 2,5 Prozent - unter Einbeziehung der sozialen Komponente nun aber ebenfalls um mindestens 75 Euro.
Die Übernahme des Mindestbetrages von 75 Euro bedeutet eine zusätzliche Haushaltsbelastung in 2017 von rund 1 Million Euro, für 2018 von rund 1,7 Millionen Euro. Die Deckung erfolgt aus im Haushalt bereits veranschlagten Mitteln für Personalausgaben.