Besoldungseinigung für die Jahre 2017 und 2018
Frau Ministerpräsidentin Kraft hatte für heute Vertreter der Gewerkschaften des öffentlichen
Dienstes und den Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW zum Gespräch
darüber eingeladen, inwiefern der Tarifabschluss der Tarifbeschäftigten für den öffentlichen
Dienst vom 18.02.2017 (Erhöhung von 2,0% zum 01.01.2017 und 2,35% zum 01.01.2018)
auf die Besoldung der Richter und Beamten des Landes NRW übertragen wird.
Nach kurzem und intensivem Austausch wurde hinsichtlich der R-Besoldung eine Einigung
wie folgt erzielt:
Wir erhalten + 2,0% zum 01.04.2017 sowie + 2,35% zum 01.01.2018, und zwar ohne den
in den vergangenen Jahren jeweils erfolgten Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die
Versorgungsrücklage.
Damit wird der Tarifabschluss abgesehen von der dreimonatigen Verzögerung im Jahr
2017, die sich bereits in der Besoldungsrunde im Mai 2015 abzeichnete, ohne Abstriche
auf die Richter- und Beamtenbesoldung des Landes NRW übertragen.
Christian Friehoff, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW,
hierzu:
"Angesichts der Vorgaben insbesondere aus dem Tarifabschluss ist dies ein
Ergebnis, das wir mittragen können."