Besoldungseinigung fr die Jahre 2017 und 2018
Frau Ministerprsidentin Kraft hatte fr heute Vertreter der Gewerkschaften des ffentlichen
Dienstes und den Bund der Richter und Staatsanwlte in NRW zum Gesprch
darber eingeladen, inwiefern der Tarifabschluss der Tarifbeschftigten fr den ffentlichen
Dienst vom 18.02.2017 (Erhhung von 2,0% zum 01.01.2017 und 2,35% zum 01.01.2018)
auf die Besoldung der Richter und Beamten des Landes NRW bertragen wird.
Nach kurzem und intensivem Austausch wurde hinsichtlich der R-Besoldung eine Einigung
wie folgt erzielt:
Wir erhalten + 2,0% zum 01.04.2017 sowie + 2,35% zum 01.01.2018, und zwar ohne den
in den vergangenen Jahren jeweils erfolgten Abzug von 0,2 Prozentpunkten fr die
Versorgungsrcklage.
Damit wird der Tarifabschluss abgesehen von der dreimonatigen Verzgerung im Jahr
2017, die sich bereits in der Besoldungsrunde im Mai 2015 abzeichnete, ohne Abstriche
auf die Richter- und Beamtenbesoldung des Landes NRW bertragen.
Christian Friehoff, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwlte in NRW,
hierzu:
"Angesichts der Vorgaben insbesondere aus dem Tarifabschluss ist dies ein
Ergebnis, das wir mittragen knnen."