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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 02.03.2017

Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e.V.

Besoldungseinigung für die Jahre 2017 und 2018

Frau Ministerpräsidentin Kraft hatte für heute Vertreter der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW zum Gespräch darüber eingeladen, inwiefern der Tarifabschluss der Tarifbeschäftigten für den öffentlichen Dienst vom 18.02.2017 (Erhöhung von 2,0% zum 01.01.2017 und 2,35% zum 01.01.2018) auf die Besoldung der Richter und Beamten des Landes NRW übertragen wird.

Nach kurzem und intensivem Austausch wurde hinsichtlich der R-Besoldung eine Einigung wie folgt erzielt:
Wir erhalten + 2,0% zum 01.04.2017 sowie + 2,35% zum 01.01.2018, und zwar ohne den in den vergangenen Jahren jeweils erfolgten Abzug von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage.

Damit wird der Tarifabschluss abgesehen von der dreimonatigen Verzögerung im Jahr 2017, die sich bereits in der Besoldungsrunde im Mai 2015 abzeichnete, ohne Abstriche auf die Richter- und Beamtenbesoldung des Landes NRW übertragen.

Christian Friehoff, Vorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW, hierzu: "Angesichts der Vorgaben insbesondere aus dem Tarifabschluss ist dies ein Ergebnis, das wir mittragen können."