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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 25.04.2017

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Gesetzentwurf zur Erhhung der Beamtenbesoldung im Ministerrat gebilligt

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums im Grundsatz gebilligt, mit dem die Besoldung und Versorgung fr die Jahre 2017 und 2018 erhht werden soll. Damit bernimmt das Land das Tarifergebnis fr die Beschftigten zeit- und wirkungsgleich fr die rheinland-pflzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger. Konkret sieht der Entwurf eine Steigerung um 2 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, rckwirkend zum 1. Januar 2017 sowie eine weitere Erhhung von 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018 vor.

"Bereits unmittelbar nach Vorliegen des Tarifergebnisses haben wir entschieden, dass fr die Beamtinnen und Beamten des Landes eine gleichlautende Gehaltssteigerung erfolgen soll", sagte Ministerprsidentin Malu Dreyer.

"Die Tarifbernahme fr die Beamtinnen und Beamten setzen wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf um. Der ffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ist leistungsfhig und erbringt in allen Bereichen hervorragende Arbeit. Durch die Erhhung der Bezge halten wir mit der tariflichen Einkommensentwicklung Schritt", hob die rheinland-pflzische Finanzministerin Doris Ahnen anlsslich der Beratung im Ministerrat hervor. Gleichzeitig mit der Grundsatzbilligung des Gesetzentwurfs habe der Ministerrat Vorgriffszahlungen beschlossen. "Voraussichtlich mit den Julibezgen werden die Betroffenen die Gehaltssteigerung auf ihrem Konto feststellen knnen", so Ahnen weiter.

Das Land gibt durch die Tarifbernahme fr die Beamtinnen und Beamten rund 99,5 Mio. Euro fr 2017 und weitere rund 211,8 Mio. Euro fr 2018 aus. Eine entsprechende Vorsorge wurde im Doppelhaushalt fr 2017/2018 getroffen.

"Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbndebeteiligung, um sodann dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet zu werden", erluterte Ahnen das weitere Vorgehen.