Landesregierung bringt bernahme des Tarifergebnisses und Jahressonderzahlung fr die Beamtenschaft in Sachsen-Anhalt auf den Weg
Das Ministerium der Finanzen arbeitet an einem
Gesetz zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften, mit dem dann das Tarifergebnis der Lnder mit den Gewerkschaften vom 17. Februar 2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter, Versorgungsempfnger, Anwrter und Referendare bertragen werden soll. Dies soll innerhalb des im Doppelhaushalt vorgegebenen Kostenrahmens fr Personalausgaben erreicht werden.
Geplant ist demnach eine Erhhung der Bezge um 2,0 Prozent rckwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Die Grundgehaltsstze werden im Januar 2017 jedoch mindestens um 75 Euro erhht. Anwrter und Referendare erhalten monatlich 35 Euro - jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 - mehr.
Der Gesetzentwurf bringt ferner eine
Jahressonderzahlung fr die Beamten, Richter, Versorgungsempfnger, Anwrter und Referendare auf den Weg. Diese war ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft worden und soll ab diesem Jahr 6 Prozent des Grundgehalts betragen. Es werden jedoch mindestens 600 Euro fr die Beamten der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8, mindestens 400 Euro fr die brigen Besoldungsempfnger sowie mindestens 200 Euro fr die Versorgungsempfnger gewhrt. Die Anwrter und Referendare erhalten eine Sonderzahlung in Hhe von 200 Euro.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen knftig die
Altersgrenzen der Beamten und Richter schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben werden. Ab dem kommenden Jahr erfolgt die Anhebung in Schritten von zwei Monaten jhrlich. Bei Beamten mit einer Altersgrenze von 60 Jahren erfolgt ebenfalls eine Anhebung ab dem kommenden Jahr.
Auerdem wird das fr Beschftigte geltende Modell der
Familienpflegezeit, in einer Pflegephase finanziell gefrdert zu werden und diese Frderung im Anschluss daran wieder zurckzufhren, systemgerecht auf die Beamten bertragen. Beamte hatten bisher nur die Mglichkeit, familienbedingt zur Pflege eines pflegebedrftigen Angehrigen in Teilzeit beschftigt und hierfr arbeitszeitanteilig besoldet zu werden. Bei nur geringer Arbeitszeit und der daraus folgenden anteiligen Besoldung war bisher eine Pflege mit groen finanziellen Einbuen verbunden. Die in der Pflegephase fehlende Arbeitszeit wird nun in der Nachpflegephase nachgearbeitet. Die Besoldung richtet sich anteilig nach der durchschnittlichen Arbeitszeit whrend der gesamten Familienpflegezeit.
Im Rahmen seiner
Frsorge soll der Dienstherr knftig Beamte mit einem Anspruch gegen einen Dritten auf Schmerzensgeld untersttzen, indem er den Schmerzensgeldanspruch erfllt, wenn der Beamte diesen nicht erfolgreich durchsetzen konnte.
Finanzminister Andr Schrder: "Vor dem Hintergrund unserer aktuellen Haushaltssituation halte ich den Gesetzentwurf fr eine ausgewogene Lsung. Die Mehrkosten werden in diesem Jahr rd. 40 Mio. Euro betragen, im Jahr 2018 werden es dann rd. 72 Mio. Euro sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies alles im Rahmen der geplanten Personalausgaben schaffen."
Hinweis: Hervorhebungen und Unterstreichungen wie in der original Pressemitteilung des Finanzministeriums