Landesregierung bringt Übernahme des Tarifergebnisses und Jahressonderzahlung für die Beamtenschaft in Sachsen-Anhalt auf den Weg
Das Ministerium der Finanzen arbeitet an einem
Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, mit dem dann das Tarifergebnis der Länder mit den Gewerkschaften vom 17. Februar 2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger, Anwärter und Referendare übertragen werden soll. Dies soll innerhalb des im Doppelhaushalt vorgegebenen Kostenrahmens für Personalausgaben erreicht werden.
Geplant ist demnach eine Erhöhung der Bezüge um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Die Grundgehaltssätze werden im Januar 2017 jedoch mindestens um 75 Euro erhöht. Anwärter und Referendare erhalten monatlich 35 Euro - jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 - mehr.
Der Gesetzentwurf bringt ferner eine
Jahressonderzahlung für die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger, Anwärter und Referendare auf den Weg. Diese war ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft worden und soll ab diesem Jahr 6 Prozent des Grundgehalts betragen. Es werden jedoch mindestens 600 Euro für die Beamten der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8, mindestens 400 Euro für die übrigen Besoldungsempfänger sowie mindestens 200 Euro für die Versorgungsempfänger gewährt. Die Anwärter und Referendare erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung sollen künftig die
Altersgrenzen der Beamten und Richter schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben werden. Ab dem kommenden Jahr erfolgt die Anhebung in Schritten von zwei Monaten jährlich. Bei Beamten mit einer Altersgrenze von 60 Jahren erfolgt ebenfalls eine Anhebung ab dem kommenden Jahr.
Außerdem wird das für Beschäftigte geltende Modell der
Familienpflegezeit, in einer Pflegephase finanziell gefördert zu werden und diese Förderung im Anschluss daran wieder zurückzuführen, systemgerecht auf die Beamten übertragen. Beamte hatten bisher nur die Möglichkeit, familienbedingt zur Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen in Teilzeit beschäftigt und hierfür arbeitszeitanteilig besoldet zu werden. Bei nur geringer Arbeitszeit und der daraus folgenden anteiligen Besoldung war bisher eine Pflege mit großen finanziellen Einbußen verbunden. Die in der Pflegephase fehlende Arbeitszeit wird nun in der Nachpflegephase nachgearbeitet. Die Besoldung richtet sich anteilig nach der durchschnittlichen Arbeitszeit während der gesamten Familienpflegezeit.
Im Rahmen seiner
Fürsorge soll der Dienstherr künftig Beamte mit einem Anspruch gegen einen Dritten auf Schmerzensgeld unterstützen, indem er den Schmerzensgeldanspruch erfüllt, wenn der Beamte diesen nicht erfolgreich durchsetzen konnte.
Finanzminister André Schröder: "Vor dem Hintergrund unserer aktuellen Haushaltssituation halte ich den Gesetzentwurf für eine ausgewogene Lösung. Die Mehrkosten werden in diesem Jahr rd. 40 Mio. Euro betragen, im Jahr 2018 werden es dann rd. 72 Mio. Euro sein. Ich bin zuversichtlich, dass wir dies alles im Rahmen der geplanten Personalausgaben schaffen."
Hinweis: Hervorhebungen und Unterstreichungen wie in der original Pressemitteilung des Finanzministeriums