Auszahlung der Besoldungsanpassung 2017 mit den Novemberbezügen
Voraussichtlich mit den Novemberbezügen wird die Besoldung der Beamtinnen und
Beamten rückwirkend zum 01.01.2017 um 2 Prozent (jedoch mindestens um 75 Euro
monatlich) angehoben. Der monatliche Anwärtergrundbetrag erhöht sich rückwirkend zum
01.01.2017 um 35 Euro. Weil die Landesregierung das umfangreiche Artikelgesetz erst in die
September-Landtagssitzung einbringen wird, kann der Finanzausschuss des Landtages
frühestens im Oktober einer vom Finanzminister vorgeschlagenen Vorgriffsregelung
zustimmen. Da nicht abzusehen ist, ob das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres
abgeschlossen sein wird, soll auch die lineare Erhöhung zum 01.01.2018 um 2,35 Prozent
und die Erhöhung des monatlichen Anwärtergrundbetrages um 35 Euro im Wege des
Vorgriffs umgesetzt werden.
Der dbb sachsen-anhalt hatte den Finanzminister aufgefordert eine Regelung auf den Weg
zu bringen, die im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher
Vorschriften (Artikelgesetz) Zahlungen gemäß der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen
Erhöhung der Grundgehälter und Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2017
ermöglicht. Daraufhin schrieb der Minister Anfang Juli an den dbb Landesvorsitzenden
Wolfgang Ladebeck, dass der Wunsch nach einer Vorgriffsregelung verständlich sei und er
den Finanzausschuss bitten werde, eine entsprechende Vorgriffsregelung zuzulassen. Zu
diesem Zeitpunkt ging der Minister noch von Zahlungen Ende September aus.