Auszahlung der Besoldungsanpassung 2017 mit den Novemberbezgen
Voraussichtlich mit den Novemberbezgen wird die Besoldung der Beamtinnen und
Beamten rckwirkend zum 01.01.2017 um 2 Prozent (jedoch mindestens um 75 Euro
monatlich) angehoben. Der monatliche Anwrtergrundbetrag erhht sich rckwirkend zum
01.01.2017 um 35 Euro. Weil die Landesregierung das umfangreiche Artikelgesetz erst in die
September-Landtagssitzung einbringen wird, kann der Finanzausschuss des Landtages
frhestens im Oktober einer vom Finanzminister vorgeschlagenen Vorgriffsregelung
zustimmen. Da nicht abzusehen ist, ob das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres
abgeschlossen sein wird, soll auch die lineare Erhhung zum 01.01.2018 um 2,35 Prozent
und die Erhhung des monatlichen Anwrtergrundbetrages um 35 Euro im Wege des
Vorgriffs umgesetzt werden.
Der dbb sachsen-anhalt hatte den Finanzminister aufgefordert eine Regelung auf den Weg
zu bringen, die im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur nderung dienstrechtlicher
Vorschriften (Artikelgesetz) Zahlungen gem der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen
Erhhung der Grundgehlter und Anwrtergrundbetrge rckwirkend zum 1. Januar 2017
ermglicht. Daraufhin schrieb der Minister Anfang Juli an den dbb Landesvorsitzenden
Wolfgang Ladebeck, dass der Wunsch nach einer Vorgriffsregelung verstndlich sei und er
den Finanzausschuss bitten werde, eine entsprechende Vorgriffsregelung zuzulassen. Zu
diesem Zeitpunkt ging der Minister noch von Zahlungen Ende September aus.