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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2017/2018

Pressemitteilung vom 08.03.2017

Gemeinsame Pressemitteilung des Schsischen Staatsministeriums der Finanzen, des SBB Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen und des Schsischen Richtervereins

Gesprche zur Beamtenbesoldung - Zeitplan fr Gesprche zur Umsetzung der Tarifeinigung fr den ffentlichen Dienst vom 17. Februar 2017

Gemeinsame Pressemitteilung des Schsischen Staatsministeriums der Finanzen, des SBB Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen und des Schsischen Richtervereins.

Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat sich am 6. Mrz 2017 mit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und Norbert Bullmann, stellv. Landesvorsitzender des SBB, Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB), Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) und Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Schsischen Richtervereins (SRV) auf einen Zeitplan fr weitere gemeinsame Gesprche zur Umsetzung der Tarifeinigung fr die Beschftigten im ffentlichen Dienst der Lnder vom 17. Februar 2017 verstndigt.

Die Tarifeinigung sieht im Wesentlichen vor, dass rckwirkend ab 1. Januar 2017 eine lineare Erhhung der Entgelte um 2,0 Prozent erfolgt, wobei die Entgeltgruppe 1 bis 8, und jeweils die erste Stufe der Entgeltgruppen 9 bis 12 um 75 Euro angehoben werden. Ab 1. Januar 2018 steigen die Entgelte um weitere 2,35 Prozent. Die Entgelte der Auszubildenden erhhen sich um jeweils 35 Euro. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine Stufe 6 angefgt; die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2018 und zum 1. Oktober 2018.

Das schsische Kabinett hat sich bereits darauf verstndigt, dem Landtag zu empfehlen, dass die lineare Anhebung auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfnger des Freistaates Sachsen bertragen werden soll, so dass auch diese eine lineare Erhhung von 2,0 Prozent rckwirkend zum 1. Januar 2017 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Januar 2018 erhalten. Die Anwrterbezge sollen ebenfalls um 35 Euro angehoben werden.

Im Hinblick auf die weiteren Elemente der Tarifeinigung besteht Gesprchsbedarf. Hierzu werden gemeinsame Gesprche am 22. Mrz 2017 aufgenommen. Darin soll geklrt werden, in welcher Weise eine bernahme dieser Elemente fr die Beamten, Richter und Versorgungsempfnger in Betracht kommt, um eine verfassungskonforme, faire und akzeptable Regelung fr alle Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zu schaffen. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Mastbe, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum schsischen Besoldungsrecht geprgt worden sind, zu bercksichtigen. Im Ergebnis der Gesprche soll eine Vereinbarung erarbeitet werden, die die Grundlage fr das erforderliche Anpassungsgesetz bildet, das dem Gesetzgeber als Vorschlag unterbreitet wird.