12.04.2017, 15:03 Uhr
Gespräche zur Beamtenbesoldung abgeschlossen
Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und des Sächsischen Richtervereins
Die Gespräche zur Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 17. Februar 2017 sind nunmehr abgeschlossen.
Sie führten am 10. April 2017 zur Unterzeichnung von Eckpunkten zwischen Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland mit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB), Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB), Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) und Dr. Andreas Stadler, Vorstandsmitglied des Sächsischen Richtervereins (SRV), welche die Basis für das nun zu erarbeitende Anpassungsgesetz sind.
Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen - wie im Tarifbereich - rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent linear erhöht wird. Die Anwärterbezüge werden um jeweils 35 Euro zum 1. Januar in beiden Jahren angehoben.
Da die Tarifeinigung für die Beschäftigten neben der vorgenannten linearen Erhöhung der Tabellenentgelte weitere Elemente enthält, verständigten sich die Gesprächsparteien zur Umsetzung dessen in der Beamtenbesoldung auf Folgendes:
Beamte mit einem monatlichen Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro erhalten unter Berücksichtigung einer etwaigen Teilzeitquote in 2017 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Versorgungsempfängern wird diese Einmalzahlung nach den jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätzen gewährt. Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich die Endstufe für alle Beamten und Richter zusätzlich um 1,12 Prozent. Die Versorgungsbezüge werden entsprechend angehoben. Ab dem 1. Oktober 2018 erhalten Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9, Richter und Staatsanwälte nach in der Regel fünfjähriger Wartezeit in der Endstufe einen ruhegehaltfähigen Zuschlag zu ihren Dienstbezügen in Höhe von 1,03 Prozent. Bisher verbrachte Wartezeiten in den jeweiligen Besoldungsordnungen werden angerechnet. Vor dem 1. Oktober 2018 vorhandene Versorgungsempfänger erhalten den Zuschlag ab dem 1. Januar 2020, sofern sie bei Ruhestandseintritt die Endstufe bereits erreicht hatten.
Auf diese Weise wird eine Regelung für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger erreicht, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.