12.04.2017, 15:03 Uhr
Gesprche zur Beamtenbesoldung abgeschlossen
Gemeinsame Pressemitteilung des Schsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen und des Schsischen Richtervereins
Die Gesprche zur Umsetzung der Tarifeinigung fr die Beschftigten des ffentlichen Dienstes der Lnder vom 17. Februar 2017 sind nunmehr abgeschlossen.
Sie fhrten am 10. April 2017 zur Unterzeichnung von Eckpunkten zwischen Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland mit Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen (SBB), Markus Schlimbach, stellv. Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen (DGB), Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP) und Dr. Andreas Stadler, Vorstandsmitglied des Schsischen Richtervereins (SRV), welche die Basis fr das nun zu erarbeitende Anpassungsgesetz sind.
Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfnger des Freistaates Sachsen - wie im Tarifbereich - rckwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent linear erhht wird. Die Anwrterbezge werden um jeweils 35 Euro zum 1. Januar in beiden Jahren angehoben.
Da die Tarifeinigung fr die Beschftigten neben der vorgenannten linearen Erhhung der Tabellenentgelte weitere Elemente enthlt, verstndigten sich die Gesprchsparteien zur Umsetzung dessen in der Beamtenbesoldung auf Folgendes:
Beamte mit einem monatlichen Grundgehalt von bis zu 3.200 Euro erhalten unter Bercksichtigung einer etwaigen Teilzeitquote in 2017 eine Einmalzahlung in Hhe von 100 Euro. Versorgungsempfngern wird diese Einmalzahlung nach den jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilsstzen gewhrt. Ab dem 1. Januar 2018 erhht sich die Endstufe fr alle Beamten und Richter zustzlich um 1,12 Prozent. Die Versorgungsbezge werden entsprechend angehoben. Ab dem 1. Oktober 2018 erhalten Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9, Richter und Staatsanwlte nach in der Regel fnfjhriger Wartezeit in der Endstufe einen ruhegehaltfhigen Zuschlag zu ihren Dienstbezgen in Hhe von 1,03 Prozent. Bisher verbrachte Wartezeiten in den jeweiligen Besoldungsordnungen werden angerechnet. Vor dem 1. Oktober 2018 vorhandene Versorgungsempfnger erhalten den Zuschlag ab dem 1. Januar 2020, sofern sie bei Ruhestandseintritt die Endstufe bereits erreicht hatten.
Auf diese Weise wird eine Regelung fr die Beamten, Richter und Versorgungsempfnger erreicht, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.