Senat bringt Besoldungserhöhung auf den Weg: jeweils 4,3 Prozent für 2019 und 2020
Pressemitteilung vom 28.05.2019
Aus der Sitzung des Senats am 28. Mai 2019:
Die Besoldung der Berliner Landesbeschäftigten soll in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um 4,3 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig sollen in beiden Jahren die Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter jeweils um 50,55 € erhöht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz zur Kenntnis genommen.
Im Gesetzentwurf sind auch die Zeitpunkte für die Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge geregelt. Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten und von Richterinnen und Richtern soll in diesem Jahr rückwirkend zum 1. April vorgenommen werden und 2020 zum 1. Februar. Gleichzeitig sollen die Versorgungsbezüge für Pensionärinnen und Pensionäre angehoben werden.
Senator Dr. Kollatz: "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer anzugleichen und die Anpassungsschritte sukzessive auf den 1. Januar vorzuziehen. Außerdem sollen die jährlichen Anpassungen 1,1 Prozent über dem Durchschnitt der Bundesländer liegen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf kommen wir diesem Ziel ein großes Stück näher. Die Beschäftigten profitieren von der positiven Entwicklung des Landeshaushalts. Allein die Übertragung des diesjährigen Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung wird rund 840 Mio. € kosten. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Damit werden wir unserer Rolle als verlässlicher und verantwortungsvoller Arbeitgeber gerecht."
Der Senat hatte sich im Mai 2018 darauf verständigt, die Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer anzugleichen. Gegenwärtig stehen in den meisten Bundesländern die politischen Entscheidungen über die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für die Jahre 2019 bis 2021 noch aus. Daher wird zunächst das diesjährige Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Hinzu kommen jährlich 1,1 Prozent. 2020 soll der Besoldungsabstand des Landes Berlin gegenüber den übrigen Bundesländern evaluiert werden. Im Rahmen der Feinsteuerung wird die Angleichung der Besoldung und Versorgung dann mit dem entsprechenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zum 1. Januar 2021 vorgenommen.
Der Gesetzentwurf wird nun - vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus - dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.