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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2019-2021

Pressemitteilung vom 04.03.2019

Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK)

Abschluss in Potsdam: Landesregierung begrüßt Tarifeinigung für öffentlichen Dienst der Länder

Potsdam - Zum Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder erklären Finanzminister Christian Görke und Innenstaatssekretärin Katrin Lange heute in Potsdam:

Finanzminister Christian Görke: "Wir werden die Erhöhung der Entgelte zeit- und wirkungsgleich für die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für die Jahre 2019 und 2020 übernehmen. Wir stehen zu unserer Zusage, die wir den Beschäftigten gemacht haben, zugleich eine zusätzliche Erhöhung von jeweils 0,5 Prozentpunkten pro Jahr für den Beamtenbereich vorzunehmen. Gemeinsames Ziel ist es, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes soweit wie möglich zu erhöhen. Mit dem Tarifabschluss gehen wir an die Grenze des haushälterisch Möglichen, für das Land bedeutet das eine erhebliche finanzielle Herausforderung. Aber wir stehen zu unserem Wort und werden dies auch zügig umsetzen."

Festgelegt wurde diese Entscheidung bereits im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018. Inhaltlich heißt das, dass bei der anstehenden Besoldungsanpassung 2019/2020 neben der linearen Anpassung der Gehälter auch weitere entgeltbezogene Bestandteile des Tarifergebnisses der TdL dahingehend geprüft werden, ob sie strukturell in das System der Beamtenbesoldung passen und daher zeit- und wirkungsgleich übernommen werden können.

Innenstaatssekretärin Katrin Lange: "Mit der jetzt erzielten Einigung ist nach schwierigen Verhandlungen ein guter Kompromiss gefunden worden. Ein weiterer Arbeitskampf konnte so abgewendet werden. Der Abschluss ist ein gutes Signal für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Länderhaushalte sind derzeit in zufriedenstellender Verfassung. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur fair, sondern auch geboten, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der insgesamt nicht ungünstigen Finanzlage zu beteiligen. Denn sie leisten Tag für Tag eine hervorragende Arbeit im Dienste von uns allen, ob in den Schulen, bei der Polizei, an den Gerichten oder im Straßendienst. Auch wenn Geld nicht alles ist: Eine angemessene Bezahlung trägt zur notwendigen Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei. Gutes Geld für gute Arbeit: Das ist auch für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes ein ganz wichtiger Aspekt. Vor diesem Hintergrund ist der erzielte Abschluss ein gut vertretbarer Kompromiss und insofern ein Erfolg für alle. Die Übernahme auf den Beamtenbereich ist bereits zugesagt; die Landesregierung wird dies selbstverständlich umsetzen."

Anmerkung: die Hervorhebungen im Text erfolgten wie in der Vorlage des Finanzministeriums.