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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2019-2021

Pressemitteilung vom 13.03.2019

Niedersächsisches Finanzministerium

Niedersachsens Beamtinnen und Beamten erhalten ab 01. März höhere Besoldung

Hilbers: "Mit der wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses bereits zum 01. März profitieren auch die Beamtinnen und Beamten frühzeitig von den Ergebnissen des Tarifabschlusses".

Hannover. Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhöhen sich zum 01. März 2019 um 3,2 Prozent. Eine weitere Anhebung um ebenfalls 3,2 Prozent erfolgt dann zum 01. März 2020. Zum 01. März 2021 steigen die Bezüge dann nochmal um 1,4 Prozent. Das teilte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers am (heutigen) Mittwoch mit: "Damit übertragen wir den jüngst vereinbarten Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder wirkungsgleich auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Land". Die letzte Besoldungserhöhung für die Beamten gab es am 01.06.2018. "Damit ziehen wir die aktuelle Erhöhung drei Monate nach vorne und lassen damit auch die Beamtinnen und Beamten frühzeitig von dem Tarifergebnis profitieren", betonte Hilbers.
Auch die Anwärterinnen und Anwärter profitieren von dem Tarifabschluss: Sie erhalten zum 01. März 2019 eine Erhöhung um 50 Euro, eine weitere Erhöhung der Anwärterbezüge um 50 Euro erfolgt dann zum 01. März 2020.

Hilbers betonte weiter, dass der jüngst ausgehandelte Tarifabschluss für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes Anerkennung für ihre Tätigkeit und Teilhabe an der konjunkturellen Entwicklung sei. Auch sei damit einhergehend ein deutlicher Schritt getan, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes auch im Vergleich zur Wirtschaft in finanzieller Hinsicht zu stärken. Daher sprach sich Minister Hilbers auch direkt für die wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten aus.

Zugleich mahnte der Finanzminister aber auch, dass der gefundene Kompromiss an die Grenze dessen gegangen sei, was die öffentlichen Haushalte und damit auch der des Landes Niedersachsen zu leisten in der Lage sind: "Der Tarifabschluss und die wirkungsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich stellen eine große Belastung für die öffentlichen Finanzen dar. Die Personalausgaben haben wir auch bei sich eintrübender Konjunktur zu stemmen. Und auch unsere Investitionsfähigkeit und -bereitschaft müssen und wollen wir aufrechterhalten".

Die Kosten des Tarifabschlusses und die Übertragung auf den Beamtenbereich zum 01. März belaufen sich für das Jahr 2019 auf rund 365 Millionen Euro. Im Jahr 2020 fallen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 820 Millionen Euro an. Für das Jahr 2021 werden dann bereits Kosten von deutlich über einer Milliarde Euro erwartet. Im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Planung ist bereits vorausschauend Vorsorge eingeplant, welche die Zustimmung zum Tarifvertrag und jetzt auch die Übertragung auf den Beamtenbereich ermöglicht.

Hintergrund:
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in dessen Vorstand Finanzminister Reinhold Hilbers an den Verhandlungen mitgewirkt hat, hat sich am 02. März mit den Gewerkschaften auf umfangreiche und umfassende Verbesserungen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder verständigt.
Kernelement ist die Erhöhung der Entgelte für die Landesbeschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent, davon 3,01 Prozent als lineare Komponente. Außerdem ist vorgesehen, zum 1. Januar 2020 das Gesamtvolumen um weitere 3,2 Prozent (3,12 Prozent als lineare Komponente) sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent (1,29 Prozent als lineare Komponente) zu erhöhen. Hinzu kommen eine Reihe struktureller Verbesserungen, insbesondere für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in der Pflege.

Da insbesondere die strukturellen Elemente der Tarifeinigung nicht ohne weiteres auf den Beamtenbereich zu übertragen sind, hat die Landesregierung entschieden, das Gesamtvolumen der Tarifeinigung von 3,2 Prozent (bestehend aus linearer Erhöhung und Mindestbetrag) auf den Beamtenbereich in Form einer rein linearen Erhöhung von 3,2 Prozent bzw. 1,4 Prozent zu übertragen. Daraus resultieren unterschiedliche lineare Erhöhungen - etwas niedriger im Tarifbereich - bei gleichem Gesamtvolumen der Steigerung von Entgelten und Bezügen von 3,2%, 3,2% und 1,4%.