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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2019-2021

Pressemitteilung vom 10.05.2019

Niedersächsisches Finanzministerium

Besoldungserhöhung für niedersächsische Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 15.04.2019 den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 auf den Weg gebracht. Hintergrund ist, dass Besoldungserhöhungen durch Gesetz zu regeln sind und nicht einfach durch die Exekutive umgesetzt werden können (§ 3 Abs. 4 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes - NBesG). Nach Abschluss des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens der Spitzenverbände wird die Landesregierung nun den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Dabei wird angestrebt, dass der Landtag im Juni-Plenum vom 18. bis 21.06.2019 das Gesetz verabschiedet, damit es dann unmittelbar im Anschluss verkündet werden kann. Die Verkündung bietet dann die rechtliche Legitimation, rückwirkend zum 01.03.2019 die Besoldung und die Versorgungsbezüge zu erhöhen und die notwendigen programmtechnischen Anpassungen endgültig umzusetzen.

Hierzu laufen die ersten vorbereitenden Arbeiten. Gleichwohl können diese Arbeiten auch erst nach Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens mit endgültiger Sicherheit beauftragt und veranlasst werden.

Mit der rückwirkenden Zahlung der Bezügeerhöhungen ist daher frühestens im August, voraussichtlich aber erst mit Auszahlung der Bezüge für den Monat September 2019 zu rechnen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in drei Schritten um insgesamt rund 7,8 Prozent anzuheben.

Für das Jahr 2019 ist eine Anhebung der Bezüge um 3,16 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, zum 1. März 2019 vorgesehen. Dadurch kommt diese in der Tarifeinigung vereinbarte soziale Komponente auch den Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen zugute.

Im Jahr 2020 sollen die Bezüge um weitere 3,2 Prozent zum 1. März 2020 erhöht werden.

Eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent für das Jahr 2021 erfolgt zum 1. März 2021.

Abweichend davon erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge zum 1. März 2019 und 1. März 2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro.

Der Gesetzentwurf überträgt insoweit das Gesamtvolumen der jüngst vereinbarten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder auch auf die Beamtenschaft.