Besoldungserhhung fr niederschsische Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfngerinnen und -empfnger
Die Niederschsische Landesregierung hat am 15.04.2019 den Entwurf eines Niederschsischen Gesetzes ber die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezge in den Jahren 2019 bis 2021 auf den Weg gebracht. Hintergrund ist, dass Besoldungserhhungen durch Gesetz zu regeln sind und nicht einfach durch die Exekutive umgesetzt werden knnen (§ 3 Abs. 4 des Niederschsischen Besoldungsgesetzes - NBesG). Nach Abschluss des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens der Spitzenverbnde wird die Landesregierung nun den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Dabei wird angestrebt, dass der Landtag im Juni-Plenum vom 18. bis 21.06.2019 das Gesetz verabschiedet, damit es dann unmittelbar im Anschluss verkndet werden kann. Die Verkndung bietet dann die rechtliche Legitimation, rckwirkend zum 01.03.2019 die Besoldung und die Versorgungsbezge zu erhhen und die notwendigen programmtechnischen Anpassungen endgltig umzusetzen.
Hierzu laufen die ersten vorbereitenden Arbeiten. Gleichwohl knnen diese Arbeiten auch erst nach Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens mit endgltiger Sicherheit beauftragt und veranlasst werden.
Mit der rckwirkenden Zahlung der Bezgeerhhungen ist daher frhestens im August, voraussichtlich aber erst mit Auszahlung der Bezge fr den Monat September 2019 zu rechnen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Bezge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger in drei Schritten um insgesamt rund 7,8 Prozent anzuheben.
Fr das Jahr 2019 ist eine Anhebung der Bezge um 3,16 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, zum 1. Mrz 2019 vorgesehen. Dadurch kommt diese in der Tarifeinigung vereinbarte soziale Komponente auch den Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen zugute.
Im Jahr 2020 sollen die Bezge um weitere 3,2 Prozent zum 1. Mrz 2020 erhht werden.
Eine weitere Erhhung um 1,4 Prozent fr das Jahr 2021 erfolgt zum 1. Mrz 2021.
Abweichend davon erhhen sich die Anwrtergrundbetrge zum 1. Mrz 2019 und 1. Mrz 2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro.
Der Gesetzentwurf bertrgt insoweit das Gesamtvolumen der jngst vereinbarten Tarifeinigung fr die Beschftigten der Lnder auch auf die Beamtenschaft.