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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2019-2021

Pressemitteilung vom 10.04.2019

Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz

Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbesoldung

Der Ministerrat hat gestern einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums im Grundsatz gebilligt, mit dem die Bezüge (Besoldung und Versorgung) für die Jahre 2019, 2020 und 2021 erhöht werden sollen. Damit überträgt das Land das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von 3,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019, von dann weiteren 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und von 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021 vor. Zusätzlich sollen die Bezüge mit dem Gesetzentwurf um jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2019 und 2020 erhöht werden.

"Der öffentliche Dienst sorgt dafür, dass das Land Rheinland-Pfalz gut funktioniert, dass die Menschen hier sicher leben können, dass es gerecht zugeht und unsere Kinder gut ausgebildet werden. Für das Gemeinwohl ist der öffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifübernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben", erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Darüber hinaus habe die Landesregierung bereits im letzten Jahr zugesagt, eine außerordentliche Bezügeanpassung um jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2019 und zum 1. Juli 2020 vorzunehmen. "Mit dieser Anpassung verbessern wir die Attraktivität der Beamten- und Richterverhältnisse im Wettbewerb um die besten Kräfte und investieren in die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Im bundesweiten Vergleich erreichen wir damit beim Endgrundgehalt zum Ende des Jahres 2020 prognostisch wieder einen Platz im verdichteten Mittelfeld", so Ahnen.

"Die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ist aber auch ein bewusster finanzieller Kraftakt für das Land, der im Doppelhaushalt 2019/2020 abgebildet ist", hob die Finanzministerin hervor. Die Tarifübernahme verursacht Kosten in Höhe von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2019 und von rund 330 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Kosten für die außerordentlichen Bezügeanpassungen liegen bei rund 210 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020.

Mit Blick auf die Verbesserung der Besoldung in der Justiz insgesamt zeigte sich Justizminister Herbert Mertin zufrieden. Zur gleichzeitig im Gesetzesentwurf aufgegriffenen Anpassung für den Justizvollzug erklärte Mertin: "Ich freue mich besonders, dass die große Wertschätzung der Landesregierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugs nun auch monetär noch stärker zum Ausdruck kommt. Der als 'Gitterzulage' bekannte Erschwerniszuschlag soll mit gewonnener Berufserfahrung auf dasselbe Niveau wie bei Polizeibediensteten angehoben werden."

Auch bei der Vergütung von Erschwernissen und berufsbedingten Besonderheiten enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen, unterstrich Innenminister Roger Lewentz. So werden beispielsweise alle Zulagenbeträge für den Dienst zu ungünstigen Zeiten auch für den Bereich der Polizei dynamisiert, indem die linearen Besoldungserhöhungen auch für die Zulagen an Sonn- und Feiertagen, an Samstagen von 13 bis 20 Uhr sowie nachts zwischen 20 und 6 Uhr greifen.

"Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändebeteiligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet", erläuterte Ahnen das weitere Vorgehen. Der Ministerrat habe auf Basis des Gesetzentwurfes auch Vorgriffszahlungen beschlossen, sodass die erhöhte Besoldung und Versorgung für dieses Jahr voraussichtlich beginnend mit den Julibezügen ausgezahlt werde.

Hintergrund

Rund 70.000 unmittelbare Landesbeamtinnen und -beamte sowie 50.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger profitieren von der Tarifübernahme sowie den zusätzlichen Anpassungen im Beamtenbereich. Die größten Gruppen sind dabei rund 37.000 Lehrerinnen und Lehrer, rund 9.000 Polizistinnen und Polizisten, rund 6.000 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte sowie rund 6.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter der Justiz.