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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2019-2021

Pressemitteilung vom 10.04.2019

Ministerium der Finanzen Rheinland Pfalz

Ministerrat beschliet Gesetzentwurf zur Erhhung der Beamtenbesoldung

Der Ministerrat hat gestern einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums im Grundsatz gebilligt, mit dem die Bezge (Besoldung und Versorgung) fr die Jahre 2019, 2020 und 2021 erhht werden sollen. Damit bertrgt das Land das Tarifergebnis fr die Beschftigten der Lnder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pflzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von 3,2 Prozent rckwirkend zum 1. Januar 2019, von dann weiteren 3,2 Prozent zum 1. Januar 2020 und von 1,4 Prozent zum 1. Januar 2021 vor. Zustzlich sollen die Bezge mit dem Gesetzentwurf um jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2019 und 2020 erhht werden.

"Der ffentliche Dienst sorgt dafr, dass das Land Rheinland-Pfalz gut funktioniert, dass die Menschen hier sicher leben knnen, dass es gerecht zugeht und unsere Kinder gut ausgebildet werden. Fr das Gemeinwohl ist der ffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifbernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben", erklrte Finanzministerin Doris Ahnen. Darber hinaus habe die Landesregierung bereits im letzten Jahr zugesagt, eine auerordentliche Bezgeanpassung um jeweils 2 Prozent zum 1. Juli 2019 und zum 1. Juli 2020 vorzunehmen. "Mit dieser Anpassung verbessern wir die Attraktivitt der Beamten- und Richterverhltnisse im Wettbewerb um die besten Krfte und investieren in die Zukunftsfhigkeit des ffentlichen Dienstes. Im bundesweiten Vergleich erreichen wir damit beim Endgrundgehalt zum Ende des Jahres 2020 prognostisch wieder einen Platz im verdichteten Mittelfeld", so Ahnen.

"Die Erhhung von Besoldung und Versorgung ist aber auch ein bewusster finanzieller Kraftakt fr das Land, der im Doppelhaushalt 2019/2020 abgebildet ist", hob die Finanzministerin hervor. Die Tarifbernahme verursacht Kosten in Hhe von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2019 und von rund 330 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Kosten fr die auerordentlichen Bezgeanpassungen liegen bei rund 210 Millionen Euro fr die Jahre 2019 und 2020.

Mit Blick auf die Verbesserung der Besoldung in der Justiz insgesamt zeigte sich Justizminister Herbert Mertin zufrieden. Zur gleichzeitig im Gesetzesentwurf aufgegriffenen Anpassung fr den Justizvollzug erklrte Mertin: "Ich freue mich besonders, dass die groe Wertschtzung der Landesregierung gegenber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugs nun auch monetr noch strker zum Ausdruck kommt. Der als 'Gitterzulage' bekannte Erschwerniszuschlag soll mit gewonnener Berufserfahrung auf dasselbe Niveau wie bei Polizeibediensteten angehoben werden."

Auch bei der Vergtung von Erschwernissen und berufsbedingten Besonderheiten enthlt der Gesetzentwurf Verbesserungen, unterstrich Innenminister Roger Lewentz. So werden beispielsweise alle Zulagenbetrge fr den Dienst zu ungnstigen Zeiten auch fr den Bereich der Polizei dynamisiert, indem die linearen Besoldungserhhungen auch fr die Zulagen an Sonn- und Feiertagen, an Samstagen von 13 bis 20 Uhr sowie nachts zwischen 20 und 6 Uhr greifen.

"Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbndebeteiligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet", erluterte Ahnen das weitere Vorgehen. Der Ministerrat habe auf Basis des Gesetzentwurfes auch Vorgriffszahlungen beschlossen, sodass die erhhte Besoldung und Versorgung fr dieses Jahr voraussichtlich beginnend mit den Julibezgen ausgezahlt werde.

Hintergrund

Rund 70.000 unmittelbare Landesbeamtinnen und -beamte sowie 50.000 Versorgungsempfngerinnen und -empfnger profitieren von der Tarifbernahme sowie den zustzlichen Anpassungen im Beamtenbereich. Die grten Gruppen sind dabei rund 37.000 Lehrerinnen und Lehrer, rund 9.000 Polizistinnen und Polizisten, rund 6.000 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte sowie rund 6.000 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter der Justiz.