Der Senator für Finanzen
Senat beschließt Corona-bedingte Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte
Gleichlautende Regelung für Tarifbeschäftigte wird übertragen
11.01.2022
Der Senat hat heute (11. Januar 2022) den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Bremen und Bremerhaven beschlossen. "Mit der Corona-Sonderzahlung honorieren wir die außergewöhnlichen Mehrbelastungen der Beamtinnen und Beamten. Alle Bediensteten tragen mit ihrer engagierten Arbeit dazu bei, den öffentlichen Dienst auch in Krisenzeiten im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten", kommentiert Finanzsenator Dietmar Strehl den Beschluss.
Mit dem heutigen Senatsbeschluss wird die kürzlich für alle Beschäftigten des Tarifvertrags der Länder beschlossene einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Besoldung der verbeamteten Beschäftigten übertragen. Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte und einige Spitzenämter sind von der Zahlung ausgeschlossen.
Konkret erhalten mit den März-Bezügen
- Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie
- Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.
Bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird die Corona-Sonderzahlung nicht den beitragspflichtigen Einnahmen hinzugerechnet. Dadurch ist die Corona-Sonderzahlung nicht nur steuerfrei, sondern darüber hinaus auch beitragsfrei im Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Übertragung der Erhöhung der Tarifentgelte im Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 auf die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.