Der Senator fr Finanzen
Senat beschliet Corona-bedingte Sonderzahlung fr Beamtinnen und Beamte
Gleichlautende Regelung fr Tarifbeschftigte wird bertragen
11.01.2022
Der Senat hat heute (11. Januar 2022) den Entwurf eines Gesetzes ber die Gewhrung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung fr Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Bremen und Bremerhaven beschlossen. "Mit der Corona-Sonderzahlung honorieren wir die auergewhnlichen Mehrbelastungen der Beamtinnen und Beamten. Alle Bediensteten tragen mit ihrer engagierten Arbeit dazu bei, den ffentlichen Dienst auch in Krisenzeiten im Sinne aller Brgerinnen und Brger aufrechtzuerhalten", kommentiert Finanzsenator Dietmar Strehl den Beschluss.
Mit dem heutigen Senatsbeschluss wird die krzlich fr alle Beschftigten des Tarifvertrags der Lnder beschlossene einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Besoldung der verbeamteten Beschftigten bertragen. Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrtinnen und Staatsrte und einige Spitzenmter sind von der Zahlung ausgeschlossen.
Konkret erhalten mit den Mrz-Bezgen
- Empfngerinnen und Empfnger von Dienstbezgen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Hhe von 1.300 Euro sowie
- Empfngerinnen und Empfnger von Anwrterbezgen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Hhe von 650 Euro.
Bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird die Corona-Sonderzahlung nicht den beitragspflichtigen Einnahmen hinzugerechnet. Dadurch ist die Corona-Sonderzahlung nicht nur steuerfrei, sondern darber hinaus auch beitragsfrei im Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die bertragung der Erhhung der Tarifentgelte im Bereich des Tarifvertrags fr den ffentlichen Dienst der Lnder um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 auf die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezge wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.