Verbndeanhrung zur Corona-Sonderzahlung und Besoldungserhhung fr Beamte gestartet
Landesregierung leitet Verbndeanhrung fr Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation ein / Minister Lutz Lienenkmper: Landesregierung hlt Wort und schafft schnelle Planungssicherheit fr alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
11.01.2022
Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbndeanhrung hierfr den ersten Schritt eingeleitet.
Die Landesregierung wird dem Landtag ein Gesetzespaket zur Anpassung der Beamten-Alimentation vorschlagen und hat mit der Verbndeanhrung hierfr den ersten Schritt eingeleitet. Das Paket besteht aus zwei Teilen:
- Der zeit- und wirkungsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses fr die Angestellten der Lnder vom 29. November 2021. Diese bertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter hatte die Landesregierung nach konstruktiven und zielorientierten Gesprchen mit den Spitzengewerkschaften bereits in der vergangenen Woche angekndigt.
Die bertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich erfolgt durch zwei Gesetzesvorhaben:
a) der Umsetzung der einmaligen steuerfreien Corona-Sonderzahlung bis zum 31. Mrz 2022 sowie
b) der linearen Erhhung der Bezge um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022
- Der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der vierkpfigen Beamten- und Richterfamilie. Diese Vorgaben sind vom nordrhein-westflischen Gesetzgeber bei allen knftigen Besoldungsentscheidungen zu beachten.
In diesem Rahmen soll als eine von vielen Manahmen die beihilferechtliche Kostendmpfungspauschale fr die nordrhein-westflischen Beamten und Richter knftig vollstndig entfallen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter an ihren von der Beihilfe bernommenen Krankheitskosten.
"Die Landesregierung hlt Wort. Mit der zgigen Erarbeitung der Gesetzentwrfe und der heutigen Einleitung der Verbndeanhrung zeigen wir unsere groe Wertschtzung fr unsere Beamtinnen und Beamten sowie unsere Richterinnen und Richter und honorieren ihren hohen persnlichen Einsatz und ihre hervorragende Arbeit auch und gerade whrend der Pandemie. Die Kolleginnen und Kollegen im ffentlichen Dienst erhalten so schnell Planungssicherheit", erlutert Lutz Lienenkmper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. "Wir mchten fr unsere gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachkrfte auch knftig ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die zeit- und wirkungsgleiche bertragung des Tarifergebnisses war insbesondere aufgrund der soliden und vorausschauenden Haushaltspolitik mglich und ist trotz der weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen daher ein richtiges und wichtiges Signal."
Hintergrund:
Das Gesamtpaket zur Anpassung der Alimentation der nordrhein-westflischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter umfasst folgende Gesetzentwrfe:
- Entwurf eines Gesetzes ber die Gewhrung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie fr das Land Nordrhein-Westfalen und zur nderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezge 2022 sowie zur nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Zur bertragung des Tarifabschlusses wurde vereinbart:
- Zeit- und wirkungsgleiche bertragung des generellen Tarifabschlusses
- Bis zum 31. Mrz 2022 erhalten aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen eine Corona-Sonderzahlung als steuerfreie Einmalzahlung in Hhe von 1.300 Euro; Anwrterinnen und Anwrter sowie Personen in einem ffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhltnis erhalten 650 Euro.
- Am 1. Dezember 2022 erfolgt eine lineare Erhhung der regelmig an Anpassungen teilnehmenden Bezge (insbesondere Grundgehlter und Familienzuschlge) um 2,8 Prozent.
- Fr Beamtinnen und Beamte im Krankenhauswesen erfolgen weitere Verbesserungen (durch die Erhhung von Zulagen).