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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2021-2023

Pressemitteilung des Ministerrates von Rheinland-Pfalz

Ministerrat billigt im Grundsatz Gesetzentwurf zur Erhhung der Beamtenbesoldung

Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt, mit dem im Wesentlichen das jngste Tarifergebnis fr die Beschftigten der Lnder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pflzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger bertragen werden soll.

10.01.2022

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vor. Darber hinaus sind die pauschale Anpassung der Anwrterbezge ebenfalls zum 1. Dezember 2022 von 50 Euro sowie entsprechend dem Tarifvertrag eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Hhe von 1.300 Euro in einem aktiven Dienstverhltnis bzw. in Hhe von 650 Euro fr Anwrterinnen und Anwrter in dem Gesetzentwurf geregelt.

"Fr das Gemeinwohl ist der ffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifbernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und einen Ausgleich fr die besonderen Belastungen whrend der Corona-Pandemie erhalten", erklrte Finanzministerin Doris Ahnen.

Gleichzeitig bercksichtigt der Gesetzentwurf jngste Przisierungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentationshhe. Es ist daher ein Sonderzuschlag fr Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen sowie darber hinaus die Erhhung des kinderbezogenen Familienzuschlags fr dritte und weitere Kinder verbunden mit einem zustzlichen, mietenstufenabhngigen Aufstockungsbetrag vorgesehen.

"Auerdem werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Einkommensmglichkeiten gerade von Berufsanfngerinnen und Berufsanfngern verbessern, indem die unterste Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5 sowie die jeweils erste Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7 gestrichen werden", so die Finanzministerin.

"Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verstndigt, dass zur Frderung der klimaneutralen Mobilitt eine Entgeltumwandlung zur Nutzung fr vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrrder ermglicht wird. Mit der vorliegenden Ergnzung zum Landesbesoldungsgesetz wird dafr die rechtliche Grundlage geschaffen und ein Anreiz fr die Bediensteten gesetzt, mehr Fahrten mit dem Fahrrad zurckzulegen, auf dem Weg zum Dienst und privat in der Freizeit. Damit mchten wir gemeinsam einen aktiven Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz und fr die Gesundheit leisten", sagte Ahnen.

"Die Erhhung von Besoldung und Versorgung ist ein bewusster finanzieller Kraftakt fr das Land", hob die Finanzministerin hervor. Die Anpassung der Bezge verursacht im Jahr 2022 Kosten in Hhe von rund 13,5 Millionen Euro mit Folgewirkung fr das Jahr 2023 in Hhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewhrung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung fhrt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Hhe von rund 78,5 Millionen Euro. Die Adaption der rheinland-pflzischen Bezge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist schlielich mit Mehrkosten in einer Grenordnung von jhrlich rund 14 Millionen Euro verbunden.

"Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbndebeteiligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet", erluterte Ahnen das weitere Vorgehen.