Ministerrat billigt im Grundsatz Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbesoldung
Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt, mit dem im Wesentlichen das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
10.01.2022
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Steigerung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 vor. Darüber hinaus sind die pauschale Anpassung der Anwärterbezüge ebenfalls zum 1. Dezember 2022 von 50 Euro sowie entsprechend dem Tarifvertrag eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro in einem aktiven Dienstverhältnis bzw. in Höhe von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter in dem Gesetzentwurf geregelt.
"Für das Gemeinwohl ist der öffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifübernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und einen Ausgleich für die besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie erhalten", erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
Gleichzeitig berücksichtigt der Gesetzentwurf jüngste Präzisierungen des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentationshöhe. Es ist daher ein Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen sowie darüber hinaus die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder verbunden mit einem zusätzlichen, mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag vorgesehen.
"Außerdem werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Einkommensmöglichkeiten gerade von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern verbessern, indem die unterste Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5 sowie die jeweils erste Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7 gestrichen werden", so die Finanzministerin.
"Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass zur Förderung der klimaneutralen Mobilität eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder ermöglicht wird. Mit der vorliegenden Ergänzung zum Landesbesoldungsgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen und ein Anreiz für die Bediensteten gesetzt, mehr Fahrten mit dem Fahrrad zurückzulegen, auf dem Weg zum Dienst und privat in der Freizeit. Damit möchten wir gemeinsam einen aktiven Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz und für die Gesundheit leisten", sagte Ahnen.
"Die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ist ein bewusster finanzieller Kraftakt für das Land", hob die Finanzministerin hervor. Die Anpassung der Bezüge verursacht im Jahr 2022 Kosten in Höhe von rund 13,5 Millionen Euro mit Folgewirkung für das Jahr 2023 in Höhe von rund 160 Millionen Euro. Die Gewährung der steuerfreien Corona-Sonderzahlung führt zu weiteren Mehrkosten im Jahr 2022 in Höhe von rund 78,5 Millionen Euro. Die Adaption der rheinland-pfälzischen Bezüge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist schließlich mit Mehrkosten in einer Größenordnung von jährlich rund 14 Millionen Euro verbunden.
"Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändebeteiligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet", erläuterte Ahnen das weitere Vorgehen.