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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2023-2025

Pressemitteilung des Beamtenbundes Baden-Wrttemberg BBW vom 14.12.2023

bernahme des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich

BBW: Jetzt Geld in die Hand zu nehmen ist gut und rich- tig

Der BBW - Beamtenbund Tarifunion begrt die schnelle Entschei- dung der Landesregierung, das Tarifergebnis TV-L systemgerecht und zeitnah auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu bertra- gen. "Jetzt Geld in die Hand zu nehmen ist gut und richtig", erklrte BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger heute (14.12.2023) in Stuttgart. Damit werde das Land nicht nur seiner Verantwortung als Dienst- herr gerecht, sondern mache in Zeiten akuten Fachkrftemangels den ffentlichen Dienst fr potenzielle Bewerber attraktiver. Mehr Geld gibt es erstmals Ende Mrz 2024 mit den April-Bezgen. Dann erhalten Beamtinnen und Beamte zustzlich zu ihrem Gehalt einmalig und steuerfrei einen Inflationsausgleich in Hhe von 1.800 Euro, zuzglich vier Mal 120 Euro fr die Monate Januar bis April 2024, danach von Mai bis Oktober jeweils 120 Euro. Ab No- vember 2024 steigen die Bezge linear um 3,6 % und ab Februar 2025 linear um weitere 5,6 %. Teilzeitbeschftigte bekommen den Inflationsausgleich anteilig.

Der Inflationsausgleich wird systemgerecht auch auf den Versor- gungsbereich bertragen. Im Klartext heit das: Versorgungsemp- fngerinnen und Versorgungsempfnger erhalten den Inflations- ausgleich prozentual entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes. Damit folgt das Land der Regelung des Bundes bei der bertragung des TVD-Ergebnisses auf den Bundesversorgungsbereich.Die bertragungsmodalitten bewertet BBW-Chef Rosenberger ge- nerell positiv. Die bertragung des Inflationsausgleichs auch auf die Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger verhin- dere eine Abkopplung der Pensionsentwicklung von der der aktiven Besoldung. Und mit der Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro, den das TV-L-Ergebnis vorsieht, in eine lineare Erhhung von 3,6 % werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt.

Zugleich appelliert Rosenberger aber auch an die Landesregierung, jetzt zeitnah dafr zu sorgen, dass die Besoldung im Land zumindest wieder verfassungskonform ist. Beim BBW ist man berzeugt, dass das Mindestabstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung von 15 % mit Einfhrung des Brgergelds im Jahr 2023 und der anste- henden Erhhung zum 1. Januar 2024 endgltig in Schieflage gera- ten ist. Um die Verfassungsmigkeit wieder herzustellen, sind aus Sicht des BBW Besoldungsverbesserungen dringend geboten, dies- mal unbedingt auch fr die Befrderungsmter des gehobenen Dienstes sowie fr den hheren Dienst. Deshalb fordert BBW-Chef Rosenberger die Landesregierung auch eindringlich zum Handeln auf: "Es sollte eine Selbstverstndlichkeit sein, dass sich jede Beam- tin und jeder Beamter sowie jede Versorgungsempfngerin und je- der Versorgungsempfnger jederzeit darauf verlassen kann, dass die vom Dienstherrn geleistete Alimentation zumindest verfas- sungskonform ist."