Weitreichende nderungen bei Besoldung, Versorgung und Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten geplant
Ergebnisse des Beamtenpolitischen Spitzengesprches
Potsdam - Die Landesregierung plant weitreichende nderungen im Bereich der Besoldung und Versorgung sowie der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten. Darber haben seit Mai 2026 das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium des Innern und fr Kommunales mit den betroffenen Gewerkschaften und Verbnden in verschiedenen Formaten beraten. Diese Beratungen wurden heute im Rahmen eines Beamtenpolitischen Spitzengesprches mit der Vorstellung von zwei Regelungspaketen abgeschlossen.
Landesregierung und Gewerkschaften verstndigten sich im ersten Paket darauf, die Dienst-, Anwrter- und Versorgungsbezge im Land Brandenburg rckwirkend ab dem 1. Januar 2026 an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung anzupassen und dabei die bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen.
Fr Brandenburg bedeutet dies insbesondere, dass die Besoldung und Versorgung knftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt werden. Da die Besoldungsentwicklung in der Vergangenheit je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich ausfiel, ergeben sich einmalig unterschiedlich hohe Anpassungsbedarfe.
Diese liegen in der A-Besoldung zwischen sieben und 17 Prozent sowie in der B-Besoldung bei etwa 18 Prozent. Die unterschiedlichen Entwicklungen der Besoldung in den einzelnen Besoldungsgruppen sind insbesondere auf die bertragung von Mindest- und Sockelbetrgen, Festbetrgen sowie auf weitere strukturelle Elemente frherer Tarifergebnisbertragungen zurckzufhren. Ein Aufschieben der notwendigen Anpassung wre nicht nur verfassungsrechtlich angreifbar; es wrde das Problem weiter in die Zukunft verschieben - ohne Aussicht auf ein anderes Ergebnis.
Zur Finanzierung der Mehrbelastungen durch die geplante Besoldungserhhung sowie durch mgliche Nachzahlungen fr den Zeitraum 2004 bis zum 31. Dezember 2025 sollen Entnahmen aus dem Brandenburgischen Versorgungsfondsgesetz ermglicht werden.
Das zweite Regelungspaket betrifft die nderung der wchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sind strukturelle Entlastungsmanahmen auf der Ausgabenseite unausweichlich. Daher beabsichtigt die Landesregierung die regelmige wchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ab dem 1. Mrz 2027 von 40 auf 41 Stunden anzuheben. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurde eine Befristung bis zum 31. Juli 2032, Ausnahmen fr Beamtinnen und Beamte, die besonderen dienstlichen Belastungen ausgesetzt sind, sowie die Mglichkeit der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschftigung im Umfang von 40 Stunden pro Woche vereinbart.
Finanzminister Daniel Keller sprach von einem "Ergebnis, das nach zwei Jahrzehnten den belastenden Konflikt um die amtsangemessene Besoldung in Brandenburg beilegt und zugleich Verstndnis fr die Situation des Landes zeigt." Er dankte den Gewerkschaften fr die konstruktiven Gesprche. "Wir setzen damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes konsequent um und senden das klare Signal an unsere Beamtinnen und Beamten, dass sie auf Ihren Dienstherrn vertrauen knnen. Die andere Seite der Medaille ist, dass die bestehenden Herausforderungen fr unseren Landeshaushalt durch die Besoldungsanpassung grer werden. Umso wichtiger ist es, dass das Land mit der Erhhung der Wochenarbeitszeit fr die Beamtinnen und Beamten eine personalwirtschaftliche Entlastung erhlt. Mit diesem Zweiklang knnen wir dem Landtag einen ausgewogenen Vorschlag unterbreiten, der auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die ntige Akzeptanz bietet. Mir ist dabei wichtig zu betonen, dass unsere Beamtinnen und Beamten keine abstrakte Gruppe sind. Es sind Menschen, die als Polizeibeamte die Brandenburgerinnen und Brandenburger beschtzen, die als Lehrkrfte die Kinder unseres Landes unterrichten und die an vielen Stellen daran arbeiten, dass unser Staat funktioniert."
Mit Blick auf die knftigen Amtsbezge der Mitglieder der Landesregierung ergnzte Minister Keller. "Die konsequente Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes fhrt auch zur Erhhung der Bezge der Ministerinnen und Minister. Diese werden wir jedoch ber das Ministergesetz deutlich dmpfen."
Innenminister Dr. Jan Redmann erklrte: "Wer im Dienst des Landes steht, muss sich darauf verlassen knnen, dass das Land seinen Teil der Verpflichtung einhlt. Die rckwirkende Anpassung der Bezge ab Januar 2026 ist keine Geste, sie bringt etwas in Ordnung. Mit der heute getroffenen Verabredung schaffen wir einen Vertrauensrahmen. Denn Vertrauen brauchen wir angesichts der groen Aufgaben, die auf uns gemeinsam warten."
Zur geplanten nderung der Arbeitszeit fhrte Minister Dr. Redmann aus: "Die Anhebung der wchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden ist keine Entscheidung, die wir leichtfertig getroffen haben. Dass die Beamtinnen und Beamten diesen Schritt im Bewusstsein der prekren Haushaltslage mittragen, zeugt von hohem Verantwortungsbewusstsein. Die Befristung bis 2032 macht deutlich: Das ist eine auergewhnliche Manahme in einer auergewhnlichen Lage."
Katja Karger, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds Berlin-Brandenburg: "Seit vielen Jahren kritisieren wir jede neue Landesregierung dafr, dass sie ihre Beamtinnen und Beamten nicht angemessen bezahlt. Bisher haben alle Regierungen auf Zeit gespielt und nichts an der zu niedrigen Besoldung gendert. Erst der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat im November letzten Jahres Bewegung in die Sache bringen knnen. Brandenburg hat sich jetzt als erstes Bundesland auf den Weg gemacht, die Besoldung verfassungskonform anzupassen. Die Gewerkschaften begren, dass sich die Minister Keller und Redmann endlich des Themas annehmen, Verantwortung bernehmen und vorangehen. Die Vereinbarung ist ein Kompromiss, um den Kolleginnen und Kollegen nun Sicherheit hinsichtlich ihrer Besoldung zu schaffen."
Katja Boll, stellvertretende Landesbezirksfachbereichsleiterin Fachbereich B der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: "Ich begre ausdrcklich, dass Finanzminister Daniel Keller den verfassungsrechtlich gebotenen Weg konsequent geht und den offenen Dialog mit den Gewerkschaften sucht. Dabei war von Anfang an klar: Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen. Die Ausgestaltung der Besoldung ist Aufgabe des Gesetzgebers und die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keine Verhandlungsmasse, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht des Landes. Dass diese Verpflichtung nun erfllt wird, schafft nach vielen Jahren ein wichtiges Stck Rechtssicherheit und kann das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in ihren Dienstherrn strken. Zugleich ist die Zusicherung der Landesregierung, der Tarifpolitik ebenso groe Bedeutung beizumessen wie der Besoldung und Versorgung und der Ausschluss betriebsbedingter Kndigungen ein wichtiges Signal fr die Tarifbeschftigten der Landesverwaltung und fr die kommenden Tarifrunden. Die Gesprche haben zugleich gezeigt, dass sachliche Argumente Wirkung entfalten knnen. Dass die Erhhung der Wochenarbeitszeit bis 2032 befristet wird und Beschftigte mit besonderen Belastungen - etwa Kolleg*innen im Schicht- und Wechselschichtdienst, beispielsweise im Justizvollzug oder bei der Feuerwehr- von der Regelung ausgenommen werden, ist ein wichtiger Kompromiss, fr den sich ver.di nachdrcklich eingesetzt hat. Gleichwohl bleibt unsere Kritik bestehen: Eine Arbeitszeitverlngerung ist kein geeignetes Mittel, um Haushaltsprobleme zu lsen. Gerade mit Blick auf den Fachkrftemangel braucht der ffentliche Dienst attraktive Arbeitsbedingungen statt zustzlicher Belastungen."
Gnther Fuchs, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: "Die Herstellung der verfassungskonformen Besoldung ist eine notwendige und lngst berfllige Korrektur. Fr den Bildungsbereich ist es besonders wichtig, dass eine weitere Erhhung der Unterrichtsverpflichtung ausgeschlossen ist und die seit Februar 2026 wirksame Arbeitszeiterhhung fr die Lehrkrfte zeitlich befristet wurde. Mit der verfassungskonformen Besoldung besteht auch die Chance, die Konkurrenzfhigkeit des Landes Brandenburg auf dem umkmpften Lehrkrfte-Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern."
Anita Kirsten, Landesbezirksvorsitzende der GdP Brandenburg: "Wir begren ausdrcklich, dass die Landesregierung den Weg zu einer verfassungskonformen Besoldung einschlgt. Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzung wird damit endlich eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das ist ein wichtiges Signal der Wertschtzung fr die Beamtinnen und Beamten, die tglich Verantwortung fr das Funktionieren unseres Staates bernehmen - insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die rund um die Uhr fr die Sicherheit der Menschen in Brandenburg im Einsatz sind.
Die Erhhung der Wochenarbeitszeit im gleichen Atemzug sendet jedoch das falsche Signal. Wer unzhlige berstunden vor sich herschiebt, arbeitet nachweislich nicht zu wenig. Wenn die Haushaltslage diesen Schritt erforderlich macht, dann muss ehrlich berprft werden, ob die Manahme tatschlich den gewnschten Spareffekt erzielt. Fr die besonders belasteten Bereiche, insbesondere im Schicht- und Einsatzdienst, erwarten wir klare Ausnahmeregelungen. Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif - und schon gar nicht auf Kosten derer, die sie jeden Tag gewhrleisten."
Julian Diaz, Gewerkschaftssekretr der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Region Berlin-Brandenburg: "Wir begren den Schritt des Landes Brandenburg, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt umzusetzen. Wichtig ist fr uns vor allem, dass die Anpassungen bei den Beamtinnen und Beamten nicht durch Einsparungen zulasten der angestellten Beschftigten des Landes Brandenburg stattfinden. Um den 'Betriebsfrieden' im ffentlichen Dienst des Landes Brandenburg zu wahren sind fr die Zukunft deutliche Verbesserungen fr die Kolleginnen und Kollegen im Geltungsbereich des TV-L notwendig."