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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2025-2028

Pressemitteilung des Ministeriums fr Finanzen Baden-Wrttemberg vom 16.02.2026

Tarifabschluss im ffentlichen Dienst

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in den Tarifverhandlungen fr den ffentlichen Dienst auf einen neuen Abschluss geeinigt.

Mit der Einigung stehen die knftigen Entgelterhhungen und Verbesserungen fr Beschftigte, Auszubildende sowie fr Schicht- und Wechselschichtarbeit fest. Der Tarifvertrag luft von November 2025 bis Januar 2028.

Fr das Land bedeutet der Abschluss in den Jahren 2026 bis 2028 Mehrkosten von rund 3,6 Milliarden Euro. Das Ergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bertragen werden. Hierzu bereitet das Finanzministerium ein Gesetzgebungsverfahren vor.

Wertschtzung fr die Beschftigten im ffentlichen Dienst

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: "Das Tarifergebnis ist ein fairer Kompromiss. Er drckt die Wertschtzung fr die Beschftigten im ffentlichen Dienst aus. Sie leisten wertvolle Arbeit fr die Allgemeinheit und damit fr uns alle. Zugleich trgt dieser Abschluss dazu bei, dass der ffentliche Dienst attraktiv bleibt. Das gilt insbesondere auch fr die Verbesserungen im Bereich Ausbildung. Und die Erhhung der Schichtzulage kommt zum Beispiel unseren Polizisten zu Gute, die tglich fr unsere Sicherheit im Einsatz sind.

Aus all diesen Grnden wollen wir das Tarifergebnis auch zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter bertragen. Das halte ich fr geboten denn auch sie tragen mit ihrer Arbeit unser Gemeinwesen. Allerdings sind wir auch nicht jeder Forderung nachgekommen, etwa nach einem zustzlichen freien Tag. Das htte angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht in die Zeit gepasst. Der Abschluss und der bertrag stellen eine erhebliche finanzielle Belastung fr den Landeshaushalt dar. Bei den Kosten bewegen wir uns im Bereich von etwa 3,6 Milliarden Euro fr die Jahre 2026 bis 2028. Fr das aktuelle Jahr haben wir dafr im laufenden Doppelhaushalt Vorsorge getroffen. Fr knftige Haushalte mssen die Mehrkosten erst noch finanziert werden. Das wird den finanziellen Spielraum des Landes knftig einschrnken."

Ergebnisse der Tarifverhandlungen im ffentlichen Dienst

Laufzeit: 27 Monate (November 2025 bis Januar 2028)

  1. Erhhung der Entgelte:

    • ab 1. April 2026 um 2,8 %, mindestens jedoch um 100 € monatlich
    • ab 1. Mrz 2027 um weitere 2,0%
    • ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 %
  2. Erhhung der Entgelte fr die Auszubildenden, Praktikanten und dual Studierende:

    • ab 1. April 2026 um 60 Euro monatlich
    • ab 1. Mrz 2027 um weitere 60 Euro monatlich
    • ab 1. Januar 2028 um 30 Euro monatlich
  3. Erhhung der Zulagen fr stndige Schicht- und Wechselschichtarbeit ab 1. Juli 2026

    • Die Wechselschichtzulage wird auf 200 Euro monatlich und die Schichtzulage auf 100 Euro angehoben.
    • Fr die nichtrztlichen Beschftigen an Krankenhusern wird die Wechselschichtzulage auf 250 Euro und die Schichtzulage auf 100 Euro monatlich erhht.
  4. Paket Nachwuchskrfte
    • Fr Auszubildende wird ab Januar 2027 eine hhere Abschussprmie fr Auszubildende mit einer Gesamtnote mit "Sehr gut" oder "Gut" eingefhrt (500 Euro).
    • Sofern Auszubildende nach der bestandenen Prfung unbefristet bernommen werden, ist die Stufenlaufzeit in der Stufe 1 um sechs Monate zu verkrzen, wenn die Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen wurde (gilt ab dem 1. Mrz 2026).

Finanzielle Auswirkung auf das Land

Gesamtkosten fr die Haushaltsjahre 2026 bis 2028: 3,6 Milliarden Euro

Fr das Jahr 2026 hat das Land Vorsorge fr den Tarifabschluss und den bertrag getroffen. Danach mssen die Mehrkosten jeweils im Haushalt neu finanziert werden.

Im Land sind rund 84.000 tariflich Beschftigte unmittelbar und rund 194.000 Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie rd. 154.000 Versorgungsempfngerinnen und -empfnger mittelbar betroffen.

Weiteres Vorgehen bei der bertragung auf Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter Der Tarifabschluss soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung bertragen werden. Hierzu ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Das Finanzministerium wird nun einen Gesetzentwurf erarbeiten.