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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2025-2028

Pressemitteilung des DGB Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt vom 27.05.2026

Beamt*innenbesoldung: Fecker kndigt Anpassung und Nachzahlung an

Die Beamt*innen in Bremen bekommen rckwirkend mehr Geld. Der Grund ist die verfassungsgeme Anpassung der Besoldung sowie die bernahme der Tarifverhandlungsergebnisse im Tarifvertrag der Lnder (TVL).

Das wurde am Dienstag bei einem Gesprch zwischen dem DGB und dessen Landesbeamtenkommission (ver.di, GDP und GEW) mit dem Finanzressort zur Besoldung und Versorgung der Beamt*innen in Bremen besprochen.

Das Finanzressort stellte ein Manahmenpaket zur Anpassung der Besoldung und Versorgung vor:

  1. 01.01.2024: +2,5 % (rckwirkend zur Sicherung der Mindestalimentation)
  2. 01.10.2024: +200 € Sockelbetrag
  3. 01.12.2024: +3,8 % (bereits unter Vorbehalt ausgezahlt)
  4. 01.04.2026: +2,8 % (bernahme Tarifergebnis)
  5. 2027/2028: weitere Anpassungen mit +2,0 % und +1,0 %

Das Gesamtvolumen der Steigerungen betrgt nach Angaben des Finanzressorts rund 12,7 % zuzglich Sockelbetrag. Die Auszahlung ist fr November 2026 vorgesehen und erfolgt rckwirkend zum 01.01.2024.

Christian Wechselbaum, Vorsitzender des DGB Bremen, sagt dazu: "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Endlich ist die Hngepartie vorbei und es gibt eine rechtskonforme Anpassung. Das ist eine lngst notwendige Wertschtzung fr die Kolleg*innen!"

Gleichzeitig sieht die Landesbeamtenkommission des DGB weiterhin Klrungsbedarf, insbesondere bei der Transparenz der Verrechnung des Sockelbetrags sowie bei fehlenden Musterberechnungen fr unterschiedliche Beschftigtengruppen.

Fr die Tarifbeschftigten gelten teilweise Sonderregelungen wie z.B. Wechselschichtzulagen. Die bertragung dieser Zulagen fr Beamt*innen ist bisher nicht geklrt.

Der Gesetzentwurf soll am 04.08.2026 in den Senat eingebracht werden. Anschlieend folgt das parlamentarische Verfahren.

Stimmen aus den Gewerkschaften im bremischen ffentlichen Dienst:

Anne-Katrin Rieke-Brodda (ver.di):
"Wir prfen die Berechnungen anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Bremen in den vergangenen Jahren erhebliche Summen eingespart hat."

Heinfried Keithahn (GdP):
"Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Tarifbernahme und verfassungskonforme Besoldung sind Pflicht, kein Geschenk. Dass bei den Schichtzulagen nichts passiert, ist enttuschend."

Peter Riebensahm (GEW):
"Wir freuen uns ber die Zusicherung von Transparenz bei den Berechnungen. Das hilft, individuelle Ansprche besser zu prfen. Angesichts ausstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Entwicklung offen."