Gesetzentwurf
Eckpunkte eines Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes vorgestellt
Innenminister Roman Poseck hat heute die Eckpunkte eines Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes vorgestellt. Dabei geht es um die bertragung des Tarifergebnisses vom 27. Mrz auf Beamte und Versorgungsempfnger sowie die Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Besoldung.
Innenminister Roman Poseck erklrte: "Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf bertragen wir das aktuelle Tarifergebnis auf die Beamten und Versorgungsempfnger. Das bedeutet konkret ab dem 1. Juli 2026 eine Steigerung der Besoldung um 3,02 Prozent, mindestens aber um einen Betrag in Hhe von 110 Euro und um weitere 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027. Von dem Mindestbetrag im Jahr 2026 profitieren die Angehrigen der unteren Besoldungsgruppen. Damit setzen wir einen klaren sozialen Akzent. Im brigen halten wir bei der Ende Mrz gegebenen Zusage Wort, das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf Beamte und Versorgungsempfnger zu bertragen.
Zusammen mit den Anpassungen des vergangenen Jahres, die mehr als zehn Prozent betragen haben, erreichen die Gehaltssteigerungen fr Beamte und Versorgungsempfnger in Hessen ein Niveau, das im Quervergleich seinesgleichen sucht.
Darber hinaus setzen wir mit diesem Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Wir folgen dabei dem Bund und Lndern erteilten Auftrag des Gerichts, die Mastbe aus der zu Berlin getroffenen Entscheidung rechtlich umzusetzen.
Hessen orientiert sich dabei auch an den Entwicklungen in anderen Bundeslndern und im Bund. Mit dem Familieneinkommensmodell als Grundlage der Alimentation schliet sich Hessen der ganz berwiegenden Mehrzahl der anderen Bundeslnder sowie dem Bund an, die dieses Modell bereits umgesetzt haben oder gegenwrtig umsetzen. Das Familieneinkommensmodell bildet die gesellschaftliche Realitt ab. Zum Familieneinkommen einer vierkpfigen Familie mit einem beamteten Erwachsenen trgt heute nicht mehr nur dessen Besoldung bei, sondern auch das Einkommen des zweiten Erwachsenen. Der fiktive Betrag, den wir in Hessen hierfr ansetzen, greift methodisch die Berechnungskriterien des Bundesverfassungsgerichts auf. Die Hhe des anzurechnenden fiktiven Einkommens des zweiten erwachsenen Haushaltsmitglieds ("Familieneinkommen") wird auf Basis von 80 Prozent des 0,5-Anteils dieses Haushaltsmitglieds am Median-quivalenzeinkommen als Nettobetrag festgelegt. Der Hhe nach liegt dieser Betrag im Vergleich zu Bund und Lndern im Mittelfeld.
Im Zuge der Reform wird der Familienzuschlag fr die ersten beiden Kinder um jeweils 87 Euro angehoben, whrend der Verheiratetenzuschlag beibehalten wird. Zudem entfllt in allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung die erste Erfahrungsstufe. Beamte steigen zuknftig also mit einem hheren Grundgehalt ein.
Die Schicht- und Wechselschichtzulage wird entsprechend der Anpassungen aus der Tarifeinigung TV-H vom 27. Mrz 2026 auch fr den Beamtenbereich erhht. Hiervon profitieren wesentlich der Bereich der Polizei und des Justizvollzugs.
Mit diesem Gesetz geht das Land an seine Belastungsgrenze. Der Konsolidierungsdruck ist erheblich: Hessen befindet sich wie die ganze Bundesrepublik seit Jahren in einer Rezession, die sich sprbar auf die Einnahmesituation der ffentlichen Haushalte auswirkt.
Fr die vorgesehenen Vernderungen bei Besoldung und Versorgung wendet Hessen mehr als 750 Millionen Euro jhrlich zustzlich auf.
Noch grere Betrge wrden den finanziellen Rahmen sprengen und wren eine schwere Hypothek fr nachfolgende Generationen; Neueinstellungen in den ffentlichen Dienst mssten dann aus Kostengrnden massiv eingeschrnkt werden.
Der ffentliche Dienst bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Gehaltssteigerungen im ffentlichen Dienst haben mittelbare Auswirkungen auf das Gehaltsgefge in der Wirtschaft und damit auf die Wettbewerbsfhigkeit unserer Unternehmen. Mit Steigerungen von 4,8 % zum 1. Februar 2025, von 5,5 % zum 1. Dezember 2025, von 3,02 % zum 1. Juli 2026, d.h. fast 14 Prozent innerhalb von knapp anderthalb Jahren bei Beamten und Versorgungsempfngern in Hessen gehen wir bereits an die Grenze dessen, was auch im Quervergleich zu anderen Branchen noch vertretbar ist. Dies verdeutlicht auch ein Blick auf die aktuellen Tarifabschlsse in anderen Bereichen.
Bei der Einordnung des Gesetzentwurfs ist auch zu beachten, dass Hessen, anders als viele andere Lnder und der Bund, bereits Anpassungen in der Vergangenheit vorgenommen hat, z.B. zwei Besoldungssteigerungen von je 3 Prozent zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 und einer weiteren um 1,89 Prozent zum 1. August 2023 sowie Erhhungen des Familienzuschlags. Im Vergleich zum Bund ist der Handlungsbedarf in Hessen auch deshalb etwas geringer, weil die Besoldungsgruppen unterhalb von A6 bereits abgeschafft wurden, zuletzt im Jahr 2023 die Besoldungsgruppe A5. Auch die Richterbesoldung wurde seinerzeit insbesondere durch den Wegfall von Erfahrungsstufen strukturell verbessert.
Ich setze auf den Dialog mit den Beamten und ihren Verbnden zu diesem Gesetzentwurf. Gestern sind wir zu einer ersten Besprechung zusammengekommen, in der ich die Details des Entwurfs erlutert habe. Ein weiteres Gesprch ist fr Ende Mai vorgesehen."
- bertragung des Tarifergebnisses TV-H vom 27. Mrz 2026 auf Beamte. Besoldungserhhung um 3,02%, mindestens 110 Euro zum 1. Juli 2026 und um 2,8 % zum 1. Oktober 2027. Daneben Erhhung der Schicht- und Wechselzulagen.
- Ablsung des der Alimentation zugrunde liegenden Alleinverdienermodells durch ein Familieneinkommensmodell.
- Anhebung der Familienzuschlge fr die ersten beiden Kinder. Beibehaltung des Verheiratetenzuschlages.
- Streichung der ersten Erfahrungsstufe in allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung.